Protokoll der Sitzung vom 29.08.2002

(Beifall der CDU)

Die derzeit geltenden rechtlichen Regelungen wirken im Übrigen wie eine Gelddruckmaschine für die Investoren auf Kosten der Allgemeinheit.

(Zurufe von der SPD: Keine Neiddiskussion!)

Nein, nein! Wir sind mit Ihnen politisch weder verwandt noch verschwägert. Die Neiddiskussion ist uns nicht eigen.

(Schwarz, SPD: Doch, doch, doch!)

Darin sind Sie viel besser.

(Schwarz, SPD: Das ist eine pure Neiddiskussion!)

Meine Damen und Herren, selbst wenn Sie die ganze Republik voller Windräder stellen,

(Schwarz, SPD: Das wollen wir doch gar nicht!)

können Sie derzeit ohne die Möglichkeit der Energiespeicherung und damit einer ständigen Verfügbarkeit der

Windkraft kein einziges Primärenergiekraftwerk ersetzen. Nehmen Sie das doch bitte einmal zur Kenntnis.

(Licht, CDU: Das ist der Punkt!)

Es geht also munter weiter mit der Verbrennung fossiler Brennstoffe.

Was Sie allerdings mit dieser Grundhaltung erreichen, ist, dass von vielen unserer noch weitgehend unzerstörten Landschaften demnächst nichts mehr übrig sein wird.

(Schwarz, SPD: Du musst doch verrückt sein! Du bist doch Techniker! Du solltest etwas davon verstehen! – Weitere Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, was ist übrigens von den mit starken Worten gefassten Parteitagsbeschlüssen der FDP übrig geblieben, die sich in der Tendenz ganz genau wie wir gegen den Wildwuchs bei der Windenergie wenden?

(Licht, CDU: Das ist eine spannende Frage!)

Die FDP hat auf ihrem Parteitag unter anderem beschlossen, sich auf Bundes- und Landesebene dafür einzusetzen, die diesbezügliche gesetzliche Festlegung der Einspeisevergütung gemäß den entsprechenden Paragraphen zügig auf Wettbewerbsniveau abzusenken. – Bravo! Genau dasselbe wollen wir auch. Auch das haben wir in unserem Antrag deutlich gemacht, meine Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Im Parteitagsbeschluss der FDP vom 20. April dieses Jahres steht unter anderem: „Die Privilegierung für Windkraftanlagen gemäß § 35 Baugesetzbuch ist aufzuheben.“ – Bravo! Auch das wollen wir, meine Damen und Herren. Auch das steht in unserem Antrag vom 24. Juni.

(Beifall der CDU)

Ich muss an die Kollegen von der FDP die kritische Frage stellen: War dies nur ein erneutes Beispiel für unglaubwürdiges politisches Verhalten, oder ist dieser Antrag in der Tat nur der Minimalkonsens, der in dieser Koalition geblieben ist?

Sie sollten langsam wirklich einmal zur Kenntnis nehmen, dass es mittlerweile auch den Umweltverbänden dämmert, welcher ökologische Preis für diese Politik bezahlt werden muss. Dieser Preis ist uns zu hoch, meine Damen und Herren.

(Licht, CDU: Richtig! – Beifall der CDU)

Das Wort hat nun Herr Kollege Reinhold Hohn.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie gestatten mir, dass ich auch im Namen des Kollegen Presl noch einmal die Lebensabendbewegung aus Zweibrücken ganz herzlich begrüße. Ich freue mich, dass Sie hier im Landtag anwesend sein können.

(Dr. Weiland, CDU: Das geht nicht! Seit wann sind Sie der Präsident? – Jullien, CDU: Führen wir das neu ein?)

Ebenso begrüße ich die Gäste aus Daaden.

(Dr. Weiland, CDU: Ich möchte sie für unsere Fraktion auch begrüßen! – Jullien, CDU: Herr Creutzmann, dass ist nicht zulässig!)

Es ist nicht das erste Mal, dass sich unsere Fraktion für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien einsetzt. Insbesondere die Technik der Brennstoffzelle sowie die Energiepotenziale im Bereich der Biomasse, der Wasserkraft, der Geothermie, aber auch der Windkraft sollten verstärkt genutzt werden.

Dabei muss es das Ziel sein, die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien möglichst schnell zu erreichen. Gerade bei der Nutzung der Windenergie hat die FDPFraktion erhebliche Bedenken, ob das ErneuerbareEnergien-Gesetz des Bundes mittel- und langfristig der Windkraft wirklich nutzt.

(Beifall des Abg. Wirz, CDU)

Durch die völlig überhöhte Einspeisevergütung werden nämlich auch wirtschaftlich ungeeignete Standorte für Windkraftanlagen ausgewählt, die sich nur kurzfristig unter den derzeitigen Förderbedingungen rechnen.

Meine Damen und Herren, daraus resultiert die Gefahr, dass bald zahlreiche Windkraftruinen in der Landschaft stehen werden, ohne Strom zu produzieren.

(Dr. Gölter, CDU: Sehr richtig!)

Letztendlich wird sich das aber äußerst negativ auf die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Windkraft auswirken.

(Dr. Gölter, CDU: Auch das ist wahr!)

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund bietet auch die vom Bundesumweltminister gefeierte Weltmeisterschaft Deutschlands bei der Nutzung von Windenergie mehr Anlass zu Nachdenklichkeit als Grund zur Freude.

Ende 2001 betrug in Deutschland die installierte Leistung pro Kopf der Bevölkerung 106 Watt, zum Vergleich dazu, in den USA sind es 15 Watt, Spanien 85 Watt, Italien 12 Watt und Frankreich 2 Watt.

Vater dieser Meisterschaft ist allein die Einspeisevergütung nach EEG. Sie führt neben den erwähnten unwirt

schaftlichen Standortentscheidungen mittelfristig auch zu Problemen bei den Herstellern und zu überhöhten Strompreisen bei den Tarifkunden.

(Beifall der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Meine Damen und Herren, es darf auch nicht vergessen werden, dass mit zunehmender Zahl von Windenergieanlagen gleichzeitig neue Gasturbinenkraftwerke errichtet werden müssen. Die Windanlagen liefern nämlich keinen Strom, wenn Flaute herrscht oder wenn sie beim Sturm abgeschaltet werden müssen.

(Beifall bei der CDU)

Der Strompegel muss aber vergleichbar einem Wasserstandspegel konstant bei 50 Herz gehalten werden. Für den nicht gelieferten Strom müssen dann die ausschließlich wegen der Windenergie neu zu bauenden Gasturbinen einspringen. Meine Damen und Herren, deren Bau erfordert nicht nur enorme finanzielle Investitionen und verteuert damit den Strom für die Bürger und Unternehmen noch weiter, sondern deren Bau verschlechtert auch die CO2-Bilanz.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist Bundesrecht. Das Land kann aber verhindern, dass in Zukunft Windkraftruinen die Landschaft verschandeln werden.

Diesem Ziel dient der gemeinsam mit der SPD-Fraktion eingebrachte Antrag, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, die Landesbauordnung zu ändern, um künftig die Genehmigung für Windenergieanlagen zeitlich befristen zu können. Nach Auffassung unserer Fraktion muss sichergestellt werden, dass nach Erlöschen der Baugenehmigung Abrissverfügungen erlassen werden, für die Erfüllung der Abrissverpflichtung Gebühren erhoben werden und die Baugenehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen befristet erteilt werden kann.

(Beifall bei der FDP)

Das bedeutet, die Befristung soll sich auf die Betriebsdauer beziehen.

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion will aber nicht nur Bauruinen verhindern. Sie will einen ungeordneten Wildwuchs und eine „Verspargelung“ der Landschaft bei der Errichtung von Windenergieanlagen ausschließen.

(Beifall und Zurufe von der CDU: Bravo! – Schmitt, CDU: Gute Rede! – Dr. Gölter, CDU: Die Rede wird immer besser!)