Protokoll der Sitzung vom 10.09.2003

(Beifall bei FDP und SPD)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie unter diesen Aspekten um Verständnis für die SPD/FDP-Positionen, die in einer abwägenden Form die Argumente gewichten und zu dem kommen, was Ihnen vorliegt.

Ich persönlich bin mit der Bioethik-Kommission des Justizministeriums der Meinung, dass eine Präimplantationsdiagnostik in streng begrenzten Einzelfällen zugelassen werden sollte. Ich bin überzeugt davon, dass das der einzige Weg ist, der uns aus der Klemme bringt, die darin besteht, dass es international ganz unterschiedliche rechtliche Bedingungen gibt. Ich möchte keinen PIDTourismus anstoßen, wenn wir in der Lage sind, in diesen begrenzten Einzelfällen, in denen es um Schwangerschaften geht, die sonst nicht möglich wären, in denen es um Schwerstbehinderungen von Kindern geht, die nach der Geburt nur eine begrenzte Lebensfähigkeit von Monaten oder einem halben Jahr haben, uns einen Stoß zu geben und über fundamentalistische Positionen hinauszugehen, weil das etwas ist, das offensichtlich einen Teil der Fraktionen umtreibt, die sich diesem Gruppenantrag nicht angeschlossen haben. In diesem Sinne bitte ich Sie um die Unterstützung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP.

(Beifall bei FDP und SPD)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Thomas.

Meine Damen und Herren! Von meinen Vorrednern ist bereits gesagt worden, dass dies nicht die erste Diskussion über bioethische Fragestellungen ist. Auch in diesem Haus ist es nicht die erste Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik. Dieses Haus ist auch nicht der einzige Ort, in dem diese Diskussion geführt wird, Herr Dr. Schmitz. An dieser Stelle will ich sagen, was nicht geht: Man kann nicht auf der einen Seite für tolerante und differenzierte Diskussionen sowie für den Respekt vor der Position werben, die man selbst nicht

vertritt, und auf der anderen Seite diese Toleranz und diesen Respekt selbst nicht aufbringen und dies in einer solchen Art und Weise formulieren, dass jeder, der nicht wie Sie zum gleichen Abwägungsergebnis kommt, gar nicht abgewogen hat, sondern sich die Sache ganz einfach gemacht hat.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

So hat er das heute nicht zum ersten Mal gesagt. Das habe ich in anderen Diskussionen bereits erlebt. Frau Schleicher-Rothmund hat gesagt, Sie sei zu Abwägungen gekommen, während wir nicht zu Abwägungen gekommen seien. Natürlich kommen wir zu Abwägungen. Das tun wir aber nicht allein. Die Mehrheit der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags hat sich in der vergangenen Legislaturperiode für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik und eine Konkretisierung in einem Fortpflanzungsmedizingesetz ausgesprochen. Ein umgekehrtes Stimmenverhältnis herrscht im Nationalen Ethikrat. Wenn Sie den Antragstellern, die die Bundestags-Enquete-Mehrheit unterstützen, einen Mangel an Differenzierung vorwerfen, dann müssen Sie all diejenigen, die diese Position vertreten, in Ihren Vorwurf einbeziehen. Hans-Jochen Vogel hat als Mitglied des Nationalen Ethikrats beispielsweise eine Position vertreten und eine sehr genaue Abwägung aufgeführt, die ich in vielen Punkten unterstütze. Deswegen lasse ich das an der Stelle nicht gelten.

(Zuruf des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

Ich meine, dass es beim Zugang zu medizinischem und wissenschaftlichem Fortschritt immer ein Verdienst der zivilisierten Gesellschaft gewesen ist, dass man über Fortschritt reflektiert und in der Reflexion über Begrenzungen nachdenkt. Deswegen wehre ich mich gegen den Vorwurf, es seien Fundamentalisten am Werk. Das ist sehr wohl das Ergebnis eines Abwägungsprozesses. Dazu will ich Ihnen ein paar Argumente nennen.

