Peter Enders

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich danke Herrn Mertes für seinen ausgesprochen moderaten Wortbeitrag. Damit hatte ich nicht gerechnet. Wir führen heute Morgen eine theoretische Diskussion; denn wir müssen feststellen, dass es im Deutschen Bundestag für eine Grundgesetzänderung keine Mehrheit gibt.
Das ändert aber nichts an der Notwendigkeit zu handeln, da wir etwas Praktisches vor uns haben, nämlich die WM. Ich warne auch davor, die Diskussion ideologisch zu führen. Es geht nämlich nicht darum, unsere Gäste, die zu uns kommen, zu bewachen – das wäre allenfalls in nicht demokratischen Ländern möglich –, sondern es geht darum, diese Gäste zu schützen.
Niemand, auch nicht die CDU-Fraktion in Mainz, ist darauf erpicht, die Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei, zum Objektschutz, einzusetzen.
Hier stehen wir auch in keinem Dissens zu dem Bundesverteidigungsminister. Es kann Situationen geben, wo so etwas notwendig wird. Man muss die Lebenswirklichkeit sehen.
Meine Damen und Herren, seit September 2001 ist die Welt anders geworden, auch wenn wir es Gott sei Dank in Deutschland nicht merken. Der Begriff der asymmetrischen Bedrohung existiert real. Die Tragweite dessen, was durch den Terrorismus passieren kann, ist vielen noch nicht klar geworden. Wenn nämlich – darum geht es den Innenministern – eine Bedrohungslage entsteht,
die niemand wünscht, ist es bei entsprechender Lage zu spät zum Handeln, nämlich zum Beispiel dann das Grundgesetz zu ändern. Hier geht es um Vorsorge. Ich darf nur ganz dezent an die Olympischen Spiele 1972 erinnern, wo etwas Schlimmes passierte, mit dem niemand im Vorfeld gerechnet hat.
Gestern hat das Bundesverfassungsgericht das Luftsicherheitsgesetz, das rotgrüne Gesetz, gekippt. Ich darf daran erinnern, dass die CDU damals dafür war, die Verfassung zu ändern. „Durch dieses Urteil ist der Staat gefesselt.“ Ich zitiere hiermit den SPD-Innenexperten Hartmann, heute zu lesen in der „AZ“. Das ist ein Originalzitat von Herrn Hartmann.
Herr Wiefelspütz, der ein Innenexperte ist, geht noch einen Schritt weiter. Er geht sogar so weit, dass er unter Umständen das Grundgesetz für in der Lage sieht, bereits jetzt die Bundeswehr unter verschiedenen Voraussetzungen einzusetzen. Ich darf mit Erlaubnis des Präsidenten ganz kurz und aktuell aus den NordrheinWestfälischen Verwaltungsblättern vom 1. Februar 2006, Seite 42, zitieren: „Das Grundgesetz erlaubt nach Artikel 87 a Abs. 1 Satz 1 den Einsatz der Streitkräfte gegen einen terroristischen Anschlag von außen, wenn die Polizei nicht in der Lage ist, den Angriff abzuwehren.“ – Das wird immer wieder übersehen. Das ist die Meinung von Herrn Wiefelspütz. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Ich darf abschließend sagen, dass die Bundeswehr bereits jetzt nicht nur in Afghanistan genau diese Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung wahrnimmt, die sie bei der WM wahrnehmen soll.
Meine Damen und Herren, deswegen rate ich dazu, diese Diskussion nicht zu ideologisch zu führen.
Frau Ministerin, wie erklären Sie sich die Zurückhaltung innerhalb der EU beim Einsatz eines Impfstoffes, der für Tiere bereits existiert?
Frau Ministerin, da es uns bei unserer Frage um die Zukunft der ärztlichen Versorgungssituation geht, möchte ich zwei Fragen nachreichen. Ich möchte sie fragen, wie Sie zwei Äußerungen des Präsidenten der Landesärztekammer, Herrn Professor Hessenauer, in einer Pressemitteilung vom April letzten Jahres beurteilen, in der er zum einen sagt, der Arztberuf muss wieder attraktiver werden, und zum anderen feststellt, dass die Statistik immer deutlicher zeigt, dass eine Versorgungslücke klaffen wird. Hier ist ein gewisser Gegensatz zu Ihren Äußerungen festzustellen. Wie beurteilen und bewerten Sie diese Äußerungen?
Frau Ministerin, ich habe eine weitere Nachfrage. Sie stellten in Ihren Äußerungen fest, dass die Attraktivität des Medizinstudiums ungebrochen hoch sei – dem stimme ich zu –, allerdings des Arztberufs offensichtlich nicht. Würden Sie mir zustimmen, dass diese Attraktivität damit zu steigern ist, indem man endlich das Arbeitszeitgesetz umsetzt, dafür sorgt, dass Ärzte nicht ein halbes Jahr später wissen, was sie für ihre Leistungen bekommen, und ein Bürokratieabbau wirklich stattfindet und nicht nur davon geredet wird?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben gerade die zweite Regierungserklärung zum Thema „Pflege“ gehört. Die erste wurde im Dezember 2002 abgegeben. Die Landesregierung dokumentiert damit meiner Meinung nach, dass bei diesem Thema ein Nachholbedarf besteht.
Auf Seite 8 der Broschüre des Ministeriums „Menschen pflegen“ heißt es: „Es besteht jedoch weiterer Handlungsbedarf, auch wenn in Rheinland-Pfalz neben einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Grundversorgung mit ambulanten Hilfen heute ein ausreichendes
Angebot an stationärer Pflege bereitgestellt wird.“ Es ist in der Tat richtig, dass da Handlungsbedarf besteht; denn die eigentlichen Probleme liegen in der Zukunft. Deshalb begrüßt die CDU-Fraktion, dass die Landesregierung ihren Aufgaben in diesem Bereich nachkommt; denn die Folgen für die Gesundheitsversorgung sind aufgrund der Demografie in Rheinland-Pfalz besonders offensichtlich.
Ich darf in diesem Zusammenhang an unsere Initiative zum Thema „Demenz“ im Jahr 2000 erinnern. Das wurde damals zum Landtagsthema gemacht. Ich darf auch an einen damals abgelehnten Antrag der CDU-Fraktion zum Thema „Zukunft der Pflege“ und an zwei Große Anfragen zu den Themen „Personalsituation“ und „Ausbildung in der Altenpflege“ erinnern.
Wir haben vor einem Jahr eine Große Anfrage zum Thema „Folgen für die Gesundheitsversorgung aufgrund der demografischen Entwicklung“ gestellt. Da war das Thema „Pflege“ auch mit einbezogen. In der Antwort auf die Frage 2 heißt es – ich darf zitieren –: „Die Bereiche der Pflege, Rehabilitation und Prävention werden in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen und in Zukunft besser miteinander verzahnt werden müssen. Aufgrund der zu erwartenden Zunahme hochbetagter und multimorbider Menschen müssen Versorgungsstrukturen flexibel organisiert sein und nahtlos ineinander greifen. Dabei kommt ambulanten Angeboten eine wachsende Bedeutung zu.“
In der Tat werden in Rheinland-Pfalz 70 % aller Pflegebedürftigen zu Hause gepflegt. Der Bedarf an professioneller Pflege wird zunehmen, und er wird Ergänzung brauchen mit weiteren Angeboten im Sinn dieses Hilfemixes, sei es ehrenamtlich oder durch Familienangehörige. Die Unterstützung des familiären und ehrenamtlichen Pflegepotenzials ist sehr wichtig.
Bereits jetzt ermöglicht die Pflegeversicherung die Wertschätzung des Beitrags pflegender Familienmitglieder; denn pflegende Angehörige sind eine wichtige Säule bei der Versorgung und Betreuung Pflegebedürftiger, und sie beweisen bei der Erbringung ihrer Aufgaben hohe Flexibilität und auch Belastbarkeit.
