In diesem Berichtsjahr sowie im laufenden Jahr zeichnet diesen Ausschuss vielleicht besonders aus, dass es uns gelungen ist, Instrumente, die uns nach der Verfassung und den Gesetzen zur Verfügung stehen, zunehmend zu nutzen. Die Petenten profitieren sehr von den neuen Regelungen der Geschäftsordnung des Landtags, dass wir nämlich direkt an Fachausschüsse überweisen können. Der Ausschuss hat dies bereits mehrfach gemacht.
Wir sehen mit großem Interesse die Arbeit, die beim Protokoll geleistet werden muss. Die neue Regelung dass ein Protokoll geschrieben wird, hilft uns aber sehr, damit wir nachher auch nachvollziehen und kontrollieren können.
Wir haben die vorhandenen Instrumente, die es schon von Anfang an gibt, in diesem Jahr zunehmend genutzt, bis hin zu Überweisungen zur Berücksichtigung an die Landesregierung. Ein besonderer Fall ist vom Bürgerbeauftragten geschildert und auch pressemäßig sehr stark verarbeitet worden. Ich meine die Friseurmeisterin, die jetzt offenbar ihren Beruf ausüben darf.
Ergänzend dazu möchte ich einen Hinweis geben. Es gibt natürlich auch enttäuschte Erwartungen und Wünsche. Zunehmend erleben wir, dass Bürgerinnen und Bürger, die vom Bürgerbeauftragten und/oder vom Petitionsausschuss Unrealistisches erwartet haben, nachher mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind. Diese Vorstellungen über Recht und Gerechtigkeit, die in einigen Fällen auch sehr auslegungsbedürftig sind, sind manchmal sehr unterschiedlich. Wenn es nicht nach dem Willen des Petenten geht, wird in Einzelfällen dem Ausschuss und dem Bürgerbeauftragten fehlendes Gespür für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Bürgernähe vorgeworfen. Wir haben dies bis zu extremen Dingen erlebt. Aber auch solche Eingaben werden mit Ernst und Sorgfalt behandelt. Der Hinweis darauf sollte gegeben werden, dass die Arbeit nicht immer nur Friede, Freude, Eierkuchen ist.
Ich möchte noch ein paar Worte zur Strafvollzugskommission sagen. Die Strafvollzugskommission als ständiger Unterausschuss des Petitionsausschusses wird im Petitionsausschuss jeweils auch auf der Tagesordnung behandelt. Wir versuchen die Verbindung herzustellen, da nicht alle Mitglieder des Petitionsausschusses Mitglied in der Strafvollzugskommission sind. Wir sind dabei, wie dies jeder Ausschuss in seiner Wahlperiode macht, auch nacheinander die Justizvollzugsanstalten zu besuchen. Es sind sehr interessante Besuche. Es
existiert eine sehr gute Zusammenarbeit mit der Landesregierung. Frau Weber-Lejeune ist jedesmal bei diesen Besuchen dabei. In der nächsten Woche sind wir in Ludwigshafen.
Die Kooperation mit dem Justizministerium führt zu Lösungen in Einzelfällen. Wir haben uns eine besondere Sache vorgenommen. Im Oktober wird eine Anhörung zu der Problematik der Russlanddeutschen im Strafvollzug stattfinden, weil wir bei unseren Besuchen festgestellt haben, dass dies offenbar eine besondere Problematik ist.
Ich würde mir wünschen, dass wir uns noch etwas häufiger mit dem Rechtsausschuss abstimmen würden, damit Dinge nicht doppelt behandelt werden. So weit zur Strafvollzugskommission.
Zum Schluss möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir in der Besetzung des Ausschusses im vergangenen Jahr leider durch den Tod von Johannes Berg einen Wechsel hatten. Wir dürfen nicht vergessen, dass Johannes Berg Erhebliches zu der Arbeit im Ausschuss beigetragen hat. Nachgerückt für ihn ist Frau Kollegin Meurer, die auch meine Stellvertreterin in der Strafvollzugskommission geworden ist. Die Zusammenarbeit klappt sehr gut.
Ich bedanke mich noch einmal herzlich für die im Berichtsjahr sowie im laufenden Jahr gute Zusammenarbeit und wünsche mir auch für die Zukunft, dass dies weiter so funktioniert.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben den Antrag auf Aussprache gestellt und sind trotzdem nur zweiter Sieger. So hart ist das parlamentarische Leben. Erlauben Sie mir aber trotzdem einige Anmerkungen.
Eine Zahl lässt aufhorchen, dass nämlich die Zahl der Neueingaben im Jahr 2001 erneut angestiegen ist. Ich denke aber, es kann nicht unser Ziel und auch nicht das Ziel des Bürgerbeauftragten sein, dass es zu einem Anstieg der Zahlen kommt. Es geht letztlich darum, dass die Zahl der Unzufriedenen reduziert werden muss. Ich denke, erst wenn das erfolgt ist, kann man von erfolgreicher Arbeit sprechen.
