Protokoll der Sitzung vom 25.09.2002

Wir haben in Rheinland-Pfalz in den vergangenen zehn oder elf Jahren mit der im Jahr 2000 weiterentwickelten Fachschulverordnung „Altenpflege“ aus dem Jahr 1991 gute Erfahrungen gemacht. Die Ausbildungsstätten in Rheinland-Pfalz haben einen anerkannt hohen fachlichen Stand.

Die Diskussion um die immer noch auf Eis liegende bundeseinheitliche Regelung, die ich bereits erwähnt habe, wurde bei uns vor allem unter dem Gesichtspunkt des Erhalts dieses hohen fachlichen Stands geführt. Das Altenpflegegesetz wird aber nur ein erster Schritt in eine notwendige Entwicklung sein. Wir werden uns mit Pflegestudiengängen an Fachhochschulen und Hochschulen und mit der Angleichung europäischer Standards beschäftigen müssen.

In diesem Zusammenhang ist die Finanzierung, die Herstellung der Rahmenbedingungen, eine ganz wichtige Sache. Wir stehen nach wie vor auf dem Standpunkt, dass die Entscheidung damals für das Landesgesetz richtig war und das Aussetzen dieses Landesgesetzes dazu führt, dass wir mit der bundeseinheitlichen Regelung wieder in diese Geschichte einmünden können; denn § 25 des Bundesgesetzes sieht die Möglichkeit vor, dass Länder entsprechende Regelungen treffen.

Deshalb stimmen wir der weiteren Aussetzung zu und gehen davon aus, dass dieser Weg, den wir gemeinsam gehen, auch weiter zu einem guten Erfolg führen wird. Die Qualität der Ausbildung in der Altenpflege in Rheinland-Pfalz ist hervorragend.

(Beifall der SPD und der FDP)

Es spricht Herr Abgeordneter Dr. Rosenbauer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das neue Gesetz schafft für die Altenpflegeschülerinnen und Altenpflegeschüler, aber auch für die Einrichtungs- und Kostenträger klare Rechtsgrundlagen, so Minister Gerster am 21. Mai 1997. Heute beschließen wir das Gesetz zum weiteren Ausschluss des Gesetzes. Das bedeutet, dass es nicht angewendet wird. Irgendwie müssen Theorie und Praxis auseinander gegangen sein; denn Herr Dröscher hat formuliert, dass eine Klage beim Bundesverfassungsgericht vorliegt, die noch nicht entschieden ist.

Genau diesen Punkt haben wir bereits im Dezember 1996 und im Frühjahr 1997 diskutiert. Ich darf noch ein Zitat von Frau Pahler (FDP) vorbringen: Alle Einrichtungen, die einen Versorgungsauftrag in Rheinland-Pfalz haben, werden zur Zahlung der Umlage verpflichtet. Dies ist konsequent und gerecht.

Genau an dem Punkt haben sich damals unsere Geister geschieden, weil wir genau das bezweifelt hatten, zumal in der damaligen Vorlage noch nicht berücksichtigt war, dass ambulante Pflegedienste ausbilden dürfen. Sie durften nur eine Umlage bezahlen, aber nicht ausbilden. Das ist nach einem Jahr oder zwei Jahren, nachdem man es gemerkt hat, verbessert worden. Dem haben wir auch zugestimmt. Die Problematik bleibt weiter vorhanden. Hätten Sie damals unserem Gesetzentwurf im Jahr 1996 zugestimmt, wären die ganzen Probleme nicht vorhanden.

(Beifall der CDU)

Wir freuen uns, dass die Ministerin gesagt hat, sie wird die Pflege mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit stellen. Auch das hatten wir 1996 bereits getan. 1999 ist Ihr Gesetz ausgesetzt worden. 1997 haben Sie über die CDU höhnisch gelacht und gesagt: Wie können Sie eine Vereinbarungslösung für die Finanzierung der Altenpflegeausbildung vorschlagen?

Meine Damen und Herren, genau seit 1999 treffen Sie die Vereinbarungslösung selbst, da Ihr Gesetz zur Zeit beim Bundesverfassungsgericht liegt. Wir können über die Fachlichkeit und die Sachlichkeit gern streiten. Vielleicht wäre es ab und zu gut, auf einen Vorschlag der CDU oder der Opposition einzugehen. Dann könnte man sich manches ersparen.

Wir werden abwarten müssen, wie es weitergeht. 1996 haben Sie gesagt, dass das Bundesgesetz für die Altenpflegeausbildung kommt. Das liegt nach wie vor noch nicht vor, weil die CSU in Bayern geklagt hat und wir noch nicht wissen, wann es endgültig zum letzten Spruch kommen wird.

