Ich frage Sie und auch die Landesregierung, ob das bei all Ihren Planungen mit in die Waagschale genommen wird.
In erster Linie werden eine gute, effiziente und kostengünstige Beratung der Bauern und eine gute dezente Beschulung der Schülerinnen und Schüler auf die Waagschale gelegt. Darüber hinaus wird dies gemeinsam mit dem Kulturamt verknüpft, also eine Dienstleistung aus einer Hand.
Klar ist, dass Rheinland-Pfalz ein ländlich strukturiertes Bundesland ist. Dabei ist auch klar, dass Behörden unter Umständen eine schwere Rolle bei der strukturellen Entwicklung spielen können. Ich sage bewusst „schwere Rolle“, weil es eine in jeder Hinsicht schwere Rolle ist. Das ist beispielsweise einsehbar, wenn in Koblenz oder Mainz bestimmte Verwaltungen ganz weggehen.
Wenn mir jemand erzählt, dass die Agrarverwaltung bei der strukturellen Entwicklung eines Landkreises eine entscheidende Rolle spielt, wofür ich Ihnen Beispiele geben kann, dann müssen wir uns fragen, ob das der Sinn einer Agrarverwaltung ist.
Wie arm sind wir denn, wenn eine Dienststelle einer Agrarverwaltung die strukturelle Entwicklung negativ oder positiv beeinflusst? Sie macht beides nicht, weder positiv noch negativ. Die gesamte Agrarverwaltung ist dafür da, dass die Landwirte eine beste Beratung und eine beste Dienstleistung haben.
Meine Damen und Herren, ich habe es alles schon erlebt. Es wurde ein kleines Amtsgerichtlein mit einem Amtsrichter und zwei Schreibern geschlossen. Dann war dies auf einmal das strukturpolitische Highlight der Region. Meine Damen und Herren, wir wollen doch bitte einmal die Kirche im Dorf lassen.
Herr Minister, sind Sie bereit anzuerkennen, dass die Summe öffentlicher Einrichtungen durchaus in einem Bereich eine Struktur darstellt und es schon darauf ankommt, ob in einem Gebiet überhaupt noch etwas an öffentlichen Einrichtungen vorhanden ist, wobei ich dabei nicht so sehr den Wert auf die einzelne Fachrichtung dieser öffentlichen Einrichtung lege?
Ein Amtsgericht plus eine Agrarverwaltung kann die Summe nicht ausmachen. Man muss dann sehen, wie hoch die Summe ist. Ich bin nicht derjenige, der sagt, das beeinflusst gar nicht die Lebensbedingungen der Menschen, aber die strukturelle Entwicklung weder negativ noch positiv.
Ich könnte Ihnen Landkreise nennen, die boomen, Landkreise, die von vielen partizipieren. Sie stehen an der Spitze aller Landkreise. Ob bei diesen Landkreisen dann am Ende eine Agrarverwaltung der entscheidende Kick ist, um noch besser zu sein, ist die Frage.
Meine Damen und Herren, ich möchte als Gäste im Landtag Mitglieder und Freunde des SPD-Ortsvereins Germersheim sowie Schülerinnen und Schüler des Leistungskurses „Sozialkunde“ der Klassen 12 und 13 des Megina-Gymnasiums Mayen begrüßen. Herzlich willkommen im Landtag!
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Heinz-Hermann Schnabel (CDU), Kommunale Finanzsitution – Nummer 10 der Drucksache 14/1698 – betreffend, auf.
1. Wann ist nach Auffassung der Landesregierung in Rheinland-Pfalz das Ende der Finanzautonomie der Kommunen erreicht?
2. Wie erklärt sich die Landesregierung die Aussage von Innenminister Walter Zuber, dass die derzeitige Finanzkrise der Kommunen eine Chance für die kommunale Selbstverwaltung bedeutet?
