Protokoll der Sitzung vom 16.01.2003

Dann war Eile geboten. Natürlich ist es so gewesen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Ich möchte darauf verzichten, auf die Bestimmungen im Einzelnen einzugehen, weil wir das im Ausschuss sicherlich tun werden. Wir werden uns über die Frage der Zehn-Tage-Frist unterhalten, insbesondere im Zusammenhang mit dem dann wahrscheinlich vorliegenden Novellierungsgesetzentwurf der Landesregierung. Wir werden darüber diskutieren, ob man tatsächlich so vorgehen muss, wie Sie es vorschlagen, die ganze Last auf die Polizei zu übertragen, oder ob man nicht andere Wege beschreiten kann, um den Schutz insbesondere der Frauen zu gewährleisten. Natürlich geht es insbesondere um den Schutz der Frauen, obwohl man bei der Sache beide Personen ansprechen muss; denn es gibt auch andere Verhältnisse, aber sicherlich nur in untergeordneter Größenordnung. Wir werden darüber reden müssen, ob es richtig ist, die Polizei damit allein zu lassen.

Der Herr Minister hat vor anderthalb Jahren eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Frage der Behandlung solcher Vorfälle durch die Polizei beschäftigt. Der Leitfaden ist meines Wissens weitgehend fertig gestellt und wird uns demnächst zugehen. Das ist eine sehr wichtige Handreichung für die Polizei; denn sie muss sich auf eine neue Aufgabe vorbereiten. Es ist nicht so wie bisher; denn sie soll praktisch in einer anderen Art und Weise an die Sache herangehen. Dafür bekommt sie einen Leitfaden, der nach unserer Auffassung ein gutes Hilfsmittel für jeden Polizisten ist.

(Beifall bei SPD und FDP)

Was die Frage des § 13 a Ihres Gesetzentwurfs betrifft, so will ich nicht verhehlen, dass ich kein großer Freund einer detaillierten Regelung im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz bin. Ich meine, dass im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz der Grundsatz geregelt werden soll und andere Dinge in Leitfäden usw. geregelt werden sollen, bis hin zu der Frage, ob der Betroffenen ein Zettel ausgehändigt werden soll, auf dem vermerkt ist, an welche Stellen sie sich wenden kann. Das muss meines Erachtens nicht im Gesetz geregelt werden. Das kann woanders geregelt werden.

(Beifall bei SPD und FDP)

Wir wollen die Gesetze mit solchen Dingen nicht überfrachten. Auch darüber werden wir beraten, sobald wir im Ausschuss den CDU-Antrag aus dem Jahr 2001, der auch noch seiner Beratung harrt, behandeln werden.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Zum Glück haben Sie ihn nicht vergessen!)

Natürlich habe ich ihn nicht vergessen. Ich habe Ihre Presseerklärung vom vergangenen Samstag nicht gebraucht, um daran erinnert zu werden, dass es noch diesen Antrag gibt, Frau Kollegin. Sie können immer leicht kritisieren, weil Sie für die Bereiche der Videoüberwachung, Fahndung usw. immer die einfachen Lösungen parat haben. Wir machen uns das ein bisschen schwerer, weil wir unseren Rechtsstaat erhalten, aber nicht angreifen wollen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Deshalb werden wir diesen Punkt sehr eingehend diskutieren, auch im Rahmen des neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes. Wir werden natürlich der Ausschussüberweisung zustimmen und uns inhaltlich mit Ihrem Gesetzentwurf auseinander setzen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Kohnle-Gros.

(Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Entschuldigung, das habe ich nicht gesehen. Frau Thomas möchte eine Kurzintervention machen, die vorgeht.

Liebe Frau Kollegin Kohnle-Gros, ich bitte um Entschuldigung, aber das darf nicht ganz unwidersprochen so stehen bleiben.

Herr Pörksen, wenn Sie sich schon Gedanken über die Motive der GRÜNEN machen, weshalb sie einen Gesetzentwurf einbringen, dann will ich Sie darauf aufmerksam machen, dass es uns nicht darum ging, schneller als die Landesregierung zu sein, sondern es ging eher darum, der Landesregierung ein bisschen Feuer unter dem Hintern zu machen.