Ich bin der Meinung, dass wir eine Konkretisierung und Entwicklung eines Fortpflanzungsmedizingesetzes brauchen. Wir im Landtag sind im Vorfeld einer breiten und öffentlichen Debatte gefragt. Der Deutsche Bundestag ist aber letztlich gefragt. Wenn sich die Politik nicht auf den Weg macht, dann werden andere Rahmensetzungen laufen. Ich sehe die Gefahr, dass der Staat dann in dieser Hinsicht hinterherläuft.

Meine Damen und Herren, deswegen wäre ich froh, wenn wir uns in diesem Punkt einig wären und zu dem Ergebnis kommen würden, dass an einem Fortpflanzungsmedizingesetz gearbeitet und eine Klärung hinsichtlich der Präimplantationsdiagnostik und der Pränataldiagnostik herbeigeführt werden muss; denn das ist mitnichten gesetzlich klar geregelt, sondern hat sich im Laufe der Zeit verändert und entwickelt. Außerdem müssen Klärungen hinsichtlich der Reproduktionsmedizin stattfinden.

Wir haben den Versuch unternommen, das mit einem Gruppenantrag für die einzelnen Unterzeichner aufzumachen. Die Unterzeichner sind der Meinung – ich meine, in dieser Hinsicht kann ich für Sie alle sprechen –,

dass wir nach einem überparteilichen Konsens gesucht haben, dass wir die Bastion des Embryonenschutzgesetzes nicht wegschwimmen lassen wollen und mit dem strikten Verbot der Präimplantationsdiagnostik verhindern wollen, dass eine neue Eugenik schleichend Raum nehmen kann.

Herr Dr. Schmitz, ich sage nicht, dass Sie das wollen, aber ich sage, dass die Gefahr besteht. Wir können uns in anderen Ländern umschauen, wie dort die Entwicklung stattgefunden hat. Wir können aber auch bei uns schauen, wie sich Methoden und Instrumente in der Fortpflanzungsmedizin und in der Biomedizin in der Anwendung und in der Breite der Anwendung verändert haben. In diesem Zusammenhang nenne ich das Stichwort „Pränataldiagnostik“. Ich sehe es als kritisch an, dass mittlerweile 80 Prozent aller Schwangerschaften als Risikoschwangerschaften definiert werden. Das steht nicht nur im Zusammenhang mit dem zunehmenden Alter der gebärenden Frauen, sondern das hat andere Gründe. 80 Prozent der Frauen wird angeraten – nicht in speziellen Zentren, sondern in den einzelnen Praxen –, eine Pränataldiagnostik durchzuführen. Herr Dr. Schmitz, wenn Sie sich einmal umhören, dann wissen Sie, dass nicht immer automatisch eine entsprechende Beratung stattfindet, wie Sie das in Ihrem Antrag formulieren, und nicht immer der zwingende Zusammenhang zwischen der Pränataldiagnostik und einer möglichen Abtreibung hergestellt wird. In dieser Hinsicht sind meiner Meinung nach Korrekturen notwendig.

Frau Hammer hat einiges zu verfassungsrechtlichen Fragen und zur Frage der Menschenwürde gesagt. Die Frage, ob das auf einen bestimmten Indikationsraum beschränkt werden kann, ist ganz zentral im Rahmen der Präimplantationsdiagnostik. Das ist Ihr Anliegen. Sie wollen das auf einen kleinen Personenkreis beschränken und das vorgeben. Das Justizministerium warnt in seiner Stellungnahme davor, eine Liste von Erkrankungen zu erstellen, in der festgehalten wird, wofür man PID zulassen will, durchaus im Wissen, dass man das vor dem Hintergrund der historischen Erfahrung und der Rücksichtnahme auf behinderte und schwer kranke Menschen nicht tun kann.

