Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann Sie beruhigen; denn ich werde die sechs Minuten nicht ausnutzen. Ich will nur noch zwei oder drei kleine Bemerkungen machen.
Frau Ministerin, ich habe nicht behauptet, Sie sollten die Pelztierhaltung verbieten. Über eine genaue Bewachung könnte man aber vielleicht auch den letzten Pelztierhalter in Rheinland-Pfalz zur Aufgabe bewegen. Da ist dann das Land und eben nicht der Bund gefordert.
Herr Dr. Geisen, Sie hatten erwähnt, dass die Schlachtung der BSE-verdächtigen Rinder Sie in Ihrer Tierliebe sehr getroffen habe. Als Tierfreund und Tierliebhaber muss man aber vorher ganz klar sagen, dass die Haltungsform das Brutale ist. Durch die Haltungsform und durch die Verfütterung von Tiermehl an Vegetarier ist natürlich die BSE-Krise entstanden. Da muss man vorn, dort, wo man eingreifen kann, eingreifen. Dann kann man vielleicht auch solche Seuchen verhindern. Natürlich ist es schrecklich, wenn eine Seuche ausbricht, aber wenn dann Tiere geschlachtet werden müssen, um eine Ausbreitung der Seuche zu verringern, ist das schlimm, aber auch eine notwendige Konsequenz.
Frau Ministerin, Sie haben noch einmal den Tierschutzbeirat angesprochen. Es ist meiner Meinung nach ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass gerade der Tierschutzbeirat mit seinem ehrenamtlichen Engagement – dem wirklich Dank gebührt – viele Themen in die Diskussion einbringt, die wir im Parlament wahrscheinlich nicht diskutieren können, die aber für den Tierschutz wichtig sind. Deshalb ist es auch wichtig, dem Tierschutzbeirat nicht nur zu danken, sondern ihm auch manchmal in der Diskussion entgegenzukommen. Der Tierschutzbeirat und viele Tierschutzvereine wollen – das ist meiner Meinung nach auch eine Zukunftsaufgabe für das Parlament – durchsetzen, dass für Tierschutzvereine eine Verbandsklage möglich ist. Damit soll den Tierschutzverbänden die Möglichkeit gegeben werden, klagen zu können. Dann müssen nicht Einzelpersonen klagen, wenn Tiere gequält werden. Wir halten es für essenziell, nicht nur die Tiere zu schützen, sondern auch die Rechte durchzusetzen, die dann die Verbände, die sich ehrenamtlich engagieren, hätten.
Wir hoffen, dass dieses Vorhaben innerhalb dieser Legislaturperiode auch in Rheinland-Pfalz eine entsprechende Unterstützung finden wird.
Zum Abschluss ist ganz marginal im Tierschutzbericht auch noch die Rabenvogeljagd erwähnt. Dazu ist angekündigt, dass es eine Diskussion geben wird. Es gibt ein Gutachten darüber. Soweit ich informiert bin, zweifelt das Gutachten den Sinn der Rabenvogeljagd an. Wenn eine Bejagung von Tieren nicht sinnvoll ist, wenn also das Töten von Tieren nicht sinnvoll ist, ist eine Jagd nach dem Tierschutzgesetz verboten. Genau das war schon immer unsere Auffassung. Ich hoffe, dass wir auch in diesem Bereich nicht an den Gesetzen vorbei handeln, sondern dass wir dazu kommen, dass sich Tierschutz auch darin dokumentiert, dass ein Töten von Tieren ohne Sinn verboten wird.
Ich erteile Herrn Abgeordneten Stretz das Wort. Ihnen steht noch eine Redezeit von sieben Minuten zur Verfügung.
Erste Bemerkung: Herr Kollege Dr. Braun, Sie haben zum Schluss noch einmal die Forderung nach einer Verbandsklage angesprochen. Meiner Meinung nach sollten wir die Verbände und auch die Tierschützerinnen und Tierschützer um Verständnis bitten, dass man jetzt zunächst einmal die Praxis abwartet, die die Grundgesetzänderung vom vergangenen Jahr nach sich zieht. Es gibt bisher zu keinem Fall eine Rechtsprechung. Wir wissen noch nicht, wie sich das auswirken wird. Danach kann man immer noch darüber reden, ob man dieses Instrument der Verbandsklage einsetzen sollte.
Sie kennen die Diskussionen darüber. Die einen befürchten, dies führe zu einer Flut von Verfahren. Ich erinnere daran, dass im Bereich des Naturschutzes genau das Gegenteil eingetreten ist. Wir können nicht sagen, dass die Einführung der Verbandsklage dazu geführt hat, dass Verfahren über Gebühr in die Länge gezogen würden. Daher habe ich auch diese Befürchtung nicht. Aber man sollte zunächst einmal die Praxis abwarten. Man sollte sehen, wie sich das im nächsten Jahr oder in den nächsten anderthalb Jahren auswirken wird. Aufgrund der Änderung des Grundgesetzes wird es Urteile geben. Es wird eine Rechtsprechung geben. Dann wird man sehen, ob man handeln muss.
Eine zweite Bemerkung: Frau Kollegin Weinandy hat die so genannten Kampfhunde angesprochen. Ich will Ihnen einfach nur ein bisschen auf die Sprünge helfen, weil Sie ausgeführt haben, dass dann, wenn man das aufgreifen würde, was im Tierschutzbericht des Landes angeführt wurde, nämlich die Hundesteuer nicht so drastisch zu erhöhen, das zu einer Flut führen würde. Gerade das Gegenteil wird der Fall sein. Die Regelungen, die in Deutschland gelten – insbesondere bei uns in Rhein
land-Pfalz –, werden dazu führen, dass die so genannten Kampfhunde Auslaufmodelle sein werden. Es gibt keine Nachzucht mehr, da sie verboten ist. Daher kann man sich bei der normalen Lebenserwartung eines Hundes von zehn bis dreizehn Jahren ausrechnen, wann dieses Thema biologisch sein Ende gefunden haben wird.
