Wir Parlamentarier machen dies mit breiter Zustimmung; denn die Ministerpräsidenten, allen voran Kurt Beck, haben nach langen Verhandlungen wesentliche Anpassungen im Medienrecht auf den Weg gebracht.
Wir bewerten es sehr positiv für Rheinland-Pfalz, dass unser Regionalfenster „Wir im Südwesten“ im Rahmen bundesweiter Fernsehprogramme abgesichert werden kann. Die geänderte Regelung hinsichtlich der Zuschaueranteile wird es ermöglichen, dass das Programmangebot in der bisherigen Größenordnung bestehen bleiben kann, wobei gleichzeitig auch den Veranstaltern neue Möglichkeiten eröffnet werden.
Wir begrüßen auch die Initiative „Digitaler Rundfunk“ – in dem Bereich schließe ich mich dem Kollegen an –, durch die der öffentlich-rechtliche Rundfunk gemeinsam der Verpflichtung zur Versorgung der Bevölkerung über sämtliche Übertragungswege nachkommt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine wichtige Verbesserung aus parlamentarischer Sicht ist die Information der Landesparlamente. Vor wenigen Wochen
konnten wir im Medienausschuss auf Anregung der Vorsitzenden Frau Klamm die Intendanten der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten und den Vorsitzenden der KEF anhören. Es war ein wichtiger Meinungsaustausch. Wir haben gemeinsam über viele Fragen der Zukunft gesprochen. Es ging um Grundsatzfragen zwischen dem öffentlich-rechtlichen und dem privaten Rundfunk, finanzielle Spielräume, die Verteilung des Finanzvolumens der Sender, um Fragen der Programmgestaltung, um das Medienangebot in Rheinland-Pfalz.
Wie Kollege Dr. Weiland bereits ausführte, geht es auch in wesentlichen Teilen um den MediendiensteStaatsvertrag, der die EU-Richtlinie, die E-CommerceRichtlinie, umsetzt. Es geht um elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Ziel, dass bestimmte Dienste der Informationsgesellschaft an innerstaatliche Regelungen angeglichen werden, um letztendlich den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft zwischen den Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Bedauerlich war nur, dass ein Thema monatelang auf Eis gelegt wurde, ein Thema, das heute erfreulicherweise in rasantem Tempo bearbeitet wird. Ich meine das Thema „Jugendschutz“. Ende des letzten Jahres drohten alle Lösungen an – auch für mit dem Vorgang Vertraute – kaum nachvollziehbaren Differenzen zwischen Bund und einem einzelnen sehr südlich gelegenen Land dieser Republik zu scheitern. Umso mehr freut es mich, dass im Bereich des Jugendschutzes nun eine Einigung erreicht zu sein scheint. Hier spreche ich auch für meine Fraktion. In diesem Sinn werden wir dem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Alle betrifft das Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertragsgesetz, aber keiner weiß darüber Bescheid ausgenommen diejenigen, die dazu geredet haben, schon, aber es ist eine ziemlich komplizierte Materie. Dies merke ich auch an der Atmosphäre hier. Ich versuche dennoch, für zwei bis drei Minuten Ihre Aufmerksamkeit zu gewinnen.
Das Gesetz wird auch Auswirkungen auf Sie daheim haben, wenn Sie später einmal Fernsehen schauen. Zum Ersten treiben wir damit voran, dass es digitales Fernsehen und digitalen Hörfunk gibt. Das heißt, Sie können vielleicht in einigen Jahren nicht mehr analog über Ihre Dachantenne das Programm so wie heute
Man muss andererseits sagen, das Gesetz schreibt nicht vor, wann der Termin sein soll, an dem umgestellt wird. Wir befürworten, dass das Gesetz keine Festschreibung vornimmt, weil die Umstellungszeit einen gewissen Raum in Anspruch nimmt, bis alle Geräte erneuert sind.
Wir wollen auch nicht, dass Menschen von Informationen abgehängt werden. Deswegen halten wir es für richtig, dass die Umstellung langsam erfolgt.
