Protokoll der Sitzung vom 01.12.2005

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Ramsauer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bis zu dem Punkt, an dem Herr Kollege Dr. Gölter über den Antrag

der Fraktionen der SPD und FDP gesprochen hat, konnte man ihm uneingeschränkt zustimmen. Das kommt selten vor.

Erlauben Sie mir, zu unserem Antrag gleich am Anfang einen Satz zu sagen. Uns ist es wichtig, ein Signal in die Westpfalz zu geben, dass, wenn die Westpfalz nicht in diese Metropolregion eingeschlossen werden kann, eine konstruktive Kooperation erforderlich ist und auch die Westpfalz davon profitieren kann. Dazu wollen wir uns bekennen.

(Beifall bei SPD und FDP – Dr. Gölter, CDU: Das steht schon in der Begründung zum Antrag!)

Sie haben erkannt, dass es schlecht wäre, dieses Signal nicht auszusenden. Deshalb freuen wir uns, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden.

Hinsichtlich des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind wir natürlich ähnlicher Meinung wie Sie. Wir wollen dazu bemerken, dass die Motivation der GRÜNEN zu diesem Antrag auch daher rührt, dass Sie in der neuen Versammlung mit Sicherheit weniger Sitze haben werden als in der bisherigen Gremienzusammensetzung. Ich kann nachvollziehen, dass das schmerzt. Insofern können wir den Antrag zwar nachvollziehen, aber wir können ihm natürlich nicht zustimmen.

Herr Dr. Gölter sprach von zahlreichen Initiativen, die wir alle erhoffen und erwarten. Ich darf Ihnen sagen, dass es bereits morgen Abend von der SPD eine erste große Initiative geben wird. Morgen Abend werden wir als erste demokratische Partei in Mannheim einen großen regionalen Parteitag veranstalten, und zwar in der und für die Metropolregion, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Dieser Parteitag wird natürlich auch entsprechende Signale aussenden, dies auch deswegen, weil der erste Stellvertretende Bundesvorsitzende und der Landesvorsitzende der SPD, unser Ministerpräsident Kurt Beck, dort sprechen wird. Damit unterstreichen wir, dass wir uns zu dieser Metropolregion bekennen. Deshalb ist der heutige Tag ein guter Tag für die Region. Wenn der Vertrag abgeschlossen sein wird, dann können wir auch Initiativen einfordern, von denen Sie vorhin gesprochen haben. Dann wird es erstmals möglich sein, dass diese Region eigenständig ihre Interessen vertreten kann, natürlich im Rahmen des Vertrages und unter Wahrung der Interessen der drei Länder, in unserem Fall der Interessen des Landes Rheinland-Pfalz.

Meine Damen und Herren, deshalb bin ich der Meinung, dass das für die Region ein großer Schritt ist. Ich glaube, dass das für das Land Rheinland-Pfalz von Vorteil sein wird; denn wenn die Region sich so entwickelt wie die Menschen, die für diese Ziele arbeiten, es wollen, dann wird auch das Land Rheinland-Pfalz davon profitieren können. Bitte erlauben Sie mir, als Abgeordneter aus der Region zu sagen: Wir gehen davon aus, dass wir von der Unterstützung des Landes profitieren können und wir diesem Ziel einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung für die Menschen, für moderne Arbeitsplätze und

für eine Ballung des kulturellen und sozialen Angebots mit Unterstützung des Landes näher kommen. Insofern freuen wir uns, dass heute eine große Mehrheit diesem Vertrag zustimmen wird.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Es spricht Herr Abgeordneter Dr. Braun.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielleicht kann ich es als Pfälzer einmal so sagen: Wenn der Antrag, den Sie als sehr dünn bezeichnet haben, Herr Dr. Gölter, eine dünne Schale wäre, dann waren die beiden Reden pures Wasser. Das war noch dünner und noch weniger. Sie haben keine neue Idee mehr eingebracht.

Im Ältestenrat habe ich bereits gesagt, dass wir über diesen Antrag nicht mehr reden müssen. Ihre Fraktionen wollten aber unbedingt noch einmal darüber reden. So reden wir nun ein zweites Mal darüber. Offensichtlich ist aber nichts Neues hinzugekommen.

Der Raumordnungsverband hat sich gestern aufgelost. Da uns diese neue Konstruktion nun Rhein-Neckarübergreifend beglückt, müssen wir uns auf die neue Situation einstellen. Herr Ramsauer, natürlich ist es uns ein Anliegen, dass auch kleine Fraktionen und Parteien in dem zukünftigen Gremium vertreten sein können. Es sind 96 Leute – Oberbürgermeister, Landräte etc. –, die sich dann später hauptsächlich mit den Leuten der Wirtschaft zusammensetzen sollen. Ich will das noch einmal deutlich sagen: Ich will, dass diese Region von der Politik geplant wird. Ich will nicht, dass sie von Herrn Voscherau bestimmt wird, der sagt: Für das eine Projekt gebe ich 100.000 Euro. Für das andere Projekt gebe ich 1 Million Euro. Den Rest muss ich dann nicht mehr zahlen, weil der Gewerbesteuerhebesatz in Ludwigshafen nur noch bei 360 % liegt. Davon bin ich befreit, und deshalb kann ich mir aussuchen, was ich in diesem Raum mache. – So soll es nicht laufen.

Herr Voscherau soll auch nicht bestimmen, welche Bundesligamannschaft aufsteigen soll, wo das Stadion gebaut werden soll usw.

Das ist zwar ganz nett, und das kann er auch machen. Die Politik muss aber ihren Rang haben. Deswegen haben wir als Gegengewicht zu dieser Struktur versucht, die Diskussion anzustoßen, dass es eine direkt gewählte Vertretung geben könnte oder sollte. Ich glaube, das ist nicht falsch, wenn wir eine Region haben, die nun auch Planungsaufgaben übernehmen soll, und wenn wir sagen, dass parallel dazu gewählt werden soll.

Herr Dr. Gölter, wir wählen unsere kommunalen Parlamente am gleichen Tag, an dem das Europaparlament gewählt wird. Da wird es nicht so schwierig sein, auch in

Hessen und Baden-Württemberg zu wählen. Zumindest in den vergangenen Jahren war das immer so. Technisch haben wir also keine Schwierigkeiten, ein weiteres Parlament und auf der anderen Ebene vielleicht eines weniger zu wählen. Wir hätten dann auch den Willen der Menschen, die dort wohnen und die diese Region entwickeln wollen, in diesem Parlament repräsentiert.

Wir haben formuliert, der Landtag fordert die Öffnungsklausel für die Westpfalz. Die eine Sache ist, dass Sie den Antrag eingebracht haben, weil Sie ursprünglich die Westpfalz vergessen hatten.

(Unruhe im Hause)

Wenn der Landtag diese Öffnungsklausel fordert, bedeutet das nicht, dass er sie in den Staatsvertrag hineinschreibt, sondern der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Staatsvertrag mit den anderen Landesregierungen so weiterzuentwickeln, dass das im nächsten Staatsvertrag berücksichtigt werden kann.

(Ministerpräsident Beck: Das heißt, zu kündigen! Wir beschließen ihn und gleichzeitig kündigen wir ihn! Das fordern Sie!)

Das ist kein Hexenwerk; das kann man machen. Natürlich kann man dazu auch einen politischen Willen erklären.

Die demokratische Legitimation und die weitere Aufgabenverteilung ist für uns aber das Wichtige. Wir haben in unserem Antrag dann, wenn es die demokratische Legitimation gibt, gefordert, dass weitere Aufgaben an den Raumordnungsverband übertragen werden können, sodass wir tatsächlich zu einem regionalen Parlament kommen. Wenn wir in der politischen Struktur und auch in der Struktur der Wirtschaft vor Ort vorankommen wollen, aber auch in der kulturellen Arbeit vor Ort, müssen wir zusammenarbeiten. Da hat es keinen Sinn zu sagen: Der Rhein ist die Grenze. Da noch ein kleines Stück Hessen dabei ist, können wir das nicht zusammen diskutieren und verabschieden. – Deshalb entstand unser Antrag. Ich finde es schon schade, dass man dem dünnen Antrag zustimmt und den, der ein paar Inhalte hat, ablehnt. Wir werden natürlich unserem Antrag zustimmen.

(Glocke des Präsidenten)

Der andere ist uns tatsächlich zu dünn.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete aus der Westpfalz, Herr Reinhold Hohn.

(Dr. Gölter, CDU: Weiß der, wo das ist?)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der im Juli dieses Jahres unterzeichnete Staatsvertrag nach Artikel 101 Satz 2 der Landesverfassung für Rheinland-Pfalz ratifiziert werden. An die Stelle des Raumordnungsverbandes Rhein-Neckar, des Regionalverbandes RheinNeckar-Odenwald und der Planungsgemeinschaft Rheinland-Pfalz tritt der Verband Region Rhein-Neckar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies sind neben der Regelung zum In-Kraft-Treten die wesentlichen Bestimmungen des Gesetzes, mit dem der Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz wirksam werden kann. Damit ist der Weg frei, um mit diesem Staatsvertrag der Metropolregion Rhein-Neckar eine gute Zukunftsperspektive zu eröffnen.

Mit dem Staatsvertrag ist nicht nur eine Gebietserweiterung verbunden, sondern auch in qualitativer Hinsicht besteht zum einen die berechtigte Erwartung, dass über den Staatsvertrag die Zusammenarbeit der drei Länder verbessert und intensiviert wird, sich zum anderen vielfältige Synergieeffekte entfalten können und darüber hinaus in der Region neue Arbeitsplätze entstehen und Investitionen getätigt werden. Das ist meiner Meinung nach ganz wichtig.

Eine einheitliche Regionalplanung bietet eine geeignete Plattform für die Entwicklung der Region zu einem dynamischen Wirtschaftsraum. Unbeschadet der Möglichkeit und Bereitschaft der am Staatsvertrag beteiligten Länder zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf den Feldern Raumordnung, Regionalplanung und Regionalentwicklung bleibt es ausdrücklich möglich – das möchte ich noch einmal erwähnen –, auch landesbezogene, also insofern teilräumliche Interessen zu wahren. Herr Dr. Gölter, insofern bin ich der Meinung, dass der Antrag der Fraktionen der FDP und SPD nicht so dünn ist, wie Sie das dargestellt haben; denn unsere Fraktion wird sich mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Staatsvertrag mit Leben erfüllt wird und die bestehenden Chancen und Zukunftsperspektiven wahrgenommen werden. Diese Zukunftsperspektiven reichen weit – das möchte ich betonen – über die Grenzen der Region Rhein-Neckar hinaus.

Sie werden mir nachsehen, dass ich in diesem Zusammenhang darauf hinweise, dass gerade die Region Westpfalz eine Brücke zwischen der neuen Metropolregion und dem Verdichtungsraum Saarbrücken/Metz bildet und als Entwicklungsträger fungieren kann. Ich nenne nur als Beispiele die Technische Universität in Kaiserslautern, das Max-Planck-Institut, das FraunhoferInstitut, ganz zu schweigen von dem PRE-Park in Kaiserslautern, den Fachhochschulen in Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken und dem bundesweit bedeutenden Designer-Outlet-Center auf dem Flughafen Zweibrücken.

Meine Damen und Herren, schließlich muss auch die Vernetzung der Infrastruktureinrichtungen auf der Schiene sowohl im Fern- wie im Transitverkehr als auch hinsichtlich der Erweiterung des regionalen S-Bahn-Netzes

bedacht und weiterbetrieben werden. Auch in diesem Fall darf man meiner Meinung nach die Westpfalz nicht vergessen.

Meine Damen und Herren, unsere Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir begrüßen das Konzept, das das Rhein-Neckar-Gebiet und – ich möchte das noch einmal betonen – die angrenzenden Räume als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort stärkt, darüber hinaus aber auch Freizeit und Erholung in unserem Land fördert.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich erteile Herrn Staatsminister Karl Peter Bruch das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zweite Beratung des Landesgesetzes zum Staatsvertrag zwischen den Ländern BadenWürttemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet ist in mehreren Ausschusssitzungen Thema gewesen. Der Gesetzentwurf wurde am 26. Juli 2005 eingebracht. Der Verband soll am 1. Januar 2006 seine Arbeit aufnehmen.

Der neue Staatsvertrag war eine durchaus schwierige „Geburt“, weil viele mitgewirkt haben, aber weil es auch viele Motoren gab. Ein Motor war sicherlich das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Ministerpräsidenten und auch durch das Ministerium des Innern und für Sport.

Ich möchte kurz die Schwerpunkte der Neuerungen zusammenfassen, weil die mit die wichtigsten Punkte in der gesamten Beratung waren:

Die Schaffung eines neuen, länderübergreifenden Verbandes, – eine einheitliche Regionalplanung im Rhein-NeckarRaum, – Einbeziehung des baden-württembergischen Neckar-Odenwald-Kreises und in Rheinland-Pfalz der kreisfreien Stadt Landau sowie der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße, – die Verbesserung der Regionalenwicklung durch die Stärkung von umsetzungsorientierten Kompetenzen des Verbandes, beispielsweise bei der Wirtschaftsförderung, dem Standortmarketing oder beim regionalen Tourismusmarketing, – Verwaltungsvereinfachungen und Verfahrenserleichterung insbesondere durch die – das war das, weshalb sich die Beratungen so schwierig gestalteten – Bildung eines einzigen Beschlussorgans anstelle von drei Organen von drei unterschiedlichen Planungsträgern.