Herr Kollege Schmitt, Sie haben mich nach der Meinung der FDP gefragt. Aber bevor ich sie Ihnen darlege, muss ich Ihnen sagen, in Ihrem Wahlkreis findet demnächst eine Informationsveranstaltung des Ministeriums statt.
Sie sollten diese Veranstaltung wahrnehmen, um sich entsprechend zu informieren. Sie können nicht nur fordern und behaupten, es würden Informationen verheimlicht oder unterschlagen, obwohl Informationsveranstaltungen in der Planung sind und durchgeführt werden. Das ist doch unredlich.
Meine Damen und Herren, ich möchte zu den noch offenen Fragen, die unserer Fraktion am Herzen liegen, einige Anmerkungen machen. Bei der Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern – seien es Land- oder Forstwirte –, aber auch mit den betroffenen Kommunen sollte das Mindestmaß an Flächenumfang angestrebt werden, das nach EU-Recht erforderlich ist. Herr Kollege Dr. Braun, darin werden wir uns auch zukünftig voneinander unterscheiden. Wir bemühen uns, dass es im Interesse der Betroffenen nur auf das Mindestmaß beschränkt wird und nicht, wie Sie es wollen, „open end“.
Meine Damen und Herren, die Unsicherheit für kommunale Planungsträger sollte schnell einer Planungs- und Rechtssicherheit weichen, da Gründe des öffentlichen Interesses und Argumente wirtschaftlicher und sozialer Art erst im Rahmen der zeitlich nachgelagerten Verträglichkeitsprüfung geltend gemacht werden können. Bei der Gebietsauswahl jetzt geht es ausschließlich um naturschutzfachliche Kriterien. Das sollte man nicht verschweigen.
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass es in der überwiegenden Zahl der Fälle sowohl bei der Land- als auch bei der Forstwirtschaft nicht zu Beeinträchtigungen der so genannten guten fachlichen Praxis kommen wird. Frau Ministerin Conrad, ich freue mich, dass Ihr Grundsatz „Schützen durch nachhaltige Nutzung“ voll zum Tragen kommen wird. Sie haben das vorhin noch einmal ganz klar unterstrichen. Dazu sind wir auf dem richtigen Weg.
Gleichwohl kann es in Einzelfällen zu Beschränkungen der Bewirtschaftung kommen, die sich aus den Managementplänen ergeben werden. Dann muss es allerdings zu einer Regelung für Ausgleichszahlungen kommen. Ich denke, auch das sollte unbestritten sein.
Hinsichtlich der Ausgleichszahlungen muss für die Betroffenen Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen werden. Deswegen hält es die FDP für notwendig, dass diese Regelungen in der Novelle des Landespflegegesetzes, also im neuen Landesnaturschutzgesetz, verankert werden. Sie haben vorhin unterstrichen, dass eine entsprechende Rechtssicherheit in diesem Bereich unabdingbar ist.
Meine Damen und Herren, zur Stunde spricht nach Auffassung unserer Fraktion alles dafür, dass die Abstimmung und Beteiligung mit den Eigentümern sachlich und zeitlich im Wege einer gemeinsamen Anstrengung zu den gewünschten positiven Ergebnissen führen wird.
Meine Damen und Herren, wir sind nun am Ende der Aktuellen Stunde angelangt und unterbrechen die Sitzung zu einer Mittagspause. Die Sitzung wird um 13:15 Uhr fortgesetzt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne den zweiten Teil unserer Plenarsitzung und rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die rheinland-pfälzische Weinwirtschaft beteiligt sich mit großem Engagement an den Diskussionen zur „Weinvision 2020“, die gegenwärtig im Forum der deutschen Weinwirtschaft erarbeitet wird.
Im Rahmen dieser Weinvision sollen die Zielvorstellungen zur künftigen Positionierung des deutschen Weißweins formuliert werden. Mit ehrgeizigen Zielen und schlagkräftigen Maßnahmen will das Forum bis 2020 die Qualität des Weinangebots schärfen, das Produktprofil modernisieren, die Distribution ausweiten und die Kommunikation mit dem Verbraucher beleben.
Als rheinland-pfälzischer Weinbauminister werde ich den Diskussionsprozess aktiv mitgestalten. Aus diesem Grund richte ich am 4. Juli dieses Jahres in Mainz eine Weinwirtschaftskonferenz aus. Dort soll die künftige Ausrichtung der Strategien der Weinwirtschaftspolitik, der Branchenorganisationen und der Unternehmen der Weinwirtschaft beraten werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte die heutige Regierungserklärung dafür nutzen, Ihnen meine Überlegungen zur künftigen Ausrichtung der Weinwirtschaftspolitik darzulegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in RheinlandPfalz hat der Weinbau einen sehr hohen Stellenwert. Er prägt unser Land in besonderem Maße. Die gesamte Kulturlandschaft wird wesentlich vom Weinbau geprägt. Ich möchte beispielhaft den Mittelrhein und die Mosel nennen. Was wäre der Mittelrhein, was wäre das Weltkulturerbe ohne die Weinwirtschaft?
Ca. 16.000 Betrieb bewirtschaften eine Rebfläche von rund 65.000 Hektar. Damit ist Rheinland-Pfalz das Weinbauland in Deutschland.
