Wir haben unseren Antrag, der jetzt zur Beratung ansteht, vorgelegt, weil wir Vorsorge treffen wollten. Wir befürchteten – im Übrigen gemeinsam mit vielen Tierschützern in Rheinland-Pfalz und anderswo –, dass die Landesregierung in der Abwägung zwischen Verbraucher- und Tierschutz auf der einen Seite und wirtschaftlichen Interessen der Batteriehennenhalter auf der anderen Seite, in ihrem Abstimmungsverhalten nicht eindeu
Lassen Sie mich aber eines klarstellen: Alle Appelle, Entschließungen und Ähnliches aus unserem Bundesland wären ins Leere gelaufen, wenn nicht erstens Bärbel Höhn, die grüne Agrarministerin in NordrheinWestfalen, eine Klage gegen die geltende Hennenhaltungsverordnung angestrengt hätte, wenn nicht zweitens das Bundesverfassungsgericht eine sachgerechte, mutige Entscheidung getroffen hätte und wenn nicht drittens eine couragierte grüne Bundesverbraucherministerin, Renate Künast, im Unterschied zu ihrem Vorgänger Funke übrigens, die politische Umsetzung dieser Entscheidung in die Hand genommen hätte.
Nicht zu vergessen sind die vielen Aktionen von Bündnissen verschiedener Tierschutzorganisationen im ganzen Land, die den öffentlichen Druck zur Beendigung der Käfighaltung verstärkt haben. An dieser Stelle sollten wir uns auch einmal dafür bedanken, dass sehr viel Druck gemacht wurde.
Meine Damen und Herren, es gab den Wunsch der Koalitionsfraktionen, zu einem gemeinsamen Antrag zu kommen. Wir wären dem nicht abgeneigt gewesen, wenn unser Antrag die Grundlage dafür gewesen wäre. Aber nein, die SPD hat einen völlig neuen Entwurf gemacht, und es wurde sehr schnell klar, dass weder das Wort „Verbraucherschutz“ noch die Feststellung, dass gesunde Lebensmittel artgerechte Tierhaltung zur Voraussetzung haben, noch die Nennung der verantwortlichen Bundesministerin im gemeinsamen Antrag vorkommen dürften. Das war uns doch zu viel Diktat der FDP, und wir sind gern bei unserem substanzielleren Antrag geblieben.
Herr Dr. Geisen, Ihre letzte Presseerklärung war ungefähr so verschwiemelt wie die Aussagen des Ministers Bauckhage heute zum Landesbetrieb. Ich bin gespannt, was Sie nachher sagen.
Vorweg: Wir werden Ihren Antrag dennoch nicht ablehnen, wenn unserer keine Mehrheit bekommen sollte. Im Vordergrund steht für uns nämlich, dass endlich ein Ende der Käfighaltung in Sicht kommt und die Hennen unter Bedingungen Eier legen können, die ihren artgerechten Bedürfnissen entsprechen, und die Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Verantwortung für gesunde Lebensmittel aus artgerechter Tierhaltung auch wahrnehmen können.
Herr Ministerpräsident, wenn das das Ergebnis ist, sollen Sie sich sogar damit schmücken. Herr Bauckhage, richten Sie es ihm bitte aus, welchen Anteil er hat, welchen Anteil Sie haben und welchen Anteil die Umweltministerin hat.
Ich will nicht verhehlen, dass uns die verlängerten Übergangsfristen für die tierquälerische Käfighaltung, die sich jetzt als Kompromiss herausschälen, nicht gefallen. Sie
wären aus unserer Sicht auch nicht notwendig, weil alternative, artgerechte Haltungsformen durchaus auch ökonomisch sind. Wir sind allerdings froh darüber, dass der ausgestaltete Käfig als Haltungsform offenkundig keine Chance hat. Damit wäre die Tierquälerei nicht abgeschafft, sondern lediglich minimal verringert worden.
Wenn am Freitag der Bundesrat in den wesentlichen Fragen dem Verordnungsentwurf der Bundesverbraucherministerin folgt, sind wir einen Meilenstein weiter auf dem Weg zu einem vernünftigen und ethisch vertretbaren Verhältnis zu unseren Nutztieren und können uns an die Diskussion machen, wie wir auch für die anderen Nutztiere bessere Haltungsbedingungen erreichen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man schätzt, dass derzeit über 40 Millionen Hennen in der Bundesrepublik in Käfigen leben und in Käfigen produzieren. Frau Kollegin Kiltz hat darauf hingewiesen, dass übermorgen, am 19. Oktober 2001, im Bundesrat derzeit gute Weichen gestellt seien. Frau Kollegin, ich bin der Auffassung, dass wir diesen Freitag, wenn er denn so über die Bühne geht, fast als einen Meilenstein im Hinblick auf den Tierschutz bezeichnen können. Die Käfighaltung ist ein sehr altes Thema.
