Protokoll der Sitzung vom 10.10.2003

Herr Staatsminister Bauckhage, ich gehe davon aus, dass Sie die Pressemeldung aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung von gestern kennen. Frau Staatsministerin Bulmahn hat verlautbart, wie die Zahl bundesweit aussieht. Ich möchte Sie fragen, wie Sie für uns den einen Satz aus der Pressemeldung interpretieren können: „Es muss dauerhaft eine ausgeglichene Balance zwischen den suchenden Jugendlichen und dem Lehrstellenangebot erreicht werden“. Was muss man sich darunter vorstellen?

Frau Kohnle-Gros, das interpretiere ich so, wie sie es gesagt hat. Das muss auch dauerhaft erreicht werden. Es stellt sich nur die Frage, wie man das erreicht. In diesem Fall beteilige ich mich auch nicht an Spekulationen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Braun.

Herr Minister, Sie hatten Zahlen genannt, dass 32.945 Bewerber registriert sind. Insgesamt, wenn ich das richtig zusammengerechnet habe, sind über 20.000 vermittelt worden. Die Lücke zwischen den registrierten und zwischen den Vermittelten ist größer als zwischen denen, die noch suchen und den offenen Stellen. Wie schätzen Sie ein, welche Bewerber haben sich insgesamt vom Lehrstellenmarkt abgewendet?

Herr Dr. Braun, das ist eine Frage, die man nur beantworten kann, wenn man im Nebel bleibt. Die Intention Ihrer Frage ist doch jedem in diesem Hause klar. Ihnen geht es nicht um die Lehrstellen, sondern um etwas anderes. Das lassen wir aber jetzt einmal so stehen.

Man muss wissen, das belegt auch, dass eine ganze Menge Bewerberinnen und Bewerber ohne die Arbeitsverwaltung in die Ausbildungsverhältnisse hineingehen, sich selbst darum kümmern. Es geht so weit, dass es unterschiedliche Aktionen bis hin zu der IHK und HWK Koblenz, wo die Paten die Bewerber noch einmal an die Hand nehmen, gibt. Dies wird noch zu guten Ergebnissen führen. Nur, dann muss man spekulieren. Das tue ich aber nicht.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wiechmann.

Herr Staatsminister, unsere Intention ist, es geht uns um die jungen Menschen, die gern in eine Ausbildung möchten.

Ich habe auch meine Meinung dazu.

Herr Minister, ich weiß auch, dass es Ihnen um diese jungen Menschen geht. Die Frage, die sich insbesondere anschließt, ist: Wie lange müssen wir noch warten und welche realistische Einschätzung haben Sie, bis wann Sie verlässliche Daten haben und ob Sie glauben, dass sich wirklich auch substanziell etwas auf dem Ausbildungsmarkt bis Jahresende verändert?

Herr Abgeordneter, es wird sich bis Jahresende noch vieles substanziell verändern, weil das in der Vergangenheit immer so war. Ich kann Ihnen Zahlen Ende des Jahres gern liefern. Das ist gar keine Frage. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, man muss auch sehen, wir haben jetzt ein Verhältnis bei den Registraturen, dass man einmal sagt, 1.300 noch offene Stellen gegenüber 2.500, rund gerechnet, Stellenbewerbern. Da wird sich noch einiges bewegen. Ich werde nachher in der Aktuellen Stunde noch etwas dazu sagen. Wer gestern bei der Veranstaltung der Kammer war – ich gehe davon aus, dass Sie auch dort waren –, hat gesehen, dass der Endspurt noch viel genutzt hat. Allein die BASF legt jetzt auch noch einmal zu, die schon durch den Tarifvertrag ein hochinteressantes Modell hat. Das muss man auch einmal hier erwähnen.

Ich war neulich bei einem etwas größeren Mittelständler, der in diesem Jahr die Zahl seiner Auszubildenden von 120 auf 240 vor dem Hintergrund der Situation verdoppelt hat. Ich habe lange mit ihm gesprochen. Er hat mir erklärt, er mache das, weil die gesellschaftliche Aufgabe vorhanden ist, obwohl er sie im Betrieb hinterher nicht alle übernehmen könne.

Herr Wiechmann, wissen Sie, dass er keine geeigneten Bewerber dafür findet? Er braucht ein bestimmtes Niveau, weshalb er die 120 zusätzlichen Stellen nicht ohne weiteres besetzen kann. Nur diese eine Zahl ist viel – 120 plus. Diese eine Zahl steht in diesen Statistiken nicht drin.

