Protokoll der Sitzung vom 22.01.2004

Ich muss aber noch ein grundsätzliches Problem ansprechen. Wir sprechen jetzt von Strukturreform der rheinland-pfälzischen Orchester. Ich bin mir nicht sicher,

ob dieser Begriff bei dem, was jetzt herausgekommen ist, unter dem Strich tatsächlich zutrifft. Herr Minister, das, was Sie ursprünglich wollten – die Kombination bzw. die Fusion von zwei Orchestern –, wäre aus meiner Sicht eine wirkliche Strukturveränderung gewesen. Damit haben Sie eine Bauchlandung produziert. Das ist nicht zum Tragen gekommen.

(Zuruf von der SPD)

Gut, jetzt in Anführungszeichen. Seien Sie nicht so streng, Herr Kollege.

Gut, jetzt haben Sie versucht, ein Konzept zu bekommen, das Entlastungen bringt, das auch die Kooperation der Orchester stärker als bisher beinhaltet. Ich habe vorhin gesagt, Skepsis besteht im Hinblick auf die Frage, wie diese Kooperation umgesetzt werden kann. Aber gehen wir einmal davon aus, sie kann tatsächlich umgesetzt werden, dann könnte man jetzt trefflich darüber streiten, ob das eine tatsächliche Strukturveränderung oder nur eine Verbesserung der bisherigen Zustände ist. Ich will da jetzt nicht kleinlich diskutieren. Ich möchte nur eines sagen. Das Ziel, das in dieser Vereinbarung formuliert ist, ist noch nicht erreicht. Wir tun so, als ob es das schon wäre. Sie haben mich bestätigt, es gibt viele Teufel, die im Detail stecken. Erst, wenn das alles zur Zufriedenheit umgesetzt werden kann, können Sie dieses Sparziel wirklich erreichen.

Zur Frage der Aufnahme dieses Konzepts bei den Journalisten und auch bei den Betroffenen: Ich glaube, dass die ersten positiven Meldungen damit zusammenhingen, dass nicht deutlich wurde, dass eine Diskrepanz zwischen den angegebenen Stellen – 66 in Koblenz, 66 in Mainz und 80 in Ludwigshafen – und dann den Stellen besteht, die tatsächlich realisiert werden können mit dem Geld, das Sie zur Verfügung stellen können, also jeweils 60, das heißt zweimal sechs weniger, und die zwei weniger in Ludwigshafen. Diese Diskrepanz war bei Ihrer ersten Pressekonferenz offensichtlich nicht allen Beteiligten klar. Deswegen hat es sehr positive Meldungen dazu gegeben.

Es ist auch der Eindruck erweckt worden, als ob sich alle einig gewesen wären. In Wirklichkeit war es aber so, dass die Musiker, die selbst nicht mitstimmen konnten – es haben nur die Vertreter der Deutschen Orchestervereinigung und des Bühnenvereins mitgestimmt, nicht die einzelnen Musiker und die Vertreter der Musiker –, eben mehr gewusst haben, und erst im Nachhinein ist diese Diskussion in die Öffentlichkeit gegangen. Damit ist klar geworden, dass das Problem der Finanzierung dieser Differenz letztendlich entweder bei den Kommunen oder bei den Vereinen oder bei wem auch immer liegt, aber jedenfalls nicht beim Land. Ich denke, dass das dazu geführt hat, dass die heutigen und die gestrigen Schlagzeilen sich ganz gewaltig von denen vom Dienstag unterscheiden. Das war der Grund dafür.

Im Prinzip stehen wir dazu, dass auch im Bereich der Orchester eingespart werden muss. Wir denken, dieser Betrag, der jetzt angestrebt wird unter der Prämisse, dass so wenige Stellen damit finanziert werden können, ist zuviel des Schlechten. Damit besteht die Gefahr, dass Sie, Herr Minister, und wir alle 2006 oder 2007 vor

den Trümmern dieser jetzt so blühenden Orchesterlandschaft in Rheinland-Pfalz stehen werden.

(Beifall der CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache zum Einzelplan 15.

Wir kommen zum

Einzelplan 01 – Landtag –

Dazu rufe ich die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2803 – Erste Beratung

...tes Landesgesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/2805 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten beantragt.

