Protokoll der Sitzung vom 24.01.2002

Herr Staatssekretär Rüter, Sie haben darauf hingewiesen, dass Ihnen vertraulich die Studie von Boston Consulting von Nordrhein-Westfalen vorliegt. Ich frage Sie, ob es möglich ist, eine Synopse zwischen dem ZDFGutachten – Sie haben in Aussicht gestellt, dass dieses, wenn Herr Stolte zustimmt, den Mitgliedern des Landtags zur Verfügung gestellt wird – und dem BostonConsulting-Papier zu erstellen.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Sind Sie überfordert, wenn Sie das Ganze lesen müssen?)

Ich habe darauf hingewiesen, dass ich diese Studie im Moment nur vertraulich habe. Deswegen kann ich sie Ihnen natürlich nicht zur Verfügung stellen. Ich werde selbstverständlich gern in Düsseldorf anfragen, ob man mir erlaubt, Ihnen diese Synopse zu geben. Dann werde ich sie gern erstellen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Raab.

Herr Staatssekretär, aus Presseberichten geht auch hervor, dass von der Firma Boston Consulting nicht nur eine Ferndiagnose erstellt worden ist, sondern auch die Zahlen beispielsweise aus dem ZDF-Jahrbuch falsch zitiert worden sind. Ist es nach der Kenntnis, die Ihnen vorliegt, richtig, dass hier wirklich Äpfel mit Birnen oder

sogar Äpfel mit Kartoffeln verglichen worden sind, wie es auch einmal zitiert worden ist?

Frau Abgeordnete, ich kann auf Einzelheiten nicht eingehen, weil das der mir auferlegten Vertraulichkeit widersprechen würde. Das, was öffentlich bekannt geworden ist, ist genau das, was Sie sagen. Eine Zahl habe ich schon dementiert. Wenn von „5,5 % Anteil der 14bis 49-Jährigen“ die Rede war und ich aus dem Bericht des ZDF erfahre, dass es 7,7 % sind, sieht man, dass das Zahlenwerk sehr hinterfragt werden muss.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Weiland.

Herr Staatssekretär, haben Sie oder hat der Herr Ministerpräsident diese von Ihnen vor dem Parlament vertretene Auffassung zu dem Gutachten auch in der Sitzung des ZDF-Fernsehrats vertreten, in der Herr Clement basierend auf diesem Gutachten von Boston Consulting seine Fundamentalkritik am Zustand des ZDF vorgetragen hat?

Herr Abgeordneter Dr. Weiland, im Fernsehrat ist über diese Studie nicht gesprochen worden. Allerdings ist im Verwaltungsrat, dem ich nicht angehöre, über dieses Gutachten gesprochen worden, wobei ich nicht weiß, ob es allen Mitgliedern vorlag und wie breit und tief man sich mit dieser Fragestellung befasst hat. Ich weiß aus dem Bericht von Herrn Ministerpräsident Beck, dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats, dass man sich mit diesem Thema sehr intensiv befasst hat, sich weiter damit befassen wird und durchaus Korrektur angemeldet worden ist.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Weiland.

Herr Staatssekretär, haben Sie Ihre Auffassung bzw. die von Ihnen vorgetragene Auffassung der Landesregierung zwischenzeitlich der Staatskanzlei in NordrheinWestfalen in Düsseldorf zur Kenntnis gegeben?

Wir haben uns in klarer Weise im Verwaltungsrat und in bilateralen Gesprächen geäußert. Ich habe mit Frau Kollegin Professorin Dr. Meckel, der Regierungsspre

cherin von Nordrhein-Westfalen, die dieses Gutachten auch im ZDF vorgetragen hat, vereinbart, dass sie uns dieses Gutachten noch im Einzelnen vortragen wird, das heißt, zum einen im ZDF, zum anderen aber auch der Staatskanzlei, damit wir auf die Details eingehen können.

