Sie haben die Maßnahmen der Landesregierung bezüglich Darlehensumschuldungen für die Kommunen und bezüglich der neuen Möglichkeiten, Darlehen aufzunehmen, angesprochen. Man könnte dann auch sagen, das Einzige, was die Kommunen genug haben, sind die Schulden.
Sie haben darüber hinaus vom Bund gefordert, sehr schnell und kurzfristig die Gemeindefinanzreform in die Wege zu leiten. Welche über das, was Sie ausgeführt haben, hinaus gehenden kurzfristigen Notwendigkeiten auf Landesebene sehen Sie für Veränderungen?
Herr Abgeordneter, ich denke, ich habe auch die Notwendigkeiten angesprochen, die sich auf der Landesebene stellen. Ich habe auch auf die Tätigkeit der Enquete-Kommission hingewiesen. Es wird erwartet, dass nach Möglichkeit kurzfristig Vorschläge kommen, die umgesetzt werden können.
Ich habe auf den Bereich des Standardabbaus hingewiesen. Ergänzend möchte ich dazu ausführen, dass das Innenministerium unter der Federführung der Staatskanzlei beauftragt worden ist, ein Artikelgesetz vorzulegen, da in diesem Zusammenhang mehrere Ressorts gefordert sind. Ich hoffe, dass wir dieses Gesetz dann so zügig umsetzen können, dass es im Jahr 2004 greifen kann.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun und Rainer Marz (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN), Landesbürgschaften zur Abwehr drohender Insolvenzen von Trockenstabilatanlagen mit Haupteigentümer „Herhof-Gruppe“ in Rennerod (Westerwaldkreis) sowie Mertesdorf (Zweckverband A.R.T.) – Nummer 3 der Drucksache 14/2178 – betreffend, auf.
Es geht in der Anfrage um eventuelle Landesbürgschaften zur Abwehr drohender Insolvenzen von Trockenstabilatanlagen mit dem Haupteigentümer „Herhof-Gruppe“ in Rennerod (Westerwaldkreis) sowie in Mertesdorf.
In Presseberichten wird ein aktueller Bedarf der Nachund Zwischenfinanzierung von 8,4 Millionen Euro bei der Renneroder Trockenstabilatanlage genannt. Unklar sei, woher das Geld kommen soll. Die Hausbank des Haupteigentümers, der „Herhof-Gruppe“, sei zu einem weiteren Engagement nicht mehr bereit.
1. In welcher Größenordnung liegen die Finanzierungsprobleme für rheinland-pfälzische Anlagen mit Beteiligung der „Herhof-Gruppe“ insgesamt?
2. Wie sehen die in der Presse angedeuteten Vorstellungen hinsichtlich einer Landesbürgschaft aus bzw. welche Bedingungen bzw. Kriterien müssen erfüllt werden, damit für die aufgetretenen Finanzierungslücken bei rheinland-pfälzischen Anlagen mit Betei
3. Geht die Landesregierung nach wie vor davon aus, dass das Zuzahlungsniveau bei der energetischstofflichen Verwertung von Trockenstabilat „bei deutlich weniger als 35 Euro pro Tonne“ liegt?
4. Welche Lösungen sieht die Landesregierung für die finanziellen wie abfallrechtlichen Probleme, die sich durch die Verträge der beteiligten Gebietskörperschaften mit der „Herhof-Gruppe“ ergeben haben?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Fragen 1, 2 und 4 beziehen sich auf Sachverhalte, die der Landesregierung nur im Zusammenhang mit einer Bürgschaftsübernahme bekannt sein können. Solche Sachverhalte können jedoch nicht Gegenstand einer öffentlichen Erörterung sein, auch nicht einer Mündlichen Anfrage.
Die Bürgschaftsrichtlinien des Landes sehen in Nummer 11 vor, dass alle Verhandlungen, Beratungen, Auskünfte und Unterlagen des Bürgschaftsverfahrens vertraulich zu behandeln sind und Dritten nicht offenbart werden dürfen.
Die Beteiligten sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Vertraulichkeit korrespondiert mit dem Bankgeheimnis im Kreditgeschäft und bildet eine wesentliche Grundlage für das Bürgschaftsgeschäft, um die berechtigten Interessen privater Dritter zu schützen.
Wie in anderen vergleichbaren Fällen auch, darf ich auf die im Rahmen des Bürgschaftsverfahrens gewonnenen Erkenntnisse an dieser Stelle nicht eingehen. Dies ist allenfalls in einer vertraulichen Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses möglich.
