Protokoll der Sitzung vom 14.03.2002

Unter anderem bei der Frage der Rückerstattung von Leistungen wurde der Hinweis gegeben, dass gerade aufgrund der Besonderheit der Fraktionsfinanzierungen eine besondere Kontrolle der Mittelverwendung notwendig ist und weder Landtagspräsident noch irgendeine übergeordnete Behörde tatsächlich noch einmal die Prüfung und die Prüfungsergebnisse des Rechnungshofs bewerten könne.

Daraufhin ist in dieser Sitzung über den Gesetzentwurf nicht entschieden worden. Es lag in dieser Sitzung auch ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem vorgelegten Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP vor. Über beide Anträge oder Gesetzentwürfe wurde dann am 5. März 2002 nochmals beraten, und die Antrag stellenden Fraktionen der SPD, CDU und FDP hatten einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem sie erstens die Art und Weise, wie Rückstellungen ausgewiesen werden, geändert haben. Nach diesen Änderungen wird es möglich sein, dass man 15 % des Ausgabenvolumens in einem Jahr in eine allgemeine Ausgleichsrücklage ohne eine genaue Zweckbindung in jeder Fraktion einstellen kann.

Die zweite Änderung betrifft das Verfahren, wenn der Rechnungshof die Verwendung der Mittel beanstandet. Der Vorschlag des Rechnungshofs wurde übernommen, dass über eine Schiedsstelle im Ältestenrat, wenn eine Fraktion den Vorentwurf des abschließenden Rechnungshofsberichts beraten will, dies gemeinsam mit dem Rechnungshof beraten werden kann. Daraufhin soll die Schlussfassung des Rechnungshofsberichts erstellt werden.

Über den geänderten Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP wurde abgestimmt. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde im Ausschuss abgelehnt. Der geänderte Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP wurde dem Plenum zur Zustimmung empfohlen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Das Wort hat Herr Abgeordneter Hartloff.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zunächst einige wenige Sätze zum Landtagshaushalt selbst. Ich denke, dass alles veranschlagt ist, um die Arbeit fortzusetzen, insbesondere auch die Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit und der Schülerseminare. Dies ist eine Gewichtung, die in den vergangenen Jahren meines Erachtens sehr gut vorgenommen wurde.

Ich will einen Satz zur Veränderung in der Gehaltsstruktur, die wir beim Direktorposten und den Abteilungsleiterpositionen vorgenommen haben, sagen. Wir meinen, dass das angemessen ist. Deshalb ist es ein sinnvoller Ansatz, den man zur Veränderung bringt.

Lassen Sie mich auf das Abgeordnetengesetz zu sprechen kommen, das wie das Fraktionsgesetz zur Änderung ansteht. Ich sehe keine Schar gefräßiger Monster vor mir sitzen, die zusehen, dass sie möglichst viel in ihre eigenen Rippen stecken können. Wir haben das zu tun, wozu wir vom Bundesverfassungsgericht aufgefordert worden sind, nämlich selbst zu entscheiden, wie sich unsere Diäten fortentwickeln und wie das Fraktionsgesetz zu verändern ist.

Wir haben meines Erachtens mit den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP vernünftige Vorschläge unterbreitet, die sich an dem Bericht des Präsidenten orientieren, der immer wieder zu dieser Frage abgegeben wird.

Ich rufe in Erinnerung – ein Blick über den Tellerrand ist manchmal hilfreich –, dass in Nordrhein-Westfalen die Diäten um 2 %, die Kostenpauschalen um 0,8 %, die Mehraufwendungen um 1,1 %, die Fahrtkosten um 5 % und die Amtsentschädigung für Präsident und Stellvertreter um 2,5 % erhöht wurden.

Wir hingegen haben die Diäten um 2,3 % und die Fraktionszuschüsse um 2,9 % erhöht. Weitere Änderungen,

insbesondere bei den Pauschalen, werden von uns nicht vorgeschlagen.

Zu dem Gesetzentwurf ist eine Diskussion geführt worden. Die Frau Berichterstatterin hat bereits vorgetragen, dass der Rechnungshof Bedenken bei der Frage der Rücklagenbildung und der Frage der Rückzahlungsregelung bei Beanstandungen des Rechnungshofs angemeldet hat. Der Rechnungshof ist aber nicht der Gesetzgeber, und es sind grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten vorstellbar.

Wir haben uns den Anregungen des Rechnungshofs aber nicht verschlossen, sondern sind dazu übergegangen, diese im Wesentlichen aufzunehmen. Wir haben eine Rücklagenbildung von 15 % vorgeschlagen. Ich habe gelesen, dass im Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von 10 % die Rede ist. Ich denke, das Sternchen von Herrn Dr. Schneider ist Ihnen gewiss, sodass eine direkte Übernahme lohnt. Ich bin der Auffassung, dass es keine grundsätzliche Frage ist, ob diese allgemeine Rücklage bei 15 % oder 10 % liegt. Wir halten den Betrag von 15 % für angemessen, um die notwendige Variabilität im täglichen Geschäft der Arbeit einer Fraktion zu gewährleisten.