Meine Damen und Herren, wir haben Gelegenheit, dieses Thema nachher noch einmal miteinander zu disku

tieren. Für jetzt stelle ich fest, dass die Mündliche Anfrage beantwortet ist.

Vielen Dank, Herr Minister.

(Beifall der FDP und der SPD)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Kohnle-Gros (CDU), Verzögerungen bei der Auszahlung von Erst- und Weiterförderungsanträgen der Ausbildungsförderung (BAföG) im Bereich der Universität Trier – Nummer 4 der Drucksache 14/2551 – betreffend, auf.

Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:

1. Treffen Presseberichte zu, wonach an der Universität Trier Studierende wegen personeller Unterbesetzung des BAföG-Amtes mehrere Monate auf ihr Geld warten müssen?

2. Wie begründet die Landesregierung die Unterbesetzung des BAföG-Amtes?

3. In wie vielen Fällen wurden Studentinnen und Studenten durch die Nichtauszahlung des BAföGs zur Aufgabe des Studiums gezwungen?

4. Mit welchen Wartezeiten haben Studierende, die zum Wintersemester 2003/2004 ihr Studium an der Universität Trier aufgenommen haben, für die Auszahlung des BAföGs zu rechnen?

Es antwortet Staatssekretär Härtel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt: Die Zahl der Studierenden, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert werden, war bis zum Jahr 1999 stark rückläufig. In einem ersten Schritt wurde durch das 20. BAföG-Änderungsgesetz diese Fehlentwicklung korrigiert.

Mit der dann folgenden grundlegenden BAföG-Reform durch das Ausbildungsförderungsreformgesetz, das zum 1. April 2001 in Kraft trat, wurde die Ausbildungsförderung noch einmal deutlich verbessert.

Überraschend war in der Folge das Ausmaß der Steigerung bei den Antragseingängen. Insbesondere war nicht vorhersehbar, dass nach einem enormen Antragszuwachs im Kalenderjahr 2002 diese Tendenz im Jahr 2003 ungebremst anhält. Nach den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen wurde die gesetzliche Erhöhung der Freibeträge vom Einkommen der Eltern stets rasch durch Lohn- und Gehaltssteigerungen aufgezehrt,

sodass die Zahl der Geförderten mittelfristig nahezu gleich blieb.

Bedingt durch die gestiegenen Studierendenzahlen und die gesamtwirtschaftlich schwierige Lage haben jetzt deutlich mehr Auszubildende Anspruch auf Förderung nach dem BAföG-Gesetz. Parallel kommen seit diesem Sommer für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BAföG-Ämter noch die bekannten Zusatzaufgaben hinzu, die im Zusammenhang mit dem Verdacht des missbräuchlichen BAföG-Bezugs stehen.

Herr Minister Zöllner hatte bereits im Wissenschaftsausschuss am 8. September auf diese zusätzliche Arbeitsbelastung aufmerksam gemacht und betont, dass die Bearbeitung aktueller Anträge im Zweifel Vorrang haben müsse. Weil in der Presse etwas anderes zu lesen war, möchte ich klarstellen: Weder der Bund noch mein Ministerium haben verlangt, die Datenabgleiche nach § 45 d des Einkommensteuergesetzes im Zusammenhang mit dem Verdacht des Missbrauchs vorrangig zu bearbeiten.

Da die Personalbemessung der BAföG-Ämter auf den Arbeitsanfall in früheren Jahren ausgelegt ist, ist die Situation folglich in allen Ämtern in Rheinland-Pfalz mehr oder weniger angespannt.

Zu Frage 1: Es ist zutreffend, dass die Bearbeitungsdauer von BAföG-Anträgen beim Amt für Ausbildungsförderung der Universität Trier mit seinen Außenstellen an der Fachhochschule Trier und am Umweltcampus Birkenfeld fünf bis sechs Monate betragen kann. Dabei muss man allerdings sehen, dass hierin auch die Anträge enthalten sind – das sind nicht wenige –, die wegen unvollständiger Angaben bzw. fehlender Unterlagen gar nicht entscheidungsreif sind.

Seit April 2003 sind die Studierenden informiert worden, ihren Erst- oder Wiederholungsantrag für das Winters emester 2003/2004 möglichst frühzeitig zu stellen. Dieser Appell hat in Trier nicht so viel Resonanz gefunden wie an anderen Hochschulstandorten, zum Beispiel Landau, die deshalb geringere Probleme haben.

Zu Frage 2: Bereits im Dezember 2002 hatte mein Ministerium die Bemessungszahl für die Bearbeitungsfälle mit Wirkung vom 1. Januar 2003 auf 520 Fälle je Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter als Zielgröße festgesetzt. Dies bedeutet eine deutliche Reduzierung der bis dahin geltenden Zielgröße von 560 Bearbeitungsfällen.