All diejenigen, die das zu Hause erleben, können das sicherlich bestätigen.
Trotzdem muss man feststellen, dass viele irgendwann vor einer Zerreißprobe stehen und an die Grenzen ihrer Belastungsfähigkeit kommen.
Im Gesamtkontext Pflege sind drei Punkte von mir herauszustellen.
Das Erste ist die Qualität. Da sind wir uns einig. Diese Qualität darf nicht dem Zufall überlassen werden. Qualität ist aber auch – das sage ich als Arzt – optisch erkennbar. Wenn ich in ein Patienten- oder Pflegezimmer hineinkomme, sieht man oder riecht man auch unter Umständen, ob in diesem Fall gut oder nicht so gut gepflegt wird.
Das Problem für das Pflegepersonal ist aber, dass es ein hohes Maß an Arbeitsverdichtung hat und die Pflegedokumentation überbürokratisiert ist, um irgendwelchen Überprüfungen des MDK gewachsen zu sein. Da besteht großer Handlungsbedarf. Es ist dringend empfehlenswert, das Dokumentationsverhalten zu verbessern. Frau Dreyer, da stimme ich Ihnen zu. Wir müssen dazu kommen, dass bessere Systeme zur Anwendung kommen, die das ermöglichen.
Zusammenfassend kann man sagen, bei der Qualität und der Dokumentation müssen wir entbürokratisieren. Die Zeit, die die Mitarbeiter benötigen, um zu dokumentieren, fehlt bei der Versorgung der Menschen.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist die bedarfsgerechte Zahl der Pflegekräfte. Das ist sowohl für die zu Pflegenden als auch für die Pfleger selbst wichtig.
Da kann man feststellen, dass trotz des Arbeitsmarkts zwei Drittel aller Einrichtungen Probleme bei der Stellenbesetzung haben. Bei ambulanten Diensten sind es 74 %. Im stationären Altenpflegebereich sind es 70 %. Die größten Besetzungsprobleme gibt es offensichtlich bei Altenpflegerinnen und Altenpflegern.
Ambulant vor stationär funktioniert nur dann richtig, wenn dieses Besetzungsproblem behoben werden kann.
Woran liegt das? Was sind die Ursachen und Gründe dafür? Da kann man vier Punkte aufzählen, nämlich
die gesellschaftliche Anerkennung ist zu gering, – die Arbeitsbelastung ist zu hoch, – die Bezahlung ist im Vergleich zu dem, was geleistet werden muss, nicht angemessen, und – die Arbeit ist verdichtet.
Hinzu kommt, dass es neben mangelndem Nachwuchs in der Tat auch bei den Ausgebildeten – das ist ein großes Dilemma – eine geringe Verweildauer im Beruf gibt.
Deswegen müssen die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Werbekampagnen allein helfen nicht. Neben einer verstärkten Förderung der Pflegeausbildung ist es unerlässlich – das ist eine politische Aufgabe –, die gesellschaftliche Anerkennung der Pflegenden zu erhöhen und damit auch den Personalmangel zu beseitigen. Imagekampagnen können nur ein Baustein sein.
Es ist insbesondere erforderlich, den Pflegeberuf substanziell attraktiv zu machen.
Dazu gehören auch – das funktioniert in Amerika gut – sichtbare Karrierechancen, akzeptable Arbeitszeiten, eine leistungsgerechte Bezahlung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Ein letzter Punkt, der mir wichtig ist – Herr Rüddel wird später zu anderen Dingen noch etwas sagen –, ist das Thema „Demenz“. Sie haben sehr viel dazu gesagt. Es ist gut, dass sich bei dieser häufigsten und folgenreichsten psychiatrischen Erkrankung des alten Menschen in den letzten Jahren etwas getan hat. Es haben Aufklä
rung und Informationen in allen Bereichen stattgefunden, wie zum Beispiel bei den Angehörigen, Therapeuten und Ärzten. Wir müssen sehen, dass sich in den nächsten 15 Jahren die Zahl von 900.000 auf fast 1,5 Millionen in Deutschland erhöhen wird. Das bringt Herausforderungen mit sich.
Auch wenn der Bund zuständig ist, ist es nötig – ich denke, die Länder können Druck machen –, dass wir bei der Pflegeversicherung wie schon vor Jahren gefordert dahin kommen, dass die Besonderheiten der Pflege und der Versorgung Demenzkranker Berücksichtigung finden. Das fehlt bisher und ist nicht gerecht.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht nur ein Arbeitsmarkt ist. Ich darf auf einen Bericht der EnqueteKommission „Situation und Zukunft der Pflege“ in Nordrhein-Westfalen hinweisen. Dieser Bericht geht weit über diese Regierungserklärung hinaus. Ich empfehle Ihnen, diesen Bericht zu lesen. Ich denke, das letzte Wort zu diesem Thema ist noch nicht gesprochen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das war in der Tat eine sehr umfangreiche Große Anfrage. Mit vielen Detailfragen hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Landesregierung gegeißelt. Die Antworten sind wirklich oft sehr dürftig. Das ist zu bedauern, aber man muss zugute halten, dass aufgrund fehlender Daten und Zahlen andere Antworten in vielen Fällen gar nicht möglich waren.
Das Untergewicht ist bei uns in Deutschland – auch in diesem Parlament – nicht das Problem.
Das ist kein Ernährungsproblem, sondern das ist ein gesellschaftliches Problem, ein psychosomatisches Problem. Ich nenne das Stichwort „Magersucht“. Bei uns ist das anders als in der Dritten Welt, wo Nahrungsmangel die Ursache ist.
Von gesundheitspolitischer Relevanz ist bei uns das Übergewicht, die Zahl übergewichtiger Kinder und Jugendlicher. Man kann die Sorge haben, dass wir irgendwann amerikanische Verhältnisse bekommen. Dort sind mittlerweile 50 % der Erwachsenen übergewichtig. Bei uns ist zu beobachten – das wurde aus den Antworten auf die Große Anfrage deutlich –, dass sich in den vergangenen 10 bis 15 Jahren die Zahl der übergewichtigen Kinder verdreifacht hat. Jedes fünfte Kind und jeder dritte Jugendliche haben Übergewicht. Das ist bedenklich.
Man muss wissen, dass auch Patienten mit Übergewicht älter werden. Durch Fehlernährung und/oder Bewegungsmangel werden diese Menschen nach 20 oder 25 Jahren oft zu 100 % chronisch krank. Die Folgen sind Diabetes – zunehmend auch bei Kindern –, hoher Blutdruck, Kreislauferkrankungen oder auch Erkrankungen des Bewegungsapparats, also die Notwendigkeit, Knie- oder Hüftprothesen bekommen zu müssen.
Jetzt könnte man sagen, die Zauberformel im Gesundheitswesen wäre die Prävention. Frau Kollegin Ebli hat das angesprochen. Das funktioniert aber nur dann, wenn
alle mitmachen. Da muss auch der Patient mitmachen. Im Fall der Kinder müssen da auch die Eltern mitmachen. Darin sehe ich das Hauptproblem. Dazu gehört auch mehr Aufklärung, so zum Beispiel das von Allgemeinmedizinern geforderte verpflichtende Unterrichtsfach Gesundheitserziehung. Leider wurde in der Antwort auf die Große Anfrage auf die Frage 30, ob die Landesregierung darüber nachdenkt, Ernährungsunterricht einzuführen, mit Nein geantwortet.
