Das Studium bleibt bis zum Abschluss des Erststudiums, eingeschlossen die konsekutiven Bachelor- und MasterStudiengänge, gebührenfrei. Hierzu wird ein großzügiges Studienkonto unter Berücksichtigung sozialer, geschlechtsspezifischer und sonstiger Belange gewährt werden. Erst nach dem Aufbrauchen dieses Kontos werden Studiengebühren fällig. Nach Abschluss des Studiums verbleibende Guthaben können für Weiterbildungsstudien eingesetzt werden.
Hochschulen werden künftig kooperative und gemeinsame Studiengänge entwickeln und anbieten können, und Fachhochschulen – dies ist eine Neuerung in der Bundesrepublik Deutschland – sollen in Zukunft so genannte duale Studiengänge, das heißt berufs-/ ausbildungsintegrierte Studiengänge einrichten. Zur Unterstützung, Etablierung und letzten Endes auch zur Kontrolle und Rückkopplung wird eine Landeskommission eingerichtet werden, in der der Bereich der Hochschulen und der Bereich der Wirtschaft paritätisch vertreten sind. Eignungsprüfungen können auch in Zukunft für andere als künstlerische Studiengänge eingerichtet werden,
soweit solche besonderen Eignungen und Fertigkeiten für ein entsprechendes Studium erforderlich sind.
Eine Diskussion im Vorfeld haben auch schon die entsprechenden Regelungen für Professorinnen und Professoren hervorgerufen, durch die diese verpflichtet werden, persönliche Sprechstunden abzuhalten sowie die Erfüllung ihrer Lehrverpflichtung den Dekaninnen oder Dekanen ganz konkret nachzuweisen. Die Hochschulen werden in Zukunft Präsenzregelungen in diesem Zusammenhang treffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um auch die entsprechenden notwendigen Verbindungen zu den anderen Ausbildungsabschnitten zu optimieren, wollen wir für hochbegabte Schülerinnen und Schüler noch vor dem Schulabschluss den Erwerb von Leistungsnachweisen ermöglichen, die nach Aufnahme eines ordentlichen Studiums anzurechnen sind und tatsächlich zu spürbaren Verkürzungen von Studienzeiten führen werden.
Die Internationalisierung des Studiums wird gefördert und Bachelor- und Master-Studiengänge eingerichtet. Das Hochschulgesetz sieht zwingend die Entwicklung eines Leistungspunktesystems vor, wodurch durch eine Art Modularisierung die Anerkennung von Studien- und Leistungsnachweisen international wie national enorm erleichtert wird. Der Qualifikationsweg wird verkürzt und der wissenschaftliche Nachwuchs gestärkt.
Die Juniorprofessur wird eingeführt. Bei der Berufung einer Juniorprofessorin oder eines Juniorprofessors auf eine reguläre Professur kann von der Möglichkeit eines echten „tenure trace“ Gebrauch gemacht werden. Das heißt, keine Ausschreibung einer regulären Professur, wenn eine positiv evaluierte Juniorprofessorin oder ein entsprechender Juniorprofessor berufen werden soll und die Promotion oder eine mindestens zweijährige wissenschaftliche Tätigkeit außerhalb der berufenden Hochschule erfolgte.
Die Habilitation wird an rheinland-pfälzischen Hochschulen neben der Juniorprofessur auch in Zukunft möglich sein, und dieses – ich sage es ausdrücklich – auch nach dem Übergangszeitraum über das Jahr 2010 hinaus. HRG-konform wird sie danach jedoch als Formalqualifikation im Berufungsverfahren nur noch in bestimmten Ausnahmefällen berücksichtigt werden können. Durch die Einräumung größerer Selbstständigkeit für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wollen wir auf diese Art und Weise einen alternativen Weg statt der Juniorprofessur zur Berufung zum Professor ermöglichen.
Das Gesetz fordert und fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur drei Punkte nennen: Das Prinzip „Gender Mainstreaming“ wird zu einer Hochschulaufgabe. Bei Unterrepräsentation eines Geschlechts im Wissenschaftsbereich soll dieses Geschlecht die Möglichkeit erhalten, Qualifikation durch Gespräch und Vortrag unter Beweis zu stellen. Im Klartext, sie müssen eingeladen werden. Des Weiteren werden die Hochschulen ver
Aus dem großen Paket, das die Forschung und den Transfer von Wissen stärken soll, will ich an dieser Stelle nur drei Beispiele aufzählen: Zum einen sollen zukünftig die Einnahmen aus Wissenstransfer und Arbeitnehmererfindungen den Hochschulen verbleiben. Dies gilt auch für die Weiterbildungsgebühren und -entgelte.
Für Weiterbildungsstudiengänge oder sonstige Weiterbildungsangebote werden entsprechende spezifische Weiterbildungszertifikate eingeführt und damit letzten Endes die entscheidende Orientierungshilfe für die Betroffenen realisiert.
