Protokoll der Sitzung vom 04.04.2003

(Beifall bei der CDU – Kuhn, FDP: Ein bisschen redlich bleiben – Dr. Schmitz, FDP: Sie müssen zuhören! – Lewentz, SPD: Langsamer!)

Herr Kuhn, das wissen Sie ganz genau. Es wird ein Popanz aufgebaut. Es wird nicht gesagt, was wirklich ist.

Im Übrigen möchte ich an der Stelle noch einmal sagen, es gibt mehrere Stellen in dem Gesetz, in denen Rechtsverordnungen für das Ministerium ausgesprochen werden. Sie haben selbst die Lehrerbildung genannt. Es sind die Rechtsformen, die die Hochschulen künftig haben können. Alles wird über Rechtsverordnungen

geregelt. Nichts steht im Gesetz, auch nicht in der Begründung. Ich habe es mir genau angeschaut. Nichts steht in dem Gesetz, was wirklich geplant ist und was sie wirklich vorhaben. Das halten wir für unzulässig. Wir prüfen sogar, ob das überhaupt der Verfassung unseres Landes entspricht.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass wir ein Gesetz völlig neu gestalten und Sie an den wichtigsten Stellen, an denen das Parlament gefragt sein müsste, Rechtsverordnungen hineinschreiben und wir nicht wissen, wie das nachher ausgestaltet wird.

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, wenn Ihnen das reicht, dann ist das Ihr Problem. Wir denken im Sinn der Öffentlichkeit auch, es gehörte sich, dass man darüber laut redet.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte noch zu einigen Dingen etwas sagen, die auch von der Bundespolitik vorbestimmt sind. Im Augenblick gibt es in der Bundesrepublik und sicher auch darüber hinaus ganz viele Stimmen, die sich zu den unterschiedlichen neuen Instrumenten, aber auch neuen Institutionen zu Wort melden. Es ist eine relativ unübersichtliche Gemengelage.

Ich denke, man kann sicher an der einen oder anderen Stelle – sei es bei Juniorprofessur, Bachelor- und Master-Abschlüssen und bei Lehrerausbildung; wo auch immer – unterschiedlicher Meinung sein. Ich will aber noch einmal drauf zurückkommen, dass wir die Regelungen für Rheinland-Pfalz genau ansehen und überlegen müssen, was in unserem Land die richtigen Möglichkeiten sind.

Herr Professor Zöllner, Sie haben eben erwähnt, dass Sie bei der Habilitation – nicht das, was Sie im ersten Entwurf hatten, nämlich, dass sie in Zukunft nicht mehr möglich sein soll – ein Stück auf die erste Anhörung auch eingegangen sind, zumindest – – –

(Dr. Schmidt, SPD: Da hat sich gar nichts verändert!)

Das ist doch nicht wahr. Es steht doch jetzt unten in § 7. Schauen Sie doch hinein, es ist fettgedruckt. Da sieht man doch deutlich, dass die Habilitation auch weiterhin in den Satzungen sein wird.

Durch die Anhörungen hat sich einiges verändert. Sie haben es gesagt. Das Wichtigste ist sicher die Form, die Institution des Hochschulrats. Das, was jetzt noch drinsteht, könnte man sich wahrscheinlich nach der Debatte auch noch sparen; denn Sie sind von dem, was ursprünglich war, völlig abgewichen.

Ich habe es schon gesagt, ich glaube, es ist wichtig, dass man sich Dinge anschaut, die diskutiert werden. Andere Länder haben es uns vorgemacht. In diesen Fragen sind sie alle schon ein Stückchen weiter. Man

muss überlegen, ob man alles, was modern ist oder anderswo schon gemacht worden ist, überträgt.

Ich will es zusammenfassen, weil es sehr wichtig ist. Die hier nur angetippten, in dem Gesetz nicht verankerten und in der Begründung nicht genannten Fragen müssen noch einmal gestellt werden. Vielleicht sagt der Kollege von der SPD noch etwas dazu.

Die bundesgesetzlichen Regelungen habe ich erwähnt. Wir sind bereit, das an der einen oder anderen Stelle selbstverständlich positiv mit zu begleiten und zu diskutieren. Das muss aber noch einmal angeschaut werden.