Grundlage für einen erfolgreichen Weinbau in Rheinland-Pfalz ist eine verlässliche Weinbaupolitik. Die Unternehmer in der Weinwirtschaft brauchen ein sicheres Fundament für die Zukunft. Die Menschen, die in der Weinwirtschaft tätig sind, wollen und müssen wissen, was auf sie zukommt.
Dies werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten gewährleisten. Es ist jedoch für uns alle keine Neuigkeit, wenn ich heute darauf hinweise, dass der finanzielle Spielraum der Landesregierung erheblich eingeschränkt ist. Daher müssen die Programme zur Weinbauförderung noch stärker auf Zielführung und Effizienzwirkung ausgerichtet sein.
Die Verantwortung für den wirtschaftlichen Erfolg liegt dabei bei den Unternehmen selbst. Das ist ohne Frage so. Diese Verantwortung kann und will der Staat ihnen nicht abnehmen. Ein wesentliches Element der rheinland-pfälzischen Weinbaupolitik ist es aber, für die Weinwirtschaft möglichst viele unternehmerische Gestaltungsmöglichkeiten zu erhalten bzw. wiederherzustellen.
Die Landesregierung hat sich daher zu Beginn der 14. Wahlperiode darauf verständigt, Fördermaßnahmen marktgerecht umzugestalten und weitere Anreize zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit zu schaffen.
Damit wird das Ziel verfolgt, neue Kooperationen ins Leben zu rufen und Maßnahmen der Qualitätsförderung zu ergreifen. Nach meiner festen Überzeugung können wir nur mit Qualität und wettbewerbsfähigen Produkt
Die Landesregierung hat die Weinwirtschaft in der Vergangenheit beispielhaft unterstützt. Allein von 1990 bis 2001 hat das Weinbauministerium den Unternehmen der Weinwirtschaft Fördergelder des Landes, des Bundes und der Europäischen Union in Höhe von rund 410 Millionen Euro bewilligt. Ich habe dies bereits ausführlich im Juni letzten Jahres in meiner Antwort auf die Große Anfrage zur Weinmarktförderung in Rheinland-Pfalz dargelegt. Herr Kollege Kuhn, ich habe davon gesprochen, es sind EU-Mittel und Bundesmittel dabei.
Meine Damen und Herren, die heutige Regierungserklärung dreht sich deshalb auch nicht um die aktuelle Haushaltslage oder die Ausgestaltung einzelner Fördermaßnahmen für den Weinbau. Man muss wissen, für 2003 besteht ohnehin Klarheit.
Für die künftige Ausgestaltung unserer Agrarförderung lasse ich gerade die Auswirkungen der Maßnahmen evaluieren. So führen wir für den Entwicklungsplan „Zukunftsinitiative für den ländlichen Raum“ (ZIL) in diesem Jahr eine Zwischenbewertung durch.
Im Herbst werde ich daher auf Basis der in Auftrag gegebenen externen Bewertungen die Weiterentwicklung des Entwicklungsplans mit den Betroffenen diskutieren. Damit erhalten die Betriebe rechtzeitig Planungssicherheit.
Für mich steht aber heute schon fest: Wir müssen und werden an spezifischen Fördermaßnahmen für unsere rheinland-pfälzische Weinwirtschaft, beispielsweise für unsere Steillagen, festhalten müssen.
Angesichts der Haushaltssituation kommen aber alle Maßnahmen einschließlich ihrer Wechselwirkungen auf den Prüfstand. Gleichzeitig gilt, dass der Haushaltsgesetzgeber vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzsituation die Mittel zur Verfügung stellen muss. Wir können jeden Euro bekanntlich nur einmal ausgeben. Über Prioritäten kann man sicherlich streiten, ich bin aber durchaus gesprächsbereit.
Ich erhoffe mir gerade aus dem Berufsstand für die Diskussionen im Herbst konstruktive Vorschläge. Eines muss aber klar sein: Wer neue Maßnahmen oder mehr Mittel für einzelne Maßnahmen will, muss auch sagen, woher das Geld zu nehmen ist.
In der heutigen Regierungserklärung möchte ich mich allerdings primär mit dem Markt befassen. Gerade in einer Zeit knapper Haushaltsmittel liegt im Markt der Schlüssel zum Erfolg.
Meine Damen und Herren, zunächst möchte ich die derzeitige Konstellation im Weinbau und der Weinwirtschaft unseres Landes skizzieren. Im Weinbau wirtschaften 50 % der Betriebe im Haupterwerb und 50 % der Betriebe im Nebenerwerb. Die Anzahl der Betriebe
ist als Folge des Strukturwandels und der Spezialisierung der Winzerbetriebe seit Jahren rückläufig.
Es wird künftig auch einen Rückgang an Rebflächen geben. Dieser Flächenrückgang wird insbesondere in den kostenintensiven Steillagenregionen und in den Bereichen stattfinden, wo einfache Fassweine produziert werden.
Derzeit sind 25 % der Rebflächen mit Rotweinsorten bepflanzt. Der „Shootingstar“ unter den Rotweinsorten ist die Rebsorte Dornfelder. Allein mit dieser Sorte ist in Rheinland-Pfalz ein Produktionspotenzial von mehr als einer Million Hektoliter absehbar.
Im Weißweinsektor haben traditionelle Rebsorten wie Riesling, Silvaner und die Burgunder-Sorten wieder erheblich an Bedeutung gewonnen.