Protokoll der Sitzung vom 13.10.2005

(Beifall des Abg. Schweitzer, SPD)

Nichtsdestotrotz muss aus meiner Sicht auch deutlich gemacht werden, wo wir – von den Zahlen her betrachtet – stehen. Ich habe Ihnen die Zahlen genannt. Wir haben einerseits bei den Kommunen im Land Minderausgaben bei der Sozialhilfe in Höhe von 308 Millionen Euro und andererseits Ausgaben bei der KdU von 263 Millionen Euro, das heißt, wir haben schon eine Ersparnis. Gleichzeitig wissen wir, dass es eine Vielzahl von Kommunen gibt – ich habe das eben genannt –, die erhebliche Mehrausgaben bei der KdU haben. Bei anderen geht dies null auf null aus.

Ich denke, es ist wichtig, dem nachzugehen, warum und wieso sich die Dinge in den verschiedenen Gebietskörperschaften so unterschiedlich entwickelt haben.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schnabel.

Frau Ministerin, noch eine Frage: Sind Ihnen Zahlen bekannt, wie viele ALG-II-Empfänger seit dem 1. Januar 2005 dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden konnten?

(Zurufe von der SPD)

Soll ich noch einmal fragen?

Ich habe es verstanden.

Sind Ihnen Zahlen bekannt, wie viele ALG-II-Empfänger seit dem 1. Januar 2005 dem ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden konnten?

Ich kann das im Moment nicht beantworten. Ich gehe aber davon aus, dass wir Zahlen haben, die den unmittelbaren Übergang von ALG-II-Empfängern in den ersten Arbeitsmarkt wiedergeben. Ich kann das gern eruieren und Ihnen dann schriftlich zukommen lassen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Frau Ministerin, teilen Sie die Kritik der Spitzenverbände, die die Rückforderung von Wirtschaftsminister Clement als gegen alle getroffenen Absprachen bezeichnen?

Sehr verehrter Herr Abgeordneter, ich gehe nicht ganz so weit, und zwar aus dem einfachen Grund, den ich auch schon genannt habe, weil es im Moment eine hohe Intransparenz der Zahlen gibt. Ich denke, wir sollten unter den Partnern schon so ehrlich miteinander umgehen. Es ist die eigentliche Forderung an die Bundesregierung bzw. auch an die BA, dass die Zahlen transparent gemacht werden, sodass die Länder und die Kommunen genauso wie der Bund in der Lage sind nachzuvollziehen, wo wir eigentlich stehen.

(Beifall der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

(Beifall der SPD)

Meine Damen und Herren, ich freue mich, Gäste im Landtag begrüßen zu können, und zwar Mitglieder der Frauen-Union Schifferstadt und Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Schüler-Landtagsseminar. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ise Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Zukunft der Europäischen Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung (EAW) Bad Ems GmbH – Nummer 6 der Drucksache 14/4565 – betreffend, auf.

Frau Thomas, bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist der Jahresfehlbetrag der Europäischen Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung, an der das Land beteiligt ist, im Jahr 2004 und wie wird dieser gedeckt?

2. Wie sieht die momentane Finanzsituation der Europäischen Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung Bad Ems GmbH aus?

3. Ist es zutreffend, dass ein Gesellschafter sofort aussteigen will und gedroht hat, Insolvenzantrag zu stellen?

4. Welche Verträge wurden im laufenden Jahr abgeschlossen, sodass durch Einnahmen aus dem laufenden Geschäft der Geschäftsbetrieb sichergestellt werden kann?

Es antwortet Herr Staatssekretär Eymael.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach dem im Jahr 2001 geschlossenen Gesellschaftsvertrag beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz für einen Zeitraum von fünf Jahren mit 25 % an der Europäischen Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung (EAW) in Bad Ems. Diese 25 % haben einen Nennwert von 7.500 Euro.

Ziel der Beteiligung war es, am Standort Bad Ems einen Veranstalter von Weiterbildungsmaßnahmen sowie Kongressen und Tagungen zu etablieren.

Wir alle bemühen uns um diesen Standort Bad Ems. Das wissen Sie.

Der vorgenannte Fünfjahreszeitraum endet am 30. November 2006. Ein vorzeitiges Ausscheiden des Landes als Gesellschafter wäre nur mit Zustimmung der privaten Gesellschafter möglich. Eine solche Zustimmung ist derzeit nicht zu erwarten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Es ist zwar zutreffend, dass die Gesellschafterversammlung der EAW Bad Ems GmbH am 13. Juni 2005 den vorgelegten Jahresabschluss nicht festgestellt hat. Der Grund dafür lag darin, dass zwei bereits 2004 unterzeichnete, aber noch nicht ausgezahlte Sponsoringverträge, nicht, wie dies notwendig ist, als Forderungen in die Bilanz aufgenommen wurden. Die Verträge sind Anfang 2005 ordnungsgemäß erfüllt worden.

