Meine Damen und Herren, darum hätte ich es ganz gern – ich sage das auch an die regierungstragenden Fraktionen –, dass man kleinräumige Rückhalteräume wesentlich stärker in die Konzeption mit aufnehmen sollte, als man das in der Vergangenheit getan halt.
Über einen Punkt, der auch in der Anhörung eine besondere Gewichtung erfahren hat, haben beide jetzt kaum oder gar nicht gesprochen. Wir haben immer wieder gesagt, dass man sich natürlich um Vorsorge kümmern muss, dass man sich um Konzepte kümmern muss, wie man informiert, dass man dabei die Kommunen mit einbinden muss, dass man auch immer diese Information ständig wiederholen muss. Wer denkt heute über Hochwasser nach? Kein Mensch heute, also draußen. Wenn Sie in die Bevölkerung hineingehen, dann ist es spannend, die Debatten zu sehen oder zu diskutieren, wenn Sie die gewissen Hochwassermarken – Gott sei Dank gibt es die; Gott sei Dank sind das wichtige und notwendige Warnschilder, die dort vorgehalten werden – erreichen. Das letzte Hochwasser ist seit drei Monaten erledigt, und schon spricht wieder keiner davon.
Darum muss man sich meines Erachtens – denn das nächste Hochwasser kommt auch bei uns wieder – auch über die Schadensregulierung Gedanken machen. Wir haben immer wieder gesagt, dass wir bereit sind, über Versicherungssysteme nachzudenken. Ich habe hier nie
anders gesprochen. Aber aus der Erfahrung der Debatten und Diskussionen der letzten zehn oder fünfzehn Jahre – ich weiß, wovon ich rede; ich habe dies e Enquete-Kommission geleitet – sieht man, wir haben über die Versicherungsmöglichkeiten gesprochen, die damals alle unisono aus der Versicherungswirtschaft abgelehnt haben: Es geht nicht, weil europäisches Recht dem entgegensteht usw.
Aus diesen Gründen und aus diesen Überlegungen heraus haben wir gesagt: Lasst uns rechtzeitig – rechtzeitig heißt, dann, wenn eigentlich keiner über Hochwasser redet und nachdenkt – über eine Fondslösung nachdenken. – Das wurde hier immer breit abgelehnt. Das wurde nie aufgegriffen. Es wurde immer gesagt, das sei Quatsch, und das brauchten wir nicht, Versicherung müsse es irgendwie geben, also lasst uns doch darüber reden. Was ist denn letzten Sommer geschehen, als im Osten diese wirklich riesige Katastrophe auf die Menschen dort und auf Gemeinden herunterprasselte? Auf einmal gab es dann doch diesen Fonds. Das ist im Grunde nichts anderes – man kann das ein bisschen anders gestalten; darüber will ich mich gar nicht streiten – als das, was die CDU im Land Rheinland-Pfalz seit fast zehn Jahren diskutiert und auch fordert.
Dass es in Zeiten knapper Kassen schwierig ist, darüber zu reden, weiß ich auch. Aber wenn man sich überhaupt nicht mit diesem Gedanken auseinandersetzt, dass man rechtzeitig eine solche Fondslösung auch bei uns einführt und einmal mit überlegt, wie so etwas unter Beteiligung der Kommunen, der Betroffenen und natürlich auch des Landes intelligent gestrickt werden kann – denn ich kann das nicht lokal zu entwickeln beginnen; ich muss dann natürlich versuchen, so etwas auf Landesebene mit zu entwickeln und zu initiieren –, dann werden wir uns natürlich morgen oder übermorgen, wenn wieder die Katastrophe auch in unserem Land Geschädigte debattieren lässt „Wie wird uns geholfen? Wie schnell kommt bürokratische Hilfe? Wie wichtig und notwendig ist, dass sie umgesetzt wird?“ wieder hier und dort ein paar zehntausende Euro mit einer riesigen Bürokratie locker machen, die dann am Schluss die Betroffenen doch nicht erreichen.