Bei der Weiterbildung wird die Nebentätigkeit an der eigenen Hochschule zugelassen, sofern die dienstlich festgelegte Lehrverpflichtung erfüllt ist. Davon verspreche ich mir einen riesigen Schub in der Bereitschaft und im Interesse von Professorinnen und Professoren, diesen wichtigen Bereich der Weiterbildung quantitativ entsprechend stärker auszugestalten.
Als letzten inhaltsspezifischen Punkt möchte ich noch die Reform der Lehrerausbildung ansprechen, die in diesem Gesetz durch die Einrichtung von Lehrerbildungszentren an den Universitäten zur Vernetzung der fachbereichsübergreifenden Lehramtsstudiengänge und deren Verbindung zur berufspraktischen Ausbildung ihren Niederschlag findet. Ich glaube, dass nicht der Weg der Einrichtung eines speziellen Fachbereichs für die Lehrerausbildung, sondern vielmehr der zentralen Einrichtung, die die Interessen und die Aktivitäten aller in den verschiedenen Fachbereichen beheimateten Professorinnen und Professoren und sonstigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zusammenfasst, der bessere Weg als die andere genannte Alternative ist, um den nötigen Stellenwert für die Lehrerausbildung zu erreichen.
Zum Schluss müssen auch Kunst und Musik erwähnt werden. Die Fachbereiche Kunst und Musik der Universität Mainz werden sich künftig als Kunst- oder Musikhochschule bezeichnen dürfen. Darüber hinaus wird es außerplanmäßige Professorinnen und Professoren nicht nur wie bisher in der Wissenschaft, sondern auch in Kunst und Musik geben können. Die grundgesetzlich verbriefte Freiheit von Forschung und Lehre wird mit dem neuen Gesetz auf die Kunstausübung übertragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Entwurf für ein neues Hochschulgesetz ist von dem Ansatz geleitet, das Spannungsverhältnis zwischen einem möglichst großen Freiheitsgrad für die Hochschulen und einer unverzichtbaren gesellschaftlichen Verantwortung der Hochschulen dadurch zu lösen, dass die Grundprinzipien einer erfolgreichen Organisationsform der Wirtschaft unter der notwendigen hochschulspezifischen Einbindung der Hochschulangehörigen und der Beibehaltung der staatlichen Verantwortung nur noch für zentrale Entscheidungen versucht wird zu realisieren.
Ich freue mich auf die überaus spannende Diskussion nachher im parlamentarischen Raum und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Damit keine Irritationen entstehen, sage ich gleich vorweg: Ich spreche zum gleichen Gesetzentwurf, aber in etwas anderer Form.
Herr Zöllner, Sie werden vielleicht auch älter. Sie sind heute so ruhig und so richtig buchhalterisch gewesen und haben allen, die noch nicht wussten, was in dem Gesetzentwurf steht, bis ins Detail vorgelesen, was neu geregelt wird.
Frau Präsidentin, ich glaube, unsere Geschäftsordnung verlangt von den Parlamentariern in der ersten Aussprache eine Generaldebatte. Ich werde versuchen, jetzt ein wenig Drive in die Geschichte zu bringen.
Meine Damen und Herren, auch die CDU-Fraktion bestreitet nicht, dass eine Novellierung der Hochschulgesetze in diesem Land notwendig ist. Herr Minister Zöllner, Sie haben darauf hingewiesen, dass die Bundesregelungen uns aufgegeben haben, gewisse Dinge abzuarbeiten. Wir haben als Länderparlamente relativ viel Gestaltungsmöglichkeiten bei Juniorprofessuren, bei der Leistungszulage der Professoren und bei anderen Themen, auf die ich vielleicht im Lauf der Diskussion noch einmal zu sprechen komme.
Meine Damen und Herren, es hat natürlich etwas völlig in dem Vortrag des Ministers gefehlt, nämlich ein Rheinland-Pfalz-Spezifikum. Es hat völlig ein visionärer Hintergrund für diese Diskussion gefehlt.
Lieber Herr Kollege Dr. Schmidt, ich bin einmal gespannt, was Sie jetzt noch vorlesen; denn er hat schon alles gesagt. Ihre Rede muss völlig anders ausfallen; denn sonst lesen Sie auch immer das vor, was drinsteht.
Es hat völlig die Einbettung dieser Regelungen in unsere spezifische Situation gefehlt, die wir in Rheinland-Pfalz haben. Es hat auch völlig ein Satz zu den Kosten dieser Reform gefehlt. Sie haben ganz kurz gesagt, dass es auch in finanzieller Hinsicht einige Veränderungen gibt.
Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz steht in einer schwierigen Situation, was die Hochschulen anbelangt. Wir haben das in den Haushaltsberatungen und jetzt bei den Nachtragshaushaltsberatungen noch einmal them atisiert. Das ganze Parlament hat das getan, allerdings mit relativ geringer Wirkung.
