Alle unsere Kommunalpolitiker und Kommunalverwaltungen sind selbst in der Lage, zu entscheiden, was für sie das Richtige ist und was nicht. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab, nur aus diesem Grund. Die Koalitionsfraktionen haben das Vertrauen in die Kommunalpolitik, was Ihnen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN offensichtlich abgeht.
Das Cross-Border-Leasing ist noch in keinem einzigen Bundesland verboten, und es gibt keinen Grund, warum wir den Anfang machen sollten, unseren Kommunen Verbote aufzuerlegen. Nach unserer Gemeindeordnung ist es Sache der Kommunen, im Rahmen ihres Selbs tverwaltungsrechts eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sie derartige Geschäfte tätigen wollen oder nicht. Die Gemeinderäte und Kreistage können sich dabei mittlerweile zahlreicher Berater bedienen, aber es ist letztendlich ihre Aufgabe, die rechtlichen, finanziellen und steuerrechtlichen Konsequenzen selbst zu bewerten. Es ist
Außerdem haben wir Aufsichtsbehörden, die mit ihrer Kompetenz die Kommunen beraten und notfalls auch von solchen Geschäften abraten werden.
Ob uns also etwas persönlich oder politisch passt oder nicht, wir haben selbstverantwortliche Entscheidungen der Kommunen zu respektieren. In unserer Gemeindeordnung hat die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung eine hervorgehobene Rolle und nicht deren Schwächung. Cross-Border-Leasing-Geschäfte bieten deshalb keinen Anlass, von dieser Haltung zulasten der kommunalen Eigenverantwortung abzuweichen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Warum kommen eigentlich die Gemeinden, Städte und Landkreise auf die Idee, Cross-Border-LeasingVerträge abzuschließen?
Manche sind sogar schon kollabiert. Ich weiß gar nicht, weshalb Sie darüber lachen. Die Situation ist sehr viel ernster. Deshalb klammern sich viele Kommunen an den letzten Strohhalm und suchen Alternativen und Lösungsmöglichkeiten.
Die Einnahmen zu verbessern, ist schwer möglich. Ich bin auch nicht sehr zuversichtlich, was die Gemeindefinanzreform angeht.
Meine Damen und Herren, die dritte Möglichkeit ist, Tafelsilber zu verkaufen. Aber das meiste ist auch schon verkauft, und viele positive Beispiele gibt es davon auch nicht.
Die vierte Alternative ist das Cross-Border-Leasing, für die einen sicherlich des Teufels, für die anderen ein Heilmittel. Ich denke aber, man muss schon einmal fragen, ob wir als Parlament den Gemeinden verbieten, im Rahmen der Selbstverwaltung die Verantwortung dort zu übernehmen, wo sie eigentlich hingehört, nämlich in die Vertretungen in den Gebietskörperschaften.
Meine Damen und Herren, die Gebietskörperschaften haben abzuwägen, in welchem Verhältnis der ökonom ische Vorteil zu den Pflichten und Risiken steht. Die Städte sind im Grunde genommen in der Lage, die Problematik zu überblicken, wenn sie sich externen Sachverstands bedienen.
Ja, teuer ist im Grunde genommen jede Finanzierung, wie wir wissen. Deswegen müsste es auch in diesem Bereich möglich sein.
Die Kommunen müssen das Risiko abschätzen. Unsere bisherigen Haushaltsvorschriften und die Regelungen insbesondere im Gemeindehaushaltsrecht reichen dafür eigentlich aus. Deswegen ist ohne Zweifel ein finanzieller Vorteil beim Cross-Border-Leasing derzeit immer festzustellen.
Alle reden von Standardabbau. Wir würden mit dem Vorschlag der GRÜNEN so etwas wieder in die Gemeindeordnung einführen.
Außerdem haben wir relativ wenige Fälle von CrossBorder-Leasing in Rheinland-Pfalz. Deshalb ist es sicherlich nicht von großem Interesse, die Gemeindeordnung zu ändern.
Wir haben auch bisher noch nicht feststellen können, dass in anderen Bundesländern das Cross-BorderLeasing verboten worden ist. Rund 200 Kommunen haben solche Verträge auf Bundesebene abgeschlossen. Wenn ich richtig unterrichtet bin, sind es rund 50 Milliarden, die verleast wurden, und dies alles ohne die Änderung von Gemeindeordnungen, meine Damen und Herren. Deshalb sehe ich auch kein Bedürfnis zu weiteren gesetzgeberischen Maßnahmen.
Es spricht überhaupt nichts dagegen, wenn sich die Gemeinden, Städte und Landkreise beraten lassen. Sachsen beispielsweise tut dies, und dort ist schon von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht worden. Ich gebe zweifelsohne zu, dass es Risiken gibt. Ich nenne beispielsweise die Steuerfalle, die Einführung der amerikanischen Quellensteuer, Konkurse von Banken sowie langfristige Bestandsgarantien. Zweifelsohne muss man bei diesen drei Punkten eine genaue Prüfung vornehmen.
Herr Marz, aber was Sie als Aussage eines Amerikaners geschildert haben, ist bei Rechtswissenschaftlern genau andersherum gesagt worden. Risiken bestehen für sie im Grunde genommen gar nicht. Darüber gibt es auch Aussagen. Deswegen können wir das eine gegen das andere mit Sicherheit immer wieder abwägen.
Das Cross-Border-Leasing ist zweifelsohne ein neues Finanzierungsinstrument; das ist gar keine Frage. Warum sollten wir den Kommunen diese Möglichkeit verwehren? Ich bin ganz sicher, dass sich die Gemeinden, Städte und Landkreise ihrer Verantwortung bewusst sind und immer ihre Verträge danach abschließen. Wenn ich dies wie Herr Marz als Steuerbetrug ansehen würde, hätten all diejenigen Steuerbetrug begangen, die bisher diese Verträge abgeschlossen haben. Ich finde, das ist doch echt schon ein starkes Stück.
Die Objekte müssen zweifelsohne sehr gut und sehr sorgfältig ausgewählt werden, weil wir alle wissen, dass man nicht alles mit diesen Verträgen erreichen kann.
Ich denke, auch Versicherungen müssen abgeschlossen werden. All diese Möglichkeiten sind gegeben. Unabhängig davon, wie kritisch ich den einen oder den anderen Punkt beurteile, geht es uns eigentlich darum, die Gemeindeordnung nicht zusätzlich mit irgendwelchen Bestimmungen zu belasten. Wir werden diesen Entwurf natürlich ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das System des so genannten Cross-BorderLeasings zu erläutern, möchte ich mir heute ersparen, auch wenn einige Kolleginnen und Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sicher noch Beratungsbedarf hätten. Auf die Risiken solcher Geschäfte wurde im Rahmen der ersten Beratung von jedem Redner mehr als deutlich hingewiesen. Diese Risiken dürfen keinesfalls unterschätzt werden, auch wenn sie meines Erachtens durch geeignete vertragliche Ausgestaltungen deutlich reduziert werden können.
Herr Kollege vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dennoch erachte ich es als blinden Aktionismus, den rheinlandpfälzischen Kommunen den Abschluss von CrossBorder-Leasing-Geschäften aufgrund der mit diesen einhergehenden Risiken per Landesgesetz zu verbieten. Die überwiegende Zahl der Kommunalpolitiker in unserem Land weiß sehr wohl das Für und Wider von diesen Cross-Border-Leasing-Geschäften richtig einzuschätzen und abzuwägen.
Dazu brauchen sie keine staatliche Bevormundung, wie es BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anstreben. Herr Kollege Marz, auch hier gilt wieder der Satz: Fällt den GRÜNEN etwas ein, muss es eine neue Vorschrift sein. –
Die FDP spricht sich für weniger Staat und mehr Eigenverantwortung aus. Im Gegensatz zur Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen wir Liberale uneingeschränkt zur kommunalen Selbstverwaltung. Keineswegs werden wir hiervon in einem Bereich, in dem die kommunale Selbstverwaltung hervorragend funktioniert, abweichen.
Dass die kommunale Selbstverwaltung in RheinlandPfalz gerade beim Abschluss von Cross-Border-LeasingGeschäften hervorragend funktioniert, zeigt die Tatsache, dass bislang nur eine einzige kommunale Gebietskörperschaft, nämlich die Stadt Kaiserslautern, ein Cross-Border-Leasing-Geschäft abgeschlossen hat.
Herr Kollege Braun wird Ihnen bestätigen, das Müllheizkraftwerk Ludwigshafen hat es einmal in Erwägung gezogen, letztendlich aber davon abgesehen, weil ein solches Geschäft bei aller Abwägung auf eine so lange Zeit nicht zu verantworten ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, hören Sie doch endlich auf, ständig den „Teufel an die Wand zu malen“ – dies in Anführungszeichen –. Verabschieden Sie sich endlich von dem untauglichen Versuch, der Bevölkerung in Rheinland-Pfalz bei jeder Gelegenheit in irgendeinem Bereich gesetzlichen Handlungsbedarf zu suggerieren, der in keiner Weise geboten ist.
Die Kommunen in Rheinland-Pfalz entscheiden im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung sehr verantwortungsvoll über langfristig bindende Verträge, sodass es keinesfalls gerechtfertigt ist, einen derart gravierenden Eingriff in ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung vorzunehmen und den Gemeinden und Gemeindeverbänden den Abschluss von CrossBorder-Leasing-Geschäften gesetzlich zu verbieten.