Meine Damen und Herren, die Elementarschadenverordnung, die es gibt, die dann immer wieder herangeführt wird nach dem Motto „Da haben wir etwas für den Notfall“, greift nicht. Ich sage es heute wahrscheinlich zum x-ten Mal: Sie greift nicht. Sie wird nur dort in Anwendung kommen, wo die Sozialhilfe ohnehin in Anwendung kommen wird.
Das ist zu wenig. Das ist auch zu wenig an Antwort an all diejenigen, die sich ständig mit dieser Situation befassen und auseinandersetzen müssen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich darum noch einmal zum Schluss sagen, ich habe die Signale sehr wohl gehört, dass man jetzt über eine Versicherungslösung nachdenkt und man dabei ist, mit dem Bund zusammen etwas in die Wege zu leiten. So, wie ich beim letzten Mal mitbekommen habe, sollte das zum Teil schon vorliegen, also zumindest einige Ergebnisse vorliegen.
Ich kann bis heute nichts erkennen. Was ich an Signalen aus der Versicherungswirtschaft höre, ist auch nichts anderes als wieder eine Fondslösung; denn die Versicherungswirtschaft sagt, wenn denn eine Pflichtversicherung, dann nur, indem der Staat einen Teil übernimmt.
Herr Ministerpräsident, das ist im Grunde nichts anderes. Das ist in dieser Richtung wiederum das, was wir, wenn man über Versicherung nachdenkt, anders geregelt haben wollten.
Ich sage es noch einmal: Darum lassen Sie uns in Rheinland-Pfalz rechtzeitig auch neben all den Dingen wie Vorsorge, Deiche, Schutzkonzepte, Bauverbote oder hochwassergerechtes Bauen stärker fördern und initiieren, und notwendige Informationen über eine Fondslösung nachdenken.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Parlament hat in seiner Sitzung am 29. August 2002 im Rahmen einer Aktuellen Stunde über Hochwasserschutz in unserem Land diskutiert. Der Ausschuss für Umwelt und Forsten hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2003 ein öffentliches Anhörverfahren durchgeführt. Unter dem Strich hat sich aus allen Beratungen und schließlich auch aus der öffentlichen Anhörung nichts anderes ergeben, als dass die Lage an den Flüssen zwar in unterschiedlichen Zeitabständen, aber regelmäßig Hochwasser bedeutet.
Die Landesregierung hat seit vielen Jahren Schutzmaßnahmen bestehend aus den Komponenten Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge ergriffen, die bereits 1995 beschlossen und sowohl nationales als auch international abgestimmt wurden.
Meine Damen und Herren, die Erfahrungen und Beobachtungen aus der Hochwasserkatastrophe vom August 2002 ergeben nach Auffassung unserer Fraktion keinen Hinweis, dass das rheinland-pfälzische Hochwasserschutzkonzept grundlegend revidiert werden müsste.
Beim Schutz gegen Hochwasser geht es um die Erhaltung von Leben und den Schutz von Sachgütern. Die wirksamsten Instrumente sind nun einmal Polder und ertüchtigte Deiche, also der technische Hochwasserschutz, Herr Kollege Braun.
Herr Kollege Braun, die Kritik von Ihnen an dem Bau von Poldern, die nicht nur den Bereich des Oberrheins
schützen, sondern auch die Überflutungsgefahr im Mittelrheintal entschärfen, geht meines Erachtens völlig an der Sache vorbei.
Das rheinland-pfälzische Hochwasserschutzkonzept, das laufend verbessert und mit optimaler Wirkung auf den neuesten Stand angepasst wird, ist insoweit zukunftsorientiert und vor allem zielführend.
Meine Damen und Herren, die Fraktionen von SPD und FDP haben mit ihrem Antrag die Landesregierung aufgefordert, die Maßnahmen zum Hochwasserkonzept plan- und termingerecht zu realisieren. Ich habe gern zur Kenntnis genommen, dass Staatssekretär Hering für konkrete Deichertüchtigungsmaßnahmen, welche über die nächsten Jahre ein Investitionsvolumen von über 30 Millionen Euro erfordern, klare Zeitzusagen gemacht hat.
