Protokoll der Sitzung vom 24.04.2002

und die Durchsetzungsfähigkeit hat, eine Finanzpolitik, wie sie das Land und die Menschen verdient haben, durchzuführen, nämlich eine, die auch auf die Zukunft schaut und die nicht nur auf kurzfristige Ausgabenerfolge und Versprechen setzt. Das habe ich mir sehr gut überlegt. Deshalb bleibe ich bei dem Vorwurf der Haushaltsfälschung, und deshalb bleibe ich auch bei meiner Einschätzung, dass Herr Mittler in dieser Situation diesen Platz besser räumen würde.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ministerpräsident Beck: Das ist geradezu abenteuerlich!)

Im Moment liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Dann schließe ich die Aussprache.

Ich rufe nun Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Wahl eines stellvertretenden nicht berufsrichterlichen Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wahlvorschlag des Ältestenrats des Landtags – Drucksache 14/1014 –

Wie üblich ist der erste Name die Hauptbewerberin. – Wer stimmt dem Vorschlag zu? – Das ist einstimmig der Fall.

Ich rufe nun Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/772 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 14/1013 –

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1015 –

Wird eine Berichterstattung gewünscht? –

Bitte schön, Herr Lammert.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 13. März 2002 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung „Landesgesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften“ – Drucksache 14/772 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 9. Sitzung am 9. April 2002 beraten.

Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD, CDU und FDP bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Landesregierung anzunehmen. Der mitberatende Rechtsausschuss hat sich in seiner gestrigen Sitzung dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.

Herzlichen Dank.

(Beifall der CDU, der SPD und der FDP)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Dazu erteile ich Herrn Abgeordneten Bischel das Wort.

Herr Präsident, meine verehrten Damen und Herren! Es ist schon längere Zeit her, dass wir im Plenum des rheinland-pfälzischen Landtags eine Debatte über den Datenschutz in Rheinland-Pfalz geführt haben. Die Vorlage eines Landesgesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften gibt uns Anlass, über dieses wichtige Politikfeld „Datenschutz in Rheinland-Pfalz“ heute einiges auszutauschen.

Meine verehrten Damen und Herren, ich wundere mich immer wieder, wie viele Menschen in unserem Land kein Interesse an Fragen des Datenschutzes haben. Das gilt analog auch für viele Kolleginnen und Kollegen unseres Hauses. Ich muss ehrlich sagen, dass heute in der modernen Gesellschaft, insbesondere in den Betrieben und auch in den Verwaltungen unseres Landes, in der Kommunalverwaltung und der Staatsverwaltung, immer wieder von so genannten Querschnittsaufgaben gesprochen wird. Jeder versteht darunter das, was er will.

Meine Damen und Herren, wenn wir ganz ehrlich sind, müssen wir sagen, dass gerade der Datenschutz eine Querschnittsaufgabe ist, die sich durch alle Facetten des politischen und gesellschaftlichen Lebens hindurchzieht; denn fast alle Lebensbereiche sind von wichtigen Fragen des Datenschutzes tangiert.

Meine Damen und Herren, ich erkläre mir das teilweise wenig vorhandene Interesse nur so, dass die Leute immer nur dann wach werden, wenn sie ganz persönlich betroffen oder ganz persönlich angesprochen sind. Wie oft haben wir in unserem politischen Leben schon erlebt, dass manchmal auch der Datenschutz als Vehikel dienen sollte, um irgendwelche speziellen, persönlichen oder politischen Interessen durchzusetzen.

Wir haben als Vertreter des Volks die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass unser Gemeinschaftsleben funktioniert und auch die Regelungen für dieses Gemeinschaftsleben so gestaltet sind, dass jeder Bürger die ihm zustehenden Rechte wahrnehmen und realisieren kann. Dazu dient zum Beispiel auch unser Landesdatenschutzgesetz.

Ich darf für die CDU-Fraktion erklären, dass wir es sehr begrüßen, dass die Landesregierung endlich in der Lage war, ein solches Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vorzulegen. Mein verehrter Kollege Ramsauer hatte vorhin in der Debatte gesagt, die Landesregierung sei so schnell gewesen, indem sie dieses finanzpolitische Thema aufgegriffen hat. Ich möchte nur ein Gegenbeispiel bringen. Man kann das im Bereich des Datenschutzes oder in Bezug auf dieses Gesetz sicherlich nicht so formulieren; denn schließlich dient dieses Gesetz in erster Linie dazu, unser Landesrecht den EG-Datenschutzrichtlinien anzupassen. Immerhin hat die EG im Jahr 1995 die EG-Richtlinie erlassen.