(Zuruf des Abg. Mertes, SPD)

Das ist ein Motiv. Das ist ein sehr berechtigtes und starkes Motiv der Opposition für parlamentarische Initiativen, Herr Mertes.

(Zuruf des Ministerpräsidenten Beck)

Ihre Zwischenrufe sind wirklich gut von dieser Seite, Herr Beck. Weiter so.

Nicht erst seit Oktober ist bekannt, dass die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen will, sondern ich habe bereits Monate vorher über eine Kleine Anfrage nachgefragt. Damals hieß es schon, die Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes werde bald kommen. Zwischenzeitlich sind nicht nur andere Bundesländer aktiv geworden, sondern sie haben auch genau wie wir – fragen Sie Frau Elsner, die das im Ausschuss höchstpersönlich bestätigt hat – Rückmeldung bekommen, dass es dort eine Regelungslücke gibt, nämlich genau für diejenigen, die vor Ort tätig sind und die mit diesen Situationen konfrontiert sind, nämlich die Polizistinnen und Polizisten, die sich im Unklaren über ihre Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten sind.

Natürlich muss überlegt werden, was in diesem Gesetz geregelt wird. Sie haben darauf hingewiesen, dass Sie andere Vorstellungen darüber haben, wie es im Gesetz geregelt wird und wie viel im Gesetz geregelt wird. Das ist doch auch ein begründetes Motiv, unseren Gesetzentwurf vorzulegen. Wir wollen eine eindeutige Regelung im Gesetz, auf wen die Wohnungsverweisung und das Rückkehrverbot bezogen werden kann. Wir wollen darüber hinaus andere Pflichten bzw. Verpflichtungen der Polizeibeamtinnen und -beamten in Bezug auf die Opfer festlegen, zum Beispiel wenn es um verbesserte Kooperationen mit Einrichtungen wie Interventions- und Beratungsstellen geht. Das wollen wir ausdrücklich als Auftrag festgelegt haben.

Im Gegensatz zur Landesregierung können wir keine Verordnungen entwerfen, sondern müssen unsere politischen Absichten durch einen Gesetzentwurf einbringen. Genau das haben wir getan.

Herr Pörksen, wenn wir uns an der Regelung in Nordrhein-Westfalen orientieren – – –

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Natürlich haben wir das an die rheinland-pfälzischen Verhältnisse angepasst. Sie wissen, dass die gesetzliche Grundlage in Nordrhein-Westfalen auf anderen Gesetzen basiert und es dort ein Polizeigesetz und ein Ordnungsbehördengesetz gibt. Wir haben uns an der Regelung in Nordrhein-Westfalen orientiert, weil diese Vorschläge gut waren und weil wir das Rad nicht neu erfinden müssen. Es ist mir im Übrigen überhaupt nicht peinlich, dass Sie das ansprechen.

Bei unserer Pressekonferenz haben alle Pressevertreter darauf verwiesen. (Glocke der Präsidentin)

Da wir wissen, dass Sie mittlerweile mit dem Internet gut zurechtkommen, waren wir uns sicher, dass Sie unsere Quelle auch finden werden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Pörksen für eine Entgegnung das Wort.

Ich habe nichts dagegen, wenn man Abschreiben „Orientieren“ nennen will, auch wenn das sprachlich für mich etwas schwer verständlich ist. Natürlich haben Sie anstatt § 34 a § 13 a geschrieben. Das habe ich auch schon gesehen. Ein bißchen haben Sie geändert, aber nur den § 34 a in § 13 a.

Sie haben angesprochen, dass man sich nicht erst seit Oktober letzten Jahres mit dieser Sache beschäftigt. Ich habe selbst gesagt, dass daran schon seit längerer Zeit gearbeitet wird. Es kann durchaus sein, dass Sie schon mehrmals danach gefragt haben. Spätestens zu dem Zeitpunkt wussten Sie aber, dass das Gesetz weitgehend fertig ist.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es wurde schon mehrfach auch von Ihrer Regierung angekündigt!)

