Protokoll der Sitzung vom 11.09.2003

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, das wollen wir auch. Ich möchte auch den Streit von eben nach zwei Bemerkungen von meiner Seite aus beenden. Diese kann ich mir aber nicht verkneifen. Ich

will immer alles zurechtrücken. Fest steht, Sie haben diese Vorabinformation am 7. Juli gehabt. Wenn Sie nichts damit anfangen konnten – aus Rücksichtnahme vier Wochen später –, warum haben Sie dann eigentlich diese Vorabinformation bekommen? Ich frage mich: Zu welchem Zweck? Damit sie im Ministerium liegt, wenn man nichts damit anfangen kann? Das Parlament, die Öffentlichkeit und die Kommunen zu informieren, ging nicht aus Rücksichtnahme. Noch nicht einmal übersetzen ging, möglicherweise aus Rücksichtnahme. Nun gut.

Zweiter Punkt: Definitiv – das ist dokumentiert – ist die Öffentlichkeit durch die Presse informiert worden, und nicht durch Sie, sondern durch niemand anderes als durch den „Trierischen Volksfreund“, der wohl am 25. August eine entsprechende Meldung abgesetzt hat. Damit soll es gut sein.

Lassen Sie mich nur noch ein paar Worte zum Thema „Grenzwerte“ sagen. Sie haben sich dazu auch geäußert. Wenn wir über Grenzwerte sprechen, klingt das immer so, als gäbe es einen Wert für Belastung, und wenn man darunter bleibt, ist die Belastung soweit vertretbar, dass es keine Schädigungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen gibt. Aber natürlich wissen wir, Grenzwerte sind politisch festgesetzte Werte. Gerade bei Radioaktivität ist es lediglich so, dass, je höher ein Grenzwert oder je höher eine Belastung mit Radioaktivität ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Schädigungen kommt. Je niedriger diese Grenzwerte und die tatsächlichen Belastungen sind, desto niedriger ist die Wahrscheinlichkeit. Wir reden in diesem Zusammenhang aber nur über Wahrscheinlichkeiten. Das heißt gerade bei Radioaktivität, erst wenn der Grenzwert, die tatsächliche Belastung, auf null geht, ist auch die Wahrscheinlichkeit, geschädigt zu werden, sehr gering.

Deshalb sollte man auch im Vergleich zwischen Grenzwerten auf deutscher und französischer Seite oder innerfranzösisch oder historisch sehen, der Vergleich von Grenzwerten bringt nicht sehr viel weiter, nur im Vergleich eben. Aber was das Gefährdungspotenzial angeht, bringt uns das nicht weiter. Ich ende jetzt auch noch einmal so, wie ich vorhin geendet habe. Was die Atomenergie angeht, müssen wir die Belastungen auf null herunterfahren. Das heißt natürlich: Atomausstieg!

Ich danke Ihnen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es spricht Frau Abgeordnete Raab.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gutnachbarschaftliche Beziehungen sind ein hohes Gut für ein Land wie Rheinland-Pfalz, das sehr viele Grenzen nach außen hat. Wir wollen diese auch pflegen. Deshalb denke ich, dass der Weg, den Frau Ministerin Conrad aufgezeigt hat, auch ein guter und vernünftiger ist.

Meine Damen und Herren, wir reden über ein Verfahren, das 2006 bis 2010 passieren soll. Deshalb denke ich, der Zeitfaktor ist wichtig, aber wir sind rechtzeitig.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Wir haben eben über Grenzwerte gesprochen. Herr Marz sagte das noch einmal, Grenzwerte sind politisch festgelegte Grenzwerte. Sehr verehrter Herr Schmitt, diese sind in den 80er-Jahren unter der CDUBundesregierung sehr stark und großzügig ausgeweitet worden, und – erlauben Sie mir auch noch diesen Satz – ohne Beteiligung der Bevölkerung.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Ich bin deshalb froh, dass wir nun die Information an die Bevölkerung weitergeben können, die Internetseite da ist und das offizielle Beteiligungsverfahren eingeleitet wird. Ich möchte auch nicht, dass wir hier nach dem SanktFlorians-Prinzip verfahren: „Kernkraft bitte schön, aber bloß nicht im Trierer Raum, wo Herr Schmitt oder andere beeinträchtigt werden können“.