Sie werden verstehen, dass ich in dem Augenblick, in dem ich dieses Gutachten nur vertraulich an die Hand bekommen habe und weder von Boston Consulting noch von Frau Professorin Dr. Meckel Erläuterungen habe, noch keine detaillierte Auskunft dazu geben kann. Die kritischen Anmerkungen, die notwendig sind, habe ich in jeder Richtung gemacht.

Weitere Fragen sehe ich nicht. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Josef Rosenbauer (CDU), Kürzung der Bundesmittel für den regionalen Schienenverkehr – Nummer 2 der Drucksache 14/659 – betreffend, auf.

Ich frage die Landesregierung:

1. Treffen Medienberichte zu, wonach die vom Bund beabsichtigte oder beschlossene Kürzung der sog. Regionalisierungsmittel sich für das Land Rheinland-Pfalz mit Mindereinnahmen von 13,6 Millionen Euro pro Jahr auswirken wird?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Mittelkürzung durch den Bund zu verhindern bzw. rückgängig zu machen oder aber durch Landesmittel aufzufangen?

3. Hält die Landesregierung die Mittelkürzung durch den Bund für rechtskonform?

4. Sieht die Landesregierung sich nun gezwungen, die Mittelansätze im Doppelhaushalt 2002/2003 zu kürzen, und welche Projekte bzw. Fördermittel für welche Regionen werden davon betroffen sein?

Es antwortet der Herr Verkehrsminister.

Nach § 5 des Regionalisierungsgesetzes steht den Ländern für den öffentlichen Personennahverkehr eine Mittelausstattung aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes zu, um den öffentlichen Personennahverkehr,

insbesondere den Schienenpersonennahverkehr, zu finanzieren.

Danach beträgt die Mittelausstattung ab dem Jahr 1997 rund 6,13 Milliarden Euro. Dieser Betrag wächst bis einschließlich des Jahres 2001 entsprechend den Bundeseinnahmen bei der Mehrwertsteuer. Ab 2002 soll im Rahmen einer Revision die Dynamisierung seitens des Bundes neu geregelt werden. Auf dieser Grundlage hatte der Bund den Ländern für das Jahr 2001 insgesamt rund 6,9 Milliarden Euro zugewiesen.

Ab dem 19. Dezember letzten Jahres hatte das Bundesfinanzministerium den Ländern mitgeteilt, dass aufgrund der Steuerschätzung vom November 2001 die Mittelausstattung, die den Ländern für das Jahr 2002 zusteht, nur noch 6,54 Milliarden Euro beträgt. Der Anteil des Landes Rheinland-Pfalz daran soll rund 321,6 Millionen Euro betragen.

Für das Jahr 2001 hatte der Bund dem Land RheinlandPfalz rund 336,9 Millionen Euro zugewiesen. Zugleich wurde mitgeteilt, dass im Jahr 2001 die Steuereinnahmen weit hinter den Planungen zurückgeblieben sind. Deshalb sei im Jahr 2001 eine Überzahlung erfolgt, die der Bund bei der Anweisung der Zahlungsrate, die am 15. Februar dieses Jahres erfolgen soll, mindernd berücksichtigen will.

In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Bund der sich aus dem Regionalisierungsgesetz ergebenden Pflicht, ein Änderungsgesetz vorzulegen, das die Steigerungsrate sowie die Finanzierungsquelle der Regionalisierungsmittel neu bestimmen soll, bis heute noch nicht erfolgt ist.

Dieses Gesetz würde übrigens der Zustimmung des Bundesrats bedürfen.

Im Rahmen dieses Änderungsgesetzes soll aus Ländersicht auch eine Neuverteilung der Regionalisierungsmittel auf die einzelnen Länder erfolgen. Diese Neuverteilung ist einvernehmlich seitens der Länder durch Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom 10./11. Oktober 2001 bereits fes tgelegt.

Nach den vorliegenden Zahlen würde Rheinland-Pfalz danach einen größeren Mittelanteil aus der Verteilungsmasse erhalten. Daher drängt die Landesregierung verständlicherweise gegenüber dem Bund darauf, dass die Revision des Regionalisierungsgesetzes kurzfristig erfolgen sollte.

