Protokoll der Sitzung vom 14.09.2000

bendigmachen und die Art und Weise, wie diese umgesetzt werden, diese Entscheidungen obliegen der Schule. Das ist ein Punkt, den man für Vergleichbarkeit und Qualitätskontrolle braucht.

Der zweite Punkt, in dem die Grundlage für eine Vergleichbarkeit und für eine Qualitätserhaltung, Sicherung und Kontrolle gelegt wird, ist die wissenschaftliche Ausbildung der

Leh~erinnen und Lehrer. Dazu haben wir Veränderungsvorschläge gemacht. Aber natürlich ist das eine Säule, die diesen Punkt aufsich hat.

Der dritte Punkt ist all das, was vorgesehen ist und auch durchaus in einzelnen Punkten in diesem Landtag schon diskutiert wurde, was an Evaluationsmaßnahmen vorgesehen ist, also das, was \;vir im Rahmen des Haushaltsrechts ill anderen Bereichen diskutiert haben, was wir in Bezug auf Schulen

schon angesprochen haben und was naturlieh einen Mechanismus in Gang setzt. Es gibt Ziele, die der Landtag definiert.

Es gibt Ziele und Vorgaben, die das Ministerium definiert. Es gibt Ziele, die sich die Schule gibt. Die Umsetzung dieser Ziele muss geprüft und transparent gemacht werden.

(Zuruf des Abg. Kuhn, F.D.P.)

- Herr Kuhn, wenn Sie mir sagen können, wie Sie das ansonsten machen wollen, außer über zentrale Vorgaben -anscheinend sind Sie Anhänger einer solchen Methode-,

(Kuhn, F.D.P.: Nein! Nein!)

dann weiß ich nicht, wie Sie ·es sonst machen wollen. Über diese drei Elemente ist natürlich eine Vergleichbarkeit auch mit den anderen Ländern und untereinander und das Gegenteil von Anarchie an der Schule, sonde(n von Lebendigkeit an rheinland-pfälzischen Schulen gewährleistet.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, möchten Sie auf diese Kurzintervention antworten? (Staatsminister Prof. Dr. Zöllner: Nein!- Beifall des Abg. Kuhn, F.D.P.- Frau Bill, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist nicht Sinn der Sache!)

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Meine Damen und Herren, da keine weiteren Wortmeldun

gen zu diesem Thema vorliegen, sind wir am Ende der Aussprache in erster Beratung. Es-wird vorgeschlagen, den Antrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Weiter

bildung- federführend- und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn es dagegen keine Bedenken gibt, dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich begrüße als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag Mitglieder der Betriebsgruppe der BASF Ludwigshafen

(Beifall im Hause)

sowie ehrenamtlich engagierte Jugendliehe aus dem Wahl

kreis Neustadt/Haßloch, Verbandsgemeinde Lambrecht. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich rufe nun Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 13/6148Erste Beratung

Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Innenausschuss- federführend -sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn es dagegen keine Bedenken gibt, dann istdas so beschlossen.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

• •• tes Landesgesetz zur Änderung des Landestierkörperbeseitigungsgesetzes _ Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/6170Erste Beratung

Zwischen den Fraktionen besteht Übereinstimmung, diesen _Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Ausschuss für Umwelt und Forsten - federführend - und an den Rechtsaus-schuss zu überweisen. Wenn dagegen keine Bedenken beste

hen, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Übertragung der Aufgaben der Genetischen Beratungsstelle -des Landes

untersuchungsamts auf das Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/6166Erste Beratung

Die Fraktionen habe~ eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart.

Ich erteile Herrn Staatsminister Gerster das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor über 25 Jahren nahm die Genetische Beratungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz ihre Tätigkeit auf. Seitdem steht ein staatliches Beratungsangebot in Fragen der Humangenetik zur Verfügung. Die Beratung wurde von vielen Menschen in Anspruch genommen, die sich Sorgen machten, ob sie angesichts möglicher erblicher Vorbelastungen oder zum Beispiel relativ hohen Lebensalters eine Elternschaft verantworten können. Die Genetische Beratung_sstelle hat diese Aufgaben kompetent wahrgenommen und zu Recht Anerkennung in der Bevölkerung gefunden.

Im Zuge der Verwaltungsreform_wurde die vorher selbstständige Genetische Beratungsstelle zu Beginn dieses Jahres in das neue Landesuntersuchungsamt integriert. Mit dem Entwurf des heutigen Landesgesetzes will die Landesregierung der genetischen Beratung in Rheinland-Pfalz eine längerfristige Perspektive geben. Wir können in gut einem halben Jahr die Genetische Beratungsstelle mit einem neuen Institut des Universitätsklinikums Mainz verschmelzen. Von einer solchen Zusammenfassung profitieren beide Seiten, die Univer

sität, das neue Institut, aber auch die Beratungsstelle.

Wir können auch den hohen Sachverstand der Beratungsstelle unter der Leitung von Frau ProfessorTheile und ihre Mitarbeiterinnen künftig in diesem neuen Rahmen den Rat suchenden Frauen- una Männern zur Verfügung stellen. Wir können vor allen Dingen allen Beteiligten die Gelegenheit zur Weiterbildung bieten, die bisher in der isolierten Genetischen Beratungsstelle so ohne weiteres nicht möglich war. Gerade auf diesem Feld ist die wissenschaftliche Entwicklung, wie wir alle wissen, besonders dynamisch.

Es werden also Kapazitäten gebündelt, und die Qualität der Humangenetik in Rheinland-Pfalz wird nutzerorientiert in besondererWeise verstärkt.

Der Gesetzentvvurf sieht vor, dass am 1. April2001 die Aufga

ben der Genetischen Beratungsstelle vom Landessozialamt auf das Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz übergehen sollen. Das Personal wird ebenfalls übergehen und im Landesdienst verbleiben. Insofern gibt es keine Notwendigkeit, dies sozialverträglich abzufedern. Alle sozialen Besitzstände bleiben erhalten. Notwendig ist eine Übergangsfinanzierung beginnend mit 600 000 DM im ersten Jahr, fünf Jahre lang degressiv. Wir gehen davon aus, dass nach diesem Zeitraum eine Landesförderung nicht mehr

notwendig ist, weil es Synergieeffekte gibt, die in anderer Weise die Finanzierung möglich machen.

(Vizepräsident Schul er übernimmt den Vorsitz)

Meine Damen und Herren; nach der Kommunalisierung der Gesundheitsämter und der Errichtung des Landeskrankenhauses ist dies ein weiterer Schritt zur Modernisierung des Gesundheitswesens in Rheinland-Pfalz.

Ich bitte Sie um Unterstützung_dieses Gesetzentwurfs.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Hammer das

Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Genetische BJ?ratungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz soll aufgeföst wer

- den. Das ist eine Institution, von der Minister Gerster noch vor einigen Jahren sagte- Zitat-:.,Eine moderne und aktuelle Einrichtung, die auch zukünftig ihren festen Platz haben