Sie wissen, dass die Hochschulen in diesem Land unterfinanziert sind. Sie sehen jetzt an diesem Gesetzentwurf, der – so steht es vorn in der Begründung – kostenneutral über die Bühne gehen soll, dass an dieser Stelle keine Besserung kommen wird. Dass natürlich weiter hinten eine neue leistungsorientierte Regelung steht, haben Sie auch genannt. Sie haben gesagt, Sie machen das in diesem Land schon mit Mittel- und Personalbemessungskonzepten erfolgreich. Wir bestreiten, dass dies erfolgreich ist.
Lesen Sie einmal den Bericht des Rechnungshofs, Herr Pörksen. Sie können auch das noch nachlesen, dass der Erfolg so nicht eingetreten ist und diese Regelungen im Grunde genommen dazu geführt haben, dass eine Fehlsteuerung stattgefunden hat. Es findet nicht die Steuerung statt, die damit beabsichtigt war.
Zu den Kosten habe ich auch etwas in der Presseverlautbarung gesagt, was ich hier noch einmal erläutern möchte.
Doch, das will ich noch einmal erläutern. Es wird nämlich nicht funktionieren. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie die Stellungnahmen, die es zum ersten Entwurf gegeben hat, gelesen hätten, dann wüssten Sie, dass auch die Anzuhörenden dieses Argument an den verschiedensten Stellen vorgebracht haben. Sie müssen das einfach zur Kenntnis nehmen. Wir nehmen natürlich auch zur Kenntnis, dass nicht daran gedacht ist, hier etwas zu verändern.
Ich komme auf einen ganz wesentlichen Punkt, der noch einmal auf die rheinland-pfälzische Situation eingeht. Sie haben es erwähnt. Es steht nun in dem Gesetzentwurf, es soll Verhandlungen zwischen dem Ministerium, der Landesregierung und den Hochschulen geben. Leistungs- und Zielvereinbarungen sollen abgeschlossen werden. Das ist mir noch zu dünn.
Ich habe immer bei allen Diskussionen – angefangen, als wir das Fachhochschulgesetz verabschiedet haben – darauf hingewiesen, dass wir diese Diskussion in diesem Land, was wir machen wollen, was wir uns leisten können und an welchen Standorten wir das alles machen wollen und in welcher Hochschulform, schon lange gebraucht hätten. Herr Minister Zöllner, das haben Sie in den letzten zehn Jahren nicht gemacht. Genau das haben Sie versäumt. Sie haben einen Wildwuchs und einen Aufwuchs zugelassen, der uns in diese Probleme, die wir haben, gestürzt hat.
Jetzt schicken Sie eine Kommission über das Land, die zumindest an den Fachhochschulen das eine oder andere bereinigen soll. Sie haben aber in diesem Gesetz keinen Satz dazu und haben auch keinen Ton dazu gesagt, wie Sie sich das im Einzelnen vorstellen.
Wenn wir ein neues Gesetz machen, dann finde ich, dass solche Dinge auf den Tisch gehören. Sie müssen uns als Parlament sagen, was hinter den einzelnen Regelungen steht. Das habe ich heute Morgen von Ihnen erwartet, nicht nur in dieser Frage, was die neue Struktur und die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Hochschulen an den unterschiedlichen Hochschulstandorten betrifft, was an der einen Stelle auftaucht. Darüber kann man nachdenken. Wir denken gern auch mit darüber nach. Ich denke aber, das muss hier gesagt werden.
Es wird an ganz verschiedenen Stellen auch nicht gesagt, was sonst noch dahinter steht. Ich komme nun auf die Studierenden, die vielleicht für uns das Wichtigste sind. Auch ein Land wie Rheinland-Pfalz braucht eine vernünftige Hochschulstruktur als Wirtschaftsfaktor. Ich glaube, das ist in diesem Hause unbestritten. Daran wollen wir auch weiter arbeiten; das ist völlig klar.
Sie müssen aber schon sagen, wie sie das mit den Studierenden im Land abwickeln wollen. Da reicht es nicht, die Mittel nur nach der Zahl der Studierenden zuzuweisen. Sie müssen uns wirklich sagen, wie Sie die Finanzierung über die Studierenden in diesem Gesetzentwurf gemeint haben.
Denken Sie daran, noch mehr Gebühren von den Leuten zu verlangen, zum Beispiel bei dem eben genannten Berufsakademieabschluss, den sie machen wollen, also dieses Berufsintegrierte? Das könnte bedeuten, dass Sie das deswegen an den Fachhochschulen machen, weil Sie dafür weder BAfög bezahlen müssen, aber dafür vielleicht sogar noch Geld bekommen. Das könnte ein finanzieller Hintergrund sein. Warum sagen Sie zu den Studienkonten in der Öffentlichkeit nicht, dass sie im Grunde genommen für Langzeitstudierende Gebühren einführen, und machen das mit einem Gesetz?
Entschuldigung, es wird über das Studienkontenmodell ein Popanz aufgebaut, der von den Hochschulen abgearbeitet werden muss.
(Beifall bei der CDU – Kuhn, FDP: Ein bisschen redlich bleiben – Dr. Schmitz, FDP: Sie müssen zuhören! – Lewentz, SPD: Langsamer!)