geschützen Arzneimitteln erfolgt und sofern diese nachfolgend zu dem ersten verkehrsfähigen Arzneimittel in Verkehr gebracht worden sind.“
Das ist ein kleiner Ausschnitt aus einer gesetzlichen Grundlage, die in den letzten Jahrzehnten auf hunderten von Seiten von allen Protagonisten zusammengetragen wurde. Das ist der zentrale Vorwurf, den ich diesem Gesundheitsmodernisierungsgesetz durchaus mache. Er hat keine parteipolitische Dimension. Das wäre zu billig. Das ist der Vorwurf, dass es insofern in die falsche Richtung geht.
Meine Damen und Herren, ich darf dieser Passage entgegenstellen, was das Land Rheinland-Pfalz in seiner Koalitionsvereinbarung vereinbart hat.
Herr Kollege Keller, Sie wollten es hören. Ich frage die CDU und bitte Sie, sich darüber Gedanken zu machen, ob Sie nicht der Meinung ist, dass das die richtige Richtung ist. Nicht jedes Angebot im Gesundheitswesen kann durch die gesetzliche Krankenversicherung erbracht werden. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung muss überprüft werden. Kriterien, Notwendigkeit, medizinischer Nutzen und Patientensouveränität sind dabei. Die Gesundheitsreform ist mit dem Ziel der langfristigen Sicherung der Beitragsstabilität fortzusetzen.
Meine Damen und Herren, in diesem Sinn sage ich den Kritikern und weiß es von unseren Partnern in der Regierung, dass wir eine kritische, aber im Gegensatz zu Ihnen konstruktiv kritische Rolle spielen werden. Wir werden uns an den Ergebnissen messen lassen.
Landesgesetz zur Anpassung von Personal-, Sach- und Verfahrensstandards an die konkreten örtlichen Verhältnisse (Standardanpassungsgesetz – SAG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2202 – Erste Beratung
Für eine Vereinfachung der Verwaltungstätigkeit – Rechtlich bindende Vorgaben auf den Prüfstand stellen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2201 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich würde gern an eine Diskussion anknüpfen, die wir anlässlich der Verabschiedung des letzten Nachtragshaushalts geführt haben. Die Diskussion bezog sich auf eine Feststellung von mir – oder eine Vermutung von mir –, die ich gern noch einmal in Erinnerung rufen möchte, nämlich dass wir die Sparleistung, die wir erbringen müssen, um einigermaßen die öffentlichen Haushalte im Lot zu halten, nicht werden schaffen können auf den herkömmlichen Wegen, also durch Kürzungen von Einzelpositionen, durch Kürzungen von Zuschüssen, durch Kürzungen von Leistungen und all das, was zur Verfügung steht. Wenn wir wirklich unsere Haushaltsschieflage in Rheinland-Pfalz, wie überall in Deutschland, beseitigen wollen, müssen wir uns überlegen, wie wir mittelfristig, langfristig Einspareffekte erzielen können auf dem Weg von Strukturveränderungen. Das ist der Punkt.
Wir machen Ihnen heute einen ersten Vorschlag – es werden in den nächsten Wochen und Monaten weitere von uns gemacht werden –, wie wir uns vorstellen können, wie solche Strukturveränderungen aussehen.
Was heißt, „Strukturveränderung“? „Strukturveränderung“ heißt, dass wir überlegen müssen, wo wir uns von Standards trennen müssen, der Not folgend, aber vielleicht auch aufgrund unserer Einsicht und nicht nur der Not, beispielsweise – das ist das Thema der Plenardiskussion heute Nachmittag –, die alle irgendwann einmal mit guten und besten Gründen eingeführt wurden, die aber, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, in der Addition, so wie wir sie alle in den letzten Jahrzehnten eingeführt haben, zu einer finanziellen Belastung geworden sind, die wir heute einfach nicht mehr schultern können.
