Protokoll der Sitzung vom 13.12.2001

Der Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/476 – soll an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden.

Ich sehe keine Einwände. Damit sind diese Überweisungsvorschläge angenommen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Wahlen

a) Wahl von ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs

dazu: Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 14/549 –

b) Benennung eines Mitglieds des Landtags als Mitglied des „Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas“ für die Amtszeit 2002 bis 2004

c) Wahl eines Mitglieds für die Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/540 –

d) Wahl eines Mitglieds in den Schiedsausschuss nach § 41 des Landesrichtergesetzes

dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/539 –

Wir kommen zu Punkt 6 a der Tagesordnung, Wahl von ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs. Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Wir stimmen nun über den Wahlvorschlag ab, Frau Andrea Kleinmann zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu wählen. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Vorschlag ist einstimmig angenommen.

Wir stimmen nun über den Vorschlag ab, Frau Dr. Bettina Freimund-Holler zum ordentlichen nicht berufsrichterlichen Mitglied des Verfassungsgerichtshofs zu wählen. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Vorschlag ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zu Punkt 6 b der Tagesordnung, Benennung eines Mitglieds des Landtags als Mitglied des „Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas“ für die Amtszeit 2002 bis 2004. Vorgeschlagen wird Landtagspräsident Christoph Grimm. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Vorschlag ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zu Punkt 6 c der Tagesordnung, Wahl eines Mitglieds für die Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Vorgeschlagen wird der Abgeordnete Christian Baldauf. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Der Vorschlag ist einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zu Punkt 6 d der Tagesordnung, Wahl eines Mitglieds in den Schiedsausschuss nach § 41 des Landesrichtergesetzes. Der Abgeordnete Herbert Schneiders wird vorgeschlagen. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Ich möchte nun eine Änderung der Tagesordnung bekannt geben. Die Fraktionen haben sich geeinigt, dass Punkt 7 der Tagesordnung, Landesgesetz zur Neuorganisation der Straßen- und Verkehrsverwaltung Rheinland-Pfalz betreffend, in der morgigen Plenarsitzung beraten werden soll. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung spielbankenrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/396 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/517 –

Im Ältestenrat ist eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart worden.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Mittrücker das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Spielbank befriedigt nicht nur den Spieltrieb mancher Zeitgenossen, sie erwirtschaftet darüber hinaus auch Einnahmen für das Land und die Kommunen. Ich denke, an dieser Tatsache will und soll nichts geändert werden. Ich denke, dass wir darüber in diesem Hause alle einig sind.

Dies ist allerdings eine allgemeine Beschreibung der Tatsache, über die wir heute diskutieren. Meine Damen und Herren, wenn man ins Detail geht, wird die Bewertung schon etwas differenzierter. Streitpunkt bei der vorliegenden Gesetzesänderung ist die Verteilung der Spielbankerlöse. Wer hat dies anders erwartet? Besonders vielschichtig wird es, wenn man nicht nur die unterschiedlichen Ergebnisse der verschiedenen Spielbanken in Rheinland-Pfalz, sondern auch die in den letzten Jahrzehnten durch die Spielbanken für die Regionen erwirtschafteten Finanzmittel betrachtet.

Legt man bei allen Spielbanken in Rheinland-Pfalz den gleichen Maßstab an, kommt man zu durchaus unterschiedlichen Ergebnissen, was auch in dem hier vorliegenden Gesetzentwurf deutlich wird. Auf der einen Seite wird für die Kommunen und die Staatsbäder ein Bestandsschutz reklamiert. Dies bedeutet, dass sie weiterhin mit vergleichbaren Einnahmen aus dem Spielbankgewinn rechnen dürfen. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, auf der anderen Seite ignorieren

Sie im Gesetzestext die spezielle Situation in Bad Dürkheim. (Beifall bei der CDU)

Für die Kurgesellschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler und die Städte Trier und Mainz hat man einen Besitzstandsschutz in den vorliegenden Begründungen ausformuliert. Für den Standort Bad Dürkheim schweigen Sie sich über die Mindereinnahmen aus.

Meine Damen und Herren, ich darf wörtlich aus dem Gesetzentwurf zitieren. Sie schreiben in dem Gesetzentwurf – Drucksache 14/396 – auf Seite 9: „Durch Absatz 2 wird den Städten Mainz und Trier sowie der Kurgesellschaft in Bad Neuenahr-Ahrweiler unter der Voraussetzung mindestens gleich hoher Bruttospielerträge der im Jahr 2000 erreichte Besitzstand weiter gewährt.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren der Landesregierung, wenn Sie auf der einen Seite einen Besitzstandsschutz formulieren und sich auf der anderen Seite über die Mindereinnahmen für den Standort Bad Dürkheim ausschweigen, dann messen Sie absolut mit ungleichem Maß. Dem widersprechen wir energisch.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mindereinnahmen bei der Staatsbad GmbH – so Ihre Intention – sollen zu Teilen durch Zuwendungen für Investitionen aus dem Landeshaushalt an die Staatsbad GmbH Bad Dürkheim gemildert werden. Sie nehmen unter dem Strich allerdings der Staatsbad GmbH vor Ort die Mittel, mit denen sie jahrzehntelang eigenverantwortlich geplant hat, und machen die Staatsbad GmbH von Ihrer Goodwill-Mentalität abhängig.