Meine Damen und Herren, man kann sicherlich nicht von einem sehr schnellen Arbeiten der Landesregierung sprechen. Im Übrigen habe ich auch Verständnis für die Argumentation der Landesregierung, dass sie gesagt hat, wir warten erst einmal ab, was der Bund macht. Das ist sicherlich aus sachlicher Überlegung nicht zu verkennen und hat etwas für sich.

Meine Damen und Herren, die veränderte Situation beim Datenschutzrecht des Bundes haben wir schon seit über einem Jahr. Das neue Bundesgesetz ist schon seit über einem Jahr in Kraft. Ich will das nicht besonders hoch bewerten. Ich wollte nur dem Kollegen Ramsauer ein Gegenbeispiel für seine Argumentation geben.

Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion begrüße ich die Vorlage dieses Gesetzes, weil es in verschiedenen Bereichen nicht nur die neuen Vorgaben der EGRichtlinie umsetzt, sondern darin ganz klare Formulierungen und Rechte für den Bürger neu verankert werden. Das ist auch ein wesentlicher Grund, dass wir dieses Gesetz auch als CDU-Fraktion begrüßen.

Ich könnte noch auf viele Einzelheiten eingehen und diese darstellen. Ich will zum Beispiel sagen, dass die Auskunftsrechte des Bürgers über das, was die öffentliche Verwaltung mit seinen Daten veranstaltet, gestärkt worden sind. Das scheint mir ganz wichtig zu sein. Wir haben zum Beispiel auch in § 5 des neuen Gesetzes eine Definition, was besonders schutzwürdige Daten sind. Ein ganz wichtiges Beispiel für die Verbesserung der datenschutzrechtlichen Situation in unserem Land ist, dass in diesen Bestimmungen diese schutzwürdigen Daten unter den besonderen Schutz des Staats gestellt werden.

Meine Damen und Herren, ich erinnere auch daran, dass der Bürger heute bei der Vorlage besonderer Gründe auch eine rechtmäßige Datenerhebung kritisieren und beanstanden kann, wenn er diese besonderen Gründe vorbringt. Das ist auch eine Rechtssituation, die sich zugunsten des Bürgers gestaltet, wie wir das früher in unserem Gesetz nicht hatten.

Es ist heute interessant, dass sich zum Beispiel die öffentliche Hand bei einer Einzelfallgestaltung nicht mehr darauf berufen kann, dass die automatisierte Datenverarbeitung eine solche Handlungsweise einer Behörde erfordert. Nein, es müssen schon besondere andere Gründe vorhanden sein, dass sich eine Behörde in dieser besonderen Situation so verhält.

Für unsere Fraktion begrüße ich auch die neuen Regelungen über die Videoüberwachung. Hier haben wir es nicht mit dem polizeilichen Bereich, sondern mit anderen Bereichen der Verwaltung zu tun. Es wurden klare Vorgaben gegeben, damit die Rechte des Bürgers gewahrt werden. Es muss auch in diesen Fällen ein Abwägungsprozess vorgenommen und beurteilt werden, welche besonderen Interessen für die Innere Sicherheit in diesen Bereichen dargestellt werden müssen und ob sie in Kollision mit den besonderen schutzwürdigen Interessen Einzelner stehen. Dieser Abwägungsprozess muss stattfinden. Die Rechte des Bürgers sind ganz klar erweitert worden.

Meine Damen und Herren, es ist auch wichtig, dass besondere Regelungen eingeführt worden sind. Wenn zum Beispiel neue Verfahren eingeführt werden, gibt es eine so genannte Vorabkontrolle. Man könnte zur Auffassung gelangen, dass in den einzelnen Verwaltungen und Verwaltungsbereichen eine unheimlich große Bürokratie aufbereitet wird, wenn diese Vorabkontrolle immer durchgeführt wird. Dem beugt das Gesetz in gewisser Weise vor, indem man sagt: Die behördeninternen Datenschutzbeauftragten können diese Vorabkontrolle durchführen, sodass wir sicherlich gemeinsam der Auffassung sind, dass keine unnötige Bürokratie in diesen Fällen aufgebaut wird.

Meine verehrten Damen und Herren, Datenschutzrecht ist immer eine allgemeine Diskussion, die im Fluss ist. Je nach den Gegebenheiten im gesellschaftlichen und politischen Raum wird es immer wieder Diskussionen über das Datenschutzrecht geben. Auch unser heutiges Gesetz wird hier keinen Schlusspunkt setzen.