Bei den Erwachsenen kann man es vielleicht über den Geldbeutel versuchen. Es stellt sich die Frage, weshalb man Versicherten nicht zum Beispiel mit einem BodyMass-Index von unter 30 – er ergibt sich aus dem Körpergewicht geteilt durch die Körpergröße im Quadrat – einen Bonus in Form eines ermäßigten Krankenkassenbeitrags gewährt. Das meine ich nicht als Scherz, sondern das wird ernsthaft in der Fachwelt diskutiert. Das war als Antwort auf die Große Anfrage leider nicht zu lesen. Lediglich die sehr zahlreichen Angebotslisten der Landeszentrale für Gesundheitsförderung wurden angeführt. Bei den vorhandenen Zahlen muss man sich aber fragen, was diese Angebote gebracht haben.
Sorge bereitet mir – das muss uns allen Sorge bereiten –, dass die höchsten Zahlen übergewichtiger Kinder vor allem in den unteren sozialen Schichten vorhanden sind. Das ist das Problem, wie man an die Menschen herankommt, um ein Bewusstsein für dieses Problem zu schaffen.
Ich will die Redezeit nicht ganz ausnutzen
und kurz zusammenfassen, dass die unterbreiteten Angebote nicht greifen. Ich wiederhole: Lassen Sie uns darüber nachdenken, ein Unterrichtsfach Gesundheitserziehung – nicht heute, aber vielleicht morgen – einzuführen.
Lassen Sie uns heute Abend alle beim Parlamentarischen Abend der Landwirtschaft daran denken, sich nicht fehlzuernähren. Wer dies dennoch tut, den lade ich morgen früh um 7:30 Uhr zum Joggen ein.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, ich habe eine Frage zum Thema der illegalen Ausländerbeschäftigung. Ist Ihnen bekannt, in wie vielen Fällen in den vergangenen Jahren und bisher im Jahr 2005 Verstöße gegen § 92 Ausländergesetz und § 404 SGB III festgestellt worden sind?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn die SPD nicht zuerst reden möchte, dann fängt die CDU an. Ich bin sehr froh, dass wir heute zehn Minuten Zeit für dieses wichtige Gesetz zur Verfügung haben, das in meinen Augen in der 14. Wahlperiode im Innenbereich eines der wichtigsten Gesetze ist. Wir haben bereits in der Beratung im November letzten Jahres festgestellt, dass wir den Artikel 1 – Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz – sowie die Artikel 3 bis 5 inhaltlich mittragen. Da bedarf es keiner intensiven Diskussion. Anders gesehen und Kritik geäußert haben wir bei Artikel 2, dem Rettungsdienstgesetz. Es gibt in der Notfallmedizin den Begriff der Rettungskette. Jede Kette – auch die Rettungskette – ist so stark wie ihr schwächstes Glied. Deswegen ist es wichtig, dass dieses Gesetz neu gefasst wird, um diese Rettungskette zu stärken. Es ist längst überfällig.
Ich darf bei dieser Gelegenheit auch im Namen der CDU-Fraktion der Fachabteilung danken, die sehr viel Arbeit mit der Fassung des Gesetzes hatte. Trotzdem gibt es vonseiten der CDU Kritikpunkte, die aber mehr
zu Dingen geäußert werden, die politisch so gewollt wurden.
Ich möchte aber zunächst einmal das Positive, die fachlichen Verbesserungen erwähnen.
Es ist als Erstes die neue bundeseinheitliche europaweite Notrufnummer 112 für alle nicht polizeigebundenen Notrufe zu nennen. Das ist ein echter Quantensprung. Das erleichtert den Hilfesuchenden die Hilfe und beschleunigt sie vor allen Dingen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass mittelfristig in den Rettungsfahrzeugen Navigationssysteme sein werden. Diese Navigationssysteme tragen dazu bei, dass die eben genannte Rettungskette gestärkt wird.
Ich will ein Beispiel nennen: Ein Rettungswagen, der in einen kleinen Ort fährt, wird in der Regel nicht das Problem haben, den Ort zu finden. Aber es wird schwierig, manchmal nachts um 3:00 Uhr eine bestimmte Straße zu finden. Das kann wertvolle Zeit kosten, Zeit, die für das Überleben des Patienten wichtig ist.
Richtig ist auch, dass § 23 a neu gefasst wurde, weil dieser § 23 a die Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Notarztversorgung zumindest vorgibt. Wir sind auch froh, dass im Bereich der Notärzte, wenn auch mit einer – dies ist notwendig – langen Übergangszeit bis zum Jahr 2013, nicht mehr der Fachkundenachweis reicht, sondern bei den Notärzten ab dann die Zusatzbezeichnung „Notfallmediziner“ erforderlich ist. Das ist eine Reaktion auf fachliche Erfordernisse.
Bei aller Freude muss ich jetzt ein bisschen Wasser in den Wein gießen.
Ein bisschen schon. Herr Pörksen, doch, wir gießen ihn hinein, und zwar mit Blick auf die Anhörung im Januar und auch mit Blick auf die Diskussion, die wir anschließend im Ausschuss hatten. Da ist vieles für mich fachlich nicht nachvollziehbar. Ich erlaube mir einfach, dies fachlich zu sehen.
Ich darf darauf zurückblicken, dass wir im Januar 2004 durch Minister Zuber eine Erörterung hatten. Damals war in § 22 – wie es bereits viele Bundesländer geändert haben – der Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeugs zum Rettungsassistenten aufgewertet worden; denn dieser hat eine zweijährige Ausbildung im Gegensatz zur jetzt gültigen Regelung, dem Rettungssanitäter, der nur einen Zwölf-Wochen-Kurs besuchen muss.
Interessanterweise haben die Hilfsorganisationen Änderungsvorschläge gemacht. Dann hat man eine Rolle rückwärts vollzogen, weil angeblich das Ehrenamt behindert würde. Das ist nicht der Fall.
Anschließend wollten es die Hilfsorganisationen nicht gewesen sein, als es geändert wurde.
Ich erinnere daran, wir hatten Herrn Dr. Wolcke von der Uni Mainz in der Anhörung, der klar festgestellt hat, dass diese Zweijahresqualifikation fachlich notwendig ist.
Ein kurzer Hinweis: Herr Kollege Dr. Schmitz bildet seine Zahnarzthelferinnen drei Jahre aus. Wir bleiben noch eine Menge darunter.
Ich darf Minister Bruch danken, der damals als Staatssekretär im Ausschuss das Eis gebrochen und den Weg für einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP geebnet hat, der festlegt, – –
Herr Pörksen, lassen Sie mich doch einmal ausreden, nicht immer dazwischenschreien.
dass in der Regel die Qualifikation des NEF-Fahrers Rettungsassistent ist. Damit können wir leben. Darüber sind wir froh.
Wir haben uns diesen Antrag nicht zu Eigen gemacht, weil man uns weitere Forderungen, die wir diskutiert haben, nicht zugestehen wollte. Gleichwohl werden wir diesem Änderungsantrag, weil er in diesem Punkt in die richtige Richtung geht, zustimmen.
Ich will einen weiteren Punkt erwähnen. Ein weiterer Punkt betrifft die Hilfeleistungsfrist in 15 Minuten. Diese gelten nach Aussagen der Landesregierung für den Rettungsdienst und nicht für den Notarzt. Der BGH hat da andere Urteile gefällt. Ich will das nicht weiter ausführen, sondern nur erwähnen. Ich will aber auf zwei wichtige Punkte kommen, die für uns neben dem Rettungsassistenten ausschlaggebend sind. Das sind die §§ 1 und 5.
§ 1 behandelt den innerklinischen Transport innerhalb von Krankenhausverbünden.
Herr Pörksen, genau.
Dies soll eben nicht im Geltungsbereich des Gesetzes liegen. Da sind wir anderer Auffassung.