Erlauben Sie mir einige Anmerkungen zum Bericht. Der Bericht ist sehr umfangreich. Man könnte auch sagen, er ist an einigen Stellen künstlich aufgebläht. Zum Beispiel nimmt der Abdruck der Grundrechte der Europäischen Union beinahe ein Viertel des Gesamtberichts ein. Es werden Einzelbeispiele doppelt aufgeführt, für die, die das mitverfolgen wollen, die laufenden Nummern 35 und 66. Man stellt sich bei einem Einzelbeispiel die Frage, ob der Bürgerbeauftragte jetzt schon als Einsatzleiter der Polizei fungiert, um, wie in diesem Einzelbeispiel Nummer 31 deutlich wird, eine Gebäudesicherung zu initiieren.
Es ist jeder aufgerufen. Man muss aber auch eines sagen: Die prozentualen Anteile der Eingaben liegen im normalen Schwankungsbereich. Wir haben lediglich im Strafvollzug ein paar statistische Ausreißer.
Ich denke, es ist erfreulich, dass die Zahl der Problemfälle in der Zusammenarbeit mit den Verwaltungen abgenommen hat, ich betone, geringer geworden ist; ganz weg sind sie noch nicht.
Die Forderung nach Senkung der Gebühren und der Verkürzung der Prüfintervalle ist bei den Legislativeingaben zur Kehr- und Überprüfungsordnung verstärkt vorzufinden. Ich denke, die Landesregierung ist gefordert, das Landesgebührengesetz so zu ändern, dass der Bürger auch nur tatsächlich erbrachte Leistungen der Schornsteinfeger zu bezahlen hat.
In diesem Zusammenhang komme ich gern dem Wunsch des Kollegen Marz nach und überreiche im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen die passende Kopfbedeckung für die demnächst wieder zu erwartende Eingabe der Schornsteinfeger, damit Sie auch die entsprechende Anzugsordnung wieder haben. Ich darf dies gern machen.
(Abg. Ernst hält einen Zylinder hoch – Beifall im Hause – Mertes, SPD: Der würde Sie auch gut kleiden, so schwarz ist er!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Landtagsplenum hat im vergangenen Jahr die Geschäftsordnung in einigen Punkten geändert, und für die weitere Arbeit des Petitionsausschusses ist meines Erachtens eine von ganz besonderer Bedeutung, die in § 101 der Geschäftsordnung geregelt ist. Ich darf zitieren: „Gegenstände, die über die einzelne Eingabe hinausgehen und von allgemeiner Bedeutung sind, kann der Petitionsausschuss den zuständigen Fachausschüssen zuleiten.“
Dies hat nichts mit Mehrarbeit zu tun, sondern durch diese Ergänzung der Geschäftsordnung ist sichergestellt, dass der Petitionsausschuss die übrigen Fachausschüsse mit aus seiner Sicht wesentlichen Eingaben befassen kann, dass heißt, dass sich die vom Petitionsausschuss ausgewählten Fachausschüsse auf Antrag
eines Ausschußmitglieds oder einer Fraktion mit den Ihnen zugeleiteten Gegenständen befassen können. Erfreulich in diesem Zusammenhang ist auch das Ergebnis des Gutachtens des wissenschaftlichen Dienstes; denn das geht davon aus, dass die vom Landtag in Petitionsangelegenheiten praktizierten Verfahren verfassungsgerecht sind und verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen, indem Sie sagen, sie sind verfassungskonform. Auch der Hinweis, dass jeder Abgeordnete das Recht hat, sich durch Einsichtnahme in die dem Petitionsausschuss zugeleitete Vorlage über Sach- und Rechtslagen der einzelnen Petitionen zu informieren, ist aus unserer Sicht äußerst sinnvoll.
Meine Damen und Herren, für meine Fraktion bleibt festzuhalten, dass die Institution des Bürgerbeauftragten und der Petitionsausschuss hilfreiche Unterstützer bei den vielfältigen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger sind. Diese gilt es weiterhin zu unterstützen.
Positiv wertet meine Fraktion natürlich auch die kollegiale Zusammenarbeit im Ausschuss, aber auch die kollegiale Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Büros und dem Bürgerbeauftragten; das möchte ich betonen.
Der Mensch mit seinen Sorgen steht an erster Stelle und muss zukünftig so behandelt werden, und zwar unabhängig von aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Damit meine ich nicht den Bürgerbeauftragten. Meine Damen und Herren, in diesem Sinn auf eine gute gemeinsame Zeit im Sinn aller Hilfesuchenden.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Aussprache zum Jahresbericht 2001, die Ihnen der Bürgerbeauftragte Ullrich Galle gemäß § 7 des Landesgesetzes im März vorlegte, ist Gelegenheit, hier im Parlament die Arbeit zu beleuchten, Entwicklungen in Augenschein zu nehmen und die Arbeit anzuerkennen.
