Protokoll der Sitzung vom 16.02.2006

4. Welche Vorbelastung des Landeshaushalts ab 2007, das Ist 2005 und das Soll 2006 eingerechnet, besteht aus Einnahmeverlusten und gegebenenfalls Zahlungsverpflichtungen des Landes durch den Verkauf von Vermögen, dessen Ertrag nicht wieder angelegt wurde, und durch den seit 2005 betriebenen Verkauf und die Aktivierung des Landeswohnungsbauvermögens unter Einschaltung des Pensionsfonds des Landes und der landeseigenen „plpmanagement GmbH & Co KG“?

Es antwortet Herr Staatssekretär Professor Dr. Deubel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bracht wie folgt:

Zu Frage 1: Die Vorbelastung durch Verpflichtungsermächtigungen beträgt ab 2007 insgesamt rund 1.778 Millionen Euro. Sie verteilt sich entsprechend den Fälligkeiten der Bewilligungen auf mehrere Haushaltsjahre.

Wie in der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU zur Haushaltslage und Haushaltsentwicklung des Landes Rheinland-Pfalz vom 24. September 2004 mitgeteilt, betrug die vergleichbare Zahl zum 31. Dezember 2003 rund 1.942 Millionen Euro. Insofern ist die Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre seitdem um rund 164 Millionen Euro zurückgegangen.

Zu Frage 2: Soweit Vorabbewilligungen festgestellt werden konnten, stehen diese alle unter Haushaltsvorbehalt. Rechtlich verbindliche Vorbelastungen künftiger Haushalte werden dadurch nicht begründet.

Zu Frage 3: Ab dem Jahr 2007 bestehen voraussichtlich jährliche Vorbelastungen durch Zinszahlungen aus der Kreditaufnahme für den Landeshaushalt von rund 1.127 Millionen Euro, durch Tilgung und Verzinsung

privat vorfinanzierter Investitionsmaßnahmen von 4 bis 5 Millionen Euro, durch Tilgung und Verzinsung von Krediten der Universitätsklinik Mainz zur Finanzierung von Investitionen im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes von 6 bis 7 Millionen Euro, durch die Refinanzierung von Krediten beim LBB von rund 6 Millionen Euro und beim LSV von rund 29 Millionen Euro, wobei die Zinsausgaben des LSV und des LBB bekanntlicherweise durch Miet- und Pachteinnahmen vom Land erwirtschaftet werden.

Die Vorbelastung durch zu leistende Zinszahlungen lässt sich im Übrigen sinnvoll nur in Relation zu den Gesamtausgaben beurteilen. Im vergangenen Jahr lag die Zinsausgabenquote bei 9,5 %. Dies sind immerhin 0,3 Prozentpunkte weniger als vor 20 Jahren, nämlich im Jahr 1985, in dem dieser Wert bereits bei 9,8 % lag.

Zu Frage 4: Der Verkauf von Wohnungsbaudarlehen ist nichts anderes als ein vorzeitiges Beitreiben von Außenständen. Keinem Kaufmann würden Vorwürfe gemacht, wenn er, bevor er zusätzliche Kredite aufnimmt, bestehende Forderungen eintreibt. Den niedrigeren Zinseinnahmen stehen insofern erheblich höhere eingesparte Zinsausgaben gegenüber. Ab dem Jahr 2007 wird mit Einnahmen im Landeshaushalt aus Wohnungsbauforderungen von 52 Millionen Euro gerechnet. Dieser Wert liegt um 50 Millionen Euro unter dem Wert, der sich ohne die in den Jahren 2003 bis 2006 durchgeführten Transaktionen ergeben hätte. Von diesen 50 Millionen Euro entfallen 10 Millionen Euro auf Zinsen – dies ist also ein echter Einnahmeverlust – und 40 Millionen Euro auf Tilgungen, die natürlich durch vorzeitige Tilgungen bereits erledigt sind.

Die aus dem Landeshaushalt im Jahr 2007 zu erbringenden zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen belaufen sich netto auf ca. 41 Millionen Euro. Eine ähnliche Größenordnung ist auch in den Folgejahren zu erwarten. Insgesamt hat sich trotz der Wohnungsbauvermögensoperationen der Jahre 2003 bis 2006 das Finanzvermögen des Landes in diesem Zeitraum nicht verringert, sondern stieg von 3.875 Millionen Euro im Jahr 2002 auf rund 4 Milliarden Euro Ende des Jahres 2005 und wird Ende dieses Jahres trotz weiterer Veräußerungen auf voraussichtlich 4,3 Milliarden Euro anwachsen. Das Land baut also im Gesamtergebnis kein Finanzvermögen ab, sondern erhöht es sogar.

Im Übrigen ergibt sich bei einem Vergleich mit dem Jahr 1991 ein Zuwachs des Finanzvermögens von damals 2,8 Milliarden Euro auf 4,3 Milliarden Euro Ende dieses Jahres, also um nicht weniger als 1,5 Milliarden Euro. Dementsprechend werden die Folgejahre im Ergebnis auch nicht belastet, sondern vielmehr entlastet.

So weit die Antwort.

(Beifall der SPD und der FDP)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bracht.