Ich kann nur eines sagen: Wir müssen viel mehr Öffentlichkeitsarbeit für die Pflegerinnen und Pfleger in den Altenheimen machen. Sie haben mehr Anerkennung in der Gesellschaft verdient. Ich kann jedem einmal empfehlen, 24 Stunden in ein solches Haus zu gehen und zu schauen, was diese Menschen leisten. Ihnen gehört

größter Respekt und größter Dank. Den möchte ich aussprechen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Es spricht Herr Abgeordneter Dr. Schmitz.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Herr Kollege Rosenbauer, es geht um die Vereinbarungslösung, die Sie seinerzeit vorgeschlagen haben. Es geht nicht um das Umlageverfahren. Sie haben zu Recht angemerkt, dass die Entscheidung zum Umlageverfahren in Karlsruhe anhängig ist. Sie haben genauso zu Recht angemerkt - das unterstreiche ich noch einmal -, dass die Entscheidung zum Altenpflegegesetz in Karlsruhe anhängig ist. Man kann wahrlich darüber streiten, ob solch lange Rechtswege für diesen schwierigen Bereich zuträglich sind. Ich würde Ihnen zustimmen, dass dies nicht der Fall ist. Es ist schade, dass diese Wege so lange dauern und letztlich zu Lasten der Betroffenen gehen. Das ist etwas, was der rheinland-pfälzische Landtag nicht in der Hand hat.

Ob diese Umlagefinanzierung sinnvoll ist oder nicht, ist eine ordnungspolitisch spannende Frage, genau wie die gesamte Pflegeversicherungskonstruktion eine ordnungspolitisch spannende Frage ist. Es genügt nicht, einzelne Bereiche herauszuziehen und nur darüber zu diskutieren.

Ich stelle bei dieser Diskussion wieder fest, dass wir, was die Altenpflege angeht, einen erfreulichen Konsens über alle Fraktionen hinweg haben, bei dem es uns in erster Linie um die Betroffenen geht. Außerdem sind wir uns in der Einschätzung einig, dass der Umgang mit schwachen Menschen, Minderheiten und „Nutzlosen“, das heißt, rein hilfsbedürftigen Menschen, der Gradmesser für den kulturellen Status einer Gesellschaft ist.

Meine Damen und Herren, in einem unterscheiden wir uns sehr von der Opposition. Das ist die Einschätzung, dass sich die Landesregierung hervorragend dieser Probleme in der Vergangenheit angenommen hat und das auch in der Gegenwart tut und in der Zukunft tun wird. Übereinstimmung gibt es in allen Fraktionen, wenn wir eine Anhörung über diesen komplexen Bereich fordern und tragen.

Meine Damen und Herren, für uns ist es klar, dass wir der Verlängerung der Regelung zur Ausbildungsvergütung zustimmen. Das ist auch in der ersten Aussprache zu diesem Thema deutlich geworden. Für uns stellt sich die Frage nach dem Gesamtbild. Wir müssen in der Pflegeversicherung einige Dinge diskutieren, die von zentraler Bedeutung sind.

Das sind für uns drei Bereiche, und zwar die Berufsattraktivität – dazu ließe sich einiges ausführen –, die

Frage der Subsidiarität – dazu müsste man einiges sagen; der Staat wird dieses Problem nicht allein lösen können – und nicht zuletzt auch die Frage der Finanzierbarkeit und der Versicherungstechnik.

Wir Liberalen sind überzeugt davon, dass wir auf Dauer vom umlagefinanzierten System in der Pflegeversicherung mehr und mehr auf ein kapitalgedecktes System übergehen müssen, um Eigenverantwortung, Freiheit, Wettbewerb und Leistung in eine neue Ballance zu bringen.

Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FDP)

Es spricht Herr Abgeordneter Marz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich könnte nun auch noch über die Pflegeversicherung oder über die Frage sprechen, ob diese Landesregierung hervorragend ist, und wenn ja, in welchem Maß. Über das Thema „Pflege der Zukunft“ haben wir in der letzten Plenarsitzung gesprochen. Heute geht es im Kern eigentlich um etwas anderes. In diesem Kern habe ich, wenn ich mich richtig erinnere, bei der ersten Beratung schon versucht, mich in Minimalismus zu üben, weil mehr nach meiner Auffassung nicht notwendig ist.

Fakt ist, wir brauchen diese Änderung. Wir brauchen sie jetzt. Das ist notwendig. Alles, was dazu zu sagen ist, ist gesagt. Häufig ist es ein Vorteil, als Letzter reden zu dürfen, weil man sehr viele Vorlagen der Kolleginnen und Kollegen nehmen kann, die vor einem geredet haben. In diesem Fall nutzt es nichts. Ich mag nicht das wiederholen, was andere bereits gesagt haben.

Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Rosenbauer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Schmitz, es geht nicht um eine Änderung, sondern um eine Aussetzung eines Gesetzes, das hier beschlossen worden ist, weil es beim Bundesverfassungsgericht liegt, weil dort die Umlagefrage diskutiert wird.

(Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer hat es dort hingebracht?)

Nicht die CSU. Es geht um diejenigen, die ambulante Dienste, Altenpflege betreiben, die sagen: Dieses Umlageverfahren ist nicht rechtens. – Darum geht es in diesem Gesetz.

(Zuruf des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

Herr Dr. Schmitz, Sie müssen die Vorlagen schon richtig lesen. Hier steht klipp und klar: „Somit bestehen die Gründe, die im Jahr 1999 zu einer Aussetzung des Erstattungs- und des Umlageverfahrens für die Jahre 2000 und 2001 geführt haben, auch weiterhin unverändert fort.“ Es geht also nicht um eine Änderung, sondern um eine Fortschreibung der Aussetzung eines Gesetzes, das hier beschlossen worden ist.

Meine Damen und Herren, ich will Ihnen noch kurz unser Abstimmungsverhalten erklären. Wir können dem nicht zustimmen, weil wir das Gesetz sowieso nicht für in Ordnung halten. Das haben wir von Anfang an getan. Wir können auch nicht mit Nein stimmen. Wenn wir mit Nein stimmen würden, würden wir das Umlageverfahren direkt wieder in Gang setzen. Wir werden uns also dementsprechend verhalten. Das ist die einzig richtige Maßnahme. Wir werden abwarten, was das Bundesverfassungsgericht sagt.

(Beifall bei der CDU)

Es spricht Frau Staatsministerin Malu Dreyer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Herren und Damen! Ich mache es auch kurz, da die Argumente ausgetauscht sind. Einiges muss ich allerdings noch einmal klarstellen.

Wir sind uns im Grunde in diesem Hause alle einig, dass die professionelle und menschliche Pflege gut ausgebildete Pflegekräfte braucht und auch der Bedarf an professioneller Pflege vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung ansteigen wird.

Für die Landesregierung heißt das insbesondere, dass wir im Rahmen der Qualitätsoffensive „Menschen pflegen“ unter anderem Maßnahmen ergreifen, um eine Steigerung der Auszubildendenzahlen zu erreichen. Eine Werbe- und Imagekampagne in Kooperation mit der Arbeitsverwaltung, den Kosten- und Einrichtungsträgern, den Pflegeverbänden und den Schulen wird im November starten, um auf Berufswahlentscheidungen von Schülerinnen und Schülern Einfluss nehmen zu können.

Das heißt auch – das wurde von Herrn Abgeordneten Dröscher angesprochen –, dass wir uns auch in Zukunft in die Weiterentwicklung der Ausbildung einmischen werden. Sehr geehrter Herr Dr. Rosenbauer, es heißt ferner, dass wir die Rahmenbedingungen für eine solide Finanzierung der Ausbildungsvergütung schaffen wer

den. Dementsprechend hat der Landtag – das haben Sie richtig zitiert – im Jahr 1997 das Landesgesetz über Ausbildungsvergütungen in der Altenpflege beschlossen. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Frage der Zulässigkeit des gesetzlich geregelten Umlageverfahrens dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Dort liegt es bis zum heutigen Tag. Eine abschließende Entscheidung liegt noch nicht vor.

Das Umlageverfahren wurde deshalb ausgesetzt, um finanziellen Risiken entgegenzuwirken, allerdings ersetzt durch eine Rahmenvereinbarung der Selbstverwaltung, in der ein vereinfachtes Direktabrechnungsverfahren vereinbart wurde, dass heißt, von einer Unsicherheit seitens der Auszubildenden oder der Arbeitgeber kann in keiner Weise die Rede sein.

Wegen der noch fehlenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss die Aussetzung verlängert werden. Darum geht es am heutigen Tag.

Einige Sätze zu Ihren Äußerungen, Herr Dr. Rosenbauer. Zunächst einmal bin ich immer noch der Auffassung, dass die verpflichtende Umlage der richtige Weg ist. Deshalb ist es natürlich auch sinnvoll, die Entscheidung des Verfassungsgerichts abzuwarten. Wir haben es erlebt, als die Vorlage erfolgt ist, dass auf der Basis der Freiwilligkeit gerade nicht im Sinn des Umlageverfahrens eine Vereinbarung zu treffen ist, weil diejenigen Träger in der Altenpflege, die nicht selbst ausbilden, kein Interesse haben, eine Vereinbarung zu treffen. Insofern ist schon sehr deutlich geworden, dass der Vorschlag in Ihrem damaligen Gesetzentwurf nicht zieht und wir deshalb zu einer verpflichtenden Umlage kommen müssen.