Sie wählen also wie immer den einfachen Weg, auch um Konflikten in Ihren eigenen Reihen aus dem Weg zu gehen.
Sie müssen uns schon sagen, ob Sie bei den Kindergärten den Personalstandard von 1,75 Erzieherinnen und 25 Kindern pro Gruppe aufheben wollen oder nicht. Dazu fehlt Ihnen aber der Mut. Deswegen schreiben Sie das nicht in Ihren Gesetzentwurf.
Ich bin gespannt, was Ihre Kinder- und Jugendpolitiker dazu sagen würden, wenn dies in Ihrem Gesetzentwurf stünde.
Sie müssen uns auch verraten, ob die Standards in der Schulordnung geändert werden sollen. Ich kann mir jetzt schon vorstellen, wie Ihre großen Bildungspolitiker Keller und Lelle – bei Herrn Keller nehme ich das mit dem großen zurück – den Untergang der Schulen in diesem Land beschreiben würden. Angesichts der Ergebnisse von PISA – das ist Auffassung der Sozialdemokraten – kann nach unserer Auffassung, nach dem, was wir von PISA wissen, in diesen Bereich nicht eingeschnitten werden.
Sie reden von Standardabbau, machen einen missglückten CDU-Landesparteitag zur Ganztagsschule und fordern dabei, dass bei den Standards draufgepackt wird. Das ist Ihre Redlichkeit.
Da frage ich: Wie soll das zusammengehen? – Standardabbau propagieren und dann neue kostenträchtige Standards beispielsweise für Ganztagsschulen fordern, das geht eben nicht beides.
Das verstehe, wer will, aber darauf kommt es Ihnen auch nicht an. Sie wollen Ihre Kommunalpolitiker befriedigen, denen Sie auf der einen Seite mehr Geld versprochen haben, ihnen aber nicht mehr Geld geben, und denen Sie auf der anderen Seite mehr Standardabbau versprochen haben, um Selbstverwaltung zu betreiben,
So schlecht können Ihre Rechtspolitiker nun auch wieder nicht sein, denke ich, als dass sie Ihren Entwurf nicht auf diese Verfassungsmäßigkeit hin kontrolliert hätten, oder aber Sie reden untereinander nicht mehr, was auch möglich ist.
Es ist ein Verstoß gegen die rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebote. Es ist ein Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, und es ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in unserer Verfassung.
Das alles aber interessiert Sie nicht. Sie wollen offensichtlich, dass das Parlament beschließt, sich nicht mehr an die Verfassung zu halten. Das kann aber nicht mit uns gehen.
Es kann doch nicht sein, dass der Gesetzgeber generell Ausnahmen bei allen Standards zulässt und es damit den Trägern überlässt, wie groß beispielsweise Kindergartengruppen sein sollen oder wie Kindergärten und
Der rechtsstaatliche Anspruch auf gleiche Behandlung soll damit von Ihnen fahrlässig aufgegeben werden. Hauptsache man hat ein Gesetz geschaffen, sei es auch noch so untauglich.
So einfach machen wir es uns deshalb in der Regierung nicht. Die Landesregierung wird einen Gesetzentwurf beschließen, der ordnungsgemäß ist und auf seine Rechtsstaatlichkeit pochen kann und ihn dem Landtag nach Anhörung vorlegen.
Unser Ansatz, den wir dabei wählen, ist ein anderer. Wir wollen keine Standardanpassung, was immer das sein mag, sondern wir wollen genau benannt und damit für jedermann nachvollziehbar in einer Reihe von Vorschriften und Richtlinien eine Standardöffnung, um den Kommunen einen größeren Gestaltungsspielraum zu lassen.
Davon gibt es in der Tat eine ganze Reihe. Man muss damit anfangen. Man muss Erfahrungen sammeln. Man muss diese auswerten und kann dann im weiteren Verfahren weitere Standards öffnen. Schnellschüsse helfen dabei niemandem.
Die Gemeinden und betroffenen Menschen haben einen Anspruch darauf, Rechtssicherheit und Klarheit zu haben. Das bietet Ihnen Ihr Gesetzentwurf nicht.
Wir haben auch in einem anderen Bereich einen anderen Ansatz. Wir wollen keine Standards anpassen, wo der gesamte Standard überflüssig ist und auf den Müll gehört. Deshalb müssen unsere Gesetze – das machen wir – durchforstet und entrümpelt werden.
Da, wo man Standardvorschriften nicht mehr braucht, müssen diese ganz aus den Gesetzen heraus. Das ist der weitestgehende und vernünftigste Ansatz, um die Kommunen in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben effizient und effektiv zu erfüllen.
Meine Damen und Herren, wenn die Opposition dabei mithelfen will, ist sie gern eingeladen. Wir nehmen das an. Das kann durchaus eine spannende Angelegenheit werden, ganz im Gegensatz zu Ihrem verfassungswidrigen, oberflächlichen und abgeschriebenen Gesetzentwurf.
Sie können heute einen Beitrag zur Entrümpelung beitragen, indem Sie diesen Gesetzentwurf zurückziehen. Ein Standpunkt ist nicht unbedingt ein Punkt, auf dem man immer stehen bleiben muss.
(Beifall der SPD und der FDP – Lelle, CDU: Wollen Sie wirklich nur unverschämt sein? Das ist nicht zu fassen!)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Schweitzer, Sie machen es einem wirklich nicht einfach. Sie führen sich auf wie eine beleidigte Leberwurst, die es nicht haben kann, dass eine andere Fraktion als die Regierungsfraktion einen Gesetzentwurf eingebracht hat.
Sie umgehen damit aber auch jede einigermaßen qualifizierte Auseinandersetzung mit dem, was eingebracht worden ist.
Stattdessen bringen Sie Dinge auf den Tisch, die absolut überhaupt nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs sind. Es geht nicht um Gesetze, es geht um alles, was sich unterhalb der Gesetzesebene befindet.
Das nur am Rande zur Begründung, weshalb es so schwer fällt, sich mit Ihnen auseinanderzusetzen und weshalb ich nunmehr darauf verzichten und mich mit dem Gesetzentwurf, der vorliegt, auseinandersetzen will.
Ich glaube, zunächst einmal ist es wichtig, wenn man über Standards redet, ihre Einordnung vorzunehmen, die Einordnung der Wirkung von Standards und ihres Abbaus bzw. ihre Modifizierung.
Dabei muss man natürlich – Herr Kollege Böhr hat damit angefangen – über die Frage der Finanzen, der finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen reden. Die werden – ich habe noch nichts Gegenteiliges gehört und gelesen – bei dem, was Sie vorschlagen, so groß nicht sein.
Das muss man einmal an den Anfang stellen, wenn wir über die Situation der rheinland-pfälzischen Kommunen reden und dann diesen Gesetzentwurf daneben legen.
Da wird sich so viel nicht verändern können. Das muss man am Anfang wissen, damit man sich nicht allzu sehr verrennt.
Der zweite Punkt ist, nicht jeder Standard – das klang vorhin auch wieder durch – ist schlecht. Was ist eigentlich ein Standard? Ein Standard ist ein Versuch, Nor
men, Qualitätsnormen – wenn man so will – im laufenden Verfahren, im laufenden Verwaltungshandeln durchzusetzen, umzusetzen und zu erhalten. Das ist zunächst einmal nicht so schlecht.
Wenn das nicht so ist, wenn ein Standard eine solche Wirkung nicht entfaltet, dann ist er schlicht und ergreifend überflüssig, dann muss er weg. Wenn er sich nicht richtig entfaltet, dann muss er möglicherweise modifiziert werden. So einfach ist das.