Ich habe eine Zusatzfrage zu Frage 2. Ich hatte gefragt, in welcher Höhe es diese Vorbelastungen gibt. Herr Staatssekretär, darauf haben Sie geantwortet, dass sie unter Haushaltsvorbehalt stehen und haben deshalb keine Antwort auf die Frage gegeben.

Wie hoch ist die Vorbelastung aus Zusagen, auch wenn diese unter Haushaltsvorbehalt stehen?

Da es sich für den Haushalt im Ergebnis um nicht zwingend relevante Zusagen handelt, gibt es darüber keine Statistik, die ständig fortgeschrieben wird.

(Heiterkeit des Abg. Dr. Weiland, CDU – Schwarz, SPD: Das muss man wissen! Sie können nur lachen! – Dr. Weiland, CDU: Versprechungen geben, aber dann nicht wissen, was sie kosten! Das ist lächerlich!)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bracht.

Herr Staatssekretär, wollen Sie ernsthaft behaupten, dass die Inaussichtstellungen von Zuschüssen beim Schulbau, die Inaussichtstellungen beim Bau im Feuerwehrwesen und die aktuellen Inaussichtstellungen im Rahmen des Strukturprogramms „Schwimmbäder“ so gestaltet sind, dass sie keinerlei Haushaltsrelevanz haben und die Regierung damit in den kommenden Jahren quasi nichts zu tun hat?

(Dr. Weiland, CDU: Ja, gut, er hat keinen Überblick! Das ist nichts Neues!)

Sie sagen es.

Herr Abgeordneter Bracht, es gibt keine rechtliche Verpflichtung des Landes.

(Mertes, SPD: Das weiß er doch ganz genau! – Dr. Weiland, CDU: Er hat keinen Überblick!)

Sie müssen sehen, wenn sich eine Gemeinde vorzeitig entscheidet, mit einem Schulbau zu beginnen, bevor es einen Bewilligungsbescheid gibt, dann stellt die Gemeinde einen Antrag an das Land.

(Dr. Weiland, CDU: Haushaltschaos! Er weiß doch gar nicht mehr, was läuft!)

In diesem Antrag wird darum gebeten, dass das Land einem vorzeitigen Baubeginn zustimmt und dies für den Fall einer späteren Förderung nicht förderschädlich ist. Dies sind die schlichten Sachverhalte. Insofern kommt das Land natürlich, sofern die kommunale Leistungsfähigkeit gegeben ist, solchen Wünschen der Gemeinden durchaus nach.

(Zurufe von der CDU)

Daraus ergeben sich aber keine rechtlichen Verpflichtungen des Landes.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bracht.

Dennoch bleibt die Frage, welche politische Verpflichtung seitens des Landes Sie damit insgesamt eingegangen sind. (Beifall bei der CDU – Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das würde ihm den Nachtschlaf rauben, wenn er darüber nachdenken würde!)

Herr Abgeordneter Bracht, selbstverständlich übernimmt das Land die politische Verpflichtung dafür. Selbstverständlich! Es ist völlig klar: Wenn das Land nicht die Chance sieht, in den nächsten Jahren eine Förderung wahrzunehmen, so würde dies der Gemeinde mitgeteilt.

(Ministerpräsident Beck: Ihr habt keine Ahnung von Haushaltsrecht, deshalb lauft ihr in jede Falle hinein! – Zuruf des Abg. Dr. Weiland, CDU)

Bisher hat das Land seine politische Verpflichtung, wie Sie es bezeichnen, immer erfüllt, und dies bleibt auch so. (Beifall der SPD und der FDP)

Gibt es weitere Fragen? – Bitte schön, Herr Keller.

Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden,

(Zurufe von der SPD: Nein!)

dass die Mitglieder der Landesregierung über das Land ziehen, Versprechungen machen und im Finanzministerium niemand über diese Versprechungen Buch führt?

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Keller, das Finanzministerium registriert selbstverständlich sehr aufmerksam sowohl die Zusagen seitens von Mitgliedern der Landesregierung als auch die Aussagen in den verschiedenen Regierungsprogrammen oder Parteiprogrammen. Dabei ist festzustellen, dass zumindest die Zusagen seitens der Landesregierung und die Zusagen in dem Regierungsprogramm einer Partei durchaus finanzierbar sind.

(Heiterkeit bei der CDU – Beifall bei SPD und FDP)

Herr Dr. Rosenbauer.

Herr Kollege Dr. Rosenbauer, wenn ich Sie freischalte, dann sind Sie freigeschaltet. Dann brauchen Sie nicht mehr auf den Knopf zu drücken.

(Dr. Weiland, CDU: Dann muss man eine Anlage installieren, bei der man das sieht!)

Ach, regen Sie sich ab, Herr Kollege! Hier geht es um eine technische Frage, nicht um eine politische.

(Beifall der SPD und der FDP)

Das Wort hat Herr Dr. Rosenbauer für eine Zusatzfrage.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Vielen Dank für die freundliche Ansprache. Leider leuchtet das Licht am Pult nicht auf, sodass man es nicht sehen kann.

(Zurufe von der SPD: Doch!)

Hier bei mir leuchtet es nicht.