3. Wie erklärt sich die Landesregierung die Forderung von Innenminister Zuber, überflüssige Vorschriften, die die Kommunen bei leeren Kassen zusätzlich knebeln, endlich abzuschaffen, die Landesregierung gleichzeitig aber nicht willens ist, ein Gesetz mit der Zielsetzung einer spürbaren Absenkung von Standards auf den Weg zu bringen?
4. An welche Maßnahmen denkt die Landesregierung konkret, wenn Innenminister Zuber – wie kürzlich beim Landkreistag geschehen – fordert, bei der Gemeindefinanzreform müssten den Absichtserklärungen jetzt Taten folgen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Schnabel wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Bei der diesjährigen Hauptversammlung des Landkreistags Rheinland-Pfalz, die unter dem Motto stand „Ist die kommunale Finanzautonomie am Ende?“, habe ich in meinem Grußwort ausgeführt – ich zitiere –:
„Trotz aller finanziellen Schwierigkeiten bin ich der festen Überzeugung, dass die kommunale Finanzautonomie nicht am Ende ist. Gerade die finanzielle Lage bietet eine politische Chance zu nachhaltigen Veränderungen und Reformen. Man muss sie allerdings auch wollen und bereit sein, auch unpopuläre Maßnahmen mitzutragen.“
Meine Damen und Herren, daher stellt sich die Frage nach dem Ende der kommunalen Finanzautonomie nicht. Vielmehr geht es darum, auch und gerade in finanziell schwierigen Zeiten die kommunale Selbstverwaltung durch eine nachhaltige und zukunftsfähige Politik zu sichern.
Dies geschieht gegenwärtig beispielsweise durch die Garantie einer finanziellen Mindestausstattung für die rheinland-pfälzischen Kommunen in Höhe von jährlich 1,606 Milliarden Euro im kommunalen Finanzausgleich.
Darüber hinaus haben die Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung die Möglichkeit, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung selbst zu regeln. Dazu gehören beispielsweise das kommunale Hebesatzrecht sowie Entscheidungen darüber, auf bestimmte Investitionen zu verzichten oder sie zu verschieben.
Dazu gehört aber auch, bestehende Aufgaben und damit verbundene Ausgaben kritisch auf die Notwendigkeit ihres Fortbestands zu überprüfen, zumal die Akzeptanz von einschneidenden und vor allen Dingen ehrlichen Maßnahmen zu Veränderungen derzeit größer scheint als in Zeiten höherer öffentlicher Einnahmen.
Zu Frage 3: Die Landesregierung hält an ihrem Vorhaben fest, im Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem kommunalen Rat ein Gesetz mit der Zielsetzung einer spürbaren Absenkung von kommunalrelevanten Standards auf den Weg zu bringen.
Der Ministerpräsident hat erst kürzlich in seiner Antwort auf ein Schreiben des Vorsitzenden des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz verdeutlicht, was auszugsweise in der Verbandszeitschrift „Gemeinde und Stadt“ abgedruckt ist, dass die Landesregierung zu einem konstruktiven Austausch über die Frage der Lockerung und Öffnung von Standards bereit ist. Dies heißt aber nicht, darunter einen flächendeckenden Abbau von Standards zu verstehen.
Für mich steht deshalb außer Frage, dass im Hinblick auf die angespannte Finanzsituation eine Entlastung auf der Ausgabenseite erforderlich und hierzu eine Neubewertung kommunalrelevanter Standards angebracht ist. Dabei müssen wir uns aber vor Augen halten, dass wir über eine Vielzahl von Vorgaben nicht disponieren können, weil sie bundes- oder europarechtlich geregelt sind. Gerade Letzteres spielt in zunehmendem Maße eine Rolle.