Dies alles dürfte insbesondere dem Mitfragesteller, Herrn Abgeordneten Dr. Braun, längst bekannt sein, da er dem Landesbürgschaftsausschuss angehört.
Zu Frage 4 soweit sie sich nicht auf das Bürgschaftsgeschäft bezieht: Einzelheiten der Vertragsgestaltung zwischen den betroffenen Gebietskörperschaften und den Anlagebetreibern sind der Landesregierung nicht
bekannt. Insofern können auch keine Aussagen zu abfallrechtlichen Problemlösungen getroffen werden, die das Innenverhältnis der Vertragspartner betreffen.
Bei Zusatzfragen bitte ich die bisherige Antwort des Ministers zu berücksichtigen, also keine Fragen zum Bürgschaftsverfahren zu stellen. Bitte schön, Herr Dr. Braun.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass die Landesregierung in den betroffenen Kommunen und kommunalen Gebietskörperschaften jahrelang für dieses Verfahren mit dieser Firma, die nun in finanziellen Schwierigkeiten ist, geworben hat? Wenn ja, warum lehnen Sie nun eine Beteiligung, eine Verantwortung oder auch nur eine Stellungnahme der Landesregierung zu dieser Problematik ab?
Zweite Frage: Sie haben die Frage 3 mit „Ja“ beantwortet. Würden Sie bitte diese Antwort begründen. Nach unserer Auffassung ist diese Antwort falsch.
Wenn Sie schon die richtige Antwort kennen, brauchen Sie keine Frage zu stellen, Herr Abgeordneter Dr. Braun.
Ich komm zum letzten Punkt, was meine Antwort zu Frage 3 angeht. Ich kann Ihnen erklären, dass der Landesregierung seitens des Anlagebetreibers keine Informationen über Veränderungen des Zuzahlungsniveaus bei der energetisch-stofflichen Verwertung von Trockenstabilat vorliegen. Im Übrigen wird die Höhe der Zuzahlungen oder erzielbaren Erlöse von den jeweiligen Marktbedingungen beeinflusst.
Herr Minister, wenn wir die Antwort auf Fragen schon wissen und trotzdem Fragen stellen, dann liegt das
vielleicht daran, dass wir die Hoffnung nicht aufgeben, einmal klüger zu werden, wenn wir Ihnen Fragen stellen.
(Mertes, SPD: Bei Herrn Dr. Braun vermute ich das eigentlich nicht! – Zuruf von Staatsminister Bauckhage)
Im Moment kommen wir bei diesem Punkt nicht so richtig weiter. Ich stelle deshalb noch einmal eine Frage zu der mit „Ja“ beantworteten dritten Frage. Welche Erkenntnisse bringen Sie dazu, zu dieser Antwort zu kommen? Wie alt sind diese Erkenntnisse? Wann sind sie das letzte Mal aktualisiert worden? Nach welchen Erkenntnissen beurteilen Sie die von Ihnen erwähnten Marktverhältnisse?
Das habe ich nicht im Detail zu verifizieren. Ich stütze mich dabei auf die Aussagen des Ministeriums für Umwelt und Forsten. Wie Sie wissen, ist dies nah am Geschehen dran.
Herr Minister, wenn ich eine Aussage von Ihnen als nicht richtig einschätze, dann heißt das nicht, dass ich erwartet habe, dass Sie die falsche Antwort geben. Es hätte durchaus sein können, dass Sie eine differenzierte Antwort geben. Deswegen frage ich noch einmal bei Punkt 3 nach: Ist Ihnen oder dem Ministerium für Umwelt bekannt, dass es eine Studie der Universität Kassel vom Oktober 2002 gibt, in der die Marktpreise für den genannten Ersatzbrennstoff der Firma Herhof zur Entsorgung zwischen 60 und 80 Euro eingeschätzt werden? Es ist relativ lange her, dass diese Studie veröffentlicht wurde. Das Ministerium müsste dann zeitnah agieren und argumentieren können.
Dieser Preiskorridor ist mir auch aus Ihrer Fragestellung geläufig. Wie Sie sagen, liegt die Studie schon lange vor. Dann ist sie mit Gewissheit in dem Ressort bekannt. Davon gehe ich aus. Dennoch verweise ich auf das, was ich Ihnen dazu erklärt habe.