Wir wissen andererseits, dass es beim Bund schon eine Expertenkommission gibt, die sich sehr intensiv mit neuen Fragen des Datenschutzes beschäftigt. Ich will auf diese Thesen und auf die Stichworte gar nicht eingehen. Ich will damit nur sagen: Wir werden auch in Zukunft immer wieder daran denken müssen, unsere Gesetze fortzuschreiben und sie den neuen Erfordernissen anzupassen.

Das trifft insbesondere auch für den technischen Datenschutz zu. Auch für diesen wurden spezielle Regelungen festgelegt. Jeder von uns weiß, dass sich der technische Bereich ungeheuer schnell fortentwickelt und dafür auch Sicherungssysteme eingebaut werden müssen und die Verwaltungen nicht alles tun können, was sie gegebenenfalls für notwendig halten. Es muss immer wieder zwischen den Interessen des Einzelnen und den Erfordernissen abgewogen werden, die die Allgemeinheit, vertreten durch die Behörden, zur Erfüllung ihrer Aufgaben braucht. Es muss im Datenschutz immer so sein, dass die Dinge zur Aufgabenerfüllung benötigt und gebraucht werden.

Meine verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss sagen, die CDU-Fraktion wird aus den vorgetragenen Gründen diesem Gesetz zustimmen. Wir werden sicher sein, dass wir uns auch in Zukunft vielleicht noch intensiver als in der Vergangenheit mit Fra

gen des Datenschutzes und dem Schutz der Bürgerrechte beschäftigen müssen.

(Beifall bei der CDU)

Ich freue mich, Gäste im Landtag begrüßen zu können, und zwar Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Miehlen, Bürgerinnen und Bürger aus Feilbingert sowie Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse der Christiane-HerzogSchule Neuwied. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Carsten Pörksen das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Bischel, ich kann fast allem zustimmen, was Sie hier gesagt haben, aber einem nicht, indem Sie nämlich das Beispiel gebracht haben, dass das Landesdatenschutzgesetz ein schlechtes Beispiel für Schnelligkeit der Landesregierung ist. Sie wissen genau, im Mai letzten Jahres trat das Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Heute entscheiden wir in zweiter und dritter Lesung über das Landesdatenschutzgesetz. Nicht einmal ein Jahr für ein solch schwieriges Gesetz, auch wenn es nicht rundum neu gemacht worden ist, ist kein wahnsinnig langer Zeitraum. Sie hätten sich auch bessere Beispiele aussuchen können.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Datenschutz genießt in unserem Land einen hohen Stellenwert – ich denke, das ist aus der Rede des Kollegen Bischel deutlich geworden – sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Wenn auch der Bericht des Datenschutzbeauftragten immer dicker wird und dabei an die Grenze der Lesbarkeit gerät, ist das doch eine gute Bilanz für die Arbeit in unserem Land.

Die Situation in unserem Land ist von mehreren Faktoren bestimmt, einmal von einem sehr guten Datenschutzgesetz, das 1994 grundlegend novelliert worden ist, das bereits viele Ansätze aus der EU-Richtlinie, die damals noch nicht beschlossen war – sie ist, wie Kollege Bischel sagte, 1995 beschlossen worden –, übernommen hat und damit vorausschauend war.

Des Weiteren ist es natürlich eine herausragende Arbeit unseres Landesdatenschutzbeauftragten, Professor Dr. Rudolf, der diese Aufgabe in einem Lebensalter ehrenamtlich wahrnimmt, in dem andere längst auf ihrem Altenteil sitzen. Ich denke, das ist etwas, was besonders herausgestellt werden soll.

(Beifall bei SPD und FDP)

Professor Rudolf ist sicher nicht einer derjenigen, die mit dem Datenschutz durch die Gegend laufen, um den Leuten ein schlechtes Gewissen zu machen oder Dinge

zu behindern, sondern er handelt in überzeugender Abwägung der Interessen des Bürgers und den berechtigten Interessen des Staates und Privater.

Natürlich gilt der Dank an Herrn Professor Rudolf auch für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die praktische Arbeit leisten.

Des Weiteren haben wir – das hat Herr Kollege Bischel nicht gesagt; das verstehe ich auch –, eine sehr gut arbeitende Datenschutzkommission, an deren Spitze Herr Bischel steht. Die Tätigkeit ist geprägt von einer guten Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten, mit den Kolleginnen und Kollegen in dieser Kommission sowie dem Innenministerium als zuständigem Ministerium. Politische Scharmützel, wie sie gerade eben hier stattgefunden haben, sind daher eher eine Seltenheit. Das ist insgesamt eine gute Voraussetzung für Datenschutz in unserem Land.