Ich freue mich deshalb, heute ergänzend zu der ausführlichen schriftlichen Darstellung des Bürgerbeauftragten – der Bericht des Bürgerbeauftragten für den Berichtszeitraum 2002 – einige Anmerkungen als Vorsitzender des Petitionsausschusses an Sie richten zu können.
Es gibt eine gewisse Aufgabenteilung: der ausführliche schriftliche Bericht und die mündlichen Ergänzungen.
Ich werde mich dabei nicht so sehr auf die Zahlen beziehen und nur einige statistische Daten nennen und versuchen, aus unserer Sicht ergänzend etwas zu bringen.
Wir haben in den vergangenen Tagen feststellen können, dass der Europarat die Einrichtung von Bürgerbeauftragten in allen Mitgliedstaaten fordert. Offenbar zieht das rheinland-pfälzische Modell Kreise und wird nach außen anerkannt. Dort heißt es wörtlich: Ombudsleute sind unverzichtbar, um die Rechte der Bürger gegenüber staatlichen Instanzen wirkungsvoll zu verteidigen. – Der Europarat fordert darüber hinaus die Ausstattung dieser Institution mit erheblichen Kompetenzen und eine demokratische Legitimierung durch eine Wahl mit Zweidrittelmehrheit. Ohne dass wir diese Vorschrift haben, haben wir in diesem Jahr eine Wahl in einer ähnlichen Größenordnung vorgenommen.
In Rheinland-Pfalz ist das weitgehend realisiert worden. Der Bürgerbeauftragte ist als Beauftragter des Petitionsausschusses eine neutrale, praxisnahe und bürgerorientierte Instanz, die auch vor Ort tätig werden kann. Als Vorsitzender dieses Ausschusses muss ich ausdrücklich feststellen, dass er eine wichtige Ergänzung des Petitionsausschusses darstellt, der wegen der hohen Anzahl der Eingaben und der Notwendigkeit, diesen individuell
und sehr intensiv nachzugehen, ansonsten überfordert würde. Gespräche mit den Petitionsausschüssen der Länder und des Bundes zeigen, dass die Abgeordneten dann kaum noch Zeit hätten für andere parlamentarische Aktivitäten. Dies einmal vorweg.
Der Bericht des Bürgerbeauftragten für das Jahr 2002 weist erneut eine Zahl von mehr als 3.000 Eingaben auf. Diese Zahl ist relativ stabil. Der Petitionsausschuss hat davon an die 900 Beschwerden bzw. Petitionen intens iver behandelt. Das sind all die Petitionen, die im Büro des Bürgerbeauftragten nicht abschließend behandelt werden konnten.
Die Schwerpunkte sind nach wie vor das Sozialwesen, Ausländerangelegenheiten, Strafvollzug und Baugenehmigungsverfahren. In diesem Zusammenhang hat der Petitionsausschuss insgesamt neun Mal getagt. Der ständige Unterausschuss des Petitionsausschusses, die Strafvollzugskommission, hat ebenfalls neun Mal getagt, davon vier Mal in Justizvollzugsanstalten.
Zusätzlich gab es einen intensiven Kontakt nach außerhalb, vor allem in den deutschsprachigen Raum. Im Mai 2002 waren wir mit einer Delegation in Wien bei der Volksanwaltschaft. Im April 2002 haben wir das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge besucht.
Vielleicht noch etwas zu den Legislativeingaben, die direkt an den Petitionsausschuss gehen. Im vergangenen Jahr waren dies 35 an der Zahl. Davon sind drei positiv abgeschlossen worden. Das zeigt nicht, dass wir die Rechte der Bürger nicht durchsetzen können, sondern dass die Gesetze relativ eindeutig sind. Nur in drei Fällen konnte direkt eine Veränderung bewirkt werden. Die drei Bereiche bezogen sich auf die Jagdscheingebühren, die Rundung von Beiträgen zur Landwirtschaftskammer und auf das Nachbarschaftsrecht. Häufige Anliegen, denen nicht abgeholfen werden konnte, stammten aus dem Bereich Kehr- und Überprüfungsordnung sowie Schülerfahrtkosten. Über diese Bereiche wurde sehr intensiv diskutiert.