Wir sind auch der Auffassung, dass, wie es in § 5 angedacht ist, bei der Ausweitung von Rettungswachen nicht unbedingt zwingend sonstige Einrichtungen mitberücksichtigt werden müssen. Es ist nicht nötig. Wenn es um die akute Rettung von Menschenleben geht, dann haben Markt und Privatisierung ihre Grenzen. Rettungsdienst als öffentliche Aufgabe der Daseinsfürsorge ist da wichtig.
Der wird in Rheinland-Pfalz schwerpunktmäßig mit sehr gutem Erfolg von DRK und einigen Organisationen durchgeführt. In NRW ist es zum Beispiel die Feuerwehr.
Es würde bei der Diskussion um Brandschutz niemand auf die Idee kommen, dort über Privatisierung oder Einbindung Privater zu reden.
Letztendlich ist es eine Forderung der FDP, die darauf beharrt.
Man kann zusammenfassend sagen, dass bereits jetzt durch § 12 besondere Benutzungsentgelte notwendig sind. Deswegen ist § 1 in diesem Punkt letztlich unnötig und der Absatz gehört gestrichen. In § 5 sehen wir es genauso. Die bisherige Regelung in § 14 sah bereits ein Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rettungsdienst vor, aber nicht in dieser Intention, wie es jetzt möglich sein soll.
Ich will es zusammenfassen: An negativen Konsequenzen ist eine Gefährdung des landesweiten Finanzausgleichs im Rettungsdienst durch Beeinträchtigung einer Querfinanzierung eines flächendeckenden Systems von Rettungswachen möglich.
Der Kommerz von Leistungen des Rettungsdienstes, der zur staatlichen Daseinsfürsorge gehört, ist nicht zu verantworten. Deswegen halten wir es für richtig, § 1 Abs. 2 Nr. 2 zu streichen und in § 5 den Begriff „sonstige Einrichtungen“ herauszunehmen.
Unbeschadet dessen, dass erfreulicherweise viele notwendige Änderungen ins Gesetz aufgenommen worden sind, hätten wir uns bei den strittigen Fragen mehr fachliche Entscheidungen und weniger politisch motivierte Einflussnahme gewünscht.
Ich fasse es zusammen: Wir beantragen eine getrennte Abstimmung. Wir möchten Artikel 2 des Rettungsdiens tgesetzes separat abstimmen. Dem werden wir nicht zustimmen, aber dem Änderungsantrag. Wir werden den Artikeln 1, 3, 4 und 5 zustimmen und diese in der Schlussabstimmung leider ablehnen müssen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch zwei, drei Dinge sagen. Frau Grützmacher, Ihr Beitrag war sehr interessant. Ich muss der Richtigkeit halber auf einen Punkt hinweisen. Ehrenamt und Rettungssanitäter ist nicht das Gleiche. Es gibt ehrenamtliche Rettungssanitäter und ehrenamtliche Rettungsassistenten, und genauso im hauptamtlichen Bereich. Es geht nicht um die Unterscheidung Ehrenamt und Hauptamt, sondern es geht um die Qualifikation. Das ist der entscheidende Punkt. Wer eine zweijährige Ausbildung hat, hat einfach eine höhere Qualifikation als jemand mit zwölf Wochen. Darum geht es letztendlich.
Ich habe mich gewundert, dass die FDP nicht das Trennmodell gefordert hat. Ich habe lange überlegt, warum sie das nicht fordert. Anscheinend haben Sie das nicht in den Vertrag 2001 hineingeschrieben. Das kann der einzige Grund sein.
Herr Kollege Schmitz, wenn es um Standards geht, natürlich können sie zwei oder drei Notärzte hinschicken, darum geht es nicht. Es geht doch darum, dass der Mindeststandard eingehalten wird.
Ich sagte es bereits. Sie bilden Ihre Zahnarzthelferinnen, die in der Regel keine Notfälle behandeln, glaube ich, drei Jahre aus oder noch mehr.
Dann ist das mit den zwei Jahren nicht zu viel gefordert.
Letzter Punkt: In der Tat gibt es im Land – darum hatten wir in der Ausschussberatung gebeten – an einigen Orten Probleme mit der Gestellung von Rettungsassistenten für das NEF. Das ist im Süden bei einigen Wachen des ASB der Fall. Das ist mir bei der Übersicht aufgefallen, die wir bekommen haben.
Dass wir uns in beiden Ausschüssen der Stimme enthalten haben, was ist daran zu kritisieren? Der Sachverhalt wurde in der Fraktion intensiv diskutiert. Da mögen Sie jetzt lachen oder nicht.
In der Tat, ist es doch richtiger, sich zu enthalten, das vernünftig zu beraten und anschließend eine Mehrheitsmeinung zu bilden.
Selbstverständlich. Was ist denn das für eine Demokratie, wenn wenige Ausschussmitglieder die Mehrheitsmeinung der Fraktion festlegen. Das geht wohl nicht. Das sollte man akzeptieren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ich kein Kassenarzt bin, fällt es mir relativ leicht, zu dem Thema zu sprechen. Man wird mir nicht Lobbyismus vorwerfen können.
Das sind keine astronomischen Summen – so wird der Präsident der Landesärztekammer am 21. Februar in
der „Rheinpfalz“ zitiert, angesprochen auf die hohen Bezüge und sonstigen Leistungen der Vorstandsmitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz. Dem möchte ich widersprechen. Es sind sehr hohe Summen. Für die Masse der Menschen sind es in der Tat astronomische Summen, auch im Vergleich mit den Diäten der Abgeordneten in diesem Haus.
Ich vergleiche doch nur. 712.000 Euro machen die Bezüge aus.
Ich möchte nicht wie der DGB-Landesvorsitzende von „Raffgier ohne Ende“ sprechen, aber andererseits halte ich diese Gehaltsstruktur der Ärztefunktionäre in der Tat angesichts der Belastungen der Patienten im Gesundheitswesen nicht für besonders sensibel und nicht für besonders instinktvoll, auch wenn sich die Gesamtsumme der Ausgaben für Bezüge durch die unserer Ansicht nach unnötige Zusammenlegung der Bezirkskassenärztlichen Vereinigungen kaum geändert hat und auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Zahl der Vorstandsmitglieder nach der ersten Wahlperiode um mindestens einen, vielleicht sogar um zwei reduziert werden kann. Andererseits geht es hier bei der Bezahlung um die Bezahlung von Ärzten in Managementfunktionen. In anderen Branchen – im öffentlichen Leben, in der Wirtschaft – werden diese Beträge natürlich auch gezahlt, teilweise viel höhere.
Nur hier bei den Gehältern der Ärztefunktionäre ist die Gefahr gegeben, dass in der öffentlichen Wahrnehmung der falsche Eindruck entstehen könnte, als wenn die große Masse der Mediziner solche Einnahmen hätte. Das ist völlig falsch. Das kann jeder anhand von Statistiken nachlesen.
Ein weiterer Aspekt darf aber nicht vergessen werden. Das hat der Kollege Marz etwas unterschlagen. Frau Ebli hat es erwähnt. Da sind wir hier einmal einer Meinung mit der SPD-Fraktion. Diese Gehälter werden aufgebracht aus Einkommen der Kassenärzte für medizinische Leistungen, die sie erbracht haben. Das ist ihr privates Geld, das sie verdient haben. Es wird nicht zusätzlich von den Patienten und auch nicht direkt von den Patienten aufgebracht. Es schmälert ihr Einkommen – so muss man das einfach einmal sehen – im Unterschied zu den ähnlich hohen Gehältern von Vorstandsvorsitzenden von großen Krankenkassen in Deutschland; denn diese Gehälter werden explizit sofort direkt aus den Kassenbeiträgen der Mitglieder bezahlt. Das muss man unterscheiden. Das ist ein ganz großer Unterschied.