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Wenn die Revision des Regionalisierungsgesetzes ausbleibt, bleibt die Zuweisung des Bundes für Rheinland-Pfalz für das Jahr 2002 um rund 27 Millionen Euro hinter dem im Entwurf des Haushaltsplans veranschlagten Mittelansatz zurück.

Wenn der Bund – wie angekündigt – zudem die im Jahr 2001 angeblich überzahlten Mittel im Februar 2002 einbehält, wird sich auch der Fehlbetrag für Rheinland

Pfalz um weitere 13 Millionen Euro, also auf dann insgesamt 40 Millionen Euro erhöhen.

Hierauf hatte ich übrigens schon in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 10. Januar dieses Jahres bei der Beratung des Einzelplans 08 hingewiesen.

Zu den Fragen 2 und 4: Ob es bei der angekündigten Mittelkürzung bleibt, hängt davon ab, ob der Bund seiner gesetzlichen Pflicht nachkommt und die Gesetzesvorlage zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes zügig einbringt. Hierfür setzen wir uns übrigens gemeinsam mit allen anderen Bundesländern mit Nachdruck ein.

Wenn die gesetzliche Änderung mit Wirkung für dieses Jahr nicht in Kraft tritt, wird die drohende Finanzierungslücke nicht geschlossen werden können.

Aus dem Landeshaushalt kann der Differenzbetrag von bis zu rund 40 Millionen Euro nicht aufgebracht werden. Als Folge müssten dann entsprechende Leistungskürzungen innerhalb des Rheinland-Pfalz-Takts vorgenommen werden.

Welche Projekte in welchen Regionen im Einzelnen davon betroffen wären, lässt sich derzeit verständlicherweise noch nicht sagen. Dies bedarf im Hinblick auf die Aufgabenzuständigkeit einer engen Abstimmung mit den SPNV-Zweckverbänden als den Aufgabenträgern, die für die Bestellung der Verkehrsleistungen zuständig sind.

Was die Frage nach einer Anpassung des Haushaltsentwurfs angeht, halte ich bei dem derzeitigen Verhandlungsstand mit dem Bund eine derartige Initiative für kontraproduktiv und nicht angezeigt.

Im Übrigen lässt der Haushaltsplan ohnehin nur Ausgaben in der Höhe zu, wie uns die Regionalisierungsmittel durch den Bund zufließen.

Zu Frage 3: Dass der Umfang der Regionalisierungsmittel im Jahr 2002 insgesamt geringer ist, als in den bisherigen Planungen unterstellt, ist hinsichtlich der Dynamisierung der Mittel unter Anpassung an die Umsatzsteuer zunächst eine Folge der gesamtwirtschaftlichen Situation in Deutschland.

Dass der Bund die Revision des Regionalisierungsgesetzes bisher noch nicht in Angriff genommen hat, ist im Übrigen mit den Bestimmungen des Regionalisierungsgesetzes so nicht vereinbar.

So weit die Antworten auf die Fragen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kiltz.

Herr Minister, ich frage Sie, welche jährliche Steigerungsrate der Regionalisierungsmittel hielten Sie denn für angemessen?

Es ist eine Frage, die sehr schwierig zu beantworten ist; denn je höher die Steigerungsrate, desto angemessener ist es – keine Frage.

Wir haben eine Verknüpfung an die Umsatzsteuer, sprich Mehrwertsteuer. Wir würden es für besser halten, man würde diese Verknüpfung anders regeln; denn man sieht hier, wie stark anfällig man ist. Insgesamt gibt es eine Diskussion darüber, ob man das mit der so genannten Preissteigerungsrate verknüpfen sollte. Dabei war die Mehrwertsteuerrate eine bessere; denn hier waren die Steigerungen insgesamt höher, sodass man jetzt in Verhandlungen mit dem Bund abwarten sollte und dann eine vernünftige Geschäftsgrundlage im Rahmen des zu novellierenden Regionalisierungsgesetzes auf den Weg bringt.