Sehr geehrte Frau Ministerin! Was wir vor allen Dingen bemängeln, ist, dass seitens der Verbandsgemeinde, seitens der Firma seit April dieses Jahres Gesprächswünsche, Gesprächsbitten schriftlich und mündlich geäußert wurden und bis heute von Ihnen nicht darauf eingegangen wurde. Jetzt, am 18. Dezember, ist ein Besuch zugesagt.
Der zweite Punkt: Wenn diese Integrationsfirma in einem Zeitungsartikel selbst darlegt, dass ihre Zielgröße 54 Mitarbeiter in dem reinen Textilbereich sind, dann sind sie nicht mehr nur bei einer Tonne.
Die eine Tonne haben sie jetzt bei zwölf Mitarbeitern. Das heißt, es geht in eine Situation hinein, die genau der Größenordnung der am Markt agierenden Firmen entspricht. (Zuruf des Abg. Schwarz, SPD)
Es kann nicht sein, dass mit öffentlichen Steuergeldern Integrationsbetriebe in Marktsegmenten gefördert werden, wodurch andere Firmen Arbeitsplätze abbauen. Das ist unser Ziel. Das muss klargestellt werden.
Wer diesem Vorschlag der Fraktion der CDU zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig.
...tes Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2513 – Zweite Beratung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Sitzung des Innenausschusses am 13. November dieses Jahres wurde der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Gemeindeordnung – es geht dabei um das so genannte Cross-BorderLeasing-Geschäft – behandelt.
Die Durchführung eines Anhörungsverfahrens wurde dabei einvernehmlich gegen die Stimme der Vertreterin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Ebenso mit dem gleichen Stimmenergebnis wird dem Landtag empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung, und zwar aus den bekannten Gründen. Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, – – –
Wie bitte? Ich bitte um Nachsicht. Angesichts der so eindeutigen Mehrheitssituation war ich versucht – – –
Herr Präsident, selbstredend! Wenn wir so vorgehen würden, könnten wir uns viele Reden sparen. Das kann es wohl nicht sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Cross-BorderLeasing-Geschäfte, ein Wust eines Begriffs. Wie soll man ihn in fünf Minuten erklären und dann noch etwas hinzufügen? Ich will es mit einem Zeugen probieren, der sagt, bei solchen Geschäften handele es sich in Wirklichkeit um nichts anderes als um gute alte Steuerhinterziehung. Das sagt der amerikanische republikanische Senator Chuck Grassley, auf den ich noch zurückkommen werde.
Wir haben diesen Gesetzentwurf eingebracht. Er ist in die Beratung gegangen – dazu wird gleich noch etwas zu sagen sein –, weil wir nicht nur den Umstand der Steuerhinterziehung sehen, sondern weil es ganz große Risiken für die Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik gibt, die ihr Anlagevermögen in die Vereinigten Staaten verleihen, um an Steuerhinterziehung, könnte man jetzt sagen, zu verdienen, und weil damit ganz große Risiken für die Gemeinden verbunden sind.
Diese Risiken – ich will sie noch einmal kurz skizzieren – bestehen in möglicherweise horrend hohen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten, die vor amerikanischen Gerichten ausgetragen werden müssten. Sie bestehen in der uns icheren Zukunft der Verträge – diesbezüglich hat es eine neue Entwicklung gegeben, zu der ich Ihnen auch gleich noch etwas sagen kann, im amerikanischen Schadenersatzrecht, das, anders als das deutsche, wenig kalkulierbar ist, was die Höhe möglicher Schadenersatzforderungen angeht – und dem bereits genannten schlechten Beispiel für Steuerzahlerinnen und -zahler hierzulande.
In diesem Landtag hat es eine erstaunliche Diskussion – ich will nicht übertreiben –, erstaunliche Wortmeldungen in dieser Frage gegeben; denn es hat eigentlich keine Auseinandersetzung stattgefunden. Im Grundsatz wurden die Bedenken oder wurde die Analyse der Gefahren gar nicht bestritten.
Trotzdem hat man sich kaum auseinander gesetzt. Man hat Nein gesagt. Man hat noch nicht einmal eine Anhörung im Ausschuss zugelassen, was ich eigentlich für eine Selbstverständlichkeit gehalten hätte, und man hat
sich weitgehend in Ignoranz geübt, obwohl man – wie gesagt – die Gefahren nicht geleugnet hat. Das ist zunächst einmal ein ziemlich erstaunlicher Vorgang.
Nun werden manchmal Initiativen aufgegriffen, wo man es nicht denkt. Dieses Mal ist vielleicht die GRÜNENInitiative in den USA selbst auf einen fruchtbaren Boden gefallen.
Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ vom 5. Dezember, aus der ich mit der Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren will, berichtet uns Folgendes: „Der US-Kongress hat ein Gesetz in Vorbereitung, das Cross-BorderLeasing-Geschäfte grundsätzlich verbieten soll und sogar bestehende Verträge – da müssen Sie aufpassen – infrage stellen könnte. Diese Leasing-Modelle sind eine Trickserei zulasten der amerikanischen Steuerzahler, sagt wieder Senator Chuck Grassley.“
(Creutzmann, FDP: Aber nicht Steuerhinterziehung! – Hartloff, SPD: Der saß auf der Zuschauertribüne und hat das Gesetz eingebracht!)
Das war das erste Zitat. Nun kommt der Sprecher des nordrhein-westfälischen Innenministeriums zu Wort, des Bundeslandes, das am meisten bislang von CrossBorder-Leasing-Geschäften betroffen ist. Er sagt: „Wenn die Steuervorteile in den USA abgeschafft werden, müssen die Städte nun unbedingt ihre Verträge überprüfen. Nur wenn die Abschaffung der Steuervorteile zulasten der US-Vertragspartner gehe, seien die deutschen Städte aus dem Schneider“. Harmeier: „Sonst wird es ein Bum erang.“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben nicht einmal mit einer solchen Vehemenz auf diese Risiken, nämlich einer Gesetzesänderung in den USA hingewiesen. Nun stehen wir möglicherweise kurz davor, dass ein Risiko erwächst, das immens ist.
Auch wenn diese Gesetzesänderung in den USA nicht stattfindet, sondern vielleicht in einem Jahr, zwei oder in drei Jahren, zeigt es doch, dass wir es mit Unwägbarkeiten zu tun haben, die innerhalb von Deutschland und von Rheinland-Pfalz nicht, aber auch gar nicht zu beeinflussen sind. Nur auf einem Weg sind sie zu beeinflussen,
nämlich auf dem Weg, dass man in Deutschland, in Rheinland-Pfalz solchen Gesetzen rechtlich die Grundlage entzieht. Das geht nur über ein Verbot von CrossBorder-Leasing-Geschäften und ähnlichen Geschäften.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Marz, die politisch kontroverse Debatte um die Art und Weise, wie man kommunale Haushaltssanierung betreiben kann, hat – darin stimmen wir sicherlich überein – auch das Instrument von grenzüberschreitenden Leasingmodellen, insbesondere von USCross-Border-Leasing, hervorgebracht und ins Zentrum der Betrachtung gerückt. Waren es am Anfang – auch darin stimme ich in der Bewertung mit Ihnen überein – noch kleine Objekte, über die deutsche Kommunen mit amerikanischen Firmen Verträge abgeschlossen haben, so sind es mittlerweile Rathäuser, Schulen, Messen, ganze Wasser- und Schienennetze sowie Flughäfen. Hatten die ersten Immobilien einen Wert von 50 Millionen US-Dollar, so hat mittlerweile die größte Transaktion ein Volumen von 1,7 Milliarden US-Dollar angenommen.
Ich möchte nun nicht erneut auf die Vorteile und Risiken von Cross-Border-Leasing eingehen. Diese sind längst ausgetauscht. Es gibt dazu auch eine Menge an Literatur in zahlreichen Veröffentlichungen. Ich will nicht verhehlen, dass die SPD-Fraktion diesen Transaktionen kritisch gegenübersteht, was aber nicht bedeutet, dass wir gleich alles verbieten, was wir kritisch sehen. Wir können nicht auf der einen Seite heilige Eide schwören, dass wir die kommunale Selbstverwaltung stärken wollen, indem wir Vorschriften abbauen, Richtlinien abschaffen und Standards freigeben wollen, aber auf der anderen Seite erneut in eine Regelungswut verfallen, wenn es uns in einem Punkt nicht passt.