Das hat sie so gesagt – ich war nämlich dabei –, weil man auch ein Beispiel haben wollte, wo es ganz gut läuft. Da hat man sich auf Rheinland-Pfalz konzentriert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber Frauenund Gleichstellungspolitik ist mehr als die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ja, wenn das nicht auf meine Redezeit geht, weil ich noch ein paar Sätze zur Frauenpolitik sagen möchte.
Ich bitte Sie um Verständnis. Normalerweise lasse ich eine Zwischenfrage immer zu, Herr Abgeordneter. Ich will jedoch nicht, dass die Frauenpolitik jetzt zum Schluss hinten herunterfällt; denn Frauenpolitik ist mehr als die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie ist in der Tat zentral Methode und Ansatz des Gender Mainstreaming. Sie ist Arbeitsmarktpolitik. Sie ist Maßnahme zur Berufswahlorientierung von Mädchen.
Sie besteht aus Mentoringprojekten. Sie besteht aus der Frauenförderung im öffentlichen Dienst, weil wir hier eine besondere Verantwortung haben. Sie besteht aus Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.
All diese Bereiche sind im Haushalt finanziell abges ichert, zum Teil erstmals, wie zum Beispiel das Gender Mainstreaming, wobei der Ansatz – ich sage dies ganz offen – im Frauenkapitel sehr bescheiden ist. Wir wollen damit hauptsächlich Kooperationsveranstaltungen, Fortbildungen und Seminare zur Stärkung der Geschlechtersensibilität fördern. Aber er kann hoffentlich auch so bescheiden bleiben, weil meine Ressortkollegin und -kollegen sich verpflichtet haben, eigenständig Maßnahmen zu ergreifen. Ich darf daran erinnern, dass Frau Conrad gestern solche bereits vorgestellt hat. Das Nicken stimmt mich optimistisch. Außerdem habe ich den Vorteil, dass ich ein bisschen mehr weiß. In den weiteren Redebeiträgen der Ressortkollegen wird noch auf diesen Aspekt eingegangen.
Besonders froh bin ich, dass es gelungen ist, im Bereich der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen noch zu Ansatzaufstockungen zu kommen. Ich will mich dafür ausdrücklich bedanken. Ich denke, es ist ein wichtiges Signal an die Notrufe, Frauenhäuser, aber auch an die anderen Einrichtungen, dass trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen Aufstockungen möglich waren. Wir wollen übrigens solche Aufstockungen im Haushaltsvollzug auch für SOLWODI ermöglichen.
Frau Granold, weil Sie es angesprochen haben: Für den Landesfrauenrat ist eine 25-prozentige Aufstockung der Mittel vorgesehen. Ich sage Ihnen aber auch ehrlich, bei einer einzigen Organisation zu fordern, dass die Mittel um über 100 % aufgestockt werden, so, wie sie es vorschlagen, das halte ich im Gesamtkanon der Einrichtungen, die im Bereich der Frauenpolitik engagiert und vertreten sind, für schwer vermittelbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, all die genannten Maßnahmen und Schwerpunkte sind Beleg und Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche, aber auch ein gleichberechtigtes Geschlechterverhältnis im
Mittelpunkt unserer Politik stehen, weil hier über die Zukunftsfähigkeit unseres Landes entschieden wird.
Frau Ministerin, Sie haben eben den Eindruck erweckt, als ginge es der CDU-Fraktion um Selektion. Das ist überhaupt nicht unser Thema. Unser Thema ist Fördern und Fordern und die Schüler zu Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit zu führen. Das ist unser Thema.
Ich denke, im Zusammenhang mit PISA müssen wir uns damit auch sehr intensiv auseinander setzen. Ich will noch einmal auf den Vorschlag zu sprechen kommen, den unser Fraktionsvorsitzender gemacht hat, weil Sie es aufgegriffen haben.
Ich will darauf hinweisen, dass gerade in Finnland, das jetzt immer wieder zitiert wird und als Beispiel dient, alle Kinder vor Beginn der Schulzeit, vor der Regelschulzeit einen entsprechenden Sprachtest machen müssen. Kein Kind, das diesen Sprachtest nicht besteht, wird aufgenommen. Was soll daran so falsch sein? – Sie wissen doch auch wie viele andere, was macht es für einen Sinn, wenn ein Kind in der ersten Klasse sitzt, aber die Sprache nicht beherrscht? Also macht es Sinn, vorher diese Deutschförderkurse durchzuführen und anzubieten, auch verpflichtend anzubieten. Ich bin sehr dafür, dass wir hierbei auch die Eltern mit einbeziehen, weil das in der häuslichen Anwendung dringend notwendig ist.
Wir haben hierfür zusätzliches Geld im Hauhalt etatisiert. Aber welche Signale gehen davon aus, wenn ich sage, ein Kind darf nicht in die Schule, wenn es etwas Be
stimmtes nicht kann? Das ist nicht mein Verständnis; denn Schule hat auch die Aufgabe zu fördern. Schule hat auch die Aufgabe, wenn bedauerlicherweise zum Zeitpunkt der Einschulung noch Defizite bestehen, sich mit darum zu kümmern, diese Defizite zu beheben.
Also nochmal: Die Förderung ist für mich ein unheimlich wichtiger Aspekt, aber nicht die Förderung mit einer Drohung, sondern die Förderung mit unterstützenden Maßnahmen.
(Beifall der SPD, der FDP und der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD: Sehr gut!)
Ich weise noch einmal darauf hin, dass damit auch die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes erfolgt ist. Die Abstimmungen erfolgen morgen im Zusammenhang mit den Gesamtabstimmungen.
...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/663 – Zweite Beratung
Ich habe einmal aus eigenem Antrieb verzichten wollen. Da habe ich mir eine böse Rüge von Herrn Zuber zugezogen. Es kann nur das Parlament verzichten.
Sie haben das Wort zur Berichterstattung. Frau Thomas, bitte schön. Sie müssen sich nicht rechtfertigen.
Meine Damen und Herren, das Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz wurde aufgrund eines Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD, CDU und FDP in der Plenarsitzung des Landtags am 24. Januar 2002 beraten. Bei dieser Plenarsitzung hat der Landtag den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat sich in zwei Sitzungen mit dem Gesetzentwurf und mit Änderungen an dem Gesetzentwurf befasst.
Lassen Sie mich kurz mitteilen, dass während der ersten Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss am 21. Februar 2002 den Fraktionen ein Schreiben des Rechnungshofs vorlag, der sich zu verschiedenen Änderungen im Fraktionsgesetz geäußert hat, insbesondere zu dem Vorschlag, die Rücklagenregelung und die Regelungen zur Rückerstattung von Leistungen zu ändern, so weit sie nach Feststellungen des Rechnungshofs nicht bestimmungsgemäß verwendet worden sind. Hier hatte der Rechnungshof interveniert und zu beiden Vorschlägen in dem zu beratenden Gesetzentwurf Einwände erhoben.