Protokoll der Sitzung vom 25.01.2002

Wie kann man einen Wettbewerb ausschreiben, ohne dass es vorher rechtlich möglich ist, das Etikett entsprechend zu ändern?

Einen Wettbewerb kann man immer ausschreiben. Ich will einmal etwas Grundsätzliches zum Wettbewerb sagen.

Ich bin nachher in Oppenheim bei den Rheinhessischen Weinbautagen.

Wir haben nach wie vor ein Exportplus von Weinen und erleben, dass der deutsche Wein nach wie vor ein Imageproblem hat. Es ist die Frage, ob es sinnvoll ist, dieses Imageproblem zu lösen, indem man es auf das Etikett bringt, oder ob es sinnvoll ist, sich zunächst einmal mit diesen Fachverlagen dem internationalen Wettbewerb zu stellen. Es ist nicht so, als ob wir das unter Ausschluss der Öffentlichkeit tun würden. Wir gehen damit an die Öffentlichkeit.

Wenn wir warten wollen, bis das Weinrecht so weit ist, dann wird mir von anderer Seite vorgeworfen, sie machen nichts, sie warten auf das Weinrecht. Dies ist unabhängig davon zu sehen; denn es hat eine riesige Resonanz. Es handelt sich um führende Zeitschriften wie zum Beispiel das „Handelsblatt“. Deshalb gibt es eine Erhöhung, weil drei jetzt teilnehmende plus vier, also eine breitere Teilnehmerzahl der mitmachenden Zeitschriften erreicht wird. Damit ist man insgesamt in sieben renommierten Fachverlagen plus dem „Handelsblatt“ platziert.

Die Frage, die man durchaus stellen kann, lautet: Wie geht man damit um? – Ich halte es für wichtig, dass nicht der Staat und die Weinwirtschaft, sondern die Fachverlage den Wettbewerb insgesamt durchführen und von daher ein Eigeninteresse haben, diesen Wettbewerb entsprechend zu platzieren. Das kann man übrigens derzeit in den ganzen Fachverlagen breit lesen. Schon die Vorankündigung ist eine enorme Imagewerbung für den rheinland-pfälzischen Wein.

Es ist auch richtig, dies im internationalen Vergleich zu tun. Wir wollen uns öffnen. Wir wollen den Wettbewerb mit den anderen Weinbauländern, um zu beweisen, dass wir mit diesen mithalten können, sogar besser sind. Das ist der Hintergrund.

Es gibt einen Verlag, der sich aus unterschiedlichen Gründen beklagt. Mit dem spreche ich auch noch einmal. Ich will, dass möglichst alle Verlage mitmachen. Nur, das kostet etwas mehr. Das muss man sehen. So ganz umsonst ist das alles nicht.

Ich bin davon überzeugt, dass gerade dieser Wettbewerb eine Menge dazu beiträgt, dass der deutsche Riesling insgesamt so bewertet und das Image so steigen wird, wie dies von der Qualität her gerechtfertigt ist. Wir erreichen eine Annäherung von Qualität und Image.

Ich erteile der Frau Abgeordneten Kiltz das Wort.

Herr Minister, Sie haben zu Recht angesprochen, dass der deutsche Wein und auch der rheinland-pfälzische Wein ein Imageproblem haben. Geben Sie uns drei

Stichworte mit auf den Weg, was die Landesregierung zu tun gedenkt, um das Image zu verbessern.

(Ministerpräsident Beck: Trinken! Trinken! Trinken!)

Frau Kiltz, das ist eine der Imagemaßnahmen, die wir im Jahr 2000 auf den Weg gebracht haben. Wir werden dies im Zweijahresrhythmus wiederholen. Wir machen andere Veranstaltungen. Ich war neulich mit dem Weinland Rheinland-Pfalz auf der Grünen Woche. Wir werden mit dem Weinland Rheinland-Pfalz auf die ITB gehen. Von daher versuchen wir, ordnungspolitisch problematisch, gleichwohl zweimal gerechtfertigt, eine entsprechende Imageverbesserung für rheinland-pfälzische Weine im Großen und Ganzen und über die gesamte Palette der Anbaugebiete und der Betriebe zu betreiben.

Außerdem – dies sagt eine Kollegin –: Das Weintrinken kann das auch noch befördern. Das muss man auch sagen. Aber ich bin auch Verkehrsminister und sage von daher, Wein ist gesund, Wein ist Lebenskultur, man soll aber das Auto zu Hause lassen, wenn man ihn trinkt.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt.

Herr Minister, Sie sollten kein Wasser in den Wein gießen. Man sollte auch da Wein hinstellen.

Ich unterstütze das und sage, die Gewinner müssen es auf dem Etikett angeben können, weil dies hilfreich ist.

Sehe ich das richtig, dass es als eine Besonderheit angekündigt ist, es aber die Politik voraussichtlich im Jahr 2002 leider nicht schaffen wird, dies im Sinn der Winzer zu ändern?

So würde ich es nicht sagen. Es ist immer im Sinn der Winzer, wenn man bestimmte Werbung auf die Flaschen bringen kann. Ich würde auch nicht sagen, es ist voraussichtlich nicht machbar. Es ist wahrscheinlich machbar. Wenn es nicht machbar ist, dann ist es im Jahr 2003 machbar.

Verstehen Sie, Herr Schmitt?

Wenn wir jetzt das Spiel machen „Ei und Huhn“, „Hase und Igel“, dann sage ich Ihnen, dann bin ich gern beim Hasen.