Technisch wäre es kein Problem, schneller umzustellen. Es scheint aber für die Endgerätehersteller problem atisch zu sein, attraktive Endgeräte anzubieten, die auch bezahlbar sind. Wir wollen den Menschen nicht aufbürden, dass sie teure Geräte kaufen müssen, um dann doch keine neuen Sendungen empfangen zu können, sondern nur die alten auf neuem Wege.
Ich halte es also für richtig, die Digitalisierung langsam voranzutreiben. Ich fürchte aber, wir werden nicht daran vorbeikommen diesen Schritt zu gehen, weil es dadurch mehr Programme als jetzt geben wird. An der Tendenz werden wir nicht vorbeikommen.
Der Inhalt der Programme ist eine ganz andere Frage. Wir müssen natürlich die Qualität diskutieren. Aber da ist das Parlament nicht unbedingt immer gefragt.
Das zweite Thema, das ansteht, sind die so genannten Fenster, die es in den privaten Programmen gibt.
Eben, Herr Schweitzer. Sie sagen, Sie haben auch ein Fenster. Ich erkläre Ihnen, worum es geht. Die privaten Rundfunkveranstalter sollen keine alleinige monopolbeherrschende Macht der Information in ihrem Bereich haben. So war das ursprünglich gedacht. Deswegen wurde daran gedacht, wenn solche privaten Veranstalter erfolgreich sind und über 10 % Zuschaueranteil haben, dass dann unabhängige Dritte auf der gleichen Welle senden dürfen, sodass wir nicht ganz einseitig informiert werden. Ich glaube, das ist richtig so. Deswegen begrüßen wir auch, dass es einen weiteren Anreiz gibt, ein solches Fenster im privaten Rundfunk zu erhalten.
Fraglich ist natürlich die Vergabe dieser so genannten Fenster. Man muss einmal sehen, wie es jetzt beispielsweise bei Sat 1 passiert ist. Dort hat ein ehemaliger Sat 1-Mitarbeiter eine Firma gegründet, der gemeinsam mit Kirch noch viele andere Firmen besitzt. Er gilt als unabhängiger Dritter. Gesetzlich ist das natürlich in Ordnung, aber dann muss man sich fragen, ob das inhaltlich so richtig ist.
Die jetzigen Fernsehsendungen, die in den Fenstern gezeigt werden, haben eine gute Qualität. Wir hoffen, dass das in Zukunft auch so bleibt.
Soweit ich informiert bin, wird der Jugendschutz in einem gesonderten Staatsvertrag geregelt. Ich hoffe, dass wir diesen bald auch vorliegen haben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich gehe einen anderen Weg als Herr Kollege Braun und versuche erst gar nicht, die Aufmerksamkeit zu gewinnen, sondern konzentriere mich zur Schonung Ihrer Aufmerksamkeitressourcen auf vier kurze Punkte.
Zunächst einmal begrüßen wir die Änderungen im Mediendienstestaatsvertrag und die E-Commerce-Richtlinie. Die Tatsache, dass das Herkunftslandprinzip gewahrt bleibt, ist verbraucherfreundlich. Dies wollen wir.
Wir begrüßen nachdrücklich die Änderungen im Rundfunkstaatsvertrag mit der Absicherung der Regionalfenster. Wir hoffen, dass die Turbulenzen bei der KirchGruppe das Ganze nicht zu sehr behindern.
Besonders wichtig ist auch uns das Thema Jugendschutz. Die Übergangsfrist für eine Vorsperrung jugendschutzrelevanter Fernsehsendungen im Pay-TV ist verlängert worden. Das ist gut. Wir brauchen präventiven Jugendschutz. Auch das ist gut.
Die Position der bayerischen Staatsregierung – ich nenne das Kind beim Namen – wurde schon hinreichend gewürdigt.
Ich komme nun zum vierten Punkt, zum Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Begrüßenswert ist, dass für die Länder in Zukunft eine höhere Transparenz gegeben ist und dass wir im Vorfeld des siebten Staatsvertrags das Rundfunkgebührenmodell wieder einmal zu diskutieren haben. Wir möchten dabei darauf hinwirken, dass das Ziel gerechterer und gleichmäßiger Erhebungen in ganz Deutschland erreicht wird, ohne den Gebührenzahler dabei sozusagen durch die Hintertür zusätzlich zu belasten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Medienpolitik wird aktuell mehr in den Anwaltskanzleien als in den Staatskanzleien betrieben. Auch wenn es nicht in den Schaltzentralen der Politik, sondern in Bankzentralen passiert, relativiert das die Bedeutung des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags nicht wirklich, aber doch das Interesse an der öffentlichen Diskussion.