Ich gehe nicht auf besondere Einzelfälle ein, verweise aber darauf, dass wir mit dem Argument „Berücksichtigung“ in einem Fall mittlerweile Erfolg hatten. Dabei ging es um eine Meisterprüfung, die in Luxemburg abgelegt wurde. Das steht alles im Bericht des Bürgerbeauftragten. Im vergangenen Jahr haben wir bereits darauf hingewiesen.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Arbeit liegt bei den Bleiberechtsfällen im Hinblick auf das Zuwanderungsgesetz. Das hat uns das ganze Jahr 2002 beschäftigt. Ich schaue einmal zu dem Innenminister herüber. Über alle Fraktionen hinweg berührt es uns teilweise sehr, dass uns in bestimmten Situationen das Instrument der Härtefallregelung fehlt. Dieses würden wir uns sehr wünschen. Ich verweise dabei auf das nicht selbstverständliche Übereinkommen des Petitionsausschusses, des Bürgerbeauftragten und des Innenministeriums, dass während laufender Petitionsverfahren nicht abzuschieben ist. Wir versuchen, das sehr behutsam und zurückhaltend zu nutzen. Im Vordergrund steht dabei jeweils
die humanitäre Lösung im Einzelfall. Ich bin sehr dankbar, dass diese Regelung getroffen werden konnte.
Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass bei den ethnischen Minderheiten ein Bedarf an neuen Regelungen besteht. Ich habe in mehreren Fällen feststellen müssen, dass selbst freiwillig Zurückgereiste in der alten Heimat als Roma oder Aschkali nicht weiter leben konnten und dann illegal wieder hierher gekommen sind. Das ist eine Situation, die nicht gerade als berauschend zu beurteilen ist.
Ich möchte noch auf den anerkennenswerten Bericht des Statistischen Landesamts „Bevölkerungsstrukturen und Entwicklung in Rheinland-Pfalz“ hinweisen, der darauf aufmerksam macht, dass wir uns über die Zuwanderungspolitik intensiver unterhalten müssen.
Der Petitionsausschuss ist für die Politik eine Art Seismograph für die Entwicklungsnotwendigkeit von Gesetzen. Deshalb wünsche ich mir, dass wir im Parlament ein bisschen hinhören. Ich sehe zwei Dinge auf uns zukommen, die sich zwar statistisch noch nicht so sehr bemerkbar machen, uns in den nächsten Monaten aber sicher erreichen werden. Das eine ist die Frage der Grundsicherung, insbesondere die Frage des Schonvermögens, weil es in einer zunehmenden Zahl von Petitionen darum geht, dass ältere Menschen für ihre Beerdigung etwas zurückgelegt haben und in diesem Fall Probleme entstehen, weil die Rücklagen nicht geschützt sind. Wir müssen darüber nachdenken, ob wir in dieser Hinsicht etwas machen können. Das Zweite, was auf uns zukommt, ist eine politische Frage. Uns erreichen erste Eingaben gegen die Schließung von Kindertagesstätten und Schulen. Wir versuchen dann, den Menschen zu vermitteln, dass eine Notwendigkeit dazu besteht. Es ist eine politische Aufgabe, aufzuklären und die Menschen auf diesem Weg mitzunehmen.
Abschließend sage ich noch etwas zur Strafvollzugskommission, dem ständigen Unterausschuss des Petitionsausschusses. Die Zahl der regelmäßigen Sitzungen habe ich bereits erwähnt. Über die Wahlperiode hinweg werden wir alle Justizvollzugsanstalten mindestens einmal und teilweise zweimal besuchen. In diesem Zusammenhang ist der beeindruckende Besuch in Rohrbach erwähnenswert. Dort hat man mit technischen Mitteln und einer pfiffigen Bauplanung dafür gesorgt, dass erhebliche Einsparungen, auch im Personalbereich, und zwar nicht bei den Gefangenen, sondern im Bereich der Sicherheit, gewährleistet sind. Ein Besuch bei der Justizvollzugsanstalt in Koblenz hat deutlich gemacht, welch unglaublich starken Umschlag es dort gibt. Dies war mir und den meisten Mitgliedern des Ausschusses nicht bekannt. Dort sind Menschen zum Teil nur Tage. Deshalb müssen wir etwas unternehmen, um die Situation zu verbessern.
Erwähnenswert ist die Anhörung zum Thema „Russlanddeutsche im Strafvollzug“, die wir im Oktober 2002 durchgeführt haben. Ich verweise auf Heft 19 der Schriftenreihe des Landtags Rheinland-Pfalz. Außerdem gibt es eine beim Justizministerium angesiedelte Arbeitsgruppe, die sich damit befasst. Das so weit als Ergänzung zu dem ausführlichen Bericht des Bürgerbeauftragten.