Ich bitte um Wortmeldungen. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Hartloff das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sprechen über den Haushalt des Landtags, in der Tat ein so schmaler Haushalt, dass man ihn ohne Probleme mit hierher tragen kann. Es ist ein Volumen von rund 30 Millionen Euro, zusätzlich die beiden Haushalte für den Bürgerbeauftragten und den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Insgesamt sind es rund 32 Millionen Euro.

Was ist uns das eigentlich wert, einen Landtag zu haben? Um das auch ein wenig mal in Relation zu stellen: Die Ausgaben für den Landtag belaufen sich auf etwa 0,29 % der Gesamtausgaben des Landes. Die bereinigten Ausgaben hier sind 11,5 Milliarden Euro. Es sind pro Einwohner in Rheinland-Pfalz – auch das ist vielleicht ganz interessant – 8,22 Euro im Jahr. Wenn Sie manch aufgeregte Diskussion um Länderneugliederung, Abschaffung von Landtagen, Verkleinerungen miterleben, dann sollten Sie im Kopf haben, dass das zumindest aus dem finanziellen Aspekt nicht der Aspekt ist, der unsere gesamtgesellschaftlichen Finanzen und die öffentlichen Finanzen gesunden lässt.

Wenn Sie einen Blick über die Grenze wagen und sich vielleicht jetzt einmal anschauen, wie das bei den Prim aries in Amerika aussieht, da war gerade eine in Iowa. Dieser Bundesstaat hat – wenn ich da einmal den neuesten Statistiken trauen darf – knapp drei Millionen Einwohner.

Auch in Amerika gibt es Länder, die noch wesentlich kleiner sind. In Alaska laufen nicht nur Eisbären herum, sondern da wohnen auch etwa 600.000 Einwohner. In Amerika diskutiert kein Mensch irgendwie intensiv, dass man die Bundesstaaten nivellieren und auf gleiche Größen bringen sollte und das etwa einen Gewinn an Demokratie mit sich bringen würde. Kalifornien hat etwa 35 Millionen Einwohner.

Es gibt gewachsene Strukturen, die unsere Demokratie ausmachen und funktionieren müssen. Damit das funktioniert, haben wir den Etat eingestellt, haben etwa 120 Personen, die für den Landtag direkt arbeiten und bei denen ich für meine Fraktion den Dank für eine gute Zusammenarbeit, für eine gute Zuarbeit für den Landtag abstatten möchte. Das funktioniert. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger können wir als Abgeordnete die Arbeit gut machen. Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des Abg. Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das gilt natürlich auch für die Büros des Bürgerbeauftragten und des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Auch diese Arbeit hat sich bewährt, ist sinnvoll und fortzuführen. Die notwendigen finanziellen Mittel stehen hierfür zur Verfügung.

Wir diskutieren zwei Änderungen von Gesetzen mit. Das Abgeordnetengesetz wird geändert, indem wir bei den Beihilfen die notwendigen Einbehalte mitvollziehen, die dort verändert wurden. Ich darf anmerken, bei den Eingruppierungen, die wir vorgenommen haben, führt das für die Abgeordneten zu höheren Abzügen, als sie im direkten Vergleich vorhanden sind, nicht, weil die Abgeordneten ein schlechtes Gewissen hätten, sondern weil sie sich in der öffentlichen Diskussion so bewegen, wie es sich gehört, nämlich dass man im Zweifel, wenn es denn einer sein könnte, sich eher ein Stückchen mehr belastet. (Beifall bei SPD und FDP)

Ich will in dem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich erwähnen, dass in diesem Jahr wie auch im vergangenen Jahr in dem Abgeordnetengesetz keine Diätenanpassung oder -erhöhung vorgesehen war bzw. ist, sondern dass wir eine so genannte Nullrunde fahren.

Ich weiß, dass das oft als selbstverständlich angesehen wird. Nur, ich sage in dem gleichen Selbstbewusstsein für meine Kolleginnen und Kollegen dazu, dass es nicht angeht, dass man die Entwicklung der Abgeordnetengehälter, bloß weil es opportun ist, von den allgemeinen Lebensentwicklungen komplett abkoppelt. Das wird auf Dauer durch verschiedene Nullrunden in der Vergangenheit geschehen. Da soll man sich auch nicht von medialen Eintagsfliegen und anderen jagen lassen.

