Protokoll der Sitzung vom 05.12.2002

aus noch einmal geschehen. Wenn wir das dann auf der Basis von praktischen Erfahrungen machen und nicht mit einer gewagten Prognose, wie es heute der Fall wäre, dann kommt auch keiner in den Verdacht, dass er das Ganze als eine politische Tankstelle für seine Klientel benutzt.

(Schweitzer, SPD: Sehr gut!)

(Starker Beifall der SPD und Beifall der FDP)

Für die CDU-Landtagsfraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Hörter das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eins will ich noch zur Ehrenrettung des Herrn Zuckmayer sagen. Er ist sicherlich nicht der Erfinder einer Leitstelle für Integrationsfragen, und das, was dort an Integrationsarbeit zu leisten war, was Sie mit dieser berühmten Stelle beschrieben haben, als es um die Frage nach dem Ariernachweis ging, hat er ausschließlich dem Rhein zugetraut, nur dem Rhein als der großen Völkermühle Europas.

Sie haben aber sehr richtig darauf hingewiesen, dass der Innenausschuss mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Schaffung einer Leitstelle für Integration und Zuwanderungsfragen empfohlen hat. Ich will dies hier auch noch einmal deutlich für meine Fraktion sagen, der Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist kein Erfolg versprechender Ansatz, um die Integrationsproblematik von Ausländern zu lösen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Er bietet eine Scheinlösung an, so als würde eine Leitstelle hier in Mainz tatsächlich die Probleme der Integration vor Ort im Land lösen. „Vor Ort“ heißt, vor allem in den Städten. Ich habe bereits im September darauf hingewiesen, dass sich die Integration dort abspielt und dort eben auch die Folgen misslungener Integration am stärksten spürbar sind. Dort hilft eine Leitstelle herzlich wenig. Ich bin froh, dass sich wenigstens in diesem Punkt alle anderen einig sind.

Meine Damen und Herren, zur Wahrheit gehört allerdings auch – das hat nichts mit Wahlkampf zu tun, sondern mit einer sachgerechten Auseinandersetzung über die Integrationsproblematik –, dass das auch von Ihnen eben angesprochene neue Zuwanderungsgesetz mehr Probleme schafft, als dass es solche löst.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Im Gegenteil!)

Es führt zu einem deutlichen Mehr an Zuwanderung, und dies bedeutet ein noch höheres Integrationsbedürfnis.

Meine Damen und Herren, dies ist keine Frage des Glaubens, sondern der Mathematik;

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es stoppt den Wildwuchs!)

denn Bundesinnenminister Schily hat das vor vier Jahren schon festgelegt. Ich will Ihnen das Zitat noch einmal vorhalten: Die darin festzulegende Quote müsste auf null gesetzt werden, und da die Quote eben nicht null ist, wird es ein Mehr an Zuwanderung geben.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Angesichts der Finanzsituation des Bundes und des Landes ist schon klar, dass mehr Mittel für Integrationsmaßnahmen nicht zur Verfügung gestellt werden können.

Kolleginnen und Kollege von den GRÜNEN, das haben auch Sie erkannt. Die Städte und die Gemeinden haben die Probleme vor Ort. Zur Kaschierung eine Leitstelle vorzuschlagen, die über die Probleme vor Ort berichtet, löst kein einziges Problem.

(Jullien, CDU: Herr Präsident, schauen Sie einmal, wo gesprochen wird! – Anheuser, CDU: Aber der guckt ja nur mit einem Auge!)

Meine Damen und Herren, ich komme schon zum Schluss.

Das, was vorgeschlagen wurde, löst keine Frage in Zusammenhang mit der Integrationsproblematik. Die Problematik selbst, die eigentliche, haben SPD und GRÜNE durch die Gesetzgebung in Berlin teilweise noch verschärft. Das ist der Stachel, der auch im Fleisch dieser Diskussion immer stecken bleiben wird.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Morsblech.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da dieser Antrag schon im September-Plenum und im Innenausschuss ausführlich diskutiert wurde und ich nur den Kollegen Hohn vertrete, verzichte ich auf eine ausführliche Rede.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Im Übrigen hat Herr Kollege Redmer eine brillante Vorlage geliefert, die für beide die Regierung tragenden Fraktionen Geltung haben kann.

Wir halten den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht für einen Erfolg versprechenden Ansatz. Die FDP-Fraktion wird sich gerade der Frage der Integration in den kommenden Monaten sehr intensiv zuwenden.