Die haben fast genauso viel. Deswegen ist es natürlich wichtig und auch den Kassenärzten zu empfehlen, solange sie ihren Standesvertretern solch hohe Summen zahlen, sollten die niedergelassenen Kassenärzte etwas zurückhaltender sein mit Jammern über zurückgehende
Sie sehen, die CDU-Fraktion betrachtet dieses Thema durchaus differenziert und bekommt sogar Beifall von der SPD.
Die Haltung der Landesregierung werden wir gleich in dem hören, was Frau Ministerin Dreyer uns sagt. Man konnte das in der Zeitung lesen. Ich habe das am 23. Februar in der „Rheinpfalz“ gelesen, wonach eine Mitarbeiterin des Ministeriums festgestellt hat, dass in der Tat eine Einflussmöglichkeit des Ministeriums hinsichtlich der Höhe nicht besteht. Das ist in der Tat richtig so. Das kann man bedauern, aber wir können es nicht ändern. Das würde bei anderen Berufsgruppen auch gelten. Anders ist es jedoch – man muss ein bisschen Wasser in den Wein gießen – in Baden-Württemberg. Da geißeln die Genossen die dortige Landesregierung, indem sie dort die Ministerin zwingen wollen, dagegen tätig werden zu können, obwohl sie es in BadenWürttemberg auch nicht kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich wollte erst nichts mehr sagen. Nachdem aber alle nach vorn gegangen sind wenige Sätze zu den GRÜNEN: Lasst die Kassenärzte doch mit ihrem Geld machen, was sie wollen. Wenn die meinen, ihren Vorstandsvorsitzenden so viel zu bezahlen, dann sollen sie es doch tun. Wenn
sie weniger zahlen, hat der Patient keinen Vorteil, höchstens der Kassenarzt mehr Einnahmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 13. Dezember 2004 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend –, an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung sowie an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 32. Sitzung am 25. Januar 2005 beraten. Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 10. Februar 2005 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 34. Sitzung am 22. Februar 2005 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind froh, dass die Landesregierung in die Offensive gegangen ist und das Thema zur Aktuellen Stunde macht.
Das muss man auch, wenn man sieht, dass bis zum Jahr 2010 die Bundeswehr um 30.000 weitere Soldaten schrumpfen wird und 50.000 zivile Arbeitsplätze weniger vorhanden sein werden. In der letzten Woche durch die Präsidentenwahl in den USA, durch die Erkrankung und den Tod von Präsident Arafat und den Besuch der Queen und vieles mehr drohte die Gefahr, dass dieses wichtige Thema in Rheinland-Pfalz vielleicht hätte verpuffen können.
Zudem gab es in den Medien Meldungen mit Schlagzeilen, die man überprüfen muss, die man nachlesen muss. In der Mainzer Zeitung hieß es am 3. November: „Der Ministerpräsident kämpfte.“ – In der AZ stand am gleichen Tag: „Aderlass in Rheinland-Pfalz bleibt aus.“ –
Solche Meldungen könnten suggerieren, dass Rheinland-Pfalz vermeintlich davongekommen sei. Herr Ministerpräsident, Sie haben ausdrücklich gesagt, dass Sie
diese Entscheidungen von Minister Struck nicht kritisieren und, wenn Sie an seiner Stelle gewesen wären,
die gleichen Maßstäbe angesetzt hätten.
In der Tat: Rotgrün hat seit 1998 in der Perspektive 2010 38 % der Standorte wegrationalisiert. In Rheinland-Pfalz sind es gut 30 %, also rein rechnerisch etwas weniger. Neun große Standorte gehen weg, einige weitere müssen Einbußen hinnehmen.
Die Kompensation bei den anderen Standorten, die dazubekommen, ist eigentlich nicht ausreichend. Entscheidend ist – das muss man zahlenmäßig sagen –, egal wie viele es sind, dass bis 2010 4.400 zivile und militärische Dienstposten wegfallen werden. Dann nützt es auch nichts, wenn die Leute gesagt bekommen, es gäbe keine betriebsbedingten Kündigungen. Derjenige, der in der Eifel wohnt, dem wird ein Arbeitsplatz in der Pfalz nichts bringen, weil er als jemand, der bodenständig ist, mit einer kleinen Gehaltsgruppe gar nicht umziehen kann.
Im Vorfeld hat Bundesminister Struck gesagt, dass die Landespolitik zu diesem Thema nichts entscheiden wird. Das war in der Presse zu lesen. Jetzt hinterher heißt es bei Rotgrün ganz lapidar: Ländersache, wenn es um die Folgen geht. – Diese Strukturprobleme müssen unter besonderen Dingen betrachtet werden; denn diese Standortentscheidungen, nicht nur in Rheinland-Pfalz, und die sich daraus ergebenen Strukturen sind nicht das Ergebnis einer tragfähigen Konzeption, die sich an strukturpolitischen Erfordernissen ausrichtet. In erster Linie sind das Dinge, die fiskalisch begründet sind und auch das Ergebnis grüner Ideologie.
Das ist das Ergebnis grüner Ideologie, die nämlich in Berlin Soldaten nur noch als Entwicklungshelfer in Uniform sieht und den Auslandseinsatz akzeptiert. Das ist nicht akzeptabel. Der Begriff der Heimatverteidigung, der etwas antiquiert klingt – die Amerikaner sprechen von Homeland security –, darf nicht vernachlässigt werden. Prävention ist wichtig. Diese Komponente dürfen wir nicht vernachlässigen bei aller Notwendigkeit von gewissen Strukturreformen.
Ein weiterer Punkt ist die Wehrpflicht. Die SPD diskutiert am kommenden Samstag über dieses wichtige Thema. Ich bin froh, dass maßgebliche Leute in der SPD die Wehrpflicht unterstützen. Ich habe aber die große Sorge, dass das jetzt wieder ein weiterer Schritt eines schleichenden Ausstiegs aus der Wehrpflicht sein wird, zumal Dienst- und Wehrgerechtigkeit auch jetzt schon absolut nicht mehr gegeben sind.
Auch die Demographie wird das Problem der Wehrgerechtigkeit nicht lösen.
Es ist auch nicht so, dass sich die CDU prinzipiell Reformen verweigert.
Das Geschrei musste kommen.
Es muss nur im Einklang mit den Betroffenen vor Ort stehen. Das, was man in den letzten Tagen gehört hat, ist recht hoffnungsvoll, dass es noch einen guten Weg gibt.
Rotgrün ist in Berlin gefordert, ein Modell, das es nur noch in Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein gibt. Auch die Landesregierung ist gefordert. Alle in diesem Haus sollten die Bemühungen der Landesregierung unterstützen.
Zum Schluss: Ich habe das so etwas als Beruhigungspille empfunden, dass man die Entscheidungen bezüglich der Bundeswehr mit den amerikanischen Entscheidungen abstimmen will. Das ist eine Beruhigungspille; denn die Amerikaner werden ihre Entscheidungen, die Rheinland-Pfalz betreffen, erst im Frühjahr nächsten Jahres festlegen. Von daher kann man das sehr schlecht verkaufen.
In den nächsten beiden Runden werden weitere Kollegen der CDU-Fraktion noch konkreter auf RheinlandPfalz eingehen.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum LBKG möchte ich nicht viel sagen. Da gibt es bei der Novellierung weitgehend Übereinstimmung. Ich möchte aufgrund der knappen Zeit den Schwerpunkt auf die Novellierung des Rettungsdienstgesetzes setzen. Am 30. Januar hat es eine öffentliche Erörterung des Innenministers gegeben. Minister Zuber hat damals gesagt, diese beiden Gesetze seien mit die wichtigsten Gesetze seines Ministeriums in der 14. Wahlperiode. Dem kann man nur zustimmen.