(Beifall bei SPD und FDP)

Wir machen es dieses Jahr, weil wir es in der Gesam tverantwortung für angemessen halten.

Letzter Satz zu den Fraktionszuschüssen: Auch diese wurden im letzten Jahr nicht erhöht. Dieses Jahr werden wir eine Erhöhung mit allen Fraktionen von 1,5 % vorschlagen. Das ist unter der allgemeinen Gehaltsentwicklung. Wir haben davon die Gehälter unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch die Sachkosten zu bestreiten. Wir halten diese Erhöhung für angemessen.

Allerletzter Satz: Es gibt einen Antrag der CDU-Fraktion, dass man eine Verpflichtungsermächtigung von 100.000 Euro einstellen soll, damit ein Gutachtenwunsch der Enquete-Kommission „Kommunen“ in vollem Umfang umgesetzt werden kann. Das Gutachten soll etwa 150.000 Euro kosten.

Herr Hörter, wir halten diesen Betrag hierfür angesichts des zu erwartenden Ertrags für zu hoch und wollen mit den anderen Fraktionen darüber sprechen, wie man in anderer Weise etwas machen kann. Im Haushalt sind etwa 50.000 Euro für Enquete-Kommissionen vorges ehen, damit man Gutachten sinnvollerweise einholen kann.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche dem Landtag mit den Mitteln, die er für das Haushaltsjahr 2004 hat, eine gute Arbeit.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich erteile Herrn Abgeordneten Jullien das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Einzelplan 01, den Einzelplan des Landtags mit dem Bereich des Bürgerbeauftragten und des Datenschutzbeauftragten. Wir konnten schon vom Vorredner hören, dass es eine weitgehende Übereinstimmung gibt. Insoweit hat auch die CDU-Fraktion im Rahmen der abschließenden Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss diesem Einzelplan die Zustimmung erteilt. Das werden wir auch bei der Schlussabstimmung so halten.

Herr Kollege Hartloff, Sie haben aber in diesem Zusammenhang die Höhe und die anfallenden Kosten eines Gutachtens angesprochen, die wir seitens der CDU wiederum mit einem Schreiben an den Landtagspräs identen hinterfragt haben. Wir haben auch darum gebeten, den Landtag zu beauftragen, die Kosten in Höhe von rund 150.000 Euro für das Gutachten, das in der Enquete-Kommission – das betone ich – einstimmig, auch von den Kollegen Ihrer Fraktion, beschlossen wurde, sicherzustellen.

Ich möchte noch einmal festhalten, dass dies kein Antrag der CDU oder der Kollegen der CDU in der Enquete-Kommission war. Auch Ihre Kollegen aus Ihrer Fraktion in der Enquete-Kommission haben diesen An

trag mit unterstützt. Das muss einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden.

(Beifall bei der CDU – Hartloff, SPD: Ich habe nichts anderes gesagt!)

Das sollten Sie auch so an Ihre Kollegen weitergeben. Ich merke, wenn es denn anders wäre, hätte sich Herr Kollege Schweitzer schon längst lautstark zu Wort gemeldet.

Meine Damen und Herren, im Zuge der weiteren Beratung steht die erste Beratung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und die Änderung des Fraktionsgesetzes an. Es geht in der Tat nicht um eine Anhebung und Erhöhung der Diäten, wie vielleicht anfänglich hätte vermutet werden können.

Meine Damen und Herren, es geht darum, dass auch die Abgeordneten einen Eigenanteil an den Krankheitskosten zu tragen haben, wobei dies bereits erfolgt ist, es jetzt nur zu dieser verpflichtenden gesetzlichen Neuregelung ab dem 1. Januar 2004 kommt.

Ich glaube, wir sollten erwähnen, dass es bereits seit dem Jahr 2003 eine derartige Kostenbeteiligung gegeben hat. Insoweit möchte ich von dieser Stelle den Vorwurf zurückweisen, dass es im Jahr 2003 eine Besserstellung für Abgeordnete gegeben hat. Meine Damen und Herren, die hat es nicht gegeben. Die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten wurden nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt als die Beamten, sodass wir hier bewiesen haben, dass