Das ist eine wunderbare Einrichtung, dass es solche Rauchwarnmelder gibt. Seit ich einen solchen Rauchwarnmelder im Kinderzimmer installiert habe, schlafe ich auch viel ruhiger, muss ich sagen.
Es ist wirklich so, wenn man die Nachrichten liest, wie viele Menschen an Rauchvergiftungen sterben und nicht
an Verbrennungen, sondern wirklich an Rauchvergiftungen, dann ist das eine durchaus sinnvolle Sache. Wir haben – deswegen können wir das alle aus Überzeugung mittragen, glaube ich – schon oft gelesen, was geschieht, wenn solche Rauchwarnmelder nicht vorhanden sind.
Es gab eine lange Diskussion um Rauchwarnmelder, ja oder nein. Wir haben das auch im Petitionsausschuss immer wieder diskutiert, weil es Petitionen in Richtung Rauchwarnmelder einzubauen gab und eine gesetzliche Regelung gefordert wurde.
Ich glaube, es hat sich die Vernunft durchgesetzt, und wir können begrüßen, dass wir in Rheinland-Pfalz als Erste und im Moment noch einzige, aber dann nicht einzige bleibend, ein solches Gesetz auf den Weg bringen, meine Damen und Herren.
Wichtig ist für uns auch, dass wir nicht zu strenge Vorschriften über die elektrische Anbindung der Rauchwarnmelder machen, weil, wenn ein solcher Standard gesetzt wird, es für alle anderen relativ schwierig wird, die günstigen Geräte zu vermarkten.
Deswegen wollen wir auch schnell durch die Beispielgebung des Gesetzes – das Gesetz kann nur den Neubau abdecken –, dass im Bestand, weil die meisten Menschen im Bestand wohnen und nicht im Neubau wohnen werden, möglichst schnell solche Rauchwarnmelder eingebaut werden und durch die Gesetzesvorgabe und durch die Vorbildfunktion dieses Gesetzes möglichst schnell flächendeckend Rauchwarnmelder installiert werden können. Es sind oft Kinder, die Opfer solcher Rauchvergiftungen werden, und deswegen ist es umso wichtiger, dass wir schnell handeln.
Eine Sache ist aber auch klar. Durch alle Vorschriften – egal, wie wir sie fassen – können wir nicht hundertprozentige Sicherheit gewährleisten. Es kann nämlich durchaus sein, dass jemand – so war es in der Anhörung zu hören – die Batterien aus dem Rauchmelder ausbaut und für sein Transistorradio nimmt oder für sonstige „wichtige“ Geräte, die man anscheinend im Moment eher unter Strom haben will als Rauchwarnmelder.
Es kann aber keine Aufgabe von Kontrolle sein, sondern es muss durch Überzeugungsarbeit gewährleistet sein, dass die Menschen wissen, wie wichtig solche Rauchwarnmelder sind. Deswegen freuen wir uns, dass das Land eine Vorreiterrolle übernimmt. Es muss nur in allen Bereichen aufklären. Wir hoffen, dass die Feuerwehr, die das gern übernehmen wird, dann auch erfolgreich sein wird.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 600 Menschen bei Gebäudebränden überwiegend an einer Rauchgasintoxikation, bevor sie von den Flammen erfasst werden.
Leider sind es vorwiegend Kinder und ältere Menschen, die Opfer dieser Brände werden. Allein in RheinlandPfalz starben im Jahr 2002 25 Menschen bei den rund 10.000 Bränden in Gebäuden. 404 Menschen wurden durch giftige Rauchgase verletzt, teilweise mit bleibenden gesundheitlichen Schäden.
Die Erkenntnisse, dass Brände mit Personenschäden überwiegend in privaten Haushalten geschehen und über 70 % der Opfer zur Nachtzeit zwischen 23:00 Uhr und 7:00 Uhr sterben, ist Anlass, den Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz künftig bessere Voraussetzungen für einen Schutz vor diesen Gefahren zu bieten. Ich will ausdrücklich der SPD-Landtagsfraktion für ihre Initiative herzlich Dank sagen.
Die guten Erfahrungen mit entsprechenden Standards in den skandinavischen und angelsächsischen Ländern stimmen mich zuversichtlich. So konnte beispielsweise nach Einführung einer entsprechenden allgemeinen Ausstattungspflicht privater Wohnungen in Norwegen die Zahl der Brandtoten innerhalb von fünf Jahren um fast die Hälfte reduziert werden.
Mit dem zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf nimmt das Land Rheinland-Pfalz – es ist gesagt worden, aber ich will es noch einmal unterstreichen – bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Ich hoffe, dass möglichst viele Länder diesem Beispiel folgen werden.
Wir haben heute die Möglichkeit, einen entscheidenden Schritt in eine Richtung zu gehen, den Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz, aber auch unseren Feuerwehrangehörigen ein wichtiges Stück mehr an Sicherheit anzubieten. Wenn sich schon Brände nicht vermeiden lassen, so weisen wir einen Weg auf, diese künftig schneller zu erkennen und früher bekämpfen zu können. Das ist, mit Blick auf den Abgeordneten Billen, für die Feuerwehr ein großer Vorteil; denn unsere zumeist freiwillig tätigen Feuerwehrleute können dadurch für die Rettung von Menschen sowie die Brandbekämpfung Erleichterung erfahren.
Immerhin wurden auch – das dürfen wir nicht vergessen – allein im Jahr 2002 38 Feuerwehrangehörige bei Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen in Gebäuden verletzt, davon 21 allein durch Rauchgasvergiftungen.
Um zum Schluss zu kommen: Die Fraktionen hatten am 30. Oktober 2003 Gelegenheit, sich im Rahmen einer Expertenanhörung umfassend zu informieren. Ich gehe deshalb im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger von einer breiten Zustimmung zum Gesetzentwurf aus. Das ist auch so angeklungen. Ich hoffe, dass es gelingen wird, gerade durch den Einsatz unserer Feuerwehr sowie die Propaganda des Feuerwehrverbandes möglichst viele Menschen dazu zu bewegen, sich entsprechend zu verhalten. Wenn wir selbst, sofern wir noch keine Brandmelder haben, mit gutem Beispiel vorangehen, so sind wir auf einem guten Weg. Wir werden sicherlich in einiger Zeit feststellen können, dass dies auf eine breite Resonanz in unserem Bundesland gestoßen ist.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 14/2314 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! –
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen.
Ich begrüße den Arbeitskreis Sozialdemokratischer Frauen aus dem Donnersbergkreis. Herzlich willkommen!
Landesgesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes und der Bedarfsgewerbeverordnung Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 14/2463 – Zweite Beratung
Der Ausschuss hat gemäß § 79 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtags einstimmig auf die Berichterstattung verzichtet.
Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Grosse das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung
über einen Gesetzentwurf, der die Öffnung von Videotheken an Sonntagen ab 13:00 Uhr gestatten soll. Der ursprüngliche Gesetzentwurf wurde dergestalt geändert, dass nach dem Wort „Sonntagen“ die Worte „mit Ausnahme des Ostersonntags und des Pfingstsonntags“ eingefügt wurden. Meine Damen und Herren, dadurch wird noch einmal ganz klar, welche große Bedeutung wir alle der Sonn- und Feiertagsruhe beimessen. Es sind nur Sonntage von der Ausnahme betroffen, was die Öffnungszeiten der Videotheken angeht. Bei den Feiertagen wird sich in Rheinland-Pfalz ganz bewusst nichts ändern.
Sie wissen – dies möchte ich nicht weiter erläutern, da wir dies in der ersten Lesung schon getan haben –, dass wir mit diesem Landesgesetz den bundespolitischen Rahmenbedingungen gerecht werden.
Ich möchte noch einmal kurz erläutern, auf welche Schwerpunkte wir uns mit diesem Gesetz geeinigt haben:
Damit wird ganz klar, dass der Ausübung der Gottesdienste ein ganz besonderer Schutz eingeräumt wird. Die Videotheken dürfen nicht länger als sieben Stunden geöffnet sein. DVDs oder Videos dürfen ausdrücklich nur verliehen, nicht aber verkauft werden.
Meine Damen und Herren, um es noch einmal ganz deutlich zu machen, wir messen der Sonn- und Feiertagsruhe eine sehr große Bedeutung zu. Daher ist der Rahmen, in dem sich die Änderungen für dieses Landesgesetz bewegen, sehr eng.
Erlauben Sie mir, noch kurz auf die Debatte einzugehen, die wir in der ersten Lesung geführt haben. Erstaunlicherweise gab es eine sehr negative Diskussion, was die Videotheken anging. Das hat mich etwas überrascht. Es wurde gesagt: Ich lese lieber ein Buch, anstatt mir einen Videofilm anzusehen. Beides geht, es muss sich nicht gegenseitig ausschließen.
Meines Wissens sind die Videotheken schon seit langer Zeit aus dieser Schmuddelecke herausgekommen, und das ist im Übrigen auch gut so. Außerdem hat die Gesellschaft für Kommunikationsforschung – GfK – in Nürnberg bestätigt, dass das Ausleihen von Videos insbesondere für Familien ein Kinoersatz ist. Das macht auch Sinn, und ich kann im Übrigen nur sagen, bei uns