Ich möchte das an einem Beispiel deutlich machen. Ich nenne keine Namen, weil ich niemandem seine Zuschüsse kaputtreden will. Ich war vor wenigen Wochen in einem Kindergarten. Auf meine Frage, wann der Kindergarten gebaut wurde, wurde mir gesagt: Er ist Anfang der 70er-Jahre gebaut worden. – Dann haben wir den Kindergarten besichtigt und kamen auch in den Raum mit den Sanitäranlagen. Als ich die Sanitäranlagen sah, war meine erste Bemerkung: Donnerwetter, die würden heute aber so nicht mehr genehmigt werden. – Man hat dann gesagt: Ja, es ist gut, dass sie das sagen. In der Tat müssen wir jetzt dringend – wir haben das auch schon beantragt; die Mittel stehen auch schon zur Verfügung –, unseren Sanitärraum modernisieren. – Dieser Sanitärraum, wie er Anfang der 70er-Jahre gebaut worden ist, unterscheidet sich ziemlich – ich möchte sagen: um Lichtjahre – von einem Sanitärraum in einem deutsch-französischen Kindergarten, den wir auch ha
ben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der ist absolut proper, hygienisch, und es ist überhaupt nichts infrage zu stellen. Er ist nur mit einem Putz versehen, der heute nicht mehr erlaubt ist, mit Waschbecken, wie sie heute nicht mehr erlaubt sind, und, und, und.
Der Punkt ist – jetzt bitte ich darum, dass wir leidenschaftslos, wenn es irgend geht auch über Parteigrenzen hinweg, diskutieren –, dass wir uns wirklich die Frage stellen müssen, was einem Sachproblem als Lösung überhaupt noch angemessen ist oder wo wir gegebenenfalls über das Ziel – manchmal sogar weit – hinaus geschossen sind und wo wir alle jetzt ein bisschen einsammeln müssen, was sich in den letzten Jahrzehnten so entwickelt hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Ziel ist es, dass wir einen Weg suchen und dazu einen Vorschlag unterbreiten, wie es gelingen kann, so genannte Standards freizugeben. Ich verzichte jetzt auf all die schönen Dinge – darüber kann man sich bei anderer Gelegenheit noch einmal austauschen – im Feuerwehrwesen, über die Verordnung über das Einsammeln von Weinbergschnecken und all diese Dinge. Ich will das jetzt alles nicht polemisch aufbereiten. Ich will nur herzlich darum bitten, dass wir gemeinsam einen solchen Weg suchen – das ist schon einer der Differenzpunkte zwischen den Fraktionen –, bei dem nicht von vornherein erst einmal festgelegt wird, wo wir die Freigabe von Standards nicht wollen, sondern dass wir einen gemeinsamen Weg suchen, der zunächst einmal nicht schon mit neuen Tabus gepflastert ist, sondern wo wir wirklich sagen: Lasst uns das einmal offen angehen.
Lassen Sie uns Standards doch in die Verfügungsmöglichkeit derjenigen stellen, die am Ende auch finanziell den Kopf hinhalten müssen, vorrangig die Kommunen, und zwar nach einem einheitlichen und nachvollziehbaren Verfahren. Das sage ich jetzt sehr bewusst, weil manch einer sich noch daran erinnert – ich tue das auf jeden Fall, meine Fraktion insgesamt auch –, dass das jetzt unser zweiter Anlauf ist, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Wir hatten 1995 einen ähnlichen Gesetzesvorschlag gemacht, der allerdings ein anderes Verfahren vorgesehen hatte. Das damals vorgesehene und vorgeschlagene Verfahren – der Gesetzentwurf wurde natürlich in toto abgelehnt – hat auch zu bestimmten rechtlichen Einwendungen geführt.
Wir schlagen jetzt einen anderen Weg vor, der sicherstellt, dass nach einem einheitlichen und nachvollziehbaren Verfahren solche Standards flexibilisiert, also freigegeben werden können.
Meine herzliche Bitte ist, dass jetzt nicht alle, die nach mir reden, die Keule herausnehmen und sagen: „Das ist verfassungsrechtlich alles Quatsch und Blödsinn, was ihr vorschlagt“, sondern wir vielleicht einmal gemeinsam überlegen, wie ein solcher Weg aussehen kann. Diejenigen, mit denen wir auch hinsichtlich der rechtlichen Absicherung unseres Vorschlags gesprochen haben, haben uns im Ergebnis alle grünes Licht gegeben.