Von 1974 bis heute haben die Bürgerbeauftragten des Landes rund 75.000 Eingaben der Bürgerinnen und Bürger bearbeitet. 2001 gab es hier einen absoluten Höchststand. Im Gegensatz zu Herrn Kollegen Ernst meine ich, dass es schon positiv ist, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger an den Bürgerbeauftragten wenden, um Probleme nicht gerichtlich zu lösen, sondern mit dieser Einrichtung einen Weg finden, gemeinsam eine Lösung herbeizuführen.
Ich denke, es ist auch eine Anerkennung für eine Einrichtung, die die Rechtsstaatlichkeit und die Respektierung der Menschenrechte fördert. Die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz setzen ihr Vertrauen in diese Einrichtung. Sie fühlen sich seit 1995 mit ihren Anliegen beim Bürgerbeauftragten Ullrich Galle gut aufgehoben. Er ist ein gefragter Mann. Seine Sprechtage vor Ort nehmen durchschnittlich 20 Petenten wahr. So war er letzte Woche im Kreis Bernkastel-Wittlich und führte allein an einem Tag 42 Petenten zu sich.
Großes Interesse fand am 3. Oktober 2001, dem Tag der Deutschen Einheit, die Informationsausstellung in Mainz im Landtag. Die SPD-Fraktion und die breite Öffentlichkeit erkennt die Arbeit des Bürgerbeauftragten mit seinem Team ausdrücklich an.
Jede einzelne Eingabe wird mit großem Engagement bearbeitet. Manch harte Nuss wird geknackt. Er findet immer mehr Unterstützung aller Verwaltungen. Der Erfolg gibt Motivation beim Bürgerbeauftragten, seinem Team und bei den Mitgliedern des Petitionsausschusses. Über 68 % der Eingaben schließen mit positivem Bescheid oder teilweiser Hilfestellung ab. Gemeinsam tragen Sie eine besondere Verantwortung, wenn es um die Bewältigung von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger geht. Bei dem einen sind es scheinbar kleine Geldbeträge, die fehlen, die aber letzten Endes große Summe ausmachen. Bei anderen ist der Bürgerbeauftragte die Rettung bei der Bewältigung menschlicher Schicksalsschläge.
Ein hartes Schicksal sind insbesondere dauerhafte Behinderungen. Gerade die Eingaben von Eltern, die sich für ihre Kinder mit Behinderungen einsetzen, verdienen unsere Unterstützung, da sich Hilfe im Kindesalter auch unter dem Aspekt der Finanzen lohnt.
Integrationsförderung, Beförderung und der Einsatz von Integrationshelfern darf nicht an mühsamen Verwaltungsgängen scheitern.
Das Gleichstellungsgesetz für behinderte Menschen, das seit Mai 2002 in Kraft trat, ist ein Meilenstein in der Behindertenpolitik. Nicht nur Veränderungen bei den technischen Problemen, sondern Veränderungen in den Haltungen, in den Köpfen soll es bewirken. Das neue Landesgesetz wird die Position von Menschen mit Behinderungen auch gegenüber Behörden stärken. Es wird in Zukunft so manche Eingabe hoffentlich unnötig machen.
Die ständigen Eingaben zur Förderung von Lese-, Rechtschreib- und Rechenschwäche zeigen, dass es einer bundeseinheitlichen Regelung zum Wohl der Kinder bedarf. Wir haben die Hoffnung, dass dies im Interesse der betroffenen Kinder bald gelingt.
Hoffnungen setzt die SPD-Landtagsfraktion und das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Nürnberg, das der Petitionsausschuss Anfang
des Jahres besuchte, auf das neue Zuwanderungsgesetz. 9,5 % der Eingaben beim Bürgerbeauftragten betreffen das Ausländerwesen. Rheinland-Pfalz ist und bleibt ein weltoffenes und ausländerfreundliches Land.
Durch das vertrauensvolle Zusammenwirken von Innenminister Zuber und vielen Ausländerbehörden, dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsauschuss wurden wieder mehrere menschliche Härtefälle gemildert. Das geschah auch durch die Anwendung der Altfallregelung. In Zukunft kann die Ausländerbehörde, auf Ersuchen einer von der Landesregierung eingestellten Stelle, in Härtefällen eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Das ist ein Fortschritt durch das Zuwanderungsgesetz in der Bewältigung schicksalhafter Fragen. Härtefallregelungen statt jahrelanger Duldung sind menschenfreundlicher und sorgen schnell für Klarheit.