Wir müssen zunächst den Wettbewerb auf den Weg bringen. Aber „Ei und Huhn“ ist müßig. Dann beginnen wir nie. Sie werden dann nie diese klassische Imagewerbung auf den Weg bringen können, wenn Sie warten wollen, bis die letzte weinrechtliche Vorschrift in Brüssel und in Berlin geregelt ist. Deshalb gehen wir den anderen Weg. Wir haben damit riesige Erfolge. Wir warten ab und können damit erreichen, dass die Etikettierung noch zeitnah möglich ist. So einfach ist das ganze Spiel.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kiltz.

Herr Minister, kann es sein, dass Sie bei den drei Stichworten zur Imageverbesserung das Wort „Mengenbegrenzung“ nicht genannt haben? Ich habe auch nichts über qualitätssteigernde Maßnahmen gehört.

Frau Kiltz, zunächst einmal muss man sehen, dass wir beide uns da sehr nah sind. Der Wettbewerb und der Verbraucher entscheiden.

Wir sind uns beim Wein nahe. Wir sind uns bei anderen Dingen nicht so nah. Sie wollen bestimmen, welche Lebensmittel verzehrt werden sollen. Das bestimme ich nicht gern. Das soll der Kunde selbst entscheiden, und zwar querbeet. Das muss er auch beim Wein selbst entscheiden. Deshalb ist es mit allen gesetzlichen Maßnahmen schwierig.

Man muss auch sehen, dass man alle Winzer mitnimmt. Ich bin nachher bei den Weinbautagen. Ich würde heute sagen, die Winzer zu bestimmten Öchslegraden, zu bestimmten Mengenreduzierungen, also Stichwort „Hektarhöchsterträge“, zu zwingen, ist eine schwierige Angelegenheit, wobei man sehen muss, dass wir in den letzten Jahren gerade bei den Hektarhöchsterträgen einiges getan haben.

Ich weiß, dass viele Winzer von sich aus ohne gesetzliche Reglementierung entsprechend reduzieren, um die Qualität zu steigern. Die anderen haben ein Problem. Diese sind im Fassweinmarkt tätig. Die Fassweinmarktpreise treiben einem die Tränen in die Augen.

Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor.

Vielen Dank, Herr Staatsminister Bauckhage.

(Beifall der FDP und der SPD)

Herr Kollege Schmitt, Sie haben bereits drei Fragen gestellt. Die dritte war ähnlich wie die zweite. Sie haben Ihr Kontingent ausgeschöpft.

Ich rufe nun Punkt 4 der Tagesordnung auf:

AKTUELLE STUNDE

„Keine verbrauchende Embryonenforschung in Rheinland-Pfalz – mögliche Konsequenzen aus der bevorstehenden Entscheidung des Bundestages zum Import von embryonalen Stammzellen“ auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/649 –

„Stammzellenforschung und Stammzellenimport: Mögliche Folgen für Forschungsprojekte und Forschungseinrichtungen“ auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/657 –

Da beide Anträge im Wesentlichen das gleiche Thema zum Inhalt haben, werden sie in einer ungeteilten Aktuellen Stunde behandelt.

Ich erteile der Frau Abgeordneten Thomas das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der kommenden Woche wird der Deutsche Bundestag eine Entscheidung darüber treffen, ob künftig in Deutschland an embryonalen Stammzellen geforscht werden darf und ob zu diesem Zweck embryonale Stammzellen aus Ländern, in denen diese bereits aus Embryonen hergestellt wurden, importiert werden dürfen.

In Anbetracht dieser weit reichenden Entscheidung, die für daraus resultierende ethische Implikationen, für mögliche Veränderungen von Forschungsaktivitäten, für technische Folgen und Nebenwirkungen Folgen haben wird, wäre es uns lieber gewesen, wir hätten diese Debatte anhand von Anträgen geführt, indem wir unsere Position und Sie Ihre Position entwickelt und dargelegt hätten.

(Mertes, SPD: Warum machen wir das nicht im April, wie verabredet?)

Wir können darüber reden. Das war nicht verabredet.

(Mertes, SPD: Das war im Ältestenrat verabredet! Aber selbstverständlich!)

Aus diesem Grund hatten wir einen Antrag unter dem Titel „Umfassenden Embryonenschutz sichern – geeignete Alternativen zur embryonalen Stammzellenforschung in der Humangenetik nutzen“ vorgelegt. Dieser wurde aber von der Mehrheit in diesem Hause nicht auf die heutige Tagesordnung gesetzt.

(Präsident Grimm übernimmt den Vorsitz)

Ich weiß nicht, was Sie geritten hat, diese Diskussion heute, und zwar im Vorfeld der Entscheidung des Bundestags, unterbinden zu wollen.

(Mertes, SPD: Wir wissen, was Sie geritten hat, es heute zu machen!)

Ich finde, Sie begeben sich damit in einen Grundwiderspruch; denn auf der einen Seite fordern Sie eine öffentliche und breit geführte Debatte über die aktuellen bioethischen Fragestellungen und gleichzeitig hätten wir diese heute öffentlich und auch mit öffentlichem Interesse führen können.

(Zuruf des Abg. Mertes, SPD)

Meine Damen und Herren, Herr Mertes, eine Anmerkung: Wenn Sie etwas im Ältestenrat sagen, dann heißt es noch lange nicht, dass es vereinbart ist. Ich hatte an dieser Stelle widersprochen. Wenn einer widerspricht, dann existiert keine klare Vereinbarung. So weit dazu.