Protokoll der Sitzung vom 17.08.2000

Nach den Bestimmungen der Novei-Food-Verordnung liegen zurzeit verschiedene Anzeigen vor, wie zum Beispiel für raffi

nierte Öle aus gentechnisch verändertem Raps, die zu herkömmlichen Rapsölen_ im wesentliche-n gleichwertig sind.

Genehmigungen für das ln-Verkehr-bringen von neuartigen Lebensmitteln, die gentechnisch veränderte Organismen ent

h~lten oder aus: ihnen bestehen, existieren aufgrund dieser Verordnung noch nicht.

Diese Ausführungen habe iCh vorangeschickt, damit die nach

folgenden Antworten sich besser eingliedern lassen.

Frau Abgeordnete, zu Ihrer Frage 1: Im Auftrag der Stiftung Warentest sind 82 Lebensmittel untersucht worden, die Anfang des Jahres gekauft wurden. Dabei konnten in 3-1 Produkten gentechnisch-veränderte Bestandfeile nachgewiesen werden. ln drei Fällen von 82 lag der Anteil des gentechnisch veränderten Materials bezogen auf die jeweilige Zutat über -1 %. Wie aus der Veröffentlichung der Zeitschrift.,test" her

vorgeht, sind die Proben im Handel entnommen worden, be-vor der_Schwellenwert von 1 % eingefügt wurde.

Bezogenauf die alte Rechtslage, die gerade angesichts der Problematik der unve-rmeidbaren Kontamination zu der For

derung des Schwellenwerts geführt hat, ergibt sich damit eine relativ hohe Beanstandungsquote von 38 %, weil die entnommenen Proben noch nicht der Vorschrift des Schwellenwerts unterlegen haben. Bezogen allerdings- auf die jetzige Rechtslage, die den Schwellenwert eingeführt hat, ist die Be~

-anstandungsquote mit 4% eher als niedrig anzusehen. Zum

Vergleich: Verstö~e gegen die Kennzeichnungsregelungen sind- im vergangeneo Jahr allgemein bei Lebensmitteln in

Rheinleind-Pfalz je nach betroffener Produktgruppe zwischen 1 % und 19 % der· Proben festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund sind die 4 % bezogen auf die neue Rechtslage relativ gering.

Unabhängig davon hält es jedoch die Landesregierung für er-forderlich, dass die Firmen die geltenden Kennzeichnungsre

- gelungen_ bei den gentechnisch veränderten Lebensmitteln stärker beachten.

Zu Frage 2: Im-Jahr 1999 wurden von der gentechnischen Untersuchungsstelle in Trier insgesamt 156 Proben auf gentech

nische Veränderungen untersucht. Bei 8 % der Prob~n wur

den gentechnische Veränderungen ohne einen entsprechenden Hinweis festgestellt. Diese Zahlen liegen unter der Bean

standungsquote~ die sich nach der früheren Rechtslage aus den Ergebnissen der Zeitschrift.,test" ergibt. Das sind die. 38 %, die ich gerade genannt habe- Ergebnis der Beprobung der Zeitschrift.,test" bezogen auf die alte Rechtslage 38 %. Bei unswaren es bei den Untersuchungen 1999 8%.

Im laufenden Jahr sind bislang 87 Proben überprüft worden, a_lso mehr als die 82 Proben der_Stiftung Warentest. Be~ uns : sind in den 87 Proben 9 % gentechnische Veränderungen nachgewiesen worden. Soweit die quantitative Bestimmung· abgeschlossen werden konnte, lag der Anteil genetisch ver

änderten Materials unter 1 %. Die Firmen wurden bei diesen Proben aufgefordert darzulegen, welche Maßnahmen ergrif

fen wurden; um zufällige Kontamination zu vermeiden. Bei verschiedenen Maiserzeugnissen steht die Quantifizierung noch aus.