Allerdings möchte ich noch kurz anmerken, dass das, was Herr Kollege Hörter zum Zuwanderungsgesetz zum Besten gegeben hat, nicht eine Position ist, die von uns geteilt werden kann.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Für die Landesregierung hat Herr Regierungssprecher Schumacher das Wort.

Schumacher, Ständiger Vertreter des Chefs der Staatskanzlei:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich spreche für die Landesregierung, weil das Thema in die Kompetenz der Staatskanzlei fällt.

Herr Abgeordneter Redmer, die Staatskanzlei verleiht auch den Carl-Zuckmayer-Preis. Ich darf Sie jetzt schon öffentlich zur Preisverleihung im Januar einladen.

Wir reden über die Folgen des Zuwanderungsgesetzes, dem die Landesregierung im Bundesrat zugestimmt hat und das nach Überzeugung der Landesregierung auch verfassungsgemäß zustande gekommen ist.

(Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern soll am 1. Januar 2003 in Kraft treten. Es ist unbestritten, dass damit ein zusätzlicher Bedarf an Koordinierungsmaßnahmen sowie an konkreten Umsetzungsmaßnahmen für die Landesregierung gegeben ist. Diese Aufgaben werden nicht nur von der Ausländerbeauftragten, sondern auch von allen Fachressorts, die betroffen sind, umgesetzt.

Das Amt der Landesbeauftragten für Ausländerfragen ist bewusst als Querschnittsfunktion angelegt mit der Aufgabe, Konzepte und Maßnahmen zur Verbesserung der Integration der ausländischen Bevölkerung zu entwickeln. Das hat sich bewährt, wie Sie es im Antrag auch zum Ausdruck bringen.

Es steht außer Frage, dass das neue Gesetz gerade für die Ausländerbeauftragte zusätzliche Verpflichtungen und Aufgaben mit sich bringt.

Sie wissen, im Koalitionsvertrag von SPD und FDP ist im Jahr 2001 festgelegt worden, dass die Arbeit der Landesbeauftragten für Ausländerfragen fortgesetzt und

im Licht der Entwicklung der integrationspolitischen Weichenstellungen aktualisiert werden soll. Dabei ist gerade auch an das Zuwanderungsgesetz gedacht worden, das in nicht unwesentlichen Teilen auf rheinlandpfälzische Vorstellungen zurückgeht.

Die Ausländerbeauftragte kümmert sich sehr intensiv um die Umsetzung des in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetzes, etwa durch den schon genannten Arbeitskreis „Rheinland-pfälzische Initiative für Integration“, der von Ministerpräsident Kurt Beck ins Leben gerufen wurde.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Ausländerbeauftragten ist die Koordinierung der integrationspolitischen Maßnahmen.

Ich will nicht die einzelnen Punkte Ihres Antrags besprechen, sondern aus Zeitgründen nur sagen, dass der Vorschlag eines zweijährigen Integrations- und Zuwanderungsberichts von der Landesregierung mit großer Offenheit aufgenommen worden ist, wie schon im September hier vom Chef der Staatskanzlei dargelegt wurde, und Sie voraussichtlich noch im Dezember mit einem entsprechenden Beschluss des Landeskabinetts rechnen können, dem ich natürlich als kleiner Beamter nicht vorgreifen kann.

Ich möchte abschließend im Namen der Landesregierung noch einmal dafür plädieren, dass nicht die Schaffung einer Leitstelle zum Gradmesser dafür erklärt wird, ob die neuen Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit dem Zuwanderungsgesetz stellen, erfolgreich gemeistert werden können.

Man könnte den Vergleich mit den Konversionsaufgaben ziehen. Da wurde einmal diskutiert, ob man einen Konversionsbeauftragten, sozusagen eine Leitstelle, schaffen soll. Es wurde dann entschieden, im Konversionskabinett zu diskutieren und zu entscheiden. Das ist eine Einrichtung, die sich bewährt hat, wie Sie an den Erfolgen der Konversion sehen.

(Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war nur ein Vergleich.

Wie bei vielen anderen Querschnittsaufgaben kommt es auch bei der Integration darauf an, zunächst Zuständigkeiten klar zu definieren, dann die neuen gesetzlichen Möglichkeiten mit Leben zu füllen und diese Aktivitäten dort, wo es notwendig ist, effizient zu koordinieren und abzustimmen. Landtag und Landesregierung sollten für das Ziel einer verbesserten Integration konstruktiv zusammenarbeiten. Es sieht auch so aus, als würde das gelingen. (Beifall der SPD und der FDP)

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Schaffung

einer Leitstelle für Integration und Zuwanderungsfragen – Drucksache 14/1355 – betreffend. Der federführende Innenausschuss hat die Ablehnung des Antrags em pfohlen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? –