Herr Kollege Pörksen hat auf die Sitzung des Innenausschusses vor ein paar Tagen hingewiesen. Erlauben Sie mir eine etwas flapsige Bemerkung, Herr Kollege Marz. Was mich am meisten ärgert ist, dass Sie mich als Vertreter der Opposition zwingen, Hand in Hand mit der Regierung zu marschieren.
(Marz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das tut mir aufrichtig leid! – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD – Böhr, CDU: Das tut uns auch weh!)
Die Durchsetzung der Rückkehrverpflichtung für Ausländer, die bei uns kein Bleiberecht haben, ist ein Gebot des Rechtsstaats. Ohne konsequentes Handeln auf diesem Gebiet ist jede Diskussion um Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung sinnlos. Die Akzeptanz von Zuwanderung bei unseren Bürgern steht und fällt damit, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden und Rechtsbruch nicht belohnt wird.
Es gibt zurzeit rund 480.000 ausreisepflichtige Ausländer. Ausreisezentren sind eine Möglichkeit, gegenüber Ausländern, die sich durch rechtswidriges Verhalten ihrer Ausreisepflicht entziehen wollen, nachdem sie selbst alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, diesem Recht Nachdruck zu verleihen.
Verpflichtet, in einem Ausreisezentrum zu wohnen, sind Ausländer, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind und deren Aufenthalt häufig nur deshalb nicht beendet werden kann, weil sie offensichtlich Falschangaben zur Identität oder Staatsangehörigkeit machen, absichtlich Maßnahmen zur Passbeschaffung unterlaufen oder jegliche Mitwirkung an der Klärung ihrer Identität verweigern.
Dies ist – ich kann es nur noch einmal sagen – auch die Position der GRÜNEN auf Bundesebene. Erlauben Sie mir zu dem aktuellen Anlass zum Urteil der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts in Trier noch einen Satz zu sagen, das noch das Koblenzer Verwaltungsgericht beschäftigen wird.
Ich weiß nicht, aber vielleicht geht es den Richtern dort wie mir. Mir hat sich der Sinn des Urteils nicht erschlossen. Angesichts der Ausreiseproblematik sehe ich keine Alternative zu den Ausreisezentren, die es nicht nur in
(Beifall der CDU – Staatsminister Zuber: So ist das! – Zuruf der Abg. Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Grunde genommen kann ich den Ausführungen der Kollegen Hörter und Pörksen nur zustimmen.
(Dr. Schiffmann, SPD: Ja! – Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und das von einem Liberalen! – Staatsminister Zuber: Ach du lieber Gott!)
Lassen Sie mich noch einmal auf den speziellen Fall in Trier eingehen. Meine Damen und Herren, ausreisepflichtige chinesische Staatsangehörige, die seit Dezember 1999 in Ingelheim und seit Januar dieses Jahres in Trier insgesamt drei Jahre und rund fünf Monate in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige untergebracht waren, müssen dort nicht länger wohnen, so der Tenor des Verwaltungsgerichts Trier vom 19. März 2003.
Mit diesem Urteil aus Trier ist nicht nur eine neue Diskussion über die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige in Trier, sondern insgesamt über derartige Ausreisezentren im gesamten Bundesgebiet entfacht, meines Erachtens völlig zu Unrecht.
Meine Damen und Herren, bevor Forderungen wie vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung aus Trier propagiert werden, müssen wir uns eines bewusst sein. Bei dem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier handelt es sich um ein Urteil in erster Instanz. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Ausländerbehörde hat bereits wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Entscheidung Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz eingelegt.
Den Ausgang dieses Verfahrens gilt es zunächst abzuwarten, bevor voreilige Ausführungen gegenüber der Presse gemacht werden, Herr Kollege Marz. Ich zitiere: Zubers Konzept „Ausreisezentrum“ sei gescheitert. –
Ich denke, dass ist mitnichten so. Manchmal wird man von vorschnellen Äußerungen und Schnellschüssen
Meine Damen und Herren, nach erfolgloser Durchführung ihres Asylverfahrens war die vierköpfige chinesische Familie zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Zwecks Beschaffung von Passersatzpapieren musste deren Aufenthalt allerdings geduldet werden, nachdem die Familie über keinerlei identitätsbelegende Papiere verfügte.
Die erteilte Duldung wurde darauf seitens des beklagten Landkreises Trier-Saarburg in der Form beschränkt, dass die chinesische Familie zur Wohnsitznahme in der Landesunterkunft in Trier verpflichtet war.
Diese Beschränkung wurde nun zunächst durch das Verwaltungsgericht Trier mit folgender Begründung aufgehoben. Ich zitiere: „Eine Duldung zwecks Beschaffung von Passersatzpapieren darf zwar grundsätzlich insoweit beschränkt werden, als die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft mit der nur dort möglichen konkreten Förderung des Verfahrens zur Beschaffung von Ausweispapieren angeordnet wird. Ihre Grenzen findet eine derartige Beschränkung jedoch in der Mitwirkungsbereitschaft des Betroffenen. Zudem muss eine realistische Chance auf Beschaffung von Rückreisepapieren bestehen. Keinesfalls darf sich die Beschränkung als Schikane oder strafähnliche Maßnahme darstellen und erst recht nicht auf eine unzulässige Beugung des Willens hinauslaufen.“
Gerade Letzteres träfe nach rechtlicher Einschätzung der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier im Fall der chinesischen Familie zu. Die Unterbringung der Familie, so die Richter, hat durch die Länge ihres Aufenthalts in Ingelheim bzw. in Trier den Charakter einer Strafe. Mithin dürfte die Familie zunächst ausziehen.