Die Bereitschaft zu solch hohen Investitionen stellt eindrucksvoll unter Beweis, dass die Landesregierung mit dem Hochwasserschutz auch in einer äußerst schwierigen Haushaltssituation, die wir ganz offensichtlich haben, Ernst macht.
Meine Damen und Herren, von besonderer Bedeutung erscheinen mir die Bestimmungen des geänderten Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes, welches verschiedene Rechtsakte der EU in nationales Recht umsetzt und Regelungsaufträge an die Länder enthält. Von diesen Regelungen will ich diejenigen erwähnen, welche eine Verbesserung für die Hochwasservorsorge, insbesondere für die Überschwemmungsgebiete bedeuten.
Das Landeswassergesetz enthält eine Neufassung der Überschwemmungsgebiete und der Hochwasserschutzanlagen. Für ganz besonders wichtig erachten wir die Regelung, dass in überschwemmungsgefährdeten Gebieten neue Bauleitpläne für bisher unbebaute Gebiete für unzulässig erklärt werden. Frau Kollegin SchleicherRothmund hat das Gleiche auch bekräftigt.
Unsere Fraktion wird sich darum bemühen, dass bei der anstehenden Novellierung der Bauordnung entsprechende Bestimmungen ausgenommen werden, die Bauverbote hinter Hochwasserschutzanlagen oder in natürlichen Rückhalteflächen festlegen. Hier soll man von den Sünden der vergangenen Jahre lernen.
Nicht zuletzt sind wir auch der Auffassung, dass der Erwerber einer Immobilie oder eines Grundstücks darüber informiert sein muss, wenn sie sich in einem hochwassergefährdeten Gebiet befindet.
Meine Damen und Herren, wenn die GRÜNEN die Auffassung vertreten, es gebe Alternativen zum technischen Hochwasserschutz, insbesondere, Herr Kollege Braun, zum Polderbau, so muss Ihnen gesagt werden, dass die ausschließliche Schaffung von Retentionsraum durch Deichrückverlegung eine Illusion ist. Die notwendigen Flächen mit der gleichen Wirkung wie die der Polder, nämlich der Gewährleistung eines 200-jährlichen Hochwasserschutzes am Oberrhein, betragen das Vier- bis Zehnfache der notwendigen Fläche für Polder. Jedermann weiß, dass diese Fläche in der rheinland
Herr Kollege Braun, ich gebe Ihnen Recht, wenn Sie sagen, man muss an den Oberläufen der Flüsse Regenrückhaltemaßnahmen, Überflutungsmulden und dergleichen vorhalten. Da sind wir vollkommen auf einer Linie. Aber dieses Problem werden wir in den Rheinauen mit Renaturierung nicht lösen.
Meine Damen und Herren, unsere Fraktion bekennt sich zu einer konsequenten und kontinuierlichen Forschung in dem Problembereich Hochwasser. Wir haben in dem gemeinsamen Antrag von SPD und FDP die Landesregierung gebeten, nach Vorliegen von Ergebnissen, diese auch in die Praxis umzusetzen. Ich kann und darf die Landesregierung nur ermutigen, auf dem bisher eingeschlagenen Weg weiter fortzufahren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst ist grundsätzlich zu begrüßen, dass alle Fraktionen sich noch einmal mit dem Thema „Hochwasserschutz“ auch in Konsequenz der damaligen Ereignisse an Elbe und Mulde auseinander gesetzt haben. Wenn man die Anträge, die vorliegen, durchschaut, dann findet man erfreulicherweise an vielen Stellen eine Übereinstimmung. Ich denke, das ist auch gut so. Trotzdem will ich in meiner Rede auf einige Unterschiede eingehen, die wichtig sind.