Es war ein Vertreter des Innenministeriums anwesend, der befragt wurde. Sie wissen, weshalb sich das verzögert hat.

Wir machen es uns im Gegensatz zu anderen nicht leicht mit diesem Gesetz – Sie wissen das auch –, weil es sich um ein sehr umfassendes Gesetz handelt und sehr viele Datenschutzbestimmungen neu aufgenommen werden müssen. Meiner Meinung nach ist es wichtig, ein Gesetz gründlich zu machen.

Zur zeitlichen Abfolge ist zu bemerken, dass Sie den Oktober anführen und erst im Januar darauf einen Gesetzentwurf vorlegen, den Sie abgeschrieben haben. Es ist zu vermuten, dass dahinter etwas anderes steckt, als unbedingt das Gesetz zu bekommen. Ich vermute das nur, da ich nicht beweisen kann, dass das so ist. Wie soll ich das auch beweisen? Man darf meiner Meinung nach schon darauf hinweisen. Ich lasse einmal völlig offen, ob das ein richtiges Vorgehen ist und der Sache dient.

Zu der Frage, ob man alles ins Gesetz hineinschreiben muss oder nicht, führen Sie zur Begründung an: Wir müssen all das, was wir uns denken, in das Gesetz hineinschreiben, weil wir keine Verordnung erlassen können. – Sie können eine Begründung zu einem Gesetz schreiben, in die Sie all das hineinschreiben können, was nicht im Gesetz steht.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Dort wird doch eine Begründung gegeben!)

Deshalb ist die Argumentation wohl nicht ganz stichhaltig zu sagen, wir müssen das alles ins Gesetz hineinschreiben. Die Art von Gesetzen, die mit einer Fülle von Bestimmungen versehen sind, sind meiner Meinung nach zum einen immer schlecht handhabbar.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Zwei Paragraphen!)

Zum anderen ist das für die Leute nicht mehr handhabbar.

Der Entwurf für einen Leitfaden, der erarbeitet worden ist, ist eigentlich auch viel zu lang. Es liest keiner 30 oder 40 Seiten über so ein Thema. Nicht umsonst heißt es, in der Kürze liegt die Würze. Das gilt auch für Gesetze.

(Beifall der SPD und der FDP – Frau Thomas BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mein Gott, wissen Sie, wie diffus die Situation ist?)

Ich erteile Frau Abgeordneter Kohnle-Gros das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist meiner Meinung nach ein bißchen eine Phantomdiskussion. Herr Pörksen, dass dies so ist, daran sind Sie bzw. die Landesregierung schuld. Hätten Sie doch den Gesetzentwurf vorgelegt, über den wir seit mindestens zwei Jahren in diesem Haus und in der Öffentlichkeit sprechen – vor allem spricht aber auch der Innenminister darüber –, dann könnten wir die Vorschläge der Landesregierung, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von uns – auch wenn von uns nicht speziell zu diesem Bereich, aber zu den anderen Bereichen, die Sie eben angesprochen haben, Vorschläge unterbreitet wurden – offen diskutieren.

Vielleicht wäre es gar nicht schlecht, wenn man einmal an die Sache relativ offen heranginge. Das sind möglicherweise noch nicht einmal ideologisch befrachtete Themen. Frau Thomas hat ihre Vorschläge meiner Meinung nach ordentlich vorgetragen, sodass man sie als Diskussionsgrundlage durchaus benutzen kann. Wir hätten uns gefreut, wenn die anderen Vorschläge vorgelegen hätten.

Ich will nur kurz auf eine Pressemeldung des Innenministeriums verweisen, die vom 8. März 2001 stammt. Inzwischen haben wir Januar 2003. In dieser Presseerklärung hat der Minister auch Änderungen zum Polizeirecht angekündigt und mit den gleichen Schlagworten, die heute benutzt wurden, entsprechende gesetzliche Regelungen eingefordert. Es wurden die Arbeitsgruppen auf Bundesebene erwähnt, die von Rheinland-Pfalz angeführt werden. Ich muss sagen, es ist eigentlich nicht nachzuvollziehen, weshalb das POG in diesem Land nicht zu Potte kommt.

(Beifall der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)