Letzte Frage: Frau Ministerin, wie beurteilen Sie einen Antrag der FDP im Deutschen Bundestag, der dahin geht, die Arbeitgeberanteile an den GKV-Beiträgen langfristig einzufrieren? Wie beurteilt man das hier in der Koalition?
Ich bin eine Verfechterin der paritätischen Finanzierung unserer gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb halte ich diesen Antrag für eher problematisch.
Ich möchte noch einmal auf Ihre Eingangsbemerkungen zurückkommen: Habe ich das richtig verstanden, dass die Landesregierung die jetzt eingeschlagenen Maßnahmen im Vorschaltgesetz für Schritte in die richtige Richtung hält?
Herr Dr. Rosenbauer, das habe ich nicht eine Sekunde hier vom Rednerpult aus und auch sonst nirgends gesagt. Ich halte es nicht für den Schritt in die richtige Richtung, sondern ich halte es für eine Erforderlichkeit, um die Beitragsstabilisierung sicherzustellen. Ich denke aber, dass eine umfassende Gesundheitsstrukturreform folgen muss.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Bernhard Braun (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) , Sachgerechter und rechtssicherer Vollzug der Verpackungsverordnung nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28. November 2002 – Nummer 3 der Drucksache 14/1698 – betreffend, auf.
Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 28. November 2002 wurde die bundeseinheitliche und ohne Ausnahme gültige Umsetzung der Pfandregelung gemäß Verpackungsverordnung bestätigt. Damit steht einem sachgerechten und rechtssicheren Vollzug der Verpackungsverordnung, wie er von der Landesregierung Anfang Oktober 2002 noch angezweifelt wurde, nun nichts mehr im Wege.
1. Welche Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um eine reibungslose Umsetzung der Pfandregelung gemäß Verpackungsverordnung zu gewährleisten?
2. Wie bindet die Landesregierung betroffene Verbände der Getränkewirtschaft und des Handels, die bisher Widerstand gegen die Umsetzung der Verpackungsverordnung geleistet haben, in den Vollzug mit ein?
3. Welche Kontrollinstrumente hält die Landesregierung für erforderlich, um die korrekte Umsetzung der Pfandregelung gemäß Verpackungsverordnung zu gewährleisten?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst zum besseren Verständnis vorausschicken, dass die vom Fragesteller angesprochene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen den Beschluss vom 27. November 2002 meint, der in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangen ist, das heißt, per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sollte die Aussetzung des Vollzugs der Pfanderhebung erreicht werden, bis eine höchstrichterliche Entscheidung ergangen ist.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte zunächst den Antragstellern Recht gegeben. Auf Beschwerde des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht Münster diese Entscheidung jedoch mit der Folge aufgehoben, dass die Pfandpflichten der Verpackungsverordnung ab dem 1. Januar 2003 auch für die verfahrensbeteiligten Antragsteller gelten. Allerdings, und das ist wichtig, ist damit das Hauptsacheverfahren und das darin ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nicht aus der Welt.
Die Entscheidung in der Hauptsache wird nach der zwischenzeitlich eingelegten Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht nur dort revidiert werden können. Voraussetzung dafür ist, dass das Bundesverwaltungsgericht der auch im Übrigen von mir vertretenen Auffassung folgt, wonach Klagen gegen die Pfandpflicht nicht gegen die Länder, sondern gegen die Bundesrepublik zu richten sind.
Die beiden Verwaltungsgerichte Mainz und Koblenz, die über die gegen das Land erhobenen Klagen zu entscheiden haben, haben diese Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts deswegen ausgesetzt.
Ich darf im Übrigen ergänzend hinzufügen, dass es weitere Klagen gegen die Bundesrepublik bezüglich der Verpackungsverordnung und der Bepfandung gibt. Es ist also unschwer zu erkennen, dass endgültige Rechtssicherheit heute noch nicht eingetreten ist. Aber es zeichnet sich mittlerweile ab, dass die Gerichte die Pfandpflicht für rechtmäßig erachten. Ungeachtet all dieser Rechtsstreite gelten die Verpackungsverordnung und die Pfandpflicht ab dem 1. Januar 2003.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wie folgt:
Zu Frage 1: Die Pflicht zur Umsetzung der Pfandregelung nach der Verpackungsverordnung obliegt ab dem 1. Januar 2003 unmittelbar den betroffenen Wirtschaftsunternehmen. Ein Umsetzungsakt des Landes ist hierfür nicht erforderlich. Die Verpflichteten müssen damit rechnen, dass bei Verstößen gegen die Verpackungsverordnung Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Für die Überwachung der Pflichten, die sich unmittelbar aus der
Zu Frage 2: Die Landesregierung hat keinen Zweifel, dass den betroffenen Verbänden die Rechtslage und die daraus resultierenden Pflichten für ihre Mitglieder bekannt sind. Sie werden, wie dies im Übrigen eine Abstimmung zwischen den Bundesländern auf der Arbeitsebene vorsieht, jeweils von dem Bundesland, in dem sie ihren Sitz haben, um Auskunft gebeten, welche Maßnahmen die Verpflichteten getroffen haben oder noch treffen werden, um die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen. Dies ist in Rheinland-Pfalz erfolgt.