Die Regierungschefs der Länder haben am 20. und 21. Dezember 2001 den Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Die Zustimmung der Landtage ist erforderlich und in dem Landesgesetz, das zur zweiten Beratung auf der Tagesordnung steht, enthalten. Für die Beschlussempfehlung des Ausschusses, Annahme des Landesgesetzes, darf ich mich für die Landesregierung bedanken.
Mit dem Staatsvertrag verbunden sind Änderungen des Landesrundfunkgesetzes. Es sind aber lediglich redaktionelle Anpassungen. Auch dieser Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag trägt wieder die Handschrift der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Ich habe Ihr Lob, wenn auch verschlüsselt in der Debatte, empfangen.
In Artikel 1 wird die Bestimmung zur Sicherung der Meinungsvielfalt im Fernsehen um eine Regelung ergänzt, die insbesondere Regionalfensterprogramme im Rahmen bundesweiter privater Fernsehprogramme abs ichern soll. Diese Regelung ist von juristischer Finesse. Es läge mir auf der Zunge, sie zu zitieren, um noch meine alten Radiofähigkeiten zu beweisen, aber ich lasse es.
Ich will nur betonen, dass diese Regelung für unser Land Rheinland-Pfalz von Bedeutung sein wird, um die am Medienstandort Mainz produzierten Sendungen „Wir im Südwesten“ zu sichern. Man will es auch hoffen, Herr Dr. Gölter. Das wäre gut für die Zuschauerinnen und Zuschauer, die Informationen und Unterhaltung aus ihrer Heimat empfangen. Das sind pfiffige Sendungen. Dem Medienstandort Mainz tut es auch gut.
Meine Damen und Herren, der zweite Bereich der Änderungen ist angesprochen worden. Das betrifft die Digitalisierung des Rundfunks. Diese Neuregelung entspricht der Forderung der Initiative „Digitaler Rundfunk“. Sie kennen alle Einzelheiten, sodass ich sie nicht referieren muss.
Auch wurde die neue Informationspflicht der Landtage angesprochen, vor allem von Herrn Dr. Weiland. Sie geht auf Forderungen des früheren sächsischen Ministerpräsidenten Biedenkopf zurück, der noch früher das öffentlich-rechtliche System zerschlagen wollte. Nun wird er, wie alle anderen Abgeordneten, im Sommer den ersten Bericht von ARD, ZDF und von DeutschlandRadio erhalten und kann sich dann nach dem sächsischen Motto „Entdecke die Möglichkeiten“ damit beschäftigen.
Hauptpunkt des Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags sind die Änderungen des Mediendienstestaatsvertrags. Sie sind erforderlich geworden, da die ECommerce-Richtlinien der EU umzusetzen sind. Hierdurch mussten Bestimmungen angepasst werden.
Unabhängig von der E-Commerce-Richtlinie wurden auch die Datenschutzbestimmungen des Mediendienstestaatsvertrags neu gefasst. Mit dem vorliegenden Entwurf des Mediendienstestaatsvertrags soll in Absprache mit der Bundesregierung weiterhin gewährleistet sein, dass Mediendienstestaatsvertrag der Länder einerseits, Teledienstgesetz, Teledienst- und Datenschutzgesetz des Bundes andererseits wortgleich sind, sodass es keine Abgrenzungsschwierigkeiten für die Nutzer und die Diensteanbieter gibt. Es ist mit dieser Regelung wieder gelungen, Bund und Länder abzustimmen und eine praktikable Umsetzung vorzunehmen. Eine optimale Lösung ist das sicherlich nicht, deshalb will die Landesregierung im Zuge der Reform der Medienordnung mit dem Bund die Gespräche fortführen, wie es zu einer klaren Aufgabenzuweisung entweder an den Bund oder umfassend an die Länder kommen kann.