Zunächst einmal: Wir sind dabei, das, was auch die Enquete-Kommission dieses Parlaments 1995 grundsätzlich bestätigt hat und auch im Nachfolgenden in vielen Debatten immer wieder bestätigt worden ist, tatsächlich umzusetzen. Sie hat damals das Ziel eines 200jährlichen Hochwasserschutzes am Oberrhein und im Prinzip die Polderstandorte bestätigt. Sie hat eigentlich eher noch ein Mehr an Retentionsraum und Rückhalteraum gefordert.
Wenn ich aber jetzt in dem Antrag der CDU lese, dass man trotzdem wieder Alternativstandorte und Alternativen zu diesem schon verabschiedeten und raumordnungsrechtlich gesicherten Konzept prüfen sollte, dann muss ich doch unterstellen, dass Sie manches, was damals beschlossen worden ist, bereit sind, heute infrage zu stellen.
Meine Damen und Herren, Sie können nicht im ersten Satz Ihres Antrags eine rasche Umsetzung der Beschlüsse der Enquete-Kommission fordern und dann im
Rheinland-Pfalz ist auf dem richtigen Weg und das nicht nur, weil das dieses Parlament immer wieder bestätigt hat, sondern weil wir uns auch auf der internationalen Ebene austauschen und unser Hochwasserschutzkonzept insbesondere an den großen Flüssen mit unseren Nachbarn abgestimmt ist.
Herr Braun, Sie haben das noch einmal vom Grundsatz gehört, als der Umweltausschuss im Januar die Anhörung gemacht hat. Genau diese Anhörung hat gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Wir denken sehr wohl über Ergänzungen zu diesem Konzept nach. Deswegen ist Ihre Aussage falsch. Wir brauchen keine Neukonzeption. Ich bin Frau SchleicherRothmund und Herrn Hohn dankbar, dass sie das so deutlich gesagt haben. Es gibt Akzente, die wir in Zukunft noch stärker betonen werden. Zum Beispiel diskutieren wir nicht, weil Sie das fordern, sondern weil wir schon lange dabei sind – konkret über zusätzliche Notfallräume. Wir sind vor Ort schon ganz konkret in der Diskussion, zum Beispiel im Raum Germersheim, ohne dass das jetzt abgeschlossen ist. Das ist ein ergebnisoffenes Verfahren. Dennoch befinden wir uns bei diesen Punkten konkret in der Umsetzung.
Im Prinzip geht es auch gar nicht um eine Neukonzeption. Tatsächlich geht es darum, an der einen oder anderen Stelle die Instrumente zur Umsetzung zu schärfen. An unserem Entwurf zum Landeswassergesetz erkennen Sie viele Elemente, durch die wir die Bedeutung des Hochwasserschutzes stärken. Das zeigt, dass wir ganz konkret in der Umsetzung sind, um möglichst schnell und gut einen hohen Hochwasserschutz zu gewährleisten.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch etwas zu dem sagen, was Herr Dr. Braun geäußert hat. Es geht nicht um etwas Neues, sondern darum, Instrumente zu schärfen. Man kann darüber diskutieren, ob es notwendig war, dass der Bund einen Gesetzentwurf zum vorbeugenden Hochwasserschutz vorgelegt hat. Wir wissen, dass das unter den Ländern zunächst grundsätzlich umstritten war. Nach dem Elbe-Hochwasser kann ich das verstehen. So gut manche Ziele auch sind – Sie haben die morgige Anhörung erwähnt –, so muss ich umgekehrt sagen, dass sehr viel darin enthalten ist, was von unserer Seite sehr kritisch betrachtet wird.
Ich will das Beispiel nennen, das Sie als so unabdingbar als Voraussetzung in den Raum gestellt haben, nämlich das Verbot von Ackerbau in Überschwemmungsgebieten. Von dieser apodiktischen Forderung und von diesem generellen Verbot im Gesetzentwurf des BMU halte ich überhaupt nichts, um das einmal deutlich zu sagen.