Wir haben eine Regelung dahin gehend getroffen, dass es weiter bei einer festen Rückzahlungsmodalität bleibt, und zwar bei drei Monaten, da vorgeschaltet sein kann, aber nicht sein muss, dass im Ältestenrat ein Gespräch über die Frage der Beanstandungen, wenn es die Fraktion wünscht, die angesprochen ist, stattfinden kann. Das wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht. Ich weiß nicht weshalb; denn sie muss davon nicht Gebrauch m achen.

Insofern denke ich, dass es die Möglichkeit bringt, über allgemeine Fragen noch einmal in einem Gremium unter Parlamentariern zu diskutieren, bevor abschließende Feststellungen getroffen werden. Das halte ich für einen sinnvollen Vorschlag.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat einen Entschließungsantrag eingebracht, der, abhebend auf die Diätenkommission des schleswig-holsteinischen Landtags, diese Empfehlungen im Hinblick auf eine Übertragung auf Rheinland-Pfalz überprüfen und einarbeiten soll. Dazu muss man wissen, dass in NordrheinWestfalen derzeit eine ähnliche Kommission tätig ist und der Bericht in Stuttgart auch noch nicht vorliegt, aber kurz vor dem Abschluss ist, sodass man aus den verschiedenen Berichten sicher Schlüsse ziehen kann. Das wird ein Hauptgrund sein, weshalb wir nicht der Entschließung zustimmen werden, sondern diese Ergebnisse ein Stück verwerten wollen.

Die Schlussfolgerung, die ich teilweise in der Presse lesen konnte, dass es die Bevölkerung 10 % billiger käme, wenn man dem Vorschlag aus Schleswig-Holstein folgt – also Abschaffung der Pauschalen und diese ganzen Sachen –, erschließt sich mir aus dem Bericht nicht. Sie schlagen schlicht und ergreifend eine Diät, die dann zu versteuern ist, in Höhe von rund 7.000 Euro – in

Nordrhein-Westfalen ist sie noch höher – plus Versorgungsleistungen vor.

Ich meine, wir sollten bei diesem System der Aufteilung, die wir bei den Diäten und der steuerfreien Pauschale haben, momentan in Rheinland-Pfalz bleiben. Das hat sich bewährt. Dann sollten wir sehen, wie in anderen Ländern Änderungen vorgenommen werden.

Im Übrigen ist die Frage der steuerfreien Pauschale natürlich ein wenig ein Hobby von Frau Grützmacher, das sie leidvoll mit dem Bundesverfassungsgericht gepflegt hat.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie sollten das ernst nehmen!)

Pauschalen haben manchmal natürlich etwas für sich. Es ist die Frage, inwieweit Pauschalen so hoch sind, dass sie ein Ersatzeinkommen darstellen. Das sind sie bei uns mit einiger Gewissheit nicht.

In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass der Steuerzahlerbund gegen die beim Deutschen Bundestag gezahlten Pauschalen eine Klage beim Bundeverfassungsgericht angekündigt hat. Ob sie anhängig ist, weiß ich nicht. Dabei wird es wohl eine grundlegende Klärung geben, weil ihr leider nicht das widerfahren kann, was Ihnen, Frau Grützmacher, leidvoll widerfahren ist, dass der Teil der Klage unzulässig gewesen ist.

Zusammenfassend bitte ich um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Jullien das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Mittelpunkt der jetzigen Debatte steht mit Sicherheit nicht der Einzelplan 01 des Landtags, sondern der Fokus ist darauf gerichtet, welche Änderungen im Bereich des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes vorgesehen sind. So stehen wie alle Jahre wieder das Abgeordneten- und das Fraktionsgesetz zur Diskussion und Beratung an.

Durch das Bundesverfassungsgericht ist uns als frei gewählten Abgeordneten die Aufgabe übertragen worden, unter Berücksichtigung der mit dem Mandat verbundenen Verantwortung und Belastung die Entschädigung der Abgeordneten festzusetzen. Wenn wir diesen gesetzlichen Auftrag gewissenhaft und verantwortlich wahrnehmen wollen, sind wir gehalten, dies in offener und transparenter Weise zu tun, für jedermann nachvollziehbar über Zahlen und Beträge zu sprechen und dies nicht nur verantwortungsbewusst vor den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, sondern auch selbstbe

wusst unter Berücksichtigung der mit dem Mandat verbundenen Aufgaben und Verpflichtungen zu tun.

Daher gibt es für uns überhaupt keinen Anlass, mit irgendwelchen Zahlen und Beträgen hinter dem Berg zu halten. Es ist vielmehr unsere ureigenste Aufgabe und unsere Pflicht, in offener und demokratischer Weise heute an dieser Stelle über Zahlen, über Beträge, aber auch über Auswirkungen dieser vorzunehmenden Anpassungen zu sprechen.

Um was geht es nun im Einzelnen? Im Entwurf dieses Gesetzes, das die Fraktionen der Regierungskoalition und die CDU vorgelegt haben, wird eine Änderung dergestalt beabsichtigt, dass die Entschädigung gemäß § 5 des Abgeordnetengesetzes um 2,3 % erhöht werden soll.