Zu Frage 3: Die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt nach dem einschlägigen Verfahrensrecht. Der Aufbau zusätzlicher staatlicher Kontrollinstrumente über die genannten hinaus, eigens für die Überwachung der Verpackungsverordnung, ist nach Kenntnis der Landesregierung von keinem Bundesland vorgesehen, auch nicht von Rheinland-Pfalz.
Frau Ministerin Conrad, wie Sie sicher wissen, haben die Bundesländer Saarland und Baden-Württemberg angekündigt, dass sie ab dem 1. Januar 2003 Bußgelder in Höhe bis zu 50.000 Euro durchaus einsetzen werden, wenn es zu Verstößen gegen die Verpackungsverordnung kommt.
Das ist eine aktive Rolle, zumindest in der Ankündigung der Verfahren. Haben Sie vor, eine ähnlich aktive Rolle zu spielen?
Wenn nun bei Verstößen gegen die Verpackungsverordnung von Dritten Anzeigen erstattet werden, sind dann die unteren Behörden Ihrer Meinung nach genügend ausgestattet, oder werden sie vom Ministerium aus Hilfestellung leisten? Angekündigt sind Kontrolleinkäufe von Konkurrenten und Umweltverbänden.
Zu Frage eins: Im Prinzip habe ich mit der Beantwortung der ersten Frage von Ihnen schon dargestellt, dass es auch in Rheinland-Pfalz die Einleitung von Bußgeldverfahren geben wird. Wir haben geltendes Recht zu vollziehen. Ich gehe auch davon aus.
Im Übrigen sind die unteren staatlichen Behörden in dem Sinn angeschrieben worden, dass sie Recht umsetzen.
Zu der zweiten Frage, wie weit die Behörden ausgestattet sind: Ich habe Vollzugserfahrung genug, um zu wissen, dass die Kreise wissen, wie sie in einem solchen Fall damit umzugehen haben. Eine Verstärkung ist mei
nes Erachtens nicht notwendig. Ich gehe davon aus, dass es zu Kontrollen kommt. Es wird aber auch so sein, wie Sie das selbst in Ihrer Frage dargestellt haben. Es haben sowohl Verbände des Einzelhandels oder des Getränkeeinzelhandels als auch der Deutsche Verband der mittelständischen Brauereien angekündigt, auch Umweltverbände, dass sie selbst vor Ort Kontrollen durchführen werden und es zu Anzeigen kommen wird. Auch diesen Anzeigen haben die unteren Behörden selbstverständlich nachzugehen.
Frau Ministerin, heute wird der Bundesumweltminister mit den bisherigen Gegnern der Verpackungsverordnung ein Gespräch auf Bundesebene führen. In Rheinland-Pfalz haben, wenn ich richtig informiert bin, 37 Kläger gemeinsam die Klage eingereicht.
Halten Sie es für sinnvoll, in den Dialog mit diesen Klägern zu treten, um eine möglichst schnelle Umsetzung der Verpackungsverordnung auch in Rheinland-Pfalz zu garantieren?
Herr Abgeordneter, vor dem Hintergrund der Situation, die sich ab 1. Januar 2003 abzeichnet, halte ich es für sinnvoll, dass es auch in dem jetzigen Stadium noch zu Abstimmungsgesprächen kommt, weil wir alle wissen, dass der Vollzug ab 1. Januar 2003 nicht einfach ist. Vor diesem Hintergrund begrüße ich es, dass es zu weiteren Gesprächen kommt. Zu welchem Ergebnis sie führen werden, kann ich heute nicht sagen. Wir werden dies aber selbstverständlich in die Umsetzung und in die Kommunikation gegenüber den unteren Behörden einbeziehen, die in einem entsprechenden Schreiben meines Hauses, was die ausführliche Umsetzung vor Ort betrifft, darauf hingewiesen werden, welches aber vor dem Hintergrund, dass diese Gespräche noch stattfinden, noch nicht herausgegangen ist.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Rosenbauer und Dr. Peter Enders (CDU), Personalsituation in der stationären Altenpflege in Rheinland-Pfalz – Nummer 4 der Drucksache 14/1698 – betreffend, auf.
Sehr geehrter Herr Präsident! In der letzten Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses am 26. November 2002 fand eine Anhörung zum Antrag der Fraktion der CDU „Pflege der Zukunft – Pflege mit Zukunft in RheinlandPfalz“ statt. Dabei wurde auf Personalprobleme in der stationären Altenpflege auch durch sinkende Ausbildungszahlen für die Altenpflege in Rheinland-Pfalz hingewiesen.
1. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für die seit Jahren rückläufigen Zahlen neuer Altenpflegeschülerinnen und -schüler in Rheinland-Pfalz?