Protokoll der Sitzung vom 15.02.2001

Als weitere Verstöße hat der Rechnungshof aufgelistet: Bei einer Ausschreibung und Vergabe wurden zwei verschiedene Preisspiegel erstellt-. Der zweite Preisspiegel berücksichtigte

auch eine Firma, deren Angebot nicht mit einem Eingangsstempel versehen war und für das auch kein entsprechender mit einer Nummer versehener Briefumschlag vorlag, wie dasbei einer ordnungsgemäßen Ausschreibung notwendig ist. Diese Firma erhielt aber den Zuschlag. Überh9hte Rechnuf!

gen sind vom Auftraggeber akzeptiert worden. Nicht ausgeführte Leistungen wurden nicht beanstandet. Bei Angeboten und Aufträgen wurden Leistungsziffe~n ausgetauscht oder Alternativpositionen gewertet, die nachher nicht ausgeführt wurden. Durch verschleppte_ Auszahlung von Baurechnungen wurden Zinsgewinne durcli den Baunerrn realisiert.

_ ln allen Zuwendungsbescheiden wird in den besonderen Be

willigungsbedingungen, in dem Fall durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit, so auch bei den Projekten in Emmelshausen und Mudersbach, die strikte Einhaltung der Bestimmungen der VOB zur Auflage gemacht. Bei Verstößen hiergegen wird die anteilige oder vollständige Rückforderung der Landesmittel angedroht. Durch die festgestellten Verstöße gegen die VOB sind ~amit auch Auflagen des Bewilligungsbescheids eindeutig nicht beachtet worden.

Zu Frage 2: Herr Abgeordneter Hering, im Bereich der Altenhilfe sollen in zwei Fällen Limdeszuwendungen zum Teil _zurückgefordert werden.Dies betrifft das Projekt in Muder'sbach, Sankt Barbara, und das Projekt in J:mmelshausen, Sankt Hildegard. Der Rechnungshof hat angeregt, die gewährten Zuwendungen anteilig zurückzufordern. Anteilig deshalb, weil eine vollständige R_ückforderung die CTT in die Lage versetzen würde odersogar zwingen würde, nach 5GB XI diezusätzlichen kostenwirksamen Rückzahlungen auf die Heimbewohnerinnen und Helmbewohner im Rahmen der Entgelte zu überwälzen; deswegen anteilige Rückforderung.

Auf der Grundlage der Prüfergebnisse der Aufsichts- und

Dienstleistungsdirektion Trier sollen für das Projekt in Mu

dersbach 100 000 DM.und für das Projekt in ~mmelshausen

_250 000 DM zurückgefordert werden.

Zu Frage 3: ln der Altenhilfe hat" das Land seit 1989 die CTI

- Projekte Sankt Hildegard, Em-melshausen, _Sankt Antonius, Bad Münster, Sankt Barbara, Mudersbach, und Sankt Vincenz, Gebhardshain, gefördert. Die CTT hat für Baumaßnahmen im Cusanus-Krankenhaus Bernkastei-Kues, im Herz

Jesu-Krankenhaus, Trier, im Sankt Elisabeth-Krankenhaus,

-Wirtlich, und im Sankt Franziska-Stift, Bad Kreuznach, Lan

desfördermittel erhalten. Außerdem wurde der Neubau der Edith-Stein-Kiinik, Bad Bergzabern, gefÖrdert. Für drei andere Krankenhäuser hatte die CTT Geschäftsbesorgungsverträge. Für diese 1-jäuser-- das sind das Mutterhaus der Borromae

Landtag Rheinland-Pfalz- '13. Wahlperiode- "123; Sitzung, '15. Februar 2001 96'13

rinnEn in Trier, das Kreiskrankenhaus in Armweiler und das

Krei~kro:;nkenhaus in Bad Be:rgzabern - wurden ebenfalls Fördermittel be\·~illigt.

Zu Frage 4: Die LsndE;;regierung wird alle Fördermaßnahmen überprufen, um eventuelle Rechtsver~töße festzustellen. Das ist wegen der Aufbewahrungsfrist der entsprechenden Dokumentationen nicht ganz einfach. Es wird versucht. Wir

sind dabei.

Präsident Grinum

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hering.

Herr_Ministe:r, i~t der Landesregierung bek3nnt, ob es iiJ der Vergangenheit ähnlich gravierende: Verstöße gegen Verga

bevorschriften gegeb~::n hat, und zwar in Bereichen, in denen

das Land Zuwendungen für B:;uvorhabe:n gegeben hat?

_ Gerster, Ministerfür Arbe.it, Soziales und Gesundheit:

Bel dem gegenWärtigen Stand der Untersuchungen des Rech-nungshofs,der Aufsichts- und_ Dienstlei5tungsdirektion und

auch des Mini;teriums für Arbeit, Soziales und Gesundheit vermute ich, dass e~ ähnlich gravierende Verstöße und auch

in die!::er Häufung bei anderen Projekten nicht gegeben hat. Ich kann das nicht mit letzter Sicherheit ~age:n, aber für den Geschafuber;;ich de~ Ministeriums für Arbeit, Soziale;; und Gesundheit halte ich dies-für unwahr;;;che_inlich.

Präddent Grimm:

-Eine: Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hering.

Ji.bg. Hering, SPD:

Ist bei der Frage Ober-die Höhe der Rückford~::rung auch die Frage untersucht w·orden, ob die OT gegen Empfänger vEruntreutEr Leistungecn - abgesehen jetzt geg

Gerst;;r, Ministerfür Arbait, Sozi

Uns ist ;iicht bekannt, und wir haben :u~ch keine Hinweise, dass die CTI über Rückforderungen an Herrn Doerfert hinaus an Dritte Ruckforderungen gestellt hat. Dies kann im Verhält

nis zwischen Landesregierung und OT auch_keine ent5chei

dende Rolle spielen. weil für um der Partner die: CTI ist.

Wenn sie: dann verzichtet, Rückforderungen :;n Dritte zu richten, ist das zunächst einmal ihr Problem. Aber sicherlich ist das nicht ganz unwichtig für die Hintergrundfrage, die ich bei Ihnen auch so verstanden habe, wle es um die CTI stE:ht und wiedie wirtschaftliche Situation ist.

Mein Eindruck ist, dass im Kernbereich, das heißt, im -Betrieb

_dEr Krankenhäuser und der Alttn- und Pflegeheime, die ein

zelnen Einrichtungen der OT im grünen- Bereich sind, also

schwarze Zahl

lich erlaubten Maß G;:;winnE machen. Die OT als G:mzes i:>t

sicherlich noch in ganz besonderem Maß durch die erhebli

chen rclfittel geschädigt, die an-den Schnittstellen zu anderen privatwirtschaftliehen AbEnteuern entstanden sind, Klinik Rose AG und die ganzen anderen Projekte, die uns bekannt

· sind. Ich kann deswegen aus meiner Sicht keine gesicherte

Aussage treffen, ob die wirrschaftliehe Situation der CTT insgesamt im grunen Bereich ist.

Aber noch einmal, die einzelnen Einrichtungen, die entsprechend den öffentlichen Regelungen und dengesetzlichen Be

stimmungen gefördert werde_n, sind nach unserer Kenntni~

und-nach einigen auch aktuellen Daten, die wir haben, ungefährdet.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Thqinas.