Darüber hinaus haben wir Vorgaben für die Organisationsstruktur der Ämter für Ausbildungsförderung bei den Hochschulen gemacht. Dabei war allerdings klar, dass die an einzelnen BAföG-Ämtern notwendige Umstrukturierung nicht von heute auf morgen erfolgen kann. Auch beim Amt für Ausbildungsförderung der Universität Trier wurde die angestrebte Organisationsstruktur noch nicht realisiert.

Wie dargestellt, resultiert die faktische Unterbesetzung des BAföG-Amts Trier in erster Linie aus der stark gestiegenen Antragszahl. Die Zahl der Anträge pro Jahr stieg von 3.642 in 2000 auf 4.319 in 2001 und auf 4.900 in 2002. Nach den neuesten Schätzungen des BAföG

Amts Trier sind in diesem Jahr rund 5.200 Anträge zu erwarten, von denen 3.600 bereits eingegangen sind.

Zur Bearbeitung wären nach der erwähnten Messzahl 10 Beschäftigte in Vollzeit erforderlich. Tatsächlich sind aber nur 8,5 Stellen vorhanden. Insbesondere die Kapazität für die Bearbeitung schwieriger Fälle ist derzeit zu knapp.

Das Problem der verlängerten Bearbeitungszeiten kann mittelfristig nur im Rahmen des Personalbemessungskonzepts gelöst werden. Die Stellen in den BAföGÄmtern werden als Sondertatbestand innerhalb des PBK, des Personalbemessungskonzepts, wie Sie wissen, mit berücksichtigt und im Einvernehmen mit den Hochschulen angepasst.

Die Verbesserung der prekären Personalsituation an den Ämtern für Ausbildungsförderung genießt Priorität. Sie kann jedoch nicht losgelöst von der allgemeinen Haushaltslage der Hochschulen und des Landes betrachtet werden.

Zu Frage 3: Ob es Fälle gibt, in denen Studentinnen und Studenten durch die Verzögerung bei der Auszahlung des BAföG zur Aufgabe des Studiums gezwungen wurden, ist nicht bekannt.

Zu Frage 4: Um den Studienanfängern kurzfristig zu helfen, wurde das Amt für Ausbildungsförderung der Universität Trier mit Schreiben vom 16. September 2003 angewiesen, trotz des damit verbundenen zusätzlichen Aufwands bei den Erstanträgen Abschlagszahlungen zu leisten. Diese Möglichkeit eröffnet § 51 Abs. 2 des BAföG-Gesetzes.

Danach kann für die Dauer von vier Monaten BAföG bis zu einer Höhe von 360 Euro unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden. Auch für die Studierenden, die bereits BAföG erhalten und Weiterförderung beantragt haben, gibt es die Möglichkeit, die Zahlung fortzuführen.

Nach § 50 Abs. 4 BAföG-Gesetz kann die Förderung in Höhe des früheren Bewilligungsbescheids unter dem Vorbehalt der Rückforderung vorläufig weiter geleistet werden.

Wir haben das BAföG-Amt der Universität Trier aufgefordert, auch von dieser Möglichkeit verstärkt Gebrauch zu machen. Ich gehe davon aus, dass es mit diesem Instrumentarium gelingt, die Wartezeiten der Bearbeitung der Erstanträge und der Weiterförderungsanträge deutlich zu verringern.

So weit die Antworten.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.

Sie sagten soeben, die Personalsituation solle über eine bessere Bewertung im Personalbemessungskonzept

verbessert werden. Das Personalbemessungskonzept war immer so ausgestattet, dass neu verteilt wird, was bisher vorhanden war. Wie soll das in diesem Fall passieren? Müssen andere Bereiche etwas abgeben? – Unter den Hochschulen kann dies offensichtlich nicht ausgeglichen werden. Also müsste es intern eine Verschiebung geben. Wie muss man sich das vorstellen?

Sie sagen es. Auch in diesem Bereich gilt der Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit unserer Hochschulen. Das ist der Preis, den wir gemeinsam im Zusammenhang mit einer Stärkung der Autonomie der Hochschulen für richtig halten. Wie ich dargestellt habe, ist dieses Problem kurzfristig nicht zu lösen, weil in der Tat Prioritäten gesetzt werden müssen. Dies muss universitätsintern geleistet werden. Es ist allerdings keine Frage, dass wir bei der zukünftigen Erörterung des Personalbemessungskonzepts mit den Hochschulen auf diese Frage gesondert eingehen müssen.

Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Kohnle-Gros.