Zur Rechtsform will ich noch etwas sagen, weil die Hochschulen über Globalhaushalte eine neue Finanzierung bekommen sollen. Wir haben immer dafür gekämpft. Vor zwölf Jahren hat Wolfgang Wittkowsky für die Hochschulen für uns gesprochen. Er hat diese Geschichte mit Modellhochschulen usw. immer wieder vorgetragen. Inzwischen ist es so, dass diese Diskussion auch hier im Land zu einem Ergebnis geführt hat. Herr Müller-Bölling, der sehr viel von Hochschulpolitik versteht, hat gesagt, dieses Mehr an Autonomie und an Finanzhoheit wäre im Grunde genommen erst durch die engen finanziellen Haushalte möglich geworden. Vorher hätte man in den Ministerialbürokratien nicht daran gedacht, so etwas zu machen. Jetzt, wo kein Geld mehr vorhanden ist, werden auch solche Dinge angedacht. In diesem Fall ist auch genau das der Hintergrund. Die vorher im Ministerium gern gehabte Verantwortung bei der Verteilung gibt man jetzt mit der Mangelverwaltung nach unten. Wie Sie vorher sagten, haben Präsidenten und Dekane mehr Einfluss nötig, weil sie durch das Verwalten der Mängel mehr aushalten müssen. Das sage ich zu diesem Bereich.

An dieser Stelle mache ich eine letzte Bemerkung zu der Frage, warum wir das Gesetz zusammenführen. Herr Minister, Sie sind wahnsinnig stolz darauf, dass Sie 120 Paragraphen eingespart und nur noch 136 Paragraphen haben.

(Kramer, CDU: Der Text ist länger!)

Die Hessen haben auch ein zusammengeführtes Gesetz und haben nur 116 Paragraphen. Wenn sie sich toppen lassen wollen, können wir uns in dem Wettbewerb gern auch zeigen. Das ist gar keine Frage. Ich finde es ein bisschen lächerlich, wenn man mit so etwas argumentiert.

Zu der Frage, warum die Gesetze zusammengeführt werden, hätte ich gern eine Erläuterung gehabt. Ich will das von vorhin noch einmal sagen. Es ist zu fragen: Wird an mehr als nur an das Zusammenführen des Gesetzes gedacht? Wird an eine neue Hochschulstruktur gedacht? Wird an eine sehr viel engere Zusammenarbeit gedacht? Über Bachelor und Master könnte man auf solche Ideen kommen, dass die einen das eine und die anderen das andere machen. Dabei muss man sehen, dass die Universitäten inzwischen in diesen Bereich auch stark eingestiegen sind, weil sie selbst hinter den Studierenden herjagen und deswegen diese Angebote mitmachen.

Ich fasse kurz zusammen. Die Situation in RheinlandPfalz ist aufgrund der finanziellen Ausstattung der Hochschulen, aber auch aufgrund der punktuell sicher richtigen und guten Entwicklung in den letzten Jahren sehr schwierig geworden. Wir müssen an diese Struktur heran. Wir müssen an die finanzielle Ausstattung der Hochschulen heran. Es muss deutlich auf den Tisch, wie die Finanzierung in Zukunft gestaltet werden soll, ob Studierende und andere stärker ins Boot sollen. Wir warten, dass es deutlich gesagt wird, damit die Öffentlichkeit weiß, was hinter den Regelungen steht.

Im Übrigen denke ich, dass vieles, was geregelt wird, zu knapp geregelt ist. Das Parlament, aber auch die Öffentlichkeit, hat einen Anspruch darauf, heute schon zu wissen, was mit den einzelnen Dingen gemeint ist.

Ich bedanke mich.

(Beifall der CDU)

Herr Kollege Dr. Schmidt hat das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kohnle-Gros, zu Ihnen mache ich eine kurze Vorbemerkung. Sie haben ein sehr chaotisches Problembewusstsein.

(Beifall der SPD – Dr. Weiland, CDU: Nein, Eure Probleme sind chaotisch!)

Ihre Ausführungen und das Eingehen auf einzelne Dinge sind in der ersten Runde wenig hilfreich. Ich erinnere mich gern an kompetente Hochschulpolitiker in den Reihen der CDU. Wenn ich Herrn Dr. Gölter sehe, dann wird mir Angst und Bange. Meine Rede wollte ich am Schluss eigentlich dahin gehend zusammenfassen, dass ich mich auf anregende und konstruktive Beratungen bei dem weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens freue. Aber da habe ich doch ein bisschen meine Probleme.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich bitte um Verständnis, wenn ich deshalb auf viele Einzelaspekte nicht eingehe, die Sie sehr eklektizistisch herausgeholt und infrage gestellt haben; einmal war es Ihnen zu wenig, dann war es Ihnen wieder zu viel.