Schließen möchte ich mit einem ausdrücklichen Dank an die Mitglieder des Ausschusses für die gute Zusammenarbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg, an die Landesregierung, die in diesem Ausschuss immer als echter Partner zur Verfügung stand, und – das habe ich mir bis zum Schluss aufgehoben – an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung, die uns bei dieser Arbeit unterstützt haben.
Das reicht von der Gestaltung der Broschüre „Russlanddeutsche im Strafvollzug“ bis hin zu einer ausführlichen, gar nicht so einfachen Protokollführung. Das gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten. Auch in diesem Fall ist die Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten und der Mannschaft, die er hat, eine hervorragende. Ich wünsche mir, dass das in der Zukunft so bleibt.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bürgerbeauftragte und sein Büro haben im vergangenen Jahr viele Fälle zu bearbeiten gehabt. In nahezu drei Viertel aller Fälle konnte geholfen werden. Das ist meiner Meinung nach eine gute Zahl. Es waren oft die kleinen Dinge des Lebens, in denen vermittelt werden konnte. Ich weiß aber nicht, ob es unbedingt notwendig war, dass im Bericht gesondert aufgeführt wird, dass eine Ehrennadel neu beschafft worden ist. Ähnliches gilt auch für einige ausgewählte Beispiele. Ich will nur zwei Beispiele kurz anführen.
Im Bericht des Bürgerbeauftragten steht, dass die Petitionen zu Fragen des Ausländerwesens 9 % der Petitionen ausmachten und die Eingaben zu den verschiedenen Bereichen des Strafvollzugs sogar zurückgegangen sind. Bei den Einzelbeispielen sind aber fast 40 % aufgelistet worden. Das ist meiner Meinung nach ein unverhältnismäßig großer Anteil.
Ich gebe aber auch zu, dass der Bericht in diesem Jahr frei von Schnörkeleien ist. Ich erinnere daran, dass wir im vergangenen Jahr auch noch eine Auflistung von Gesetzestexten zu lesen hatten. Das ist im vergangenen Jahr auch von uns kritisiert worden. So ganz frei ist er aber doch nicht. Es gibt eine Menge Informationen über die Vernetzung des Petitionswesens auf verschiedenen Ebenen. Da tauchen dann so Stichworte wie „Europäischer Bürgerbeauftragter“ und „Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments“ auf. Einige aus unserer Fraktion haben sich gefragt, ob es da mögliche Abwanderungsgedanken des Bürgerbeauftragten gibt. Wenn man zumindest das letzte Ergebnis sieht, ist das eine recht gute Bewerbungsgrundlage.
Damit komme ich ganz konkret zur Arbeit des Bürgerbeauftragten und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich kann für meine Fraktion festhalten, dass sie von uns aus als gut bezeichnet wird und die Zusammenarbeit als äußerst angenehm angesehen wird. Wir, die CDUFraktion, stellen fest, dass es in grundsätzlichen Fragen eigentlich keine abweichenden Positionen gibt. Das gilt auch für die übrigen Parteien. Es sind oftmals nur die handelnden Personen vor Ort, die etwas für Irritationen sorgen. Da gibt es zum Beispiel den Kollegen aus dem Landtag mit dem Werkzeugnamen, der sich vor seinen Oberbürgermeister stellt. Oder da gibt es in einer Verwaltung einen Mitarbeiter, der seine Sicht der Dinge eindeutig und offen formulieren musste.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen aber ganz offen: Für unsere Arbeit gilt, dass wir uns letztlich an den Fakten orientieren. Damit fahren wir insgesamt gut.
Ich möchte noch speziell auf die Sprechtage für Blinde und Gehörlose eingehen. Der Start war nicht von Erfolg gekrönt. Da gab es vielleicht auch ein paar organisatorische Schwierigkeiten. Allerdings ist das meiner Meinung nach der richtige Weg, um die Arbeit des Petitionsausschusses und des Bürgerbeauftragten auch auf dieser Basis anzubieten. Herr Bürgerbeauftragter, ich fordere Sie auf, das noch einmal anzubieten.
Bei dieser Ausgangslage halte ich für die CDU-Fraktion fest, dass Sie die CDU auch weiter als Partner an Ihrer Seite haben werden, wenn wir in der Form wie bisher weiter zusammenarbeiten können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Heute stehen zwei Tagesordnungspunkte zur Debatte, die sehr sachnah und in einer engen Beziehung zueinander stehen. Das, was sich normal im Büro des Bürgerbeauftragten im stillen Kämmerlein oder in nicht öffentlichen Sitzungen des Petitionsausschusses abspielt, steht einmal im Jahr – so wie heute – im Plenum des Landtags auch ein bisschen in der Öffentlichkeit.
