Protokoll der Sitzung vom 10.12.2003

Es tut mir Leid, dass ich Ihnen das erklären muss. Wenn aber eine Feuerwehr frühzeitiger gewarnt wird, dann wird das Risiko für die Feuerwehr geringer. Das ist doch völlig klar.

(Beifall bei der SPD)

Wenn beim ersten Rauch der Melder angeht, dann ist die Feuerwehr doch viel schneller vor Ort, weil sie viel schneller gewarnt wird. Das ist doch für mich nachvollziehbar. Das sagen auch die Feuerwehrleute. Fragen Sie doch den Verband.

Manchmal fragt man sich wirklich, warum es so lange dauern muss, dass sich eine solche kleine Änderung mit einer möglicherweise großen Wirkung durchsetzt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Schreiner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über nicht weniger als über ein kleines Kästchen, das 4 Euro kostet.

(Zuruf von der SPD)

Ich verrate Ihnen gern meine Bezugsquelle. In Mainz bekommen Sie diese Dinger schon für 4 Euro. Wir reden aber auch einfach über nicht mehr und nicht weniger als über Menschenleben.

Das wissen wir nicht erst seit heute. Das wissen wir schon seit langem. Das sagen uns und Ihnen die Feuerwehrleute im Land schon seit Jahren. Ich gebe ihnen Recht, dass es eigentlich traurig ist, dass man ein Gesetz braucht, um diese technische Errungenschaft flächendeckend in Rheinland-Pfalz den Menschen nahe zu bringen. Ich wünsche mir das Gesetz als Werbung an die Eigentümer von Wohnungen, nicht nur beim Neubau, sondern auch beim Bestand. Ich erwarte, dass die Menschen sagen: Jetzt bauen wir diesen Melder ein; denn Rauchwarnmelder retten Leben.

Wir werden nicht verhindern können, dass Häuser brennen, wenn zum Beispiel ein Kabel schmort oder jemand mit einer brennenden Zigarette ins Bett geht. Aber der Rauchwarnmelder wird viele Menschenleben retten können, er wird Rauchvergiftungen verhindern, er wird den Erstickungstod verhindern. Menschen sterben selten, wenn Häuser brennen, im Feuer, sie sterben vor allem durch den Rauch, durch die giftigen Gase, und sie sterben fast immer im Schlaf. Deshalb brauchen wir diese Rauchwarnmelder, die uns gegebenenfalls im Schlaf wecken, damit wir uns und andere retten können.

Wir brauchen diese Rauchwarnmelder vor allen Dingen in Schlafräumen. Es wäre schön, wenn sie nicht nur in Neubauten angebracht würden. Das ist ein Appell an alle Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer. Gerade im Altbaubestand wäre dies eine Investition, die sich lohnt.

Weil Menschen vor dem Tod und vor Vergiftungen durch Rauchgas geschützt werden – das ist der häufigste Schadenfall, wenn es brennt –, ist es vielleicht sogar wichtiger als viele, teure Auflagen an den passiven Brandschutz von Bauteilen. Was nützt es uns, wenn wir Bauteile in Neubauten haben, die 60 Minuten oder 90 Minuten dem Feuer standhalten – diese Bauteile sind häufig, wenn das Feuer gelöscht ist, sowieso durch das Löschwasser beschädigt –, wenn die Menschen gar nicht durch das Feuer, sondern durch den Rauch sterben.

Wir verbessern mit diesen Rauchwarnmeldern den Brandschutz effektiv. Dann gilt es aber auch zu prüfen, ob wir an anderer Stelle Anforderungen im Interesse aller den Situationen anpassen können. Wenn wir diese kostengünstige Verbesserung, die wirklich effizient ist, weil sie Personenschäden verhindert, die durch Rauchgase entstehen, durchsetzen, dann ist der zweite Schritt, dass wir prüfen können, an welchen Stellen wir Anforderungen an den passiven Brandschutz entrümpeln.

Über kurz oder lang werden wir uns wieder einmal mit der Landesbauordnung beschäftigen müssen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode sehr gute Erfahrungen gemacht, als wir dem bayerischen Vorbild gefolgt sind und in Rheinland-Pfalz auch die Landesbauordnung entrümpelt haben. Wir sind der Auffassung, wenn wir uns an die Bauvorschriften machen, dann sollten wir auch über diese Fragen nachdenken.

Vor diesem Hintergrund finde ich es auch gut, dass Sie im Gesetz weiser geworden sind, dass Sie nicht mehr die Bauart gesetzlich vorschreiben wollen. Wichtig ist, dass Brandmelder bauaufsichtlich zugelassen sind, ob sie am Stromnetz hängen oder nicht. Das ist nicht das Entscheidende. Wir verbauen uns damit auch Möglichkeiten, die vielleicht der technische Fortschritt bringt, die wir noch gar nicht kennen. Wichtig ist, dass wir diese Rauchwarnmelder haben. Wie die genaue Bauart ist, das soll uns hier nicht interessieren. Wichtig ist, dass die Rauchwarnmelder bauaufsichtlich zugelassen sind.

Insofern ist eine Vereinfachung der Rechtslage dadurch eingetreten, die zweifellos – Sie haben es angesprochen – vielleicht auch zu einer Beschleunigung der Einführung von Rauchmeldern führen wird. Das ist gut und richtig. Rauchwarnmelder sind ein wichtiger Beitrag. Wir werden daher dem Gesetz zustimmen.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Für die FDP-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Creutzmann das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Ausstattung von Privatwohnungen mit Rauchwarnmeldern ist für die FDP-Fraktion in erster Linie eine Frage der Eigenverantwortung der Wohnungsnutzer. Deshalb wäre es uns lieber gewesen, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger freiwillig Rauchwarnmelder in ihre Wohnungen einbauen ließen.

Alle Appelle in diese Richtung haben bisher allerdings wenig gefruchtet, sodass wir der Initiative der SPDFraktion zustimmen können, den Einbau derartiger Geräte in Rheinland-Pfalz zumindest in Wohnungsneubauten zur Pflicht zu machen.

Ich bin mir sicher, dass dies auch in der Bevölkerung auf Akzeptanz stoßen wird. Allerdings sehe ich diese Akzeptanz dann gefährdet, wenn mit dem Einbau von Rauchwarnmeldern ein neuer Bürokratismus entstehen sollte. In einer Zeit, in der alle Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit überprüft werden, kann und darf es nicht sein, dass wir neue Reglementierung schaffen würden. Deshalb erteilt die FDP-Fraktion Überlegungen eine entschiedene Absage, die den Einbau von Rauchwarnmeldern akribisch an irgendwelche

DIN-Vorschriften gebunden sehen wollen, deren Einhaltung wiederum für den Wohnungsnutzer kostenpflichtig und durch neu zu schaffende Überwachungsstellen in turnusmäßigen Abständen kontrolliert werden müsste.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich betone, dies ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht beabsichtigt. Vielmehr versprechen wir uns mit diesem Gesetz einen Schutzwall gegen eventuell geplante bürokratische und für die Bevölkerung mit zusätzlichen Kosten verbundene gesetzliche Regelungen, – –

(Zuruf des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Dr. Braun, das ist sehr wichtig, weil das eine Länderangelegenheit ist. Herr Kollege Pörksen, dieser Gesetzentwurf ist unbürokratisch. Das ist für uns entscheidend. Ich wollte noch ein Argument für diesen Gesetzentwurf bringen.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

die mit neuen DIN-Vorschriften geschaffen würden. Deswegen stimmt die FDP-Fraktion den Änderungen zu.

Es wäre vermessen zu glauben, dass Brandkatastrophen, wie beispielsweise unlängst die in Jülich, bei der sechs Menschen aufgrund einer Rauchvergiftung ums Leben kamen, mit den Gesetzesneuerungen gänzlich – ich betone „gänzlich“ – ausgeschlossen werden können; denn hundertprozentigen Schutz wird es auch mit einer Rauchwarnmelderpflicht nicht geben.

Gleichwohl bin ich fest davon überzeugt, dass sich dennoch durch den Einbau von Rauchwarnmeldern die Zahl von jährlich rund 600 Menschen, die an den Folgen eines Wohnungsbrandes sterben, signifikant – ich betone „signifikant“ – reduzieren lässt.

Meine Damen und Herren, derzeit verfügen weniger als zehn Prozent der Haushalte in Deutschland über einen Rauchwarnmelder. Deshalb möchte ich an dieser Stelle eindringlich an die Menschen in unserem Land apellieren, sich für wenig Geld zumindest batteriebetriebene Rauchwarnmelder in ihre Wohnungen einzubauen. Eines Tages könnten sie vielleicht einmal froh über diesen Entschluss sein, da er nämlich Menschenleben retten kann. Ich will dies noch einmal an dieser Stelle betonen.

Ich kann mich zu derjenigen Minderheit zählen, die sich freiwillig und zur eigenen Sicherheit für den Einbau eines Brandmelders entschieden hat.

(Beifall des Abg. Dr. Schiffmann, SPD)

Nach intensiver fachmännischer Beratung durch die Feuerwehr habe ich ein batteriebetriebenes Modell gewählt. Nicht zuletzt deshalb begrüße ich es mit Nachdruck, dass die Anregung der FDP-Landtagsfraktion aufgegriffen wurde und es künftig jedem Bauherrn selbst überlassen bleibt, ob er sich für einen Rauchmelder entscheidet, der ans Stromnetz angeschlossen wird, oder alternativ für ein batteriebetriebenes Gerät.

Entscheidend ist doch nur, einen funktionsfähigen Rauchmelder bei Ausbruch eines Brandes als Warngerät zur Verfügung zu haben. Gegenüber den Geräten, die ans Stromnetz angeschlossen werden müssen, haben batteriebetriebene Rauchmelder unter anderem den Vorteil, dass deren Einbau kostengünstiger erfolgen kann. Herr Kollege Schreiner hat vorhin ein Modell gezeigt.

Die FDP-Fraktion hält es für richtig, demjenigen die Auswahl des Gerätetyps zu überlassen, der letztlich dieses auch bezahlen muss. Dem wurde mit dem Änderungsantrag umfänglich Rechnung getragen, sodass die FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmt.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, ich begrüße auf der Zuschauertribüne Landfrauen aus Lambsheim, sowie Mitglieder der Senioren-Union aus Altenkirchen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Braun.

Herr Creutzmann, das war eine sehr sportliche Rede. Das war nämlich die „Creutzmann-Pirouette“, die Sie gedreht haben.

(Beifall der Abg. Frau Schneider-Forst und des Abg. Bracht, CDU)

Sie waren angeblich für die freie Verfügung und für die freie Entscheidung. Jetzt stimmen Sie dem Gesetz aber zu, um angeblich ein anderes Gesetz und Bürokratismus zu verhindern.

(Creutzmann, FDP: Sie müssen mehr informieren!)

Ich kann für meine Fraktion und für mich erklären, wir stimmen dem Gesetz zu, weil wir es überzeugend finden, dass Menschenleben durch den Einbau von Rauchwarnmeldern gerettet werden können

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

und weil es wenig kostet und viel bringt.