Soweit es um originäre landesrechtliche Standards geht, muss ein schwieriger rechtspolitischer Abwägungsprozess stattfinden, in dem in einem geordneten Verfahren alle Beteiligten und Betroffenen Gehör finden müssen. Deshalb müssen Gründlichkeit der Diskussion und Schnelligkeit des Handelns in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Zu Frage 4: Die Forderung bezog sich auf Ausführungen im Koalitionsvertrag zwischen den beiden die Bundesregierung tragenden Fraktionen. In diesem Zusammenhang denkt die Landesregierung konkret beispielsweise an die Zustimmung der Länder im Bundesrat, wenn die zu gegebener Zeit vom Bundestag beschlossenen Gesetze dort als Ergebnis der Gemeindefinanzreform zur Zustimmung anstehen, weil etwa eine parteipolitisch motivierte Blockadehaltung im Hinblick auf die kommunalen Gebietskörperschaften unverantwortlich wäre.
Herr Minister, alle kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz haben unausgeglichene Haushalte. 20 Landkreise haben einen unausgeglichenen Haushalt. Höchstwahrscheinlich werden künftig zwei Drittel aller Kommunen unausgeglichene Haushalte haben. Hat das auch etwas damit zu tun, dass in den letzten zehn Jahren den Kommunen im Finanzausgleich eine Milliarde Euro zurückgehalten wurde?
Herr Abgeordneter Schnabel, es hat vor allen Dingen etwas damit zu tun, dass in den vergangenen zehn Jahren die Ausgaben, beispielsweise für Sozialleistungen, exorbitant gestiegen sind, die Gewerbesteuereinnahmen, die bis zum Jahr 1991 bezüglich der Sozialausgaben ein Plus erbracht hatten, seit 1992 nicht einmal mehr ausreichen, um die Ausgaben in diesem Bereich zu finanzieren. Damit hat das etwas zu tun. Es hat etwas mit der Ausgaben- und der Einnahmenseite zu tun.
Im Übrigen kann ich Ihnen die Zahlen gern noch etwas präzisieren. Im Jahr 2002 sind es insgesamt 821 Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz, die ihren Verwaltungshaushalt nicht ausgleichen können.
Die Summe des Fehlbedarfs beläuft sich auf voraussichtlich 835 Millionen Euro. Darin enthalten sind Altfehlbeträge in einer Größenordnung von 381 Millionen Euro.
Herr Minister, Sie haben in der Antwort auf Frage 1 zunächst einmal die Rechtslage bzw. die Theorie der kommunalen Selbstverwaltung referiert und dann zur Praxis ausgeführt, die Kommunen hätten die Spielräume, auf Investitionen zu verzichten oder sie zu verschieben. Mehr war zur Praxis nicht zu hören. Kann ich aufgrund dieser Aussage davon ausgehen, dass Sie im Verschieben bzw. im Verzichten auf Investitionen oder im Überprüfen von Aufgaben die Möglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung in Rheinland-Pfalz damit für erschöpft halten. Halten Sie das für ausreichend, wenn es sich darauf erstreckt?
Ich halte das für nicht ausreichend. Ich habe das so auch nicht gesagt. Ich habe auf eine Reihe von weiteren Notwendigkeiten hingewiesen. Da geht es zum einen um die Arbeit der von Ihnen eingesetzten EnqueteKommission seitens des Landtags. Es geht zum zweiten um eine zügige Beratung der Gemeindefinanzreform auf der Bundesebene. Ich hoffe, dass wir im Jahr 2003 von beiden Kommissionen Entsprechendes hören können, um es auf den Weg zu bringen.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Uhr kann ich nur noch vier Zusatzfragen zulassen, und zwar eine des Antragstellers und drei von weiteren Kollegen.
Herr Minister, ist die Landesregierung bereit, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass die Gewerbesteuerumlage endlich wieder gesenkt wird?
Die Landesregierung ist bereit, sich allen vernünftigen Vorschlägen anzunehmen. Sie hat sich beispielsweise in der letzten Bundesratssitzung dafür eingesetzt, dass die Badewasserverordnung nicht in Kraft treten sollte, da erneut zusätzliche Aufgaben auf die Kommunen und damit Belastungen auf die Kommunen zugekommen wären. Ich sprach davon, dass immer wieder neue Standards eröffnet werden.