Protokoll der Sitzung vom 18.01.2001

;chaft, Verkehr, Lan~wirtschaft und Weinbau :.... 9450, 9455

Me:rtin, Minister der Justiz............................................. 9477, 9482, 9523 Martini, Ministerin für Umwelt und Forsten............................. 9447,9467,9471

Zuber,_Mini;;terdes lnne:rn und für Sport...................... _ 9442,9443,9487,9492,9518 Ahnen, Staatssekretärin...... ;................ _.. :.......................... 9444, 9460

Deubel, Dr., Staatsekretär.................................................. 9508,9531

Glahn, Staatsekretär....................................................... 9498, 9502

·126. Plenarsitzung des Landtags Rheinleind-Pfalz am 18. Januar2001

Die Sitzung wird um 9.31 Uhr vom Präsidenten des Landtags -eröffnet.

· Guten- Morgen, meine Damen und Herren! Ich ~röffne die 126. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz.

- Ich freue mich, he4te einem Kollegen zum Geburtstag gratu-Jieren zu-können. Herr Kollege_ Frisch feiert heute seinen Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall im Hause)

Entschuldigt sind für heute die_ Abgeordneten Ute Granold und Margot _ Nienkämper sowie Staatsminister Profe~or Dr. Jürgen Zöllner. Herr Ministerpräsident Beck kann_wegen der Teilnahme am Neujahrsempfa-ng des Bundesp-räsidenten erst am späten Nachmittag· an der Sitzung teilnehmen. Entschuldigt ist auch Herr Kollege Karl August Geimer, der er

krankt ist und dem- ich von_dieser Stelle aus die besten Genesungswünsche übermittle.

Meine Damen und Herren, zu Schriftführern berufe ich die Abgeordneten Peter Wilhelm Dröscher und Johannes Berg. Herr Dröscher führt die Rednerliste.

Zur Tagesordnung gibt es keine Anmerkungen. Daher rufe ich Punkt 1 der Tagesordnung auf:

Fragestunde -Drucksache 13/6718

Ich frage zunächst, ob ich die Mündlichen Anfragen des Herrn Abgeordneten Redmer. und der Abgeordneten Frau·

Thomas zusammen aufrufen kann, da sie sich mit dem glei

chen Gegenstand befassen. - Ich sehe. keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.

Dann rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Axel Redmer (SPD), Verwendung uranabgereicherter Munition in Rheinland-Pfalz betreffend, auf.

HerrRedmer, stellen Sie bitte Ihre Fragen.

Ich frage die Landesfegierung:

1. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob auf deutschen Truppenübungsplätzen uranabgereicherte Mu

. nition durch die.NATO verschossen wurde oder wird?

2. Wann darf solche Munition überhaupt eingesetzt wer

3. Welche Sicherheitsbestimmungen bestehen für die Ver

wendung uranabgereicherter Munition?

4. Wird-in Rheinland-Pfalz uranabgereicherte Munition an

so~stigen Orten gelagert oder verwendet?

-Präsident Grimm:

Zur Beantvvortung erteile ich Herrn Innenminister Zuber das · Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vor Beantwortung der Einzelfragen zum Gesamtkomplex.,uranabgereicherte Munition" 11vejse ich auf Folgendes hin:

1. Herr Ministerpräsident Beck hat sich am 9: Januar 2001, Unmittelbar nach Bekanntl.verden einer möglichen gesundheitlichen Gefährdung durch uranabgereieherte- Munition, mit dem für Verteidigungsfragen zuständigen Btmdesministerium in Verbindung gesetzt und um Informationen über die Venvendung dieser Munition auf rheinland-pfälzischen Truppenübungsplätzen gebeten.

2. Darüber hinaus hat die Landesregierung die Bundesregierung um-Aufklärung darüber ersucht, ob diese Muniti~n in Gebieten im ehemaligen Jugoslawien an Orten eingesetzt

.wurde, an denen Polizeibeamte oder Angehörige von Hilfsorganisationen aus Rheinland-Pfalz Dienst leisten oder geleistet haben.

3. l'erner habe ichjn Wahrnehmung meiner Fürsorgepflichten gegenüber rheinland-pfälzischen Polizeibeamten angeboten, dass sich die auf dem Balkan ehemals oder immer noch- eingesetzten rheinland-pfälzischen Polizeibeamten ko-

stenlos untersuchel') und medizinisch be:trei.Jen lassen können.

(Pörksen, SPD: Sehr gut!)

Die einzelnen Fra_gen bean~a"rte ich\'Vie folgt:

Zu Frage 1: Nach Aussage des zuständigen Kommandos der US-Streitkräfte sei uranabgereicherte Munition in der Bundesrepublik Deutschland bei militärischen Übungen grundsätzlich nicht eingesetzt-worden. Es.seien jedoch zwei Fälle von irrtümlicher Verwendung dieser Munition l(orgekommen. Der erste Fall habe sich im Jahr 1985 in Altenwalde in Niedersachsen und der ~weite Fall im Jahr 1996 in Grafenwöhdn Bayern ereignet.

ln beiden Fällen sei irrtümlich je ein 5chuss uranabgereicherte Munition abg-egeben worden. Die entsprechenden Geschosskerne seien geborgen und das kontaminierte Erdreich ent- _

sorgt worden. Die Bundeswehr selbst habe niemals derartige

Munition besessen oder benutzt.

Zu Frage 2: Munition mit Bestandteilenabgereicherten Urans dürfe nur im Krieg~fall eingesetzt werden.

Zu den Fragen 3 und 4: Da die Bundeswehr keine derartige Munition besitz_!! oder bese>sen habe, seien dort auch keine entsprechenden Sicherheitsbestimmungen bekannt. Ebenso wenig_sei die Bunde~regierung aber die-Lagerorte uranabgereicherter IVIunition informiert.

Ent:;prechend den Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts

seien die ausländischen St::itionierungsstreitkräfte, hier die

US-Streitkräfte, berechtigt, die entsprechenden Maßnahmen in eigenerVerant>Nortung zu treffen.

So weit die Auskünfte des Bundesministeriums der Verteidigung.

-Darüber hinaus kann ich mitteilen, dass die US-Streitkräfte