Bedauerlich war, dass die Kollegen aus dem Landtag schwach vertreten waren, die GRÜNEN überhaupt nicht, die FDP hatte einen Mitarbeiter da, und zwei Kollegen der SPD sind nach dem LBKG leider gegangen, sodass die Erörterung mit dem Parlament leider etwas spärlich war. Ein leistungsfähiger Rettungsdienst wird von uns allen einfach stillschweigend vorausgesetzt.
Ich war da in der Tat, bis zum Schluss.
Da wird stillschweigend etwas vorausgesetzt. Deswegen ist es notwendig, von Zeit zu Zeit ein Gesetz zu novellieren. Es ist jetzt 13 Jahre her. Da gibt es einfach neue Erkenntnisse, die entsprechend umgesetzt werden müssen. Da gab es eine kleine Panne. Die kann man vernachlässigen. Ende 2002 gab es einen Entwurf des Gesetzes bei den Hilfsorganisationen, ohne dass er vom Innenministerium herausgegeben worden ist. Er kam von anderer Stelle. Auf diese Art und Weise bin ich damals auch in die Gelegenheit gekommen, das Gesetz lesen zu können, und konnte damals schon feststellen, dass die Fachabteilung des Innenministeriums in der Tat eine ganze Reihe von Veränderungen für die Novellie
rung vorgesehen hatte, die lange überfällig waren, aber politisch noch nicht umgesetzt worden sind.
Der Staatssekretär hat es eben erwähnt, zum Beispiel die Integrierten Leitstellen für alle nicht polizeigebundenden Hilfeersuchen, die Änderung der Notrufnummer von der nicht zu behaltenden 19222 in die europaweite 112, weiterhin ein Punkt, der wichtig zu nennen ist, die Einführung von Navigationssystemen in Rettungsfahrzeugen, um gerade im ländlichen Bereich den Einsatzort auch schnell zu finden, die Verbesserung der Qualifikation der Notärzte, dass diese eben mit einer Übergangsfrist bis zum Jahr 2013 nicht nur den Fachkundenachweis haben müssen, sondern auch über die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin“ zwingend verfügen sollen, aber auch der neue § 23, der ganz neu ist, der nämlich die Rahmenbedingungen sicherstellt, dass wir zukünftig eine flächendeckende Notarztversorgung haben.
Aber trotz dieser lobenswerten positiven Punkte gibt es einige Kritikpunkte, nicht nur, weil wir Opposition sind, sondern weil manche Dinge fachlich nicht nachvollziehbar sind, Herr Pörksen. Fachliche Argumente wurden anscheinend durch politische Manöver dann vom Tisch geschoben. Ich will exemplarisch drei, vier Punkte nennen, zum Beispiel die Tatsache, dass in § 1 der innerklinische Transport innerhalb von Krankenhausverbünden nicht zum Gesetz zählen soll. Diese Änderung war uns eres Erachtens nicht zwingend notwendig. Ich vermute vielmehr, dass das eine Forderung der FDP gewesen ist, die das gern umgesetzt haben möchte.
Der zweite Punkt ist der § 8, die Hilfeleistungsfris t. 15 Minuten für den Rettungsdienst sollte man meinen. In der Diskussion in den Fachausschüssen habe ich dann aber erfahren, dass die Landesregierung der Ansicht ist, dass das nicht für den Notarzt gilt, sondern dass der später kommen kann. Ich bin da anderer Meinung. Es gibt da auch Urteile des Bundesgerichtshofs, der schon 1992 klar festgestellt hat, dass die 15 Minuten auch für den Notarzt gelten. Das ist etwas befremdlich und muss noch diskutiert werden.
Bis zur Erörterung im Januar stand im Entwurf, der dann durch diese kleine Panne schon vorher kursierte, drin – durch Vorschlag der Fachabteilung; das war richtig –, dass gemäß § 22 der Fahrer des Notarzteinsatzfahrzeugs in Zukunft Rettungsassistent sein soll und nicht wie bisher – da kann man den Kopf schütteln – Rettungssanitäter bleiben soll. Man ging also davon aus, dass eine zwölfwöchige Ausbildung in der Tat nicht mehr zeitgemäß ist, sondern dass man eine zweijährige Ausbildung braucht. Interessanterweise haben über die Hälfte der Bundesländer – auch Nordrhein-Westfalen – diese Fachforderung aus den Fachverbänden bereits längst umgesetzt. Deswegen war es etwas befremdlich, dass das nach der Erörterung wieder zurückgefahren wurde. Hilfsorganisationen hatten das vermeintlich gefordert. Hinterher wollten sie es nicht gewesen sein. Das ist einer der wenigen Punkte, bei denen ich mit ver.di einmal übereinstimme.
Es wurde argumentiert, das Ehrenamt werde dadurch beschädigt. Das ist nicht wahr. Es geht um rein fiskalische Gründe. Ein Rettungsassistent verdient 200 Euro mehr im Monat als ein Rettungssanitäter. Dass man das
auch fachlich begründen kann, kann man daran ersehen, dass in den letzten Tagen den Fraktionen ein Brief von Herrn Professor Dr. Werner zuging, dem Anästhesisten der Universitätsklinik Mainz, der das noch einmal fachlich in einem ausführlichen Statement begründet hat. Da gibt es also Diskussionsbedarf. Diese Entscheidung sollte revidiert werden. Darum bitten wir herzlich. Deswegen hoffen wir auch auf die Diskussion im Ausschuss und werden auch Wert darauf legen, dass das noch einmal in einer Anhörung diskutiert wird.
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte es, an Sie, Herr Pörksen gerichtet, kurz machen. Ich kann vielem zustimmen, was Sie gesagt haben, natürlich nicht allem. Das haben wir ausdiskutiert. Aber was Sie zum Schluss erwähnten, die Kritik an Herrn Professor Dr. Werner, der nun bundesweit anerkannter Experte ist: Ich denke, es ist nicht angemessen, dass Sie als Nichtfachmann auf diesem Gebiet der Notfallmedizin sich anmaßen zu beurteilen, ob zwölf Wochen oder zwei Jahre notwendig sind,
wenn über die Hälfte der Bundesländer diese Regelung bereits umgesetzt hat. Ich habe vor einigen Monaten den Innenminister angeschrieben und gebeten, mir mitzuteilen, in welchen Ländern das geändert worden ist. Über die Hälfte der Länder. Er hatte einige Wochen danach noch einen Brief nachgeschoben, dass auch NRW, das größte Bundesland, das mittlerweile auch gemacht hat, und zwar einfach deswegen, weil es in den Minuten, wo der Notarzt mit dem Rettungssanitäter allein ist, bis der Rettungswagen dazukommt – dies können gerade im ländlichen Bereich drei, vier, fünf Minuten sein –, auf jeden Griff ankommt. Ich will es Ihnen gern erklären. Ich will die Zeit der Kurzintervention nutzen. Da können wir nicht wie in den 70er-Jahren zukünftig mit Leuten arbeiten, die auf der einen Seite hoch motiviert sind, aber nur über eine Zwölf-Wochen-Ausbildung verfügen. Deswegen ist es bundesweit und europaweit anerkannt, dass die zwei Jahre sinnvoll sind.
Ich denke, wir werden im Ausschuss vernünftig darüber reden. Vielleicht finden wir einen Kompromiss.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben heute ein sehr wichtiges Thema auf der Tagesordnung, das in seiner Konsequenz strukturelle Folgen hat. Da geht es um Arbeitsplätze, da geht es um Kaufkraft, um Wohnungsmarkt, aber auch um Menschen.
Wir haben uns gefragt, warum die SPD das heute zum Thema macht.