Zu Frage 3: Die zurzeit geltenden gemeinschaftsrechtlichen Regelungen gehen von dem Grundsatz aus, dass eine ungewollte Kontamination mit gentechnisch veränderter DNA von. höchstens 1 % keine besondere Kennzeichnungspflicht auslöst. Da der Schwellenwert von 1 % nicht für das Gesamterzeugnis, sondern immer nur für die jeweilige_ Zutat gilt, vertritt die Landesregierung nach wie vor die-Auffassung, dass der derzeitige- Wert insgesamt als akzeptabel angesehen werden kann.

ln seinem Umweltgutachten 2000 ist der Sachverständigenrat für Umweltfragen auch aufdie-Problematikder Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln einge

gangen. Die Landesregierung teilt die Auffassung, dass eine umfassende Regelung für einen Schwellenwert oder, wie es in dem Gutachten heißt, eine Bagatellgrenze erforderlich ist, die auch für gentechnisch veränderte Zusatzstoffe und Aro

men gilt.

Bei Produkten bzw. Zutaten mit allergenem Potenzial ist ein Schwellenwert hingegen grundsätzlich nicht akzeptabel. Das heißt, bef allergenen Produkten kann auch unterhalb der Grenze eines Schwellenwerts eine gesundheitliche Ge-fährdung gegeben sein.

Hinsichtlich der Probenuntersuchung sieht die Landesregierung zurzeit keinen Handlungsbedarf. Sie hat die Veröffentlichung in de[ Zeitschrift.,test" allerdings zum- Anlass genom

men, die nachgeordneten Behörden noch einmal zu bitten, auch bei Betriebskontrollen auf die Einhaltung der KennzeichnungsvorschriTt zu achten. Ich habe deutlich gemacht, dass wir allein in diesem Jahr bereits 87 Proben entsprechend untersucht haben.

Zur Frage 4: Ein Überblick über die genehmigten Freisetzungen von- genetisch veränderten Organismen in Deutschland kan_n auf der Internet-Seite des Robert-Koch-lnstituts einge

sehen werden. Bezüglich einer Verpflichtung, für einen Zeit

raum von drei Jahren auf einen kommerziellen Anbau gen

technisch veränderter Pflanzen in Deutschland zu verzichten,..

haben auf Initiative der Bundesregierung Gespräche mit der Wirtschaft stattgefunden. Während dieser Zeit soll ein Forschungs- und Beobachtungsprogramm laufen, bei dem Experten untersuchen sollen, welche Folgen der großflächige Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen für die Umwelt hat. Q~bei sollen die Umweltwirkungen der kommerziellen Verwendung unter Praxisbedingungen bewertet we~ den.

Die Landesregierung begrüßt die Initiative der Arbeitsgemeinschaft.,Lebensmittel ohne Gentechnik e. V." zum Auf

bau einer Datenbank. Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit wird die Landesregierung auch immer auf diese Datenbank hinweisen.

So weit die Beantwortung der Fragen.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Kiltz.

Frau Ministerin, Sie hab_en davon gesprochen, dass bei aller

genen Potenzialen kein Schwellenwert toleriert werden kann. Nun haben wir das Problem, dass wir bei manchen transgenen Veränderungen noch gar nicht wissen, ob sie al

lergene Potenziale enthalten. Wie verträgt sich das mit der Vorstellung, dass man dort keinen Schwellenwert akzeptiert, wenn man es noch gar nicht weiß, ob das allergene Potenzia~ le sind?

Frau Marti11i, Ministerin fUr Umwelt und Forsten:

ln dieser Haltung berufen wir uns auf wissenschaftliche Un

tersuchungen zu diesen Fragen. Insofern sind wir der Auffassung, dass der Schwellenwert, der mit 1 % bezogen auf die jeweilige Zutat extrem gering ist und mit einem hohen analytischen Aufwand erfassbar ist, der richtige ist. Die Frage der allergenenPotenziale muss noch gesondert geregelt werden.

Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Die Mündliche Anfrageist beantwortet.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und F.D.P.)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Gisela Bill (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Rechtsaufsicht des Landes über die Kassenärztliche Vereinigung Rheinhessen betref

fend und die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kl

Hammer (SPD), Probl!'!me der Kassenärztlichen Selbstverwaltung in Rheinhessen betreffend, auf.

Zunächst trägt die Abgeordnete Frau Gisela Bill ihre Mündliche Anfrage vor.

Ich frage die Landesregierung: