Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahren“ ein Informationsfaltblatt entwickelt und ins Internet gestellt. Auf diese Weise konnte – wie die Antragszahlen belegen – mit geringem Aufwand und mit Unterstützung durch die Medien eine breite Wirkung erzielt werden.
Die große Nachfrage belegt, dass der Modellversuch einem starken Bedürfnis der Jugendlichen gerade in den ländlichen Regionen nach Mobilität entspricht. Die Landesregierung erwartet, dass durch das „Begleitete Fahren ab 17 Jahren“ ein weiterer wirksamer Impuls für eine zusätzliche Verbesserung der Verkehrssicherheit im Land gegeben wird.
Herr Minister, besteht die Möglichkeit für 17-jährige Jugendliche beispielsweise aus Baden-Württemberg, bei einer rheinland-pfälzischen Fahrschule an diesem Modellprojekt teilzunehmen? Wenn ja, wie wirkt sich das
Herr Wiechmann, diese Frage kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Eine Beantwortung schicke ich Ihnen aber gern zu. Rheinland-Pfalz hat viele Grenzen. Es gibt auch eine Grenze zu Nordrhein-Westfalen.
Es ist aber möglich, dass 17-Jährige, die in BadenWürttemberg ihren ersten Wohnsitz haben, in Rheinland-Pfalz ihren „Führerschein mit 17“ machen?
Ich erkenne den Hintergrund Ihrer Frage nicht. Die Baden-Württemberger machen doch genau das Gleiche. Weshalb sollten Jugendliche nach Rheinland-Pfalz kommen und hier die Fahrprüfung machen?
Herr Minister, in der Sitzung des Petitionsausschusses am 24. Januar 2006 hat Herr Staatssekretär Strutz gegenüber den Mitgliedern des Ausschusses und dem Bürgerbeauftragten, Herrn Galle, zum Thema „Begleitetes Fahren ab 17“ Stellung genommen und zugesagt zu prüfen, ob es eine Mischvariante zwischen dem so genannten Frühführerschein, der nach wie vor insbesondere im ländlichen Raum – auch im Westerwald und im Landkreis Altenkirchen – sehr stark gefordert und gewünscht wird, und dem begleiteten Fahren geben kann. Können Sie dazu bitte etwas sagen?
Ich beantworte die Frage einmal so: Eine Mischvariante kann man prüfen. Sie können aber ohne Sorge sein; denn ich habe veranlasst, dass die Kreisverwaltungen bei einer bestimmten Notwendigkeit der Mobilität allein entscheiden. Die Kreise wissen mittlerweile auch Bescheid, dass sie allein auf der Gesetzesgrundlage entscheiden können. Daher ist die Frage nicht mehr relevant.
Herr Minister, welche Qualifikationen muss ein Begleiter mit sich bringen? Anders gefragt: Welche Ausschlussgründe gibt es, damit eine Person mit Führerschein nicht als Begleiter fungieren darf?
Er muss einen Führerschein haben. Er sollte möglichst auch nicht als Alkoholiker registriert sein. Es muss eine seriöse Person sein.
Herr Minister, wären Sie bereit, dem Landtag zu bestätigen, dass es eine genaue Liste mit den Voraussetzungen gibt, zu denen beispielsweise gehört, dass in Flensburg nicht mehr als drei Punkte eingetragen sind?
Ja sicher. Bei jemandem, dem schon einmal der Führerschein entzogen worden ist, wird das schwieriger sein.
Nein, ich habe sofort gehandelt, als die Geschäftsgrundlage bei den Ländern klar war, Herr Dr. Gölter.
Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall. Die Mündliche Anfrage ist damit beantwortet.
Zur Geschäftsordnung erteile ich dem parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Herrn Hartloff, sowie anschließend Herrn Dr. Weiland das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seitens der SPD-Fraktion stelle ich die Mündliche Anfrage Nummer 1 „Forderung nach einem Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006“ zur Aussprache.
Herr Präsident! Ich beantrage die Aussprache über die Mündliche Anfrage Nummer 2 „Vorbelastungen künftiger Haushalte“.
Die zur Verfügung stehende Zeit von einer Stunde wird auf beide Themenbereiche aufgeteilt. Wir beginnen mit der Aussprache über die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Manfred Nink und Carsten Pörksen (SPD) , Forderungen nach einem Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 – Nummer 1 der Drucksache 14/4970 – betreffend.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir wollen deshalb darüber reden, weil es Ländersache ist, Polizeien zu unterhalten und Sicherheit in den Ländern zu schaffen. Wir werden mit einer Reihe von Aussagen von Innenministern einiger Länder konfrontiert – ich sage das ganz ohne Polemik und Gift –, die meinen, es wäre zweckmäßig, im Zusammenhang mit der Weltmeisterschaft auch die Bundeswehr zum Schutz der Inneren Sicherheit einzusetzen.
Meine Damen und Herren, es gab gestern ein Urteil, das sich mit diesen Fragen grundsätzlich auseinander setzt, nämlich mit dem Einsatz der Streitkräfte im Fall von Naturkatastrophen, Unglücksfällen, aber auch Terrorismus. Dieses Urteil zeigt uns enge Grenzen beim Einsatz der Bundeswehr auf.
Sie werden sich fragen, weshalb wir zu diesem Thema eine Aussprache beantragt haben. Wir wollen als Land Rheinland-Pfalz deutlich machen, dass wir es für politisch richtig halten, wenn die Bundeswehr weiter nur in Amtshilfe bei Katastrophen und in anderen Fällen eingesetzt wird.
Sie werden sich weiter fragen, weshalb ausgerechnet ich mich gemeldet habe. Das ist ganz einfach, es geht mir darum, meine ehemaligen Kameraden bei der Bundeswehr ein bisschen davor zu schützen, in Aufgaben
Wenn man die Bundeswehr von innen einigermaßen kennt – Sie werden sagen, dass das bei mir auch länger her ist, aber ich habe meine Wehrübungen immer alle absolviert –, kommt man zu dem Ergebnis, dass die Bundeswehr dafür nicht ausgebildet ist. Sie ist dafür ausgebildet, der deutschen Bundespolitik die politische Alternative zu geben, nicht vom Äußeren erpressbar zu werden. Ausgebildet worden sind die Soldaten aber nicht, um Polizeiaufgaben wahrzunehmen.
Das könnten allenfalls – das Wort ist nie gefallen – die Feldjäger der Bundeswehr. Das sind die Einzigen, die polizeiliche Aufgaben wahrnehmen. Die heißen allerdings im Truppenalltag „Bewaffnete Schülerlotsen“, wodurch auch der Stellenwert ein wenig beschrieben wird.
Da lacht Herr Wiechmann. Er hat noch nie eine Uniform angehabt, noch nicht einmal die vom Roten Kreuz.
Meine Damen und Herren, wir sehen, welche großen Schwierigkeiten die Soldaten haben, wenn wir ihnen die Verpflichtung – das ist eine schwierige Verpflichtung – auf die Schultern legen, in Auslandseinsätze zu gehen. Da schicken wir unsere Soldaten zunächst einmal für sechs Wochen nach Hammelburg auf den Truppenübungsplatz und bringen ihnen bei, wie man deeskalierend in Zonen arbeitet, in denen es gefährlich ist, in denen man friedensstiftend arbeiten soll und in denen man mit Waffen umgehen soll.
dann stellen Sie sich einmal vor, wir würden dort eine vorausgebildete Panzergrenadierkompanie mit dem G 3, mit dem Maschinengewehr 1 oder vielleicht sogar mit ihren normalen Waffen, nämlich mit den entsprechend gepanzerten Fahrzeugen, hinstellen. Wie soll dies deeskalierend auf eine von dem Verlust eines Spiels ein wenig seelisch geplagte Fangruppe wirken? Das kann ich mir nicht vorstellen. Meine Damen und Herren, das wünsche ich mir auch nicht, dass ich mir das vorstellen soll,