Ich wollte nur die Übereinstimmung bei diesem Thema unterstreichen, das seit vielen Jahren viele Bürgerinnen und Bürger bewegt.
Es gibt Untersuchungen und Schätzungen, dass etwa 80 % der Deutschen Eier von glücklichen Hühnern kaufen würden. Die Realität zeigt allerdings, dass der tatsächliche Wert zwischen 20 % und 25 % liegt. Wahrscheinlich können viele von Ihnen bestätigen, dass die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger schon vorhanden ist, zwei, drei oder vier Pfennig mehr zu bezahlen, wenn die Quälhaltung, die in Käfigen vorgenommen wird, endlich der Vergangenheit angehört.
Meines Erachtens kann jetzt nicht mehr Streitthema sein, ob das jetzt vier oder fünf Jahre dauert; denn das Ende ist absehbar.
Es ist schon beeindruckend, wenn man sieht, dass die weiße Fläche die Fläche ist, die einem Huhn heute zur Verfügung gestellt wird. Ab dem Jahr 2012 käme dann noch die rote Fläche hinzu. Meines Erachtens sollten wir das als Menschen unseren Mitgeschöpfen nicht antun.
Deshalb meine ich, dass es gut ist, wenn wir sagen: Ende mit der Käfighaltung! – Die Weichen sind gut gestellt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung bereits frühzeitig signalisiert hat, dass sie dieser Verordnung im Bundesrat zustimmen wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDUFraktion unterstützt alle Forderungen in der Legehennenverordnung, die dazu beitragen, dass die Legehennen in Zukunft besser gehalten werden können.
Ich denke, eine artgerechte Haltung der Tiere ist angemessen. Sie haben bereits von meinen Vorrednern gehört, dass in der Vergangenheit gerade die Legehennenhaltung in den Batterien eine Zumutung gewesen ist. Deshalb ist es angebracht, dass das geändert wird.
Die Änderung der Verordnung kommt allerdings auch den Landwirten entgegen, da sie sich in der Vergangenheit immer wieder für eine artgerechte Tierhaltung in verschiedenen Bereichen, aber auch für das Leben mit der Natur eingesetzt haben.
Herr Stretz, es geht nicht unbedingt darum, wann es umgesetzt wird, sondern es geht in der Sache vor allen Dingen darum, dass es eine EG-weite Verordnung ist, die EG-weit gleichzeitig umgesetzt wird. Das ist meines Erachtens bei der Legehennenverordnung der Knackpunkt, der in beiden Anträgen nicht klar herausgestellt wird.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass Sie sich bemühen werden. Bemühen kann ich mich auch, aber wenn es nachher nicht gleichmäßig durchgesetzt wird, kann ich sagen, dass ich mich zwar bemüht habe, es aber leider
Es ist meiner Auffassung nach wichtig, dass die Märkte erhalten bleiben. Wenn unsere Landwirte das so umsetzen – viele sind schon dabei, diese Verordnung so umzusetzen –, dies in den anderen Ländern aber nicht so geschieht, werden wir erleben, dass die Märkte bei uns zurückgehen und wir die Eier billiger aus anderen europäischen Ländern bekommen.
Ich habe Zweifel daran, ob unsere Verbraucher wirklich bereit sind, vier oder fünf oder vielleicht sogar zehn Pfennig mehr zu bezahlen. Wir sind auch dafür, dass Eier gekennzeichnet werden. Frau Kiltz, was nützt es aber, wenn sie gekennzeichnet sind, der Verbraucher aber dennoch in das Regal greift, in dem die billigeren Eier liegen. Dies haben wir auch schon bei anderen Produkten so festgestellt.
Ich will noch einmal ganz klar herausstellen, dass wir für alle Bemühungen sind und das unterstützen. Wir fordern ganz klar, dass es gleichzeitig in allen europäischen Ländern umgestellt wird, damit es keine Markt- und Wettbewerbsverzerrungen gibt.
Da dies weder im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch im Antrag der Fraktionen der SPD und FDP ausgedrückt worden ist, können wir den beiden Anträgen nicht zustimmen.
Als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüße ich Mitglieder des Skiclubs Scheuerfeld sowie Wahlkreishelfer aus dem Wahlkreis 10 (Bendorf/Weissenthurm). Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Fraktion der FDP lehnt den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz zum Entwurf der „Verordnung zum Schutz von Legehennen“ im Bundesrat ab, da die Formulierungen und Begründungen in wesentlichen Teilbereichen so nicht hingenommen werden können. Da lachen die Hühner, wenn sie hören, wozu sie missbraucht werden.