Gestatten Sie mir zunächst einige grundsätzliche Bemerkungen, und dann will ich meine Erörterungen im Rahmen der ersten Beratung auf fünf wesentliche Reformschwerpunkte konzentrieren. Ich denke, mit diesem neuen Hochschulgesetz dokumentiert die rheinlandpfälzische Landesregierung gemeinsam mit ihren Universitäten und Fachhochschulen eine Vorreiterrolle in der deutschen Hochschulreformbewegung. Wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass gerade in diesem Bereich in den letzten Jahren sehr viel geschehen ist, ganz im

Gegensatz zu anderen Politikfeldern, bei denen wir eher eine Stagnation haben, wenn ich zum Beispiel an die Gesundheits- oder Rentenpolitik denke.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ein kompetenter und innovativer Wissenschaftsminister, die Präsidentinnen und Präsidenten unserer Hochschulen, zahlreiche Professoren, aber auch mutige Koalitionspolitiker von SPD und FDP sowie engagierte Ministerialbeamte, die ich ausdrücklich mit einbinde, haben unsere rheinland-pfälzischen Hochschulen in den letzten Jahren von Grund auf erneuert, verehrte Frau Kollegin Kohnle-Gros.

(Beifall bei SPD und FDP – Kramer, CDU: Wo sind die denn? – Weitere Zurufe von der CDU)

Dieser Reformprozess war notwendig. Ich räume gern ein, dass natürlich die Finanzsituation der öffentlichen Hand durchaus den einen oder anderen Prozess auch noch beschleunigt hat. Aber wir vertreten nicht die Pos ition, dass wir zunächst abwarten, bis die Finanzsituation wieder besser ist, und dann in den Reformschritten weitermachen. Ich denke, wir brauchen jetzt den Prozess, um auf bestimmte gesellschaftliche Veränderungen Rücksicht nehmen zu können.

Ich rufe die Probleme, die wir gehabt haben, gerafft in Erinnerung. Wir haben unsere Hochschulen für breite Schichten geöffnet, ohne das Studium zu verändern. Die Studienzeiten waren zu lang. Die vorzeitige Abbrecherquote war zu hoch. Die Forschung war oftmals nur Mittelmaß. Studenten, Professoren und auch der wissenschaftliche Nachwuchs blieben unter Berücksichtigung dieser Situation weit unter ihren Möglichkeiten zurück. Von international vorbildlichen Stätten der Forschung und Lehre konnte zwar in Einzelfällen noch die Rede sein, insgesamt war aber die internationale Diskussion, dass die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Hochschulen doch ins Hintertreffen geraten ist.

Wir haben es zu lang versäumt, unsere Hochschulen in Deutschland den gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Ich will darauf verweisen, dass in Rheinland-Pfalz bereits zu Beginn der 90erJahre ein Umdenken mit einschneidenden strukturellen Veränderungen an den Hochschulen stattgefunden hat.

Ich will das in fünf Punkten zusammenfassen:

1. Der Staat mischt sich weniger ein. Die Autonomie unserer Hochschulen wird ausgebaut.

2. Dieser Punkt soll verdeutlichen, dass die Leistungstransparenz und der Wettbewerb an unseren Hochschulen im Land und international durch Parameter und bestimmte Vorgaben angeregt wird.

3. Unsere Hochschulen befinden sich im Wandel zu einem kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen, in dem die Studierenden zunehmend im Mittelpunkt stehen.

4. Wir haben effizientere und entscheidungsfähigere Strukturen der Selbstverwaltung mit Konsequenzen für Leitungsstrukturen zu registrieren. Dies wird in diesem Gesetz fixiert. Man kann zusammenfassen, wir haben ein professionalisierteres Hochschulmanagement implantiert.

5. Wir haben Hochschulen, die sich offensiv und aktiv der Qualitätssicherung stellen und auch wissenschaftlich exzellente Kompetenzen ihr Eigen nennen können.

Ich komme zum ersten Punkt, dass sich der Staat weniger einmischt. In der Vergangenheit hat der Staat zu viel in die Hochschulen hineinregiert, ob bei Studienplänen, beim Personal, bei Bauvorhaben, aber vor allem bei den Finanzen. Die Hochschulen wurden zum Teil bürokratisch eingeschnürt. Die gesetzlichen Vorgaben werden nun im vorliegenden Gesetzentwurf halbiert. Fachhochschulen und Universitäten – der Herr Minister hat darauf hingewiesen – werden in einem Gesetz zusammengefasst.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Das ist aber eine numerische Größe! Es geht nicht nur um die Paragraphen!)

Der Einfluss des Ministeriums wird zurückgeschnitten und die Eigenverantwortung der Hochschulen nachhaltig gestärkt.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)