Wir sind uns in der Sache einig. Wir wollen mehr Sicherheit für Cattenom, für alle Kernkraftwerke und für alle Bürger, weniger radioökologische Ableitungen in die Mosel, insbesondere Tritium, aber auch andere Stoffe, die toxisch wirken könnten. Dazu muss das jetzt eingeleitete Verfahren einen Beitrag leisten.

Danke.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren, ich darf noch Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt Daun sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Landtagsseminar. Seien Sie herzlich gegrüßt!

(Beifall im Hause)

Herr Schmitt, bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als CDU-Politiker könnte man sich zurücklegen, Schwarzer-Peter-Spiel, Rotgrün, jeder versucht, die Schuld zuzuschieben, Mainz in Richtung Berlin. Irgendjemand muss doch wohl dafür verantwortlich sein, nicht, dass Schmitt/Fisch informiert wird – ich bin froh, dass Sie das so aufgegriffen haben; ich bekenne mich zu meinem Ort, mag er noch so klein sein, aber fein –, sondern es geht darum, dass die Kommunen informiert werden. Das ist die Pflicht und Schuldigkeit dieser Landesregierung, die Kommunen zu informieren.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Das war dann noch nicht einmal die Öffentlichkeit. Voreilig die Öffentlichkeit zu informieren, wenn man noch

nichts weiß, damit habe ich auch Probleme. Aber man müsste zumindest die Kommunen informieren, dass etwas auf sie zukommt. Wir müssen den „Trierischen Volksfreund“ lesen und stellen plötzlich fest, da kommt etwas von Cattenom, erneut eine Hiobsbotschaft, und die Landesregierung sitzt im Prinzip zwei Monate drauf. Das kann es nicht sein. Entschuldigung, so gehen wir miteinander nicht um. Ich bin auch nicht bereit, das zu akzeptieren.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Zweiter Punkt: Klage. – Lassen Sie sich von Ihrem Ministerium einmal die Aktivitäten zusammenstellen, die ich auch in Sachen „Cattenom“ hatte. Die waren glaubwürdig auch zu einer Zeit, als wir an der Regierung waren. Wir haben damals gesagt, der Kreis TrierSaarburg – Sie haben ihn übrigens bisher weder genannt noch sonstwie erwähnt –, die Stadt Trier und alle Kommunen haben bereits lange davor geklagt, bevor sich das Land angeschlossen hat. Unsere Philosophie war die, ob sich einer zusätzlich einer Klage anschließt, ändert an dem Rechtsbruch hinterher wohl herzlich wenig. Die einen sollen politisch verhandeln, und die anderen haben den Klageweg beschritten. Das war Arbeitsteilung. So halte ich es auch für richtig.

Nun stelle ich Ihnen die Frage, nachdem Sie die Klage so hervorgehoben haben: Werden Sie, wenn der Landkreis Trier-Saarburg und andere Kommunen – wir werden das in guter Partnerschaft machen – den Klageweg beschreiten, die Landesregierung, dann erneut aufgrund Ihrer Aussage eben der Klage beitreten? – Nach Ihren Aussagen müsste sie das logischerweise tun.

