In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2000 105 Anlagen mit einer Leistung von zusammen 122 Megawatt gebaut. Dadurch hat sich die installierte Windkraftleistung um 48,5 % erhöht. Zurzeit stehen 517 Anlagen im Land mit einer Nennleistung von 422,5 Megawatt.
Meine Damen und Herren der CDU-Opposition, Sie müssen beim Anhören dieser Zahlen die reinsten Qualen durchlebt haben;
denn um die Worte meines Kollegen Franzmann zu gebrauchen, kämpfen Sie doch wie Don Quichotte und Sancho Pansa gegen diese sich drehenden Dinger.
Für alle Parteien im Landtag hat die Anhörung am 28. Februar ganz deutlich gezeigt, dass die rechtlichen Instrumente grundsätzlich ausreichen.
Meine Damen und Herren der CDU, keine einzige in Rheinland-Pfalz gebaute Windkraftanlage ist ohne Baugenehmigung gebaut worden, also kann von Wildwuchs keine Rede sein.
Bei konsequenter Anwendung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente kann jede Kommune den Aufbau und Ausbau von Windkraftanlagen steuern, so wie es in ihr städtebauliches Konzept passt.
Über die vorhandenen Vorgaben der Regional- und Bauleitplanung kann grundsätzlich eine Regelung in Bezug auf die infrage kommenden Standorte erfolgen.
und einen Interessenausgleich vor Ort zu gewährleisten, können die Kommunen durch entsprechende Auswei
sung im Flächennutzungsplan und in den Bebauungsplänen verstärkt die planerische Steuerung von Windenergieanlagen vornehmen.
Zurzeit befinden sich die Raumordnungspläne in der Fortschreibung. Alle Kommunen können ihre Interessen in diesem Anhörungsverfahren noch einbringen.
Meine Damen und Herren, bei den Grundsätzen der Raumordnung handelt es sich nur um allgemeine Aussagen, die im Wege der Abwägung und unter Betrachtung der konkreten Situation überwunden werden können.
Ich darf Sie doch herzlich bitten, den Geräuschpegel etwas abzusenken und Gespräche draußen zu führen, wenn dies erforderlich ist. Vielen Dank.
Welche Relevanz die Windenergie für eine Verbandsgemeinde entwickeln kann, möchte ich Ihnen am Beispiel des Energieparks Morbach im Hunsrück verdeutlichen. Der Bürgermeister ist übrigens ein CDU-Mann, ein kluger und zukunftsfähiger Mann, wie ich meine.
14 Windräder mit zwei Megawatt Nennleistung werden pro Jahr ca. 45 Millionen Kilowatt Windstrom produzieren.
Der Jahresstromverbrauch der Verbandsgemeinde Morbach liegt bei 47 Kilowatt. Mit 14 Windrädern werden also 95 % des Jahresstromverbrauchs einer typischen ländlichen Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz abgedeckt.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie schreiben in Ihren Veröffentlichungen: „Windkraftanlagen sind in der Bilanz mehr eine Belastung als ein Gewinn.“ Das ist traurig, würde ich sagen.
Meine Damen und Herren, meine Redezeit läuft ab. Ich möchte nur noch auf den letzten Punkt unseres Antrags eingehen, bei dem es um die Abrissverfügung, die Begrenzung der Baugenehmigungen und die Hinterlegung einer Bürgschaft oder eines Wahlversicherungsab
schlusses geht. Unsere Anträge decken sich weitestgehend. Insofern kann ich nun auf eine Diskussion verzichten. Mein Vorschlag lautet, die Anträge der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss zu überweisen, sie dort zusammen mit den drei Anträgen der CDU zu beraten und anschließend an das Plenum zurück zu überweisen.
Meine Damen und Herren, ich darf Gäste im rheinlandpfälzischen Landtag sehr herzlich begrüßen. Ich begrüße Mitglieder des gemischten Chors aus Daaden. Herzlich willkommen im Landtag Rheinland-Pfalz!
Ich begrüße weiterhin sehr herzlich die Seniorinnen und Senioren der Lebensabendbewegung Zweibrücken. Herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Mohr, ich bin sehr nachhaltig beeindruckt von der Tatsache, dass Sie sich in Ihrem Redebeitrag mehr mit unseren Anträgen beschäftigt haben als mit Ihrem eigenen. Das hat mich doch etwas beeindruckt, meine Damen und Herren!
Ich möchte auch gar nicht verhehlen, dass die Tischvorlage in dem einen Punkt einen Dreher enthielt. Das passiert bei Ihnen auch schon einmal.
Aber verehrte Frau Kollegin Mohr, wenn Sie die gesamte Tischvorlage so intensiv gelesen hätten, wie Sie sich einzelne Passagen herausgezogen haben, dann hätten Sie feststellen müssen, dass unser Anliegen insgesamt schlüssig ist. Ich komme damit zu Ihrem Antrag und beziehe mich vorweg auf einen Satz: Wenn Sie sagen, dass die rechtlichen Instrumente grundsätzlich ausreichen, verstehe ich natürlich überhaupt nicht, weshalb dieser Antrag der Koalition beraten wird; denn wenn es so wäre, wie Sie es dargestellt haben, wäre dies entbehrlich, meine Damen und Herren.
Wir haben es heute mit zwei Anträgen zu tun, und zwar mit einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der in seiner Analyse der Ist-Situation teilweise zwar Richtiges feststellt, aber in seiner Zielrichtung unserer politischen Überzeugung nicht entspricht, verehrter Herr Kollege Dr. Braun. Weiterhin gibt es den Alternativ
antrag der Koalition zum Antrag des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zum Antrag der CDU, der bereits im Juni beraten wurde. Dieser Antrag trifft in seiner Wirkung aber nicht die Kernprobleme, sondern er laboriert nur an sekundären Auswirkungen, nämlich der administrativen Behandlung von Baugenehmigungen und einer Sicherstellung der Entfernung der Anlagen nach Ablauf einer befristeten Baugenehm igung.
Ja, wieso nicht? Das können Sie nachlesen. Dies entspricht im Wortlaut genau dem Text unseres Antrags vom 24. Juni dieses Jahres. Ich bin immer froh, wenn Sie bereit sind, etwas dazuzulernen. In diesem Punkt haben Sie es getan.
Ihr Antrag gibt in seinem Vorspann eine richtige Zielrichtung wieder, nämlich den Anteil an erneuerbaren Energieformen zu erhöhen und die CO2-Emissionen deutlich abzusenken. So weit, so gut. Damit sind wir auch einverstanden. – Dass aber ausgerechnet die Windenergienutzung dies bewirken soll, das ist schon abenteuerlich, meine Damen und Herren.
Wenn wir mit den bisher installierten Anlagen gerade einmal 1,5 % des Primärenergiebedarfs im Land decken können, dann frage ich mich, wie es dann erst aussehen soll, wenn ein Vielfaches dieses Wertes mit der Windenergie erreicht werden soll.