Dann bleibt eigentlich nur die Einzelfallentscheidung vor einer sehr generell formulierten Vorschrift. Da muss man schon hinsehen. Ich schaue nicht in die USA oder nach China, wo man vorgeburtliche Geschlechtsbestimmungen favorisiert. Dort schaue ich gar nicht hin. Ich schaue nach Frankreich. Ich beziehe mich auf das, was der Vorsitzende des Nationalen Ethikrats in Frankreich fes tstellt. Dort wird PID mit Einzelfallentscheidungen praktiziert. Er sagt vor dem Hintergrund der realen Erfahrungen zu Recht: Mit einer Generalklausel wird eine solche Begrenzung und Beschränkung nicht wirksam aufrechterhalten. – Das ist also nicht eine wirre Idee einer fundamentalistisch gestrickten Ise Thomas, die sich im Parlament den Kopf heiß redet, sondern das sind Positionen und Erfahrungen, die von Befürwortern einer teilweisen Öffnung in der Realität gemacht werden.

Wenn wir über PID und die mögliche Eingrenzung oder nicht mögliche Eingrenzung sprechen, müssen wir sol

che Erfahrungswerte heranziehen können und daraus unsere Konsequenzen ziehen. Eines meiner Hauptargumente ist, dass ich der Meinung bin, dass man vorher prüfen muss, ob das Instrument der Begrenzung wirksam ist. Das Ziel der Begrenzung verstehe ich, da ich dies in der Ambitioniertheit und in dem Wunsch sehe, dem betroffenen Personenkreis unterstützend und helfend zur Seite zu stehen. Es muss aber geprüft werden, ob die Methoden und Instrumente, die man nimmt, funktionieren.

Frau Schleicher-Rothmund hat gefragt, ob man sofort zum Strafrecht greifen muss. Dann muss man aber prüfen, ob die eigenen Instrumente funktionieren, die man vorschlägt. Sie haben aber nicht bei der Eingrenzung von PND funktioniert. Deshalb sage ich, dass man darüber nachdenken muss, wie man das gesetzlich fassen kann. Meine Befürchtung ist, dass man das auch bei der PID nicht eingrenzen kann. Das ist eines meiner Hauptargumente.

Das zweite wichtige Argument hat Frau Hammer bereits angesprochen. Deshalb kann ich mich dazu zum Schluss kurz fassen. Es wird in diesem Zusammenhang häufig das besondere Interesse von Frauen angeführt. Wenn Sie aber die gesamte Diskussion verfolgen, hat sich in allen Kommissionen, Anhörungen und Debatten keine einzige Vereinigung und kein Verband von Frauen für die Einführung von PID ausgesprochen, jedoch kenne ich sehr viele einzelne Stimmen Betroffener.

Jedes dieser Instrumente, egal ob es PND oder PID ist, ist eine ganz enorme Belastung für die Frauen. Frauen sind von diesen Methoden, aber auch von ihren Auswirkungen in besonderer Art und Weise betroffen.

Man könnte jetzt auch noch die Diskussion über das Klonen eröffnen. Das will ich gar nicht tun. Frauen sind aber auch davon in besonderer Art und Weise betroffen. Deshalb muss man meiner Meinung nach nicht nur sagen, Frauen, die sich ganz arg eine Schwangerschaft und ein gesundes Kind wünschen, können es als Recht formulieren, dass es einen entsprechenden Fortschritt und die Zulassung von PID gibt, sondern man muss auf die Gesamtheit der Frauen sehen, die in der Konsequenz vieles aushalten müssen. Dies geht hin bis zu der Gefahr, dass es einen verstärkten Druck auf das Schwangerwerden und Gebären von gesunden Kindern gibt. Auch das geht zulasten von Frauen. Das ist ein Argument, das ich an dieser Stelle noch einmal anführe.