Dritter Punkt: Ich wäre schon froh gewesen als Bürger, der wirklich unmittelbar benachbart ist, Sie hätten zwei Sachen unterstützt, die wir gefordert haben, einmal die betreiberunabhängige Fernüberwachung,

(Staatsministerin Frau Conrad: Das machen wir auch!)

und dass der Bereich Trier – dafür sind Sie übrigens zuständig – in die enge Kernzone des Katastrophenschutzbereichs einbezogen wird. Beides haben Sie bisher in allen Anfragen, die ich gestellt habe, verneint und als nicht notwendig angesehen. Allein da können Sie uns schon in einer Richtung unterstützen, wenn Sie denn sagen: Wir unterstützen euch auf all den gemeinsamen Wegen. – Ich habe bewusst gesagt, das, was Sie in den letzten Tagen von Ihrem Ministerium aus verkündet haben, findet meine volle Unterstützung. Ich sage, das ist der richtige Weg. Das habe ich zu Eingang meiner Rede gesagt und will es auch hier tun. Es geht hier nur darum, wie wir miteinander umgehen und hoffentlich erfolgreich sind. Dann greifen Sie bitte die beiden uns, der Bevölkerung, am Herzen liegenden Themen mit auf und sagen Sie: Wir werden das im Rahmen dieser Maßnahmen im Sinne der Bürger der Region zu regeln versuchen.

Ich will über die Region – das ist mein Problem – nicht über eine solche Frage negativ diskutiert haben. Es hat seine Auswirkungen. Ich habe auch meine Sorge damit. Ich muss immer wieder schauen, ob das Hydrazinhydrat

so heißt es wohl konkret – diese Auswirkungen hat oder nicht. Ich will vorher Gewissheit haben, ehe ich in der Öffentlichkeit sage: „ Vorsicht am Bahnsteig“; denn dann sind Mensch, Tier und Fisch – in dem Fall auch – gefährdet. Das möchte ich nicht, auch im Angedenken an meine eigene Ortsgemeinde.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei der CDU)

Ich erteile noch einmal Herrn Abgeordneten Hohn das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schmitt, auch ich könnte noch vieles zu technischen Dingen, Grenzwerten, Tritium usw. sagen, aber ich möchte Ihre Zeit nicht unnötig strapazieren. Ich glaube, Frau Ministerin Conrad hat das in ihrem Beitrag sehr umfangreich und erschöpfend getan.

Lassen Sie mich noch abschließend eine Anmerkung machen. Ich denke, das Bündel an Maßnahmen sicherheitstechnischer, rechtlicher, grenzüberschreitender und koordinierender Natur, welches Sie, Frau Ministerin Conrad unternommen haben, lässt überhaupt keinen Zweifel aufkommen, dass die Angelegenheit sorgfältig und routiniert bearbeitet wurde und wird und niemand, weder bei uns noch im Saarland noch in Frankreich oder Luxemburg, Angst um unsere Sicherheit haben muss.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir treten bis 13:15 Uhr in die Mittagspause ein.

U n t e r b r e c h u n g d e r S i t z u n g: 12:09 Uhr.

W i e d e r b e g i n n d e r S i t z u n g : 13:18 Uhr

Meine Damen und Herren, wir setzen die 54. Plenarsitzung fort.

Ich rufe Punkt 15 und Punkt 16 der Tagesordnung auf:

Jahresbericht 2002 Besprechung des Berichts des Bürgerbeauftragten (Drucksache 14/2027) auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 14/2028 –

Bericht des Petitionsausschusses gemäß § 112 der Geschäftsordnung des Landtags

Die beiden Tagesordnungspunkte werden gemeinsam beraten. Die Fraktionen haben sich auf eine Redezeit von 10 Minuten geeinigt.

Zunächst bitte ich um die Berichterstattung durch den Vorsitzenden des Petitionsausschusses.

Herr Abgeordneter Dröscher, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Parlamente setzen die Rahmenbedingungen für staatliches Handeln, und sie kontrollieren dieses Handeln im Gesamtrahmen der jeweiligen Verfassung. In unserer Verfassung, in der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, ist als eines der wichtigsten Bürgerrechte das Beschwerde- und Petitionsrecht festgeschrieben. Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger sind nach dem Willen des Parlaments der Petitionsausschuss und zu seiner Unterstützung der Bürgerbeauftragte des Landes. Sie berichten jährlich dem Parlament über ihre Arbeit.