Herr Staatssekretär, vertreten Sie wirklich die Auffassung, dass das Plenum kein Anrecht darauf hat zu erfahren, wie hoch die Summe an politischen Zusagen ist, die in den nächsten Jahren den Landeshaushalt belasten?
Es gibt zwei unterschiedliche Fragestellungen. Die eine ist, welche Bewilligungsbescheide rechtlich verbindlich mit zwingender Finanzwirkung für die nächsten Jahre vorliegen.
Diese Frage können wir Ihnen jederzeit beantworten. Das ist auch bei der Frage 1 mit der Aussage geschehen, welche Verpflichtungsermächtigungen es gibt. Diese Zahl ist aber noch zu hoch gegriffen, weil wir sämtliche denkbare Verpflichtungsermächtigungen des Jahres 2006 einbezogen haben, obwohl das Finanzministerium auch die Verpflichtungsermächtigung streng bewirtschaftet, sodass in aller Regel lediglich 60 % bis 70 % der Verpflichtungsermächtigungen tatsächlich freigegeben werden. Das sind die rechtlichen Verpflichtungen, die das Land eingegangen ist.
Wenn Kommunen oder andere potenzielle Zuweisungsempfänger ein Vorhaben unbedingt durchführen wollen und dann dem Land mitteilen, dass man beabsichtigt, ein Vorhaben bereits zu beginnen und darum bittet, dass das Land dies nicht zu einem späteren Zeitpunkt, sofern dann tatsächlich eine Landesförderung erfolgt, gegen den Zuweisungsempfänger nach der Methode geltend macht, wer angefangen hat, bekommt keine Zuschüsse mehr, so ist dazu zu sagen, hierüber wird keine zentrale Statistik geführt. Das lässt sich nur durch sehr intensive Abfragen bei sämtlichen Ressorts zusammenstellen.
Wenn Sie eine Kleine Anfrage gestellt hätten, dann wäre eine Antwort noch realisierbar gewesen. Aber im Rahmen einer Mündlichen Anfrage innerhalb von zwei Tagen absolut sicher sämtlichen Schriftverkehr zusammenzustellen, der in Fragen möglicher Zuweisungen in Folgejahren stattgefunden hat, wäre seriös nicht leistbar gewesen. Bei einer Kleinen Anfrage ist das kein Problem.
Herr Staatssekretär, bisher habe ich nicht gewusst, dass es Aufgabe der Landesregierung ist, die Finanzierung des Regierungsprogramms einer Partei festzustellen. Deswegen frage ich Sie: Sind Sie tatsächlich der Auffassung, dass es Aufgabe der Landesregierung ist, die Forderungen der Regierungspartei im Haushalt sicherzustellen?
Ich habe mich eben bewusst sehr vorsichtig ausgedrückt. Der Präsident hat zu Recht ermahnt, dass Sach- und Fachfragen beantwortet und keine politischen Wertungen abgegeben werden sollen. Ich habe mich ein bisschen vergaloppiert. Ich hätte vielleicht die Aussage nicht machen sollen, obwohl sie zutreffend ist.
Vielen Dank für dieses Eingeständnis, Herr Staatssekretär. Ich frage Sie: Wollen Sie auch künftig diese Situation und diese Verhältnisse so beurteilen, wie Sie es am Ende gemacht haben?
Herr Abgeordneter Bischel, um es noch einmal präzise zu sagen: Es ist Aufgabe eines Finanzministeriums, sich mit allen möglicherweise auf das Land zukommenden finanziellen Forderungen auseinander zu setzen.
Es kann nicht angehen, dass ein Finanzministerium erst dann intern aktiv wird, wenn ein Haushalt bereits beschlossen ist, sondern in einem frühen Vorfeld muss sich ein Finanzministerium natürlich mit allen denkbaren Forderungen der Zukunft auseinander setzen.
Dazu gehört natürlich nicht eine öffentliche Bewertung von Parteiprogrammen. Das sollte den Parteien überlassen bleiben.
Herr Staatssekretär, ich kann Sie in dieser Meinung nur unterstützen. Nur müssen bei der Aussage, dass das Programm einer Partei finanziert und das Programm einer anderen Partei nicht finanziert ist, die gleichen
Maßstäbe angelegt und die gleichen Ressourcen des Landeshaushalts genommen werden. Das darf niemals einseitig geschehen und darf in diesem Sinne auch nicht von Regierungsmitgliedern draußen so verkündet werden. (Beifall bei der CDU)
Herr Abgeordneter Bischel, ich teile die Meinung voll und ganz. Ich bin auch der Meinung, dass eine seriöse Bewertung nach exakt gleichen Maßstäben erfolgen muss. Ich meine auch, dass in der Regierungseigenschaft dazu keine Kommentare abgegeben werden sollten. Allerdings ist das in einer Parteieigenschaft selbstverständlich möglich – wir alle sind in irgendeiner Weise auch in anderen Funktionen tätig – und im Rahmen eines Wahlkampfes auch sehr sinnvoll, glaube ich.
Herr Staatssekretär, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie innerhalb von zwei Tagen diese Abfragen des vorzeitigen Baubeginns ohne feste Zusage nicht durchführen konnten. Meine Frage lautet: Wann ist das denn das letzte Mal von Ihnen abgefragt worden? Ist Ihnen da die Höhe noch bekannt?
Nach meiner Erinnerung ist diese Frage von Ihnen des Öfteren gestellt worden, insbesondere in Bezug auf den Schulbau. Insofern gibt es für den Schulbau einige frühere Antworten dazu, die natürlich jetzt nicht aktuell vorliegen. Es ist aber kein Problem, in die Beantwortung der entsprechenden Kleinen Anfragen hineinzuschauen und das dann noch einmal zu reproduzieren.
Herr Staatssekretär, können Sie mir erklären, warum eine Kommune einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn stellt, ohne dass dies mit der Frage der Finanzierung gekoppelt ist?
Wenn eine Kommune eine förderfähige Maßnahme beginnen möchte und es so eilig hat, dass sie auf einen Bewilligungsbescheid des Landes nicht warten kann, dann setzt sie sich mit dem Land in Verbindung, um den vorzeitigen Baubeginn zugelassen zu bekommen. Damit ist keine rechtliche Verpflichtung des Landes verbunden, dann auch Zuschüsse zu geben. Das Land kann aber für den Fall einer Bezuschussungsfähigkeit nicht argumentieren, dass bereits mit dem Bau begonnen worden sei und deswegen eine Finanzierung nicht mehr stattfinden könne. Nur darum geht es.
dass Sie gesagt haben, dass regierungsamtlich erarbeitete Erkenntnisse, also Erkenntnisse, die von Bediensteten der Landesregierung erarbeitet und vom Steuerzahler bezahlt werden,