Protokoll der Sitzung vom 06.11.2002

(Dr. Weiland CDU: Das war früher auch schon so!)

Denen muß ich an dieser Stelle danken.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Weiland für eine Kurzintervention das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär, das Problem ist nicht, dass wir Ihre Absichten in großen Teilen nicht gutheißen, aber Sie haben

hier und heute nichts dazu gesagt, wie Sie diese guten Absichten umsetzen wollen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

In Ihrem eigenen Gesetzentwurf steht, dass sich die materiell-rechtlichen Auswirkungen des Gesetzentwurfs in ganz engen Grenzen halten werden. Dort heißt es nämlich: „Bei der Umwandlung des Daten- und Informationszentrums in einen Landesbetrieb handelt es sich lediglich um einen gesetzlichen Organisationsakt ohne erhebliche materiell-rechtliche Auswirkungen“. Nicht mehr habe ich an dieser Stelle ausgeführt.

Wir müssen uns aber jetzt möglichst schnell darüber unterhalten, wie Sie die Ziele, die Sie formuliert haben und die ich im Großen und Ganzen für konsensfähig halte, umsetzen wollen.

Herr Creutzmann, Sie haben mich eben angesprochen. Sie haben schon einmal den Mund im Hinblick auf eine Privatisierung des DIZ voll genommen. Das haben Sie nicht erreicht. Ich hoffe, dass Sie von den Zielen, die Sie eben von dieser Stelle aus vollmundig formuliert haben, zumindest einen Teil erreichen.

Dann haben Sie uns auf diesem Weg an Ihrer Seite.

Herr Lewentz, Sie haben in dem, was Sie ausgeführt haben, auch nichts Materiell-rechtliches gesagt. Das werfe ich Ihnen gar nicht vor; denn in diesem Gesetzentwurf ist nun wirklich nichts Derartiges zu finden. Die Landesregierung sagt es selbst. Sie sollten nicht andere dafür kritisieren, dass sie genau diesen Schwachpunkt des Gesetzentwurfs ansprechen.

(Beifall des Abg. Kramer, CDU)

Herr Lewentz, noch einen Punkt. Sie müssten sich nach elfjähriger Regierungstätigkeit in Rheinland-Pfalz langsam daran gewöhnen, dass jemand, der dieses Land elf Jahre lang regiert, für den Zustand dieses Landes selbst verantwortlich ist und nicht immer andere dafür verantwortlich machen.

(Beifall der CDU)

Sie regieren seit elf Jahren und sind für den Zustand dieses Landes verantwortlich. Sie sind für den Missstand beim Daten- und Informationszentrum verantwortlich.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich den Vorschlag des Kollegen Dr. Braun aufgreifen. Wir schließen uns der Anregung, eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf im Rahmen des Innenausschusses durchzuführen, an. Wir würden es allerdings begrüßen, wenn der Ausschuss für Medien und Multimedia dazu eingeladen würde, damit der Informationsfluss zwischen beiden Ausschüssen gewährleistet ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Medien und Multimedia und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keine Gegenstimmen. Dann ist das so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich begrüße weitere Gäste im Landtag, und zwar eine Ausbildungsklasse für Industriekaufleute sowie Schülerinnen und Schüler der Fachschule für Kraftfahrzeug-Technik. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/1528 – Erste Beratung

Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung im Plenum ohne Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Änderung der Datenschutzordnung des Landtags Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/1587 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat erfolgt die Behandlung ohne Aussprache. Es wird vorgeschlagen, den Antrag an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe die Punkte 14, 15, 16, 17, 18 und 19 der Tagesordnung auf:

Aufhebung der bisherigen bauplanungsrechtlichen Privilegierung für Windkraftanlagen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/291 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 14/1470 –

Streichung der bisherigen Strompreissubventionierung der Windkraftanlagen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/292 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 14/1471 –

Geordneten Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz voranbringen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1135 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 14/1472 –

Konzept zur besseren Steuerung bei der Errichtung von Windkraftanlagen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/1211 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 14/1473 –

Nutzung von Windenergieanlagen (WEA) Antrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/1294 –

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 14/1523 –

Bedeutung der erneuerbaren Energien für Wirtschaft, Beschäftigung und Umwelt in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksachen 14/1358/1502/1555 –

Die Fraktionen haben eine Redezeit von 15 Minuten vereinbart.

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Thomas Weiner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der letzten Legislaturperiode hat den Landtag das Thema „Windenergie“ beschäftigt. Seit der damaligen Anhörung hat sich die Anzahl der errichteten Anlagen in Rheinland-Pfalz rasant erhöht. Die Größe der Windräder hat die Hundert-Meter-Marke weit überschritten. Die politische Diskussion hat insbesondere in den Landesteilen, in denen sich Windräder häufen, an Schärfe zugenommen.

Mit drei Anträgen hat die CDU-Fraktion die aus ihrer Sicht notwendigen Korrekturen vorgeschlagen, und zwar im ersten Antrag die „Aufhebung der bisherigen bauplanungsrechtlichen Privilegierung für Windkraftanlagen“, im zweiten Antrag die „Streichung der bisherigen Strompreissubventionierung der Windkraftanlagen“ und im dritten Antrag ein „Konzept zur besseren Steuerung bei der Errichtung von Windkraftanlagen“. Die Anträge sind

federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und an den Ausschuss für Umwelt und Forsten überwiesen worden.

Am 28. Februar dieses Jahres fand im Plenarsaal eine ganztägige Anhörung statt, in der in seltener Form die Auffassungen von Betreibern und Bürgerinitiativen frontal aufeinander trafen, aber auch von den eingeladenen Sachverständigen eine Vielzahl neuer Aspekte vorgetragen wurde. Im Licht der dabei gewonnenen Erkenntnisse hat die CDU-Fraktion einen ihrer Anträge neu gefasst.

Die Fraktionen der SPD und FDP haben ihren Antrag „Nutzung von Windenergieanlagen“ und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ihren Antrag „Geordneter Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz voranbringen“ zusätzlich in die Beratung eingebracht.

Allein der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat sich in sieben Sitzungen mit diesem Themenkomplex auseinander gesetzt. Die abschließenden Beratungen fanden am 12. September im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr sowie am 15. Oktober im Ausschuss für Umwelt und Forsten statt. Dabei empfehlen die Ausschüsse jeweils mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen die Annahme des gemeinsamen Antrags der Fraktionen der SPD und FDP sowie die Ablehnung der Anträge der Fraktionen der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Danke schön.

(Beifall bei CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Licht das Wort.