Der von der Gesellschafterversammlung noch nicht festgestellte Jahresfehlbetrag 2004 beträgt

5.878,07 Euro. In diesem Betrag sind Abschreibungen auf Ausgaben zur Instandsetzung und Erweiterung der Geschäftstätigkeit in Höhe von 16.079,47 Euro enthalten, die 2004 nicht ausgabewirksam geworden sind. Diese Ausgaben sind im Jahr 2002 entstanden. Sie werden nach § 269 des Handelsgesetzbuchs in vier aufeinander folgenden Jahren mit jeweils 25 % abgeschrieben.

Zu Frage 2: Die augenblickliche Finanzsituation der Gesellschaft ist angespannt. Die laufenden Betriebskosten sind daher auf ein Minimum – 400 Euro Aufwandsentschädigung für den Geschäftsführer pro Monat – reduziert worden.

In der letzten Gesellschafterversammlung hat vor diesem Hintergrund einer der privaten Gesellschafter angeboten, einen Businessplan für die EAW zu erarbeiten und dabei die aktuelle und künftige Finanzsituation zu berücksichtigen.

Die Gesellschafterversammlung hat dieses Angebot angenommen. Der Businessplan wird zurzeit fertig gestellt und soll der nächsten Gesellschafterversammlung vorgelegt werden.

Zu Frage 3: Es ist zutreffend, dass einer der privaten Gesellschafter gedroht hat, Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Gesellschaft ihm nicht umgehend ein auf ihn übergegangenes Gesellschafterdarlehen zurückzahlt. Die schriftlich von allen Gesellschaftern unterzeichnete Vereinbarung über die Gesellschafterdarlehen lässt eine Rückzahlung jedoch erst zu, wenn die EAW ausreichende Gewinne macht.

Der betreffende Gesellschafter ist auf diese Rechtslage aufmerksam gemacht worden und hat darauf seit Mai 2005 nicht mehr reagiert.

Zu Frage 4: Die Gesellschafterversammlung wird die künftige Geschäftspolitik der EAW anhand des unter Frage 2 angeführten Businessplans bestimmen. Bis dahin werden keine neuen Verträge geschlossen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

Sie haben zu Beginn gesagt, dass die Gesellschaft eingerichtet werden sollte, um sich quasi für die Stadt Bad Ems zu engagieren.

Wie erklären Sie sich, dass die Vertreter der Stadt Bad Ems in diesem Gremium größte Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Gesellschaft haben und nachfragen, welche Effekte die EAW überhaupt für die Stadt bisher gebracht hätte?

Fakt ist, dass wir, bevor diese Gesellschaft gegründet worden ist, lang und ausgiebig über den Sinn, den

Zweck und die zukünftigen Möglichkeiten einer solchen Europäischen Akademie für wissenschaftliche Weiterbildung auch im Hause diskutiert haben. Wir kamen grundsätzlich zu dem Schluss, dass wir uns als Land mit den 25 % beteiligen, wenn andere Gesellschafter – unter anderem auch die Stadt Bad Ems und andere Private – mitmachen.

Es lief eine Studie vorweg, die gesagt hat, das wäre ein Segment, wo man noch Erfolg haben könne, auch für den Standort Bad Ems, den wir alle letztlich irgendwo ein Stück weit stärken wollen.

Ich hätte fast gesagt, wir investieren dort ohne Ende in die Verkehrsinfrastruktur. Wir wollen alle, dass dieses Staatsbad Bad Ems und dieser Kongressstandort Bad Ems ein Stück Perspektive haben. Dann haben wir den Versuch gewagt. Ich muss aber heute erkennen, dass es in der heutigen Zeit schwierig ist, eine solche wissenschaftliche Weiterbildungsakademie erfolgreich zu führen.

Wenn Insolvenz angemeldet werden sollte, dann wird das Land seinen Gesellschafteranteil von 7.500 Euro verlieren.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thomas.

In den vergangenen Jahren, also ab Mitte 2003, war die Gesellschaft im Wesentlichen damit beschäftigt, einen Kongress „Wie werden wir leben“, der in Frankfurt stattfinden sollte, zu organisieren und vorzubereiten, was erhebliche Kritik des Landesrechnungshofs zur Folge hatte.