(Beifall bei der CDU)

Auch wenn die Staatsbad GmbH mehrheitlich dem Land gehört, ist der Bestandsschutz zu gewährleisten.

Wir stellen fest, dass sich durch den vorliegenden Gesetzentwurf eine Ungleichbehandlung im Bereich des Besitzstandsschutzes ergibt. Wir stellen weiter fest, dass der Standort Bad Dürkheim finanziell geschwächt wird. Darüber hinaus stellen wir fest, dass der Staatsbad GmbH Bad Dürkheim ein gutes Stück Eigenplanbarkeit genommen wird.

Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist unausgereift. Wir werden ihn ablehnen.

Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Lewentz das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Mittrücker, diese Argumentation hat man im

Innenausschuss von Ihnen noch nicht gehört. Dort hat Ihre Fraktion zu dem Thema nichts gesagt. Man konnte sie allerdings in der lokalen Presse nachlesen. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie deswegen hier nur auf das Problem in Bad Dürkheim eingehen. Dieses Gesetz ist allerdings ein landesweit gültiges Gesetz und betrifft alle Standorte.

Ich glaube, man kann festhalten, Ziel des Gesetzes ist es zum einen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, und zum anderen Chancengleichheit insbesondere mit Blick auf andere Bundesländer zu erhalten. Wir haben dabei auch höchstrichterliche Entscheidungen umgesetzt, wie Sie wissen. Die Steigerung der Transparenz bei den Konzessionsvergabeverfahren wurde erreicht. Das Gesetz gibt dem Land die Möglichkeit – dies wird auch ein Punkt für Bad Dürkheim sein –, ausgleichend tätig werden zu können, wenn überdurchschnittliche Strukturunterschiede vorhanden sind.

Der einzige Knackpunkt auf den ersten Blick ist, wenn man es sich genau anschaut, nur ein vermeintlicher. Die spezielle finanzielle Situation in Bad Dürkheim, die von Ihnen angesprochen wurde, Herr Mittrücker, ist eine Situation, die man wirtschaftlich gesund nennen kann. Die Situation in Bad Dürkheim ist eine gute.

In § 5 Abs. 1 ist der Status der Gemeinden geregelt. Er bleibt bei 10 % für alle gleich. Lediglich bei der Frage des Aufkommens der weiteren Leistungen der Spielbanken und der Verteilung ist eine Änderung eingetreten, die allerdings mit der besonderen Note von Bad Dürkheim zu begründen ist. Ich denke, das ist für jeden nachvollziehbar.

Mit diesen Geldern wurden bisher teilweise strukturelle Defizite finanziert, statt die Mittel vollständig für innovative Maßnahmen einzusetzen. Insbesondere in den Jahren ohne eine Bautätigkeit wurden Gewinne erzielt, was nur vordergründig eine schöne Sache ist; denn diese Gewinne waren körperschaftsteuerpflichtig. Das Ergebnis ist, es ist verlorenes Geld für innovative Maßnahmen auch in Bad Dürkheim oder beispielsweise auch in Bad Ems. Wir reden in diesem Gesetz nicht nur über Bad Dürkheim. Diese Mittel können jetzt für andere Standorte gepoolt und damit jährlich eingesetzt werden.

Ihnen geht es um die Frage beispielsweise eines in Bad Dürkheim angestrebten Großprojekts. Ich kann Ihnen sagen, ich war bei Verhandlungen anwesend, die Herr Kollege Geis geführt hat. Ich habe dabei mit Freude – was dem Kollegen Geis ebenso gehen wird – seitens der Landesregierung das Versprechen gehört, was auch heute in der lokalen Presse nachzulesen war, dass dieses angestrebte Großprojekt mindestens in dem gleichen Umfang wie diese jetzt gepoolten Mittel gefördert wird. Ich denke, das, was in diesen Verhandlungen erreicht werden konnte, ist ein wichtiges Ergebnis.

Insgesamt ist dieses Gesetz aus unserer Sicht zustimmungsfähig, weil es eine gute Regelung für alle Standorte im Land enthält.

(Frisch, CDU: Außer für Bad Dürkheim!)

Nein, Bad Dürkheim wird auf dem anderen Weg diese Unterstützung erfahren, die es verdient.

(Zurufe von der CDU)

Sie werden es sehen. Wir werden es bei der Verwirklichung dieses Projektes noch einmal besprechen können. Ich bin davon überzeugt, dass diese Zusage eingehalten wird. Ich denke, das macht es uns leicht, diesem Gesetz zuzustimmen.

Danke. (Beifall der SPD – Zurufe von der CDU)