Vor diesem Hintergrund der Argumentation – wir konnten nur einige Argumente nennen, aber es ist in beiden Kommissionen sehr differenziert darauf abgehoben worden und auch von Vertreterinnen und Vertretern der GRÜNEN sehr differenziert argumentiert worden – halte ich es für erforderlich, sich in einer Konkretisierung des Verbots das Ziel zu setzen. Es müssen außerdem mit einem Fortpflanzungsmedizingesetz auch andere Fragen geregelt werden, die sich in einer Art und Weise entwickelt haben, die von vielen nicht für gut gehalten wird. Man muss die Pränataldiagnostik, aber auch den

ganzen Komplex der Fortpflanzungsmedizin in einen gesetzlichen Rahmen einfügen.

(Glocke des Präsidenten)

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

Ich erteile Herrn Justizminister Herbert Mertin das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ob die seit einem Jahrzehnt bekannte und im Ausland praktizierte Präimplantationsdiagnostik auch in Deutschland zugelassen werden soll, wird seit nun vier Jahren kontrovers diskutiert. Sowohl ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik als auch ihre Zulassung greifen in Grundrechtspositionen der Beteiligten ein. Daher ist die Entscheidung über die Präimplantationsdiagnostik aus meiner Sicht dem Gesetzgeber vorbehalten. Diese Auffassung teilen auch die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags und der Nationale Ethikrat.

Die Bioethik-Kommission des Landes hat sich für eine eng begrenzte Anwendung der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland ausgesprochen. Es bestanden bei ihr keine Zweifel, dass eine Eingrenzung auch realisierbar sei.

Zu diesem Ergebnis kommt auch der Nationale Ethikrat. Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags – Frau Thomas, Sie haben das dargestellt – sah das anders.

An dieser Stelle betone ich allerdings, dass die von der Bioethik-Kommission des Landes ausgesprochenen Empfehlungen strengere Anforderungen an die Zulassung der Methode stellen als der Nationale Ethikrat. So soll die Präimplantationsdiagnostik nach Vorstellung der Bioethik-Kommission ausschließlich und nur bei Paaren eingesetzt werden dürfen, die ein hohes genetisches Risiko für die Weitergabe schwerer Erkrankungen haben. Es müsste zudem feststehen, dass durch diese Erkrankungen entweder eine Fehlgeburt ausgelöst würde oder ein frühes qualvolles Sterben der Kinder die Folge wäre. Krankheiten oder Behinderungen, die unter dem genannten Schweregrad liegen, wie etwa das Down-Syndrom oder gar spät-manifeste Erkrankungen, wären nach der Vorstellung unserer BioethikKommission im Land keine Indikation für die Präimplantationsdiagnostik.

Nach Meinung der Kommission sollte das Verfahren grundsätzlich auch nicht zur Verbesserung der Methode der Sterilitätstherapie eingesetzt werden dürfen, es sei denn, dass gerade eine Chromosomenstörung die nachgewiesene Ursache für das Versagen der Sterilitätstherapie wäre.

Die Untersuchungen mittels Präimplantationsdiagnostik sollten zudem nicht nur bei strengster Indikationsstellung, sondern auch in nur wenigen spezialisierten und lizensierten, streng überwachten Zentren durchgeführt werden.

International ist die Präimplantationsdiagnostik insbesondere in den USA und in Australien etabliert. In Europa wird sie mittlerweile in vielen Ländern angewandt, so in Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien, aber auch in Skandinavien, Belgien und den Niederlanden. In den meisten dieser Länder beruht die Behandlungspraxis auf besonderen Gesetzen, die das Verfahren beim Risiko einer schweren Krankheit zulassen.

Wenn auf die Erfahrungen in den USA verwiesen wird und teilweise daraus die Befürchtung eines Dammbruchs abgeleitet wird, kann man dies jedenfalls im Hinblick auf die Erfahrungen in einigen europäischen Ländern so nicht ableiten. Nach den mir vorliegenden Auskünften bezüglich Frankreich und Belgien ist es sehr wohl möglich, diese Präimplantationsdiagnostik auf eine sehr geringe Anzahl, die jährlich durchgeführt wird, zu begrenzen. So gelingt es in Belgien, die Anzahl von etwa 100 bis 120 Untersuchungen pro Jahr konstant zu halten.