Sicherlich war angedacht, die Landesregierung zu loben. Das ist auch richtig. Wenn man sich engagiert und Erfolge erzielt, dann darf man jemanden auch loben.
Der Hauptfokus liegt nicht mehr auf Ramstein, auch nicht auf Spangdahlem, der Hauptfokus des Interesses der Reduktionen der Streitkräfte der Amerikaner liegt auf Baumholder.
Der US-Präsident hat vor einigen Wochen klar gemacht, dass man bis Ende des Jahrzehnts auf 30.000 USStreitkräfte in Europa herunter will. Zurzeit sind es 100.000, 70.000 davon allein in Deutschland, sehr viele in Rheinland-Pfalz und benachbarten Regionen.
Diese Umstrukturierungen muss man auch in einem gewissen Zusammenhang mit Umstrukturierungen der Bundeswehr, die die Bundesregierung jetzt plant, sehen. Beides hängt miteinander zusammen, und zwar ganz grundsätzlich; denn nach Ende des Ost-West-Konflikts sind weniger Streitkräfte notwendig, auch weniger Am erikaner notwendig. Das muss man klaren Auges sehen.
Man kann darüber streiten, wie stark diese Reduzierung sein muss. Das hängt alles damit zusammen, wie man die sicherheitspolitische Lage letztendlich bewertet. Man muss auch, wenn man das jetzt sieht, was sich entwickelt, die historische Entstehungsgeschichte sehen.
Die Amerikaner kamen hierher, um Deutschland von den Nazis zu befreien und haben 40 Jahre lang danach
sichergestellt, dass wir in Europa Frieden haben, und damit einen Beitrag dazu geleistet, dass die deutsche Wiedervereinigung friedlich, ohne einen Schuss, erfolgt ist. Ich denke, das muss gesagt werden.
Heute – darüber bin ich sehr froh – interessieren sich auch Politiker für die Bundeswehr, für die USStreitkräfte, die früher zu friedlichen Demonstranten gehört haben. Das ist anerkennenswert, und das muss man loben.
In einem Auszug eines Kongressprotokolls vom Mai dieses Jahres wird ein Senator zitiert, der durchaus kritisch mit der Bundesrepublik – in dem Fall mit der Bundesregierung – ins Gericht geht. Wenn man verhandelt, sollte man die Befindlichkeiten der Amerikaner bedenken. Die Amerikaner haben ein hervorragendes Verhältnis zu den Menschen in Deutschland. Aber die Wunden, die durch die Diskussion im Vorfeld des IrakKrieges gerissen wurden, sind noch nicht verheilt. Der Bundeskanzler hat ohne Not Deutschland aus wahltaktischen Gründen abgemeldet, wissend, dass die Amerikaner uns gar nicht brauchen, auch gar nicht brauchen konnten. Da bin ich ziemlich sicher.
Die Bundeswehr ist gar nicht darauf ausgerüstet und dafür strukturiert, einen solchen Einsatz, wie er im Irak gelaufen ist, durchzuführen. Das muss einmal gesagt werden.
Ich bin sehr dankbar, dass es zu Baumholder Gespräche gibt und der Verteidigungsminister der Landesregierung zugesagt hat zu prüfen, inwiefern man dort Bundeswehreinrichtungen – gegebenenfalls kompensatorisch – installieren kann. Ich bin diesbezüglich skeptisch – die Bundeswehr reduziert selber –, woanders etwas aufzubauen. Ich bin gespannt, was wir am 2. November dazu erfahren. Es wird spannend bleiben und sicherlich auch noch einmal zum Thema werden.
Irritiert waren wir über eine Pressemitteilung in der „Rheinpfalz“, wo etwas unterschiedliche Begriffe gebraucht wurden. Vielleicht kann man dies noch einmal erklärt bekommen. Es ging zum einen um den Begriff „Verhandlung“ und zum anderen um den Begriff „Gespräch“. Staatssekretär Wagner aus dem Verteidigungsministerium hatte einem Bundestagskollegen geantwortet, dass es keine Verhandlungen zwischen Land und Bund zu dieser Thematik gäbe. Vonseiten der Landesregierung wurde es anders bewertet und der Begriff „Verhandlung“ in Richtung „Gespräch“ gedeutet. Vielleicht können wir dazu mehr Hintergrundinformationen bekommen.
Ansonsten denke ich, dass wir alle daran arbeiten müssen, dass wir möglichst viele Streitkräfte in RheinlandPfalz halten. Das ist gemeinsam unsere Aufgabe.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 28. April 2004 ist der Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 6. Mai 2004 und der Rechtsausschuss in seiner 28. Sitzung am 25. Mai 2004 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Frau Ministerin, sehen Sie nicht die Gefahr, dass die Kassen unter Umständen ihren Spielraum für Beitragssatzsenkungen beschneiden, wenn sie auf die Praxisgebühr verzichten?
Frau Ministerin, was halten Sie von der Warnung des Sprechers der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Herrn Dr. Stahl, der große Bedenken hat, weil er sagt, es sei wissenschaftlich nicht erwiesen, dass man durch das Hausarztmodell wirklich nachhaltig Ausgaben spart?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es besteht die Notwendigkeit, das 25 Jahre alte Heilberufsgesetz an eine EU-Richtlinie anzupassen.
Im Zusammenhang mit der Anerkennung von ärztlichen Weiterbildungen brauchen wir eine Regelung für die in einem anderen EU-Land erworbenen Weiterbildungen. Konkret: Die Mindestdauer der spezifischen Ausbildung in der Allgemeinmedizin ist von zwei auf drei Jahre zu erhöhen und die zulässige Teilzeitausbildung muss künftig nicht mehr mindestens 60 %, sondern mindestens 50 % der wöchentlichen Ausbildungsdauer in Vollzeit betragen.
Schließlich muss es Absolventen einer Spezialausbildung und Weiterbildung in der Allgemeinmedizin im Ausland ermöglicht werden, in Deutschland die Bezeichnung „Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin“ zu führen.
Der jetzt vorgelegte Entwurf eines Dritten Landesgesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes hat diese Notwendigkeiten endlich umgesetzt. Das hat auch der Präsident der Landesärztekammer dem Ministerium kürzlich bestätigt. Unverständlich ist für mich, dass der Weg bis zur Umsetzung ein relativ langer war.
Interessant ist der Vergleich des jetzigen Gesetzentwurfs mit dem völlig anders konzipierten Referentenentwurf vom Dezember 2002, der deutlich machte, was die Landesregierung damals eigentlich wollte: nämlich aus unserer Sicht über das notwendige Ziel hinauszuschießen.
Damals, im Januar 2003, war auch die Stellungnahme der Landesärztekammer zum Gesetzentwurf nicht so zustimmend wie heute. Zwar stimmte die Kammer den notwendigen Änderungen im Zusammenhang der Richtlinie zu, die den eigentlichen Anlass für den Gesetzentwurf darstellte.
Die Landesregierung hatte diesen Anlass aber offensichtlich als Gelegenheit aufgegriffen, eine Reihe weiterer Änderungen vornehmen zu wollen, ohne dass dies in diesem Zusammenhang damals näher begründet wurde. Darauf konzentrierte sich auch letztes Jahr die Kritik der Landesärztekammer.
Der Präsident sprach in einem Brief von tief greifenden Änderungen, die die Bezirksärztekammer und auch die Landesärztekammer vor große strukturelle Probleme stellen würde. So war im Referentenentwurf in § 1 der Begriff „Kammer“ durch „Landeskammer“ ersetzt.
Darin sah die Landesärztekammer zu Recht mehr als eine redaktionelle Änderung. Sie sah darin einen Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht und ein Infragestellen der Kompetenzen der Bezirksärztekammer.