Bitte nehmen wir – das ist wirklich ein Aufschrei des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vor wenigen Tagen – das nicht auf die leichte Schulter. Ich will das nur noch einmal in Erinnerung bringen. Der Gemeinde- und Städtebund hat eindringlich und erneut – ich weiß gar nicht zum wievielten Mal – ein Mehr an Flexibilität bei der Aufgabenerfüllung für die Gemeinden, Städte und Verbandsgemeinden unseres Landes gefordert. Die Landesregierung – das wissen wir – redet seit langem intern über ein solches Standardanpassungsgesetz. Ich denke, wenn nicht 1995 schon, dann ist es jetzt allerhöchste Zeit, dass wir etwas tun und dass etwas passiert.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Böhr, wenn Sie sich hier als Mahner für Strukturveränderungen aufspielen wollen, dann ist dies in der Tat die falsche Person, die das tut. Es gibt keine Strukturveränderung in diesem Land, sei es bei der Polizei, sei es beim Vermessungswesen, sei es beim Katasterwesen, sei es bei der Forstreform oder jetzt bei der Agrarverwaltungsreform, der Sie zugestimmt haben. Sie sind der Verhinderer von Strukturreformen in diesem Land, aber nicht derjenige, der das Recht hat, diese anzumahnen.
Vielleicht gelingt es Ihnen, einmal einen Augenblick zuzuhören. Bei uns sagt man immer: Die leeren Töpfe machen den meisten Krach. – Vielleicht wollen wir uns einmal vernünftig unterhalten.
Nun hat Herr Kollege Böhr kritisiert, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen noch kein Standardgesetz eingebracht hätten, obwohl sie es angekündigt hätten. Meine Damen und Herren, wenn das so einfach wäre, wie Sie sich das machen, dann hätten wir dieses Standardgesetz längst eingebracht. Wenn eine Fraktion wie die CDU jetzt einen Gesetzentwurf einbringt, der angereichert durch abgeschriebene Passagen der CDU-Regierung des Saarlands, wortwörtlich abgeschriebene Passagen, der aber bereits 1995 – darauf kommt es an – verfassungswidrig war, dann ist es eine Frechheit, einen solchen Entwurf noch einmal ins Parlament einzubringen. Er hat die gleiche Qualität wie im Jahr 1995.
Der Wissenschaftliche Dienst hat Ihnen doch klar gemacht – Sie hätten es doch nachlesen können –, in
Herr Kollege Böhr, es ist nicht das Verfahren, das der Wissenschaftliche Dienst angeprangert hat, was in Ihrem Gesetzentwurf damals verfassungswidrig war, sondern es sind andere Punkte gewesen. Die sind jetzt wieder in Ihrem Gesetzentwurf enthalten.
Der Wissenschaftliche Dienst hat Ihnen doch gesagt, dass Ihr Entwurf ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot in unserer Verfassung ist. Wo ist bei Ihnen jetzt etwas anders? Deshalb können Sie nicht umhin, dass die Standards und Vorschriften oder die Richtlinien, die Sie ändern und anpassen wollen, wie Sie sagen, in einem Gesetz benannt werden.
Das ist zwar schwierig, aber Sie müssen es machen. Wir können Sie aus dieser Verantwortung nicht entlassen.
Es muss erkennbar sein, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber die Verwaltung ermächtigt, in seine Befugnisse einzugreifen. Davor drücken Sie sich und sprechen nebulös von allen landesrechtlichen Vorgaben.
Sie drücken sich davor, konkrete Standards zu nennen, weil Ihnen der Mut fehlt, wie schon an anderen Stellen, mit den Betroffenen dann Ihren Gesetzentwurf auszutragen.
Sie nennen Ihren Gesetzentwurf Standardanpassungsgesetz, nicht Öffnungsgesetz, wie Sie vorhin gesagt haben, Herr Böhr.
An was eigentlich wollen Sie die Standards anpassen, frage ich Sie? An italienische Verhältnisse vielleicht oder an die 50er Jahre?
Bitte sagen Sie uns, woran es angepasst werden soll. Aus Ihrem Gesetzentwurf geht es jedenfalls nicht hervor. Das hat mit dem Bestimmtheitsgebot nichts mehr zu tun.