Auch in Frankreich war vor der Genehmigung der Präimplantationsdiagnostik die Sorge vor Indikationsausweitung das Hauptargument gegen die Einführung dieser Technik. Durch eine strenge Indikationsregelung und die strikte Begrenzung der Zahl der Zentren, die diese Untersuchungen durchführen dürfen, wurde dort dieser Sorge Rechnung getragen. In Frankreich existiert darüber hinaus die hier sehr umstrittene Liste der Erkrankungen, nach denen mittels Präimplantationsdiagnostik gesucht werden darf. Anträge auf Untersuchungen nach Krankheiten, die nicht in die Liste aufgenommen worden sind, werden von der zentralen EthikKommission in Frankreich entschieden.

Wenn sich mithilfe einer solchen Liste eine strikte Begrenzung der Anzahl der Untersuchungen erreichen ließe, müsste man über deren Einführung eigentlich nachdenken. Die Bioethik-Kommission hat sich aber gerade, obwohl sie darüber nachgedacht hat, gegen eine solche Liste ausgesprochen und war der Meinung, dass Einzelfallentscheidungen, die von einem Fachteam getroffen würden, besser geeignet seien, die Ausweitung der Anwendung der Methode zu verhindern.

Bei der Bewertung der Präimplantationsdiagnostik kann man die Pränataldiagnostik bzw. die Regelung des § 218 StGB nicht völlig unberücksichtigt lassen.

(Dr. Schiffmann, SPD: Sehr richtig!)

Wenn die Präimplantationsdiagnostik ergibt, dass der Embryo die befürchtete schwere genetische oder chromosomale Schädigung aufweist, ist es schwer verständlich zu machen, weshalb in einem solchen Fall diese

Diagnostik nicht eingesetzt werden soll, sondern die Frau auf die Pränataldiagnostik verwiesen wird.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die kommt doch danach sowieso immer noch!)

Frau Kollegin Thomas, wenn man bei der Präimplantationsdiagnostik schon im Vorhinein feststellt, dass solche Schädigungen vorliegen, kommt es überhaupt nicht zur Implantation des Embryos. Dann wird der Frau die Belastung erspart. Nur das wollte ich dargestellt wissen. Ich meine, dass das ein Gesichtspunkt ist, der selbstverständlich berücksichtigt werden muss.

Frau Kollegin Thomas, dass man im Einzelfall dann, wenn man eine Abwägung zu treffen hat, zu einem anderen Ergebnis kommt als vielleicht ich oder die Bioethik-Kommission, steht jedem unbenommen und ist unser aller Recht. Man wird wohl darauf hinweisen dürfen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich nimmt die Kommission und nehme auch ich die Bedenken der Behinderten und ihrer Verbände gegen die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik sehr ernst. Die Befürchtung, dass aufgrund der Möglichkeit, Behinderungen bereits im Vorfeld einer Schwangerschaft auszuschließen, eine mangelnde gesellschaftliche Akzeptanz gegenüber Behinderten aufkommen könnte, ist verständlich. Ich halte sie aber nicht für begründet.

Nach Vorstellung der Bioethik-Kommission sind nämlich für die Methode nur solche Behinderungen als Indikation geeignet, die dazu führen würden, dass das Kind nicht lebensfähig wäre. Damit scheidet nach Vorstellung der Bioethik-Kommission eine Vielzahl von anderen genetisch oder chromosomal bedingten Behinderungen als Indikation von vornherein aus.

Im Übrigen ist die ganz überwiegende Mehrzahl der Behinderungen im Zusammenhang mit der Geburt nicht auf so genannte genetische Dispositionen, sondern auf andere Ursachen zurückzuführen. Es ist selbstverständlich, dass auch weiterhin jeder geborene Mensch unabhängig von den Bedingungen seiner Entstehung und Behinderung Würde und Anerkennung erfahren wird.