Meine Damen und Herren, aus diesem Urteilsspruch die Schlussfolgerung zu ziehen – ich zitiere –: „der Zweck der Ausreisezentren bestehe allein darin, Menschen mit psychischem Druck zu bewegen, an ihrer Ausreise mitzuwirken“ – Sie haben das vorhin in Ihrem Beitrag betont –, ist doch weit hergeholt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Land Rheinland-Pfalz räumt stets und in allen Fällen der freiwilligen Rückkehr den Vorrang gegenüber einer Abschiebung ein. Hierbei – dies ist eine ihrer zentralen Aufgabe – soll die Landesunterkunft für Ausreisepflichtige beraten und unterstützend mitwirken.
Meine Damen und Herren, die Entscheidung aus Trier bezieht sich auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz, verkennt dabei aber meines
Erachtens, dass sich dies grundlegend von dem Fall der vierköpfigen Familie aus China unterscheidet, Herr Kollege Marz. Im Gegensatz zu dieser war die Identität
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Abgeordneter Hörter, ich denke in diesem Fall ist es wirklich nicht schlecht, Hand in Hand mit der Landesregierung zu gehen.
Meine Damen und Herren, wir haben die Landesunterkunft geschaffen – das will ich in aller Deutlichkeit und Klarheit sagen –, weil wir das Recht auf Asyl erhalten wollen.
Wir wollen für Verfolgte in unserem Land ein Klima schaffen, dass sie sich, wenn sie zu uns kommen, angenommen fühlen und für Verfolgte alles zur Verfügung steht, was diese in einer solchen Situation notwendigerweise brauchen.
Das bedeutet aber auch, dass Menschen, bei denen durch alle gerichtlichen Instanzen bestätigt wurde, dass ihnen kein Asyl oder sonstiges Bleiberecht zusteht, unser Land wieder verlassen müssen.
Leider gehört aber das Problem der Rückführung ausreisepflichtiger Personen zu den schwierigsten und undankbarsten Aufgaben in der ausländerbehördlichen Praxis. Nicht, weil in der Sache Zweifel an der Verpflichtung der Ausreisepflichtigen besteht, unser Land verlassen zu müssen, sondern weil ein kleiner Teil der Ausreisepflichtigen alles unternimmt, um sich der gesetzlich festgelegten Mitwirkungspflichten und auch der durch alle gerichtlichen Instanzen hin festgestellten Ausreis everpflichtung zu entziehen.
Dieses Verhalten der Ausreisepflichtigen wird noch unterstützt durch zum Teil völkerrechtswidriges Verhalten der Herkunftsländer, die offensichtlich oftmals nicht daran interessiert sind, ihre Staatsangehörigen zurückzunehmen.
Die Lösungsansätze über Rückübernahmeabkommen haben deshalb nur bedingt zu Lösungen geführt. Die zwangsweise Rückführung scheitert letztendlich häufig daran, dass der Abzuschiebende hieran aktiv mitwirken muss, indem er beispielsweise Anträge auf Passpapiere unterschreibt oder Hinweise auf seine Identität gibt.
Sie sind hoffentlich mit mir einer Meinung – das richtet sich an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –, dass das Grundrecht auf Asyl eine unserer vornehmlichsten Aufgaben überhaupt ist. Das bedeutet aber auch, dass wir uns der wegen ihrer Konsequenz für das konkrete Einzelschicksal häufig als unangenehm und hart erscheinenden Pflicht stellen müssen, die Ausreisepflicht auch gegen den Willen des Betroffenen durchzusetzen.
Bei den Personen, die in der Landesunterkunft untergebracht sind, handelt es sich ausschließlich um solche ausländischen Personen, die versuchen, sich ihrer gerichtlich unanfechtbar festgestellten Ausreisepflicht mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu entziehen, indem sie zum Beispiel schlicht und ergreifend ihre Ausweispapiere vernichten, indem sie ihre eigene Identität verschleiern oder eine mangelnde, nur vorgegebene oder überhaupt keine Mitwirkung im Verfahren zeigen.
Da das Land Rheinland-Pfalz trotz allem der freiwilligen Rückkehr den Vorrang gegenüber einer zwangsweisen Abschiebung einräumt, wurde mit der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige eine Einrichtung geschaffen, in der Personen untergebracht sind, die – das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen – vollziehbar ausreisepflichtig sind, mit der ihnen Beratung und Unterstützung zuteil werden zu lassen, damit sie freiwillig ausreisen. Wir haben Personal und Mittel auch für die Betroffenen bereitgestellt, um ihnen den Entschluss zu erleichtern. Sie erhalten dort alle Leistungen, die ihnen nach den entsprechenden Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zustehen, und dürfen sich frei bewegen.