Widerspruch gab es vonseiten der Landesärztekammer auch zu Nummer 8 in § 30. Hier geht es um die Anerkennung von Weiterbildung bzw. das Führen von Bezeichnungen.
Die hierfür vorgesehenen Verfahrensänderungen hätten nach Ansicht der Landesärztekammer den Aufbau von doppelten Verwaltungsstrukturen zwischen beiden Kammern zur Folge gehabt, weil die Landesärztekammer zur Prüfung von Akten, aber auch zur Durchführung von Facharztprüfungen personalintensiv eigene Strukturen aufbauen müsste, die bei der Bezirksärztekammer seit langem vorhanden sind und sich vor allen Dingen dort auch bewährt haben.
Gleiches trifft auch für die Nummer 9 in § 32 des Referentenentwurfs zu.
Fazit: Die Landesregierung hat viele Anregungen der Landesärztekammer erfreulicherweise im Regierungsentwurf übernommen. Von besonderer Bedeutung sind hier sicherlich die Regelungen, die die Kammerstrukturen in Rheinland-Pfalz betreffen, weil die gewichtigsten politischen Interessen dahinter stehen können.
Die Stellungnahme der Landesärztekammer vom Januar letzten Jahres deutete unserer Ansicht nach nicht gerade auf eine zeitgemäße Konsultation und durch ein Vertrauen geprägtes Verhältnis im Entstehungsprozess des Gesetzentwurfs hin.
Wir können dem Gesetzentwurf, nachdem er sich auf das reduziert, was zu regeln notwendig war, vonseiten der CDU-Fraktion vom Grundsatz her zustimmen, aber zuvor bitten wir noch einmal um eine entsprechende Überweisung in den zuständigen Ausschuss.
Dass die EU-Richtlinie eine Verlängerung der bisherigen zweijährigen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auf drei Jahre vorsieht, ist aus fachlicher und auch qualitativer Sicht längst überfällig gewesen.
Die Frau Ministerin sagte es vorhin selbst, dass es im Prinzip nur einen Mindeststandard darstelle. Deshalb ist es gut, dass die Landesärztekammer durch Satzung, das heißt durch die Weiterbildungsordnung, längere Mindestzeiten für Weiterbildung in Rheinland-Pfalz festlegen kann.
Das findet auch erfreulicherweise so statt. Die Bezeichnung „Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin“ wird nach dem entsprechenden Weiterbildungsrecht in Rheinland-Pfalz derzeit nur Ärztinnen und Ärzten mit einer mindestens fünfjährigen erfolgreichen Weiterbildung verliehen. Das ist gut so.
Jetzt könnte man denken, es gäbe das Risiko, dass gerade in Randgebieten zu den Benelux-Staaten vielleicht junge Ärztinnen und Ärzte dann eher ins Ausland gehen, um zügiger in Frankreich, Belgien, Holland oder Luxemburg diese Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu erreichen.
Ich sehe dieses Risiko für gering an, weil die Patienten sehr sensibel sind und schon differenzieren können, ob jemand eine Mindestweiterbildung nach Schema „F“ drei
Jahre hat oder die in Rheinland-Pfalz geltende fünfjährige optimale Weiterbildungszeit durchlaufen hat.
Vielen Dank.
Ich möchte anders fragen als Herr Bischel. Wäre nicht im Gegensatz zur Fluchtgefahr das bekannte Gewaltpotenzial des Jugendlichen ein Grund gewesen, die Aufnahme zu verweigern?
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung die geplante neue Strukturreform?
2. Inwieweit ist der Landesregierung bekannt, wie Rheinland-Pfalz davon betroffen sein wird?
3. Hat die Landesregierung bereits mit der Bundesregierung in Kontakt gestanden, um die Belange von Rheinland-Pfalz zu vertreten, bzw. was gedenkt sie zu tun?
4. Inwieweit teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die geplante Auswahlwehrpflicht aufgrund der dann nicht mehr vorhandenen Wehrgerechtigkeit bzw. Dienstgerechtigkeit den Ausstieg aus der allgemeinen Wehrpflicht und die Beendigung des Zivildienstes bedeutet?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ausgerechnet in der „Frankfurter Rundschau“
war am 10. September 2003 zu lesen – ich zitiere –: „Die Blamage könnte nicht größer sein. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes ist notwendig, um die Bundesregierung dazu zu zwingen, die unhaltbaren Zustände in deutschen Krankenhäusern zu beenden, die Ausbeutung von Ärzten und die Gefährdung von Patienten.“
Der Antrag der CDU vom 19. März dieses Jahres lautet: „Die Landesregierung wird aufgefordert, über den Bundesrat auf eine mit der EG-Arbeitszeitrichtlinie übereinstimmende bundesrechtliche Regelung zum Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern hinzuwirken.“
Dieser Antrag wird heute sehr zeitnah im Parlament behandelt. Was ist der Hintergrund? Bereits im Oktober 2000 hat der EuGH auf Klagen spanischer Ärzte entschieden, dass der Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern künftig als normale Arbeitszeit zu bewerten ist. Das Bundesarbeitsgericht hat im Februar dieses Jahres festgestellt, dass das deutsche Arbeitszeitgesetz den Anforderungen dieser Richtlinie nicht genügt, weil es die Zeiten des Bereitschaftsdienstes als Ruhezeit rechnet.
Das war eine ganz klare Aufforderung an die Gesetzgeber, hier tätig zu werden, und zwar im Interesse des Personals und vor allen Dingen der Patienten.
Diese Notwendigkeit wurde von der Landesregierung früher immer mit dem Hinweis auf ausstehende Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts negiert. Dabei konnte sich jeder, der sich mit der Materie beschäftigt hat, an den Fingern abzählen, wie das Gericht entscheiden würde und letztendlich entschieden hat, nur die Landesregierung nicht.
Frau Dreyer, noch im Januar 2001 hat Ihr Vorgänger Florian Gerster im Rahmen meiner Kleinen Anfrage meine Kritik an der Nichteinhaltung des gültigen Arbeitszeitgesetzes als nicht berechtigt zurückgewiesen. Damals hat der Gesetzgeber elegant an seinen Aufgaben vorbeigeschaut. Er ist erst jetzt tätig geworden, nachdem der EuGH am 9. September aufgrund der Klage eines Hamburger Kollegen noch einmal ganz klar bestätigt hat, womit man eigentlich schon seit drei Jahren rechnen musste: Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit.
Dann ging es ganz schnell. Minister Clement hat Bemühungen unternommen, das umgehend in das Arbeitszeitgesetz umzusetzen. Wie in unserem Antrag gefordert, hat der Bundestag bereits am 26. September und der Bundesrat am 17. Oktober die Gesetzesänderung beraten. Sie wurde gestern im Vermittlungsausschuss ohne Einigung verhandelt und wird dort eine Woche später noch einmal diskutiert.
Wie kam das zustande? Die CDU-Mehrheit im Bundesrat hat die vorgesehenen Änderungen abgelehnt, und zwar deswegen, weil sie allein auf eine tarifrechtliche Regelung zur Flexibilisierung der gesetzlichen Arbeitszeit setzt. Dieses Instrument hat sich in der Vergangenheit immer als ungeeignet erwiesen, weil sich die Tarifvertragsparteien nicht über geeignete Kompensationen für die Ausschöpfung der rechtlichen Spielräume einigen konnten. Darüber hinaus belastet der wirtschaftliche
Zwang zur Einigung über die Ausnutzung der rechtlichen Gestaltungsspielräume auch die Tarifvertragsparteien meiner Ansicht nach über Gebühr.
Es wäre wünschenswert gewesen, wenn man sich im Vermittlungsausschuss entsprechend unseres Vorschlags hätte einigen können. Hier wird unser Antrag letztendlich konkret. Das ist auch eine Aufforderung an die Landesregierung zu handeln.