Man kann nun trefflich darüber streiten, ob dies der richtige Ansatz ist oder sein könnte, ob es etwas mehr oder etwas weniger sein könnte, ob sich die Erhöhung an die allgemeine Einkommensentwicklung anlehnt, ob sie in Anlehnung an die Tarifanhebungen im öffentlichen Dienst gekoppelt sein soll oder ob die Forderungen der Gewerkschaften als Grundlage herangezogen werden sollen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, letztlich sind wir es, die zu entscheiden haben und die entscheiden müssen. Dieser Verantwortung müssen wir uns stellen.

Wenn wir vor dem Hintergrund der Feststellungen des Statistischen Bundesamts erkennen, dass die Lebenshaltungskosten im zurückliegenden Jahr um 2,5 % gestiegen sind, ist die nunmehr geplante und beabsichtigte Anhebung um 2,3 % als angemessen und maßvoll zu bezeichnen.

Des Weiteren geht es bei der Änderung dieses Gesetzes um Erstattungen, die an die Fraktionen zu leisten sind. Hier wird eine Anpassung um 2,9 % vorgeschlagen.

Meine Damen und Herren, wer sich objektiv und intensiv damit beschäftigt, was mit diesen Fraktionszuschüssen, also mit den Geldern, die den Fraktionen zufließen, geschieht, wird feststellen, dass fast 90 % der den Fraktionen zur Verfügung stehenden Mittel für Personalkosten aufgewendet werden müssen.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der Rest sind Broschüren!)

Wenn wir nun noch zusätzlich berücksichtigen, dass auch in diesem Bereich mit Sicherheit eine Tarifanhebung für dieses Jahr erfolgt, ist die vorgeschlagene Erhöhung um 2,9 % nicht mehr als eine Anpassung an das, was mit den gestiegenen Personalkosten dann einhergehen wird. Insoweit sind die vorgeschlagenen 2,9 % als eine bedarfsgerechte und ausgewogene Anpassung zu bezeichnen.

Des Weiteren wird mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagen, die nachgewiesenen Aufwendungen für die Beschäftigung von Mitarbeitern stufenweise bis zum Ende

der Legislaturperiode dergestalt anzupassen, dass zum 1. August dieses Jahres Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter bis zu 27,5 Stunden beschäftigt werden können und ab dem 1. August 2005 eine wöchentliche Beschäftigungszeit von 38,5 Stunden erreicht wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, um das zu gewährleisten, was mit dem uns übertragenen Amt verbunden ist, nämlich Bürgernähe und Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger zu sein, ist diese Erhöhung der Arbeitszeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter notwendig und erforderlich.

Genauso wichtig und richtig ist es, den Aufgabenbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so festzuschreiben, dass das Tätigkeitsfeld dieser Beschäftigten entsprechend definiert wird. Insoweit sieht der Gesetzentwurf vor, dass diese Mitarbeiter neben Büro- und Schreibarbeiten auch Tätigkeiten wahrnehmen, die der Unterstützung der Abgeordneten bei der Wahrnehmung ihres Mandats dienen.

Zu diesem Gesetzentwurf hat es auch während der Beratungen und nach den Beratungen im Haushaltsund Finanzausschuss einige Nachbesserungen gegeben, die insbesondere aufgrund der Empfehlungen des Rechnungshofs erfolgt sind. Diese Anregungen sind nunmehr in den Gesetzentwurf übernommen worden, sodass den berechtigten Empfehlungen des Rechnungshofs in vollem Umfang Rechnung getragen wurde.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, dass es bei dem ersten Gesetzentwurf, den wir im Haushaltsund Finanzausschuss beraten haben, in keiner Weise um eine Beschneidung von Rechten des Landesrechnungshofs gegangen ist. Es ging lediglich um eine Gleichstellung, um eine Gleichbehandlung der Fraktionen, wie sie bei Prüfungen des Rechnungshofs bei den Ministerien oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Institutionen angewendet werden. Um nicht mehr und um nicht weniger ging es bei diesen Überlegungen.

Wenn man nunmehr im Ergebnis dieser Beratungen zu dieser gesetzlichen Fassung gekommen ist, wird damit den berechtigten Belangen der Fraktionen im Umgang mit dem Landesrechnungshof voll und ganz Rechnung getragen.

Die Neufassung in § 5 des Gesetzes sieht nunmehr wie folgt aus: „Der Präsident des Rechnungshofs teilt das Prüfungsergebnis den Fraktionen zur Äußerung binnen einer von ihm zu bestimmenden, angemessenen Frist mit. Er leitet den Fraktionen den sie betreffenden Teil des Entwurfs des abschließenden Berichts über die Prüfungsergebnisse zu. Die Fraktion kann innerhalb eines Monats beantragen, dass der Entwurf mit dem Präsidenten des Rechnungshofs im Ältestenrats des Landtags besprochen wird. Den abschließenden Bericht über die Prüfungsergebnisse leitet der Präsident des Rechnungshofs dem Präsidenten des Landtags zu.“