Ich will nur noch eines dazusagen, weil es zum Thema passt und wir es in der Vergangenheit das eine oder andere Mal angesprochen hatten: Eigentlich sollten wir die Kommunen auffordern, insbesondere dann, wenn sich Menschen Hunde aus dem Tierheim holen, zu überlegen, ob sie eine Streichung oder Ermäßigung der Hundesteuer für eine bestimmte Zeit vornehmen. Schließlich wird die Allgemeinheit entlastet, wenn die Tiere aus dem Tierheim geholt werden. Wer schon einmal in einem Tierheim war, weiß, dass sie vollkommen überlastet sind.
Von der Frau Ministerin wurde darauf hingewiesen, dass wir die Mittel im Bereich der Tierheime verstärkt haben. Es wird deutlich, dass dort etwas getan werden muss. Jede Möglichkeit, die man hat, um dort Tiere herauszuholen, sollte man nutzen.
Dritte Bemerkung: Die erstreckt sich auf das Thema „Schächten“. Herr Dr. Geisen, ich gehe davon aus, wir sind uns einig, dass das Schächten eine grausame Art des Tötens ist. Sie ist uns nicht geläufig, und sie gehört nicht zu unserem Verständnis. Deshalb war es meiner Meinung nach auch richtig, dass Sie darauf hingewiesen haben, dass das Urteil eigentlich aussagt, dass das Schächten bei uns grundsätzlich verboten ist und nur im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen zulässig sein kann.
Frau Ministerin, ich war sehr zufrieden und sehr froh über die Antwort auf unsere Kleine Anfrage, aus der sehr deutlich wurde – wir hatten im Ausschuss schon einmal nachgefragt –, dass wir bisher in Rheinland-Pfalz alle Anträge, die ein solches Schächten zum Gegenstand hatten, abgelehnt haben. Dadurch wird deutlich, dass die Richtlinien, von denen Sie gesprochen haben und die seit November vergangenen Jahres gültig sind, sehr streng gefasst sind und daher nur ganz wenige Ausnahmegenehmigungen zu erwarten sind.
In der letzten Bemerkung schließe ich mich dem Dank an, der dem Tierschutzbeirat gilt. Herr Dr. Braun, in den Gesprächen mit den Mitgliedern des Tierschutzbeirats ist deutlich geworden, dass sie über die Zusammenarbeit mit dem Ministerium sehr zufrieden sind. Sie haben das Gefühl, dass sehr vieles, das sie anreißen, dort aufgenommen wird. Das gilt auch umgekehrt.
Frau Ministerin, ich glaube, dass unsere Entscheidung vor zehn Jahren richtig war, einen Beirat einzurichten und keinen Tierschutzbeauftragten zu benennen. Durch die Einrichtung des Beirats hat man die Möglichkeit, mit vielen gemeinsam etwas zu besprechen und zu behandeln. Viele Interessen fließen zusammen. Bei einem Beauftragten hätte es sich um eine Person als Ansprechpartner gehandelt.
Das, was wir getan haben, war richtig. Ich hoffe, dass auch in der Zukunft die gute Zusammenarbeit weiter besteht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich kann es nicht unwidersprochen lassen, was Herr Braun sagte. Mich freut, dass wir, was den Tierschutz angeht, in vielen Facetten einer Meinung sind.
Mir missfällt jedoch, dass man das eine Thema, das seinerzeit stark politisiert wurde, falsch dargestellt hat und nicht zurechtrücken will.
3. Wissenschaftlich war klar – das wurde in der Schweiz und überall bewiesen –, dass die später vollzogene Kohortenlösung in der Linie und der Herde richtig ist.
4. Ich möchte noch etwas zu den Ursachen sagen. Richtig ist wohl auch, dass die Prionentheorie nicht ganz geklärt ist. Das heißt, es ist nicht geklärt, wie die Veranlagung innerhalb der erblichen Anlagen der Tierlinien ist. Klar ist, dass die stärkere Verbreitung der Krankheit durch unzulässige Verfütterung von Tiermehl stattgefunden hat. Das prangern wir genauso wie Sie an.
Hier gab es kriminelle Machenschaften von Großunternehmern der Tiermehlindustrie. Diese müssen wir gemeinsam anprangern. Soweit sind wir uns auch einig. Die Ursache lag überhaupt nicht bei den Landwirten. Das müssen wir auch fes tstellen.
Es lag an den Futtermitteln, die seit 1994 keine offene Deklaration mehr haben müssen. Darüber hat man sich auf EU-Ebene geeinigt. Das muss man sich vorstellen. Das sind die Ursachen.
Ich stelle fest, dass wir uns einig sind. Wenn das so ist, sollten wir das auch darstellen und nicht bestimmte Dreher hineinbringen.
Pflege der Zukunft – Pflege mit Zukunft in Rheinland-Pfalz Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/1169 –
Für eine leistungsfähige und bedarfsgerechte pflegerische Versorgung in Rheinland-Pfalz Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 14/2183 –
Pflege qualitativ weiterentwickeln – Versorgungssituation verbessern Antrag (Alternativantrag) der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2186 –