Zunächst geht es um den Bericht des Bürgerbeauftragten unseres Landes. Dieser Bericht liegt den Mitgliedern dieses Hauses seit Frühjahr schriftlich ausführlich vor. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass Sie diesen Bericht fast genauso ausführlich gelesen haben, wie dies bei mir der Fall war, sodass ich mich auf einige wesentliche Punkte beschränken kann.
Ich möchte dem Bericht des Ausschussvorsitzenden, Herrn Kollegen Dröscher, nichts hinzufügen. Ich möchte vielmehr aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion und
Meine Damen und Herren, beide Institutionen, das Amt des Bürgerbeauftragten zusammen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Petitionsausschuss, sind Einrichtungen unserer Verfassung. Sie sind Ausfluss und Ergebnis eines demokratischen Systems. Sie übernehmen die Kontrolle über den umfangreichen Behördenapparat und sind ein zusätzlicher Kontrollmechanismus über die an sich bereits vorhandenen Kontrolleinrichtungen hinaus, nämlich der Gerichte als eine der drei Staatsgewalten.
Diese zusätzliche demokratische Kontrolleinrichtung funktioniert aber nur dann, wenn alle Beteiligten und Betroffenen richtig, ernsthaft und verantwortungsvoll damit umgehen. So kommt es in der täglichen Praxis des Bürgerbeauftragten immer wieder vor, dass Behördenchefs, zum Beispiel Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte, nicht immer die verfassungsmäßige Stellung des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses so sehen und Anfragen und Bitten liegen lassen, zögerlich oder hinausschleppend behandeln. Man hat manchmal den Eindruck, dass sich Funktionsträger unseres Gemeinwesens zu stark kontrolliert und überwacht fühlen.
Eigentlich müsste es in unserer gewachsenen demokratischen Landschaft selbstverständlich sein, den Recherchen, Anfragen und Bitten sowohl des Bürgerbeauftragten als auch des Petitionsausschusses nachzukommen, dies zunächst auch unabhängig davon, ob man selbst eine Petition, die man auf den Tisch bekommt, für abwegig oder überflüssig hält. Zumindest sollte man ein bisschen Verständnis dafür aufbringen, dass sich jemand Beschwerde führend an eine legitime Verfassungsinstanz wendet. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich dieses Verhalten wenig verändert, auch wenn eine ganz leichte Tendenz in Richtung auf eine Verbesserung zu verzeichnen war.
Die Anzahl der Petitionen im Berichtsraum 2002 hat – Herr Kollege Dröscher hat das bereits gesagt – die Marke von 3.000 wieder überschritten, obwohl ein leichter Rückgang gegenüber dem Jahr 2001 zu verzeichnen war.
In Bezug auf die Petenten ist mir aufgefallen, dass Männer wohl beschwerdefreundlicher sind als Frauen.
Das Verhältnis beläuft sich nämlich auf 64 % männliche Petenten, während nur 36 % der Petitionen auf Frauen entfallen. Ich möchte weder darauf eingehen noch darüber spekulieren und auch nicht darüber philosophieren, woran das liegt.
Lassen Sie mich noch zwei Zahlen bezüglich der Art der Erledigung erwähnen. Das ist bereits erwähnt worden. In 73 % der Fälle konnte abgeholfen werden. In 27 % der Fälle war dies leider nicht möglich. Dazu muss man aber
anfügen, dass recht oft in den Fällen, bei denen keine direkte Abhilfe möglich war, für den Petenten doch etwas herausgekommen ist, nämlich Aufklärung des Falles und Aufklärung des Petenten über Verwaltungsabläufe, über rechtliche Zusammenhänge und dergleichen. Das war zuvor offensichtlich oft im Verhältnis zwischen der handelnden Behörde und dem Bürger so nicht möglich. In vielen Fällen könnte – das ist unsere Einschätzung – manche Petition vermieden werden, wenn im Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern seitens der Behörden etwas mehr Fingerspitzengefühl gezeigt würde und etwas mehr zur Aufklärung der Sachverhalte und Verfahrensabläufe beigetragen würde.
Bei der Arbeit des Petitionsausschusses nimmt das Thema „Zuwanderung“ hinsichtlich des Aufkommens an Petitionen einen breiten Raum ein.
Wir haben dabei oftmals den Eindruck gewonnen, dass manches inzwischen leichter und einfacher wäre, wenn das vom Bundestag beschlossene Zuwanderungsgesetz bereits in Kraft getreten wäre.