Protokoll der Sitzung vom 05.12.2002

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1588 –. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Wer ist dagegen? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.

Meine Damen und Herren, als Gäste im rheinlandpfälzischen Landtag begrüße ich Damen und Herren der „Hamberger Runde“ aus Mainz. Herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe nun Punkt 20 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (Erhöhung der Transparenz der Beteiligungen und Verbesserung der Kontroll- möglichkeiten des Parlamentes) Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/1650 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Thomas das Wort.

(Schweitzer, SPD: Die Begründung möchte ich einmal hören!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Deswegen begründe ich den Gesetzentwurf auch, damit Sie es nachvollziehen können und voller Begeisterung in die nächsten Beratungen schreiten.

(Schweitzer, SPD: Sollen wir eine La-Ola-Welle m achen?)

Das wäre schön, aber mit der ganzen Fraktion.

Uns geht es nach dieser leidenschaftlichen Diskussion um den rheinland-pfälzischen Wein und den Weinmarkt um ein ganz anderes Thema, das man auch mit sehr viel Leidenschaft diskutieren kann. Es geht um die Beteiligungen, die das Land Rheinland-Pfalz hat bzw. um ein Instrument, das der Landtag hat, um diese Beteiligungspolitik, das heißt, die unternehmerische Tätigkeit des

Landes, besser erkennen, kontrollieren und steuern zu können.

(Vizepräsident Creutzmann übernimmt den Vorsitz)

Was zählt alles zu Beteiligungen? Das sind große Gesellschaften und GmbHs wie die Investitions- und Strukturbank mit 350 Millionen DM Stammeinlage. Es sind aber auch Forschungsinstitute und Technologiezentren. Es sind die SAM und andere Betriebe, 90 an der Zahl. Über diese hat nach Berichten und Entscheidungen des Landtags die Landesregierung alle zwei Jahre in einem sogenannten Beteiligungsbericht zu berichten.

Es gab nunmehr zwei dieser Beteiligungsberichte, die unserer Meinung nach in der Differenziertheit, aber auch in dem, was an Zeitnähe bei den Berichten zu verzeichnen ist, nicht befriedigend waren. Deswegen wollen wir mit unserem Vorschlag die Landeshaushaltsordnung so ändern, dass die Transparenz und die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments verbessert werden.

Vor zwei Tagen haben wir den Beteiligungsbericht im Haushalts- und Finanzausschuss besprochen. Dort gab es durchaus auch Signale der anderen großen Fraktionen, also der SPD und der CDU, sich in diesem Beratungsgang mit zu bemühen, die Landeshaushaltsordnung so zu verändern, dass wir einen besseren Einblick haben. Insofern bin ich froh, wenn wir vielleicht nicht in jedem einzelnen Punkt, aber insgesamt als Parlament die Position einnehmen, die heißt: Wenn wir eine echte Aufgabenkritik machen wollen, zu der wir uns angesichts der Haushaltssituation, aber auch angesichts der strukturellen Probleme in der Haushaltspolitik des Landes verpflichten, wenn wir also eine echte Kontrolle haben und als Parlament auch Entscheidungen steuern wollen, wo Defizite ausgeglichen werden, wo sich aus arbeitsmarktpolitischen oder aus strukturpolitischen Gründen das Land unternehmerisch beteiligen kann oder soll – es sollte sich wirklich in Maßen halten –, wenn wir das also gemeinsam auf den Weg bringen wollen, dann wäre unsere Initiative schon ein ordentlicher Erfolg.

Ich habe schon gesagt, es ist vor allem vor dem Hintergrund, dass wir Aufgabenkritik betreiben müssen, insbesondere die FDP, die sich sonst immer viel auf Ordnungspolitik beruft, notwendig, dass wir als Parlamentarier einen besonders kritischen Blick auf solche unternehmerische Tätigkeit des Landes legen. An verschiedenen unternehmerischen Beteiligungen und Engagements des Landes haben wir massive Kritik geübt, ob dies jetzt die Ausweitung des Engagements für die Nürburgring GmbH in den USA ist oder ob es auch eine fortwährende und mit hohen Beträgen ausgestattete Förderung von Forschungsinstituten ist, beispielsweise des IMM in Mainz, das seit mehr als zehn Jahren mehr als 10 bis 15 Millionen Förderung pro Jahr erhält. In Anbetracht der Ergebnisse ist es ein sehr teures Beschäftigungsinstitut.

Aufgabenkritik heißt, sich mit etwas auseinanderzusetzen und zu fragen, ob sich das Land noch zu engagieren hat, welchen Zweck das Land damit verfolgt und ob wir

die Möglichkeit und vor allen Dingen das Interesse haben, etwas weiter zu betreiben.

Der Blick geht aber auch in die Richtung, ob wir bei dem, was uns die Landesregierung berichtet, genügend Einblick haben. Wir sagen als GRÜNE, wir glauben, es wäre wie bei anderen Wirtschaftsunternehmen erforderlich, dass das quasi kontrollierende Gremium, das letztlich das Parlament ist, eine jährliche Berichterstattung braucht. Stellen Sie sich einen Aufsichtsrat vor – auch wenn ich Aufsichtsrat und Parlament nicht direkt vergleiche –, der auf eine jährliche Berichterstattung oder die Vorlage eines Jahresabschlusses verzichten würde. Bei den Notwendigkeiten, die wir auch bei der Steuerung im Haushalt als Haushaltsgesetzgeber übernehmen müssen, erachten wir dies als erforderlich. Ich weiß, es wird kontrovers diskutiert.

(Glocke des Präsidenten)

Es wäre außerdem erforderlich, dass die Landesregierung ihr eigenes Interesse bei einzelnen Beteiligungen, aber auch das Gesamtkonzept für die unternehmerische Beteiligung und die Beteiligungspolitik des Landes deutlicher darlegt. Es wäre auch vonnöten, bei Neugründungen von Beteiligungen und dem Einstieg von Beteiligungen des Landes zeitliche Begrenzungen vorzunehmen. All dies wollen wir in der Landeshaushaltsordnung festschreiben.

Ich bin auf die Diskussion gespannt, die wir hier, aber auch in den Fachausschüssen haben werden. Ich glaube, dass wir uns in vielen Punkten begegnen können.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Frau Abgeordneter Schmitt das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Thomas, ich bin immer sehr für Leidenschaft zu haben.

(Zurufe aus dem Hause: Oh!)

Leidenschaft und Getöse aber zu verwechseln, ist etwas anderes. Das sind zwei paar Schuhe. Sie haben eben wie schon am Dienstag im Haushalts- und Finanzausschuss Ihren Antrag sehr sachlich begründet. Umso weniger verstehe ich das, was Sie am Dienstag in einer Pressemitteilung zum Ausdruck gebracht haben, dass Sie nämlich unterstellen, es gäbe bisher in diesem Parlament zwei völlig unzureichende Beteiligungsberichte.

Die Landesregierung wäre weder willens noch in der Lage, Landesbeteiligungen verantwortungsvoll zu verwalten, sagen Sie. Deshalb wäre jetzt das Parlament am Zuge. (Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, das ist richtig!)

Ich sage Ihnen aus Sicht der SPD-Fraktion, das wird für uns kein Grund sein, die Landeshaushaltsordnung zu verändern.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was denn?)

Sie machen einen Fehler. Sie glauben grundsätzlich, dass das, was Sie nicht höchstpersönlich abgezeichnet und kontrolliert haben, nicht kontrolliert ist. Das ist nicht der Fall.

(Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Rheinland-Pfalz hat mit dem vorgelegten Beteiligungsbericht eine Vorreiterrolle eingenommen. Andere Bundesländer haben so etwas zum Teil gar nicht oder berichten in längeren Abständen.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jedenfalls auf die SPD-Fraktion verlasse ich mich gar nicht!)

Wir waren uns einig, dass man auch Gutes noch besser machen kann. Ich gehe davon aus, dass nach wie vor das Interesse beim gesamten Parlament besteht, gerade bei ausgelagerten Aufgaben das Kontroll- und Budgetrecht zu behalten und zu nutzen.

Frau Thomas, ich habe mir den jetzigen Bericht noch einmal angesehen. Er enthält schon von Ihnen geforderte Ansätze. Er nennt die Gründe für die Beteiligung. Er macht Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur weiteren Entwicklung. Wir haben gesagt, man kann aus unserer Sicht natürlich über bestimmte Punkte noch einmal reden. Dazu gehört die Frage, ob bei bestimmten, ganz wichtigen Beteiligungen ein Mehr an Information sinnvoll ist. Ich denke, man muss fragen, ob das der Sache und der Information dienlich ist. Allein ein Mehr an Information ist es auch nicht. Nicht die Masse, sondern die Qualität der Information ist ausschlaggebend.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der FDP)

Ich sage in dem Zusammenhang auch: Der letzte Bericht stammt vom November 2001. Ein Jahr später haben wir am vergangenen Dienstag angefangen, diesen Bericht erstmals im Haushalts- und Finanzausschuss zu beraten. Wenn wir den Zeitabstand von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen, müssen wir überlegen, ob wir angemessen damit umgehen. Wir verschließen uns nicht. Wir werden es im Ausschuss ohne dieses übliche Getöse sachlich beraten.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei SPD und FDP)

Zu einer Kurzintervention hat Frau Kollegin Thomas das Wort.

Ein kurzes, ganz kurzes Getöse.

Liebe Frau Kollegen Schmitt, wissen Sie überhaupt, warum wir einen Beteiligungsbericht haben? Wir haben vor fünf Jahren begonnen, dafür zu strampeln, einen zu bekommen. Wir haben den ersten Antrag vorgelegt. Wir haben das immer wieder mit Verve betrieben. Manchmal brauchen Sie Getöse, bis Sie überhaupt zu Entscheidungen kommen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Frau Schmitt, SPD)

Dieses Getöse war notwendig, dass es überhaupt einen Beteiligungsbericht gibt. Dieses Getöse, wie Sie es nennen, ist eine kritische Herangehensweise an die Sache. Ich kann Ihnen sagen, es gibt Gründe zu sagen, dass die Landesregierung in vielen Fällen nicht willens war, uns Informationen zu geben. Das habe ich im Haushalts- und Finanzausschuss im Einzelnen vorgestellt. Es gab zum Teil Informationen, die uns trotz Nachfrage vorenthalten wurden. Das gilt auch für den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, und durchaus auch auf Nachfragen hin. Wir haben ein anderes Informationsbedürfnis, das bei Ihnen vielleicht anders gestillt wird. Das weiß ich nicht. Deswegen ist es aus der Opposition heraus immer etwas anderes, wenn man diese Informationen nachfragt.

Sie fragen nach Quantität und Qualität. Natürlich kann man im Einzelnen darüber reden. Wir haben nicht widersprochen, als wir gesagt haben, man unterscheidet zwischen wirtschaftlichen oder wesentlichen Beteiligungen und solchen, die nicht so bedeutsam sind. Ich will doch nicht von 90 Beteiligungen die Jahresabschlüsse sehen. Ich will das an wichtigen Stellen, wo Geld bewegt wird, an der sich Dynamik entwickelt und es Risiken gibt. Diese Punkte müsste das Parlament genauer unter die Lupe nehmen.

Bezüglich des späten Zeitpunkts der Besprechung kann ich mich nicht erinnern, dass die SPD an einer Besprechung interessiert war. Wir waren diejenigen, die den Antrag gestellt haben. Nur weil es nicht in der Plenarsitzung zum Zuge kam, ist es an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen worden. Wenn Sie so daran interessiert sind, müssten Sie das vielleicht auch selbst zur Besprechung bringen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu einer Erwiderung hat Frau Kollegin Schmitt das Wort.