(Beifall und Zurufe von der CDU: Bravo! – Schmitt, CDU: Gute Rede! – Dr. Gölter, CDU: Die Rede wird immer besser!)
Windenergie muss sich an den örtlichen Gegebenheiten, den wirtschaftlichen Grundlagen und an dem Willen der Bevölkerung orientieren. Sie muss in das Landschaftsbild passen und darf nicht gegen den Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt werden.
Deshalb sind die Kommunen nachträglich aufzufordern, von ihrer Planungshoheit und den sich daraus ergebenden Steuerungsmöglichkeiten umfassend Gebrauch zu machen.
Meine Damen und Herren, genau dort liegt der Knackpunkt. Das ist der Punkt, an dem die Diskussion in den letzten Monaten dazu geführt hat, dass die Kommunen, die in diesem Bereich Defizite hatten, im Grunde nachgebessert haben. Das wissen Sie doch von der CDUFraktion genau. Tun Sie doch nicht so, als würden wir heute das erste Mal über diese Dinge reden. Der Antrag von Ihrer Seite ist doch im Grunde genommen vollkommen illusorisch.
Die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zeigt nachdrücklich, dass die Kommunen nicht jede Verschandelung der Landschaft hinnehmen müssen. Auch hier gibt es mittlerweile Rechtssicherheit.
Trotz bundesrechtlicher Privilegierung müssen die Kommunen nicht überall im sogenannten Außenbereich Windkraftanlagen zulassen. Insofern ist auch die Diskussion über Privilegierung absurd, Herr Kollege Schmitt. Wenn sie es wollen, haben die Kommunen Handlungsspielraum.
Die Bevorzugung der Windenergie endet dort, wo öffentlichen Belangen ein größeres Gewicht einzuräumen ist als den Vorteilen der Windkraftnutzung. Zu solchen öffentlichen Belangen gehören neben dem Landschaftsbild zum Beispiel auch der Lärmschutz, der Tourismus und der Schutz der Natur.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus können die Kommunen in ihren Flächennutzungsplänen Flächen für Windenergieanlagen darstellen und somit andere Standorte im Gemeindegebiet ausschließen. Auch in diesem Fall greift die Privilegierung dann nicht.
Ferner können die Kommunen dank ihrer Beteiligung an der Aufstellung der regionalen Raumordnungspläne durch ihr Abstimmungsverhalten darauf hinwirken, dass bestimmte Flächen für die Nutzung durch Windenergie ausgeschlossen werden. Auch das ist im Moment schon möglich, Herr Kollege.
Eine interessante Idee ist eine gemeindeübergreifende Koordination der Ansiedlung von Windenergieanlagen mittels eines gemeinsamen Flächennutzungsplans.
Per saldo betehen also hinreichend Einwirkungs- und Regulierungsmöglichkeiten für die Errichtung von Wind
energieanlagen, die bei den Kommunen liegen und von den Kommunen genutzt werden sollten, ich sage sogar, genutzt werden müssten. Ich halte es für eine Rhetorik, wenn die CDU-Fraktion meint, mit der Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung im Baugesetzbuch allein sei eine „Verspargelung“ der Landschaft zu verhindern. Diese Intention ist ein wirkungsloses Instrument. Wie es anders geht, habe ich versucht, Ihnen darzulegen.
Ebenso unverständlich ist der von den GRÜNEN favorisierte hemmungslose Ausbau der Windenergie. Es liegt inzwischen auf der Hand, dass man dann eine falsche Standortpolitik betreibt und das Ziel untergräbt, regenerative Energien möglichst bald wettbewerbsfähig zu machen, wenn man an den hohen Subventionen für die Windkraft festhalten möchte. Lassen Sie mich in dem Zusammenhang noch einflechten, wir sind froh über jeden Arbeitsplatz. Wir sind auch über die Arbeitsplätze froh, die mit der Windenergietechnik geschaffen wurden. Man sollte auch nicht verhehlen, dass zurzeit jeder Arbeitsplatz in der Windenergie mit 150.000 DM bzw. 75.000 Euro subventioniert wird.
Meine Damen und Herren, was für die Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen gilt, das muss in gleicher Weise für die Steuerung des Abrisses von nicht mehr betriebenen Anlagen gelten. Jeder, der sich gegen die von SPD und FDP beantragte Abrissverpflichtung wendet, wendet sich damit gegen den Schutz der Landschaft.
Es ist zumindest meiner Erfahrung nach noch nicht vorgekommen, dass Regierungsfraktionen so gegensätzlich aufeinander einhauen, wie das eben passiert ist.
Ich weiß nicht, wie Sie sich einigen werden. Herr Hohn, das, was Sie vorgetragen haben, war das CDUProgramm. (Jullien, CDU: Exakt!)
In Ihrem Antrag haben Sie etwas anderes stehen. In Ihrem Antrag haben Sie das Bekenntnis zum Ausbau der Windenergie stehen. Diese Koalition und dieser Landtag setzen sich mehrheitlich für den Ausbau der Windenergie und für den Ausbau der erneuerbaren Energien mit einer Verdoppelung bis zum Jahr 2010 ein. So war es zumindest bisher.
Vielleicht haben Sie das im letzten Jahr, als wir das beschlossen haben, nicht mitbekommen. Das sind die Grundlagen, auf denen wir argumentieren und agieren.
Was Sie nun zum Besten gegeben haben, hat damit wirklich nichts zu tun. Soweit muss das einmal festgestellt werden.
Man kann hier nicht die Parteitagsreden halten und hinterher anders abstimmen. Der Spagat, den Sie die ganze Zeit versuchen, kann auf Dauer nicht gelingen.
Sie reden gegen „Verspargelung“ der Landschaft und haben aber von Ihrem Wirtschaftsminister, dem stellvertretenden Ministerpräsidenten, das Gutachten in Auftrag geben lassen. (Dr. Gölter, CDU: Sehr gut!)
Das geht zu Recht davon aus, dass in Rheinland-Pfalz noch 1.000 neue Windkrafträder dazugebaut werden können, wenn man die Windkraft fördert.
Herr Kollege Dr. Braun, Sie dürften wissen, dass ich keine Probleme habe, meine Zwischenfrage kurz und verständlich zu stellen.
Ich habe das Gefühl, dass Sie meinem Vortrag nicht zugehört haben. Ich habe eingangs klar und dezidiert gesagt, dass wir uns für Windenergie, für erneuerbare Energien einsetzen. Ich habe auch ganz klar gesagt, dass das auf ein marktgerechtes Niveau bezüglich der Einspeisevergütung zurückgeführt werden muss; denn nur – – –