in Rheinland-Pfalz. Wir sind in der Zwischenzeit auch ein Rotweinland geworden. Wir haben der Nachfrage sozusagen gedient, indem die Winzerschaft auch zusätzlich Rotwein angepflanzt hat. Wir haben es geschafft, gemeinsam mit den Rahmenbedingungen der Politik, mit der Beratung unserer staatlichen Lehranstalten und Forschungseinrichtungen, dass der Dornfelder zu einer Marke geworden ist, die eine hohe Anerkennung gefunden hat. Wir brauchen Dornfelder als Marke. Der Dornfelder hat bewiesen, dass er, wenn er die entsprechende Qualität hat, ohne Weiteres auf dem nationalen und auf dem internationalen Markt wettbewerbsfähig ist.
Ich freue mich, dass der deutsche Weintrinker auch deutsche Rotweine trinkt. In der Zwischenzeit sind es von 16 getrunkenen Flaschen fünf deutsche Rotweinflaschen, die er trinkt. Wir müssen alles daransetzen, dass wir dieses positive Image, das wir unserem deutschen Rotwein gegeben haben, erhalten.
Meine Damen und Herren, im vergangenen Jahr haben wir von Weinhandlungen, von Kommissionären frühzeitig Signale bekommen, dass es noch hohe Lagerbestände von Dornfelder in den Kellern gegeben hat. Wir haben daraufhin die Verbände angeschrieben und sie um Stellungnahme gebeten, wie sie die Situation beurteilen. Sie haben nur vereinzelt geantwortet. Daraufhin haben wir ein Treffen der drei Weinbaupräsidenten einberufen, und zwar der drei Präsidenten, die für den Rotweinanbau und für den Dornfelderanbau eigentlich die Zuständigkeit haben, nämlich in der Pfalz, in Rheinhessen und an der Nahe. Alle drei waren zu einem Spitzengespräch beim Minister und bei mir eingeladen. Wir haben uns einmal die Probleme angehört, dass zig Millionen Liter Dornfelder noch in den Kellern liegen und zum ersten Mal eine Situation eingetreten ist, dass die Nachfrage nicht mehr größer war als das Angebot, sondern eine Balance eingetreten war und zulasten der Nachfrage das Angebot größer war.
Jetzt geht es darum, meine Damen und Herren: Wie reagiert man, oder reagiert man nicht? Wir waren der Auffassung, nachdem wir auch die ersten Zeichen bekommen haben, dass es Qualitätsabfälle beim Dornfelder gegeben hat, wir müssen alles daransetzen, die Erträge ein Stück zu reduzieren und die Qualität deutlich zu verbessern.
Meine Damen und Herren, nur auf diesem Weg geht es. In diesem Spitzengespräch waren wir uns alle einig, alle, die anwesend waren, alle drei Präsidenten, Hiestand, Schrank, Anheuser – er hat auch für die anderen Anbaugebiete mit gesprochen –, dass wir einen qualitativen Rotwein Dornfelder mit 12 Volumenprozent haben wollen. Wer 12 Volumenprozent fordert, muss gleichzeitig auch das Mindestmostgewicht anheben, sonst fordert er die Winzer zur illegalen Anreicherung auf.
Meine Damen und Herren, das ist der Punkt. Ich bin nicht bereit, die Verantwortung zu tragen, illegal zur
zusätzlichen Zuckerung aufzufordern, damit man die 12 Volumenprozent erreicht. Wir waren uns alle einig darüber, dass das der einzige Weg ist.
Wenn natürlich die CDU sagt, sie will dieses Problem der Höchsterträge damit lösen, dass sie ein Rotweinkontingent einführen will – so habe ich Frau Abgeordnete Schneider verstanden –, das heißt, dass das Kontingent des Müller-Thurgaus nicht für die Überschüsse beim Dornfelder genutzt werden kann – das ist die einfache Methode, dass man Müller-Thurgau hängen lässt, aber das Kontingent des Weißweins nutzt, um die hohen Erträge des Dornfelder vermarkten zu dürfen –, dann können wir darüber reden, Frau Abgeordnete Schneider. Das wäre die Alternative dazu.
Ich möchte noch einmal deutlich machen: Wir haben im Land etwa 300 bis 400 Betriebe, bei denen wir die Durchschnittserträge analysiert haben. Bei diesen 300 bis 400 Betrieben liegen die Durchschnittserträge deutlich über 20.000 Liter pro Hektar. Ich komme aus dem Bereich. Manchmal ist der Sach- und Fachverstand hinderlich. Aber in diesem Falle ist es förderlich. Mir kann niemand erzählen, dass ein Dornfelder mit 10.000 Litern nicht deutlich besser ist als ein Dornfelder mit 20.000 Litern. Der mit 20.000 Litern ist deutlich dünner, hat ein anderes Mindestmostgewicht, hat eine andere Zusammensetzung der Inhaltsstoffe. Insofern müssen wir alles daransetzen, die Erträge auf ein vernünftiges Maß zu reduzieren und damit die Qualität anzuheben.
Bei 62° Oechsle wiegt ein Liter dieser Flüssigkeit 1.062 Gramm. Wenn ich 68° habe, dann wiegt ein Liter dieser Flüssigkeit 1.068 Gramm. 1.068 ist immer mehr als 1.062. In diesem zusätzlichen Gewicht sind nicht nur der Restzucker enthalten, sondern auch Inhaltsstoffe, das heißt, dass die Qualität insgesamt deutlich verbessert wird durch eine solche Anhebung.
Jetzt ist die Frage: Wie hat der Markt reagiert? Der Markt hat positiv reagiert. Wir haben natürlich einen großen Weinjahrgang geerntet mit guten Qualitäten. Das ist richtig. Dennoch, nachdem ursprünglich der Preis auf 1,20 Euro abgefallen war und als das Signal von uns kam „Runter mit den Erträgen und hoch mit der Qualität“, haben wir auch wieder insgesamt ein höheres Preisniveau, das jetzt bei 1,50 Euro plus liegt, erzielt und erreicht. Jetzt lassen Sie uns doch diesen Jahrgang in Verbindung mit dieser Verordnung in den nächsten Jahren fortführen. Lassen Sie uns versuchen, das Preisniveau von 1,50 Euro aufwärts zu erhalten. Damit dienen wir der Winzerschaft. Wir arbeiten nicht gegen die Winzerschaft. Wir wollen, dass die Winzer Erfolg haben, aber nicht mit Masse.
Deswegen möchte ich noch einmal an Sie appellieren, die Landesverordnung nicht zurückzunehmen, sondern
alles daranzusetzen, dass wir Qualitätsweine in Zukunft produzieren. Die Winzer sind jetzt darauf eingerichtet. Das kann man mit dem Anschnitt, der jetzt bereits im Winter beginnt, oder über das Ausdünnen und weiteren Maßnahmen regulieren. Es ist überhaupt kein Problem. Die Winzer sind darauf eingerichtet. Das Schlimmste wäre, wenn wir jetzt wieder zu einer Verunsicherung der gesamten Winzerschaft beitragen würden. Deswegen bitte ich: Lassen Sie die Verordnung in Kraft, so wie sie ist, zum Wohl der Weinwirtschaft in Rheinland-Pfalz und des Rotweinanbaus insgesamt.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Äußerung so verstehen, dass die Meinung von Minister Bauckhage, dass nach der Ernte dieses Jahres die Regelung auf den Prüfstand gestellt wird, in Ihrem Hause schon längst entschieden ist, ob man etwas ändert oder nicht?
Herr Abgeordneter Schmitt, wir haben in der Zwischenzeit intensiv mit den Winzerinnen und Winzern diskutiert. Es waren fast 800 Winzerinnen und Winzer bei unseren Rotweinforen, die wir veranstaltet haben, in Neustadt, in Oppenheim und in Bad Kreuznach. Sie habe ich übrigens vermisst. (Zuruf von der CDU)
Es ist über Qualität beim Rotwein diskutiert worden. Wir haben Vergleichsproben veranstaltet. Siehe da, unsere preiswerten Dornfelder hatten einen extrem schweren Stand gegenüber der ausländischen Konkurrenz, obwohl da auch schon der eine oder andere mit 12 Volumenprozent dabei war. Die, die unter 12 Volumenprozent liegen, haben in Zukunft überhaupt keine Chance mehr. Deswegen sage ich: Das ist der richtige Weg. – Wir sind in ständigem Dialog mit den Vertretern der Weinwirtschaft, mit den Vertretern des Bauern- und Winzerverbandes. Wir wissen manchmal gar nicht, mit wem wir zuerst reden sollen, ob Weinbauverbände zuständig sind, ob die Bauern- und Winzerverbände zuständig sind, ob die Landwirtschaftskammer zuständig ist. Das ist auch ein bisschen das Problem der Verbände.
In der Pfalz hat man in dieser Frage gestanden. Der Präsident Hiestand hat gestanden. Nachdem er ausgeschieden war, konnte er nicht mehr stehen, das ist klar.
Das tut mir wirklich leid. Er war ein hervorragender Weinbaupräsident, der erkannt hat, dass es nur über eine Qualitätssteigerung möglich ist, in der Weinwirtschaft Erfolg zu haben.
Meine Damen und Herren, Folgendes, da ich zwei Kurzinterventionen sehe: Der Staatssekretär hat fünf Minuten länger gesprochen als geplant. Damit hat jede Fraktion noch fünf Minuten.
Diese braucht eine Fraktion nicht auszunutzen. Nur noch einmal zur Kurzintervention, weil ich die Meldungen der Kollegen Frau Schneider und Herrn Anheuser sehe.
In § 31 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtags heißt es, der Präsident könne die Zulassung einer Kurzintervention oder weiterer Kurzinterventionen ablehnen, wenn er den Besprechungsgegenstand für erschöpft hält.
Deswegen das Angebot an jede Fraktion, wenn sie will, ihr noch fünf Minuten zu geben. Weitere Kurzinterventionen lasse ich dann nicht mehr zu. Dann stimmen wir über diesen Antrag ab.
Damit haben die Kollegen Frau Schneider und Herr Anheuser das Wort. Sie können sich die Zeit auch teilen. Wir nehmen die Zeit für fünf Minuten maximal.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie mich persönlich angesprochen haben, zwei Dinge: Ich habe seitens der
CDU-Fraktion angeboten, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen, damit wir gemeinsam nach dem Weinbaupolitischen Beirat und nach den Gesprächen mit der Winzerschaft ein Konzept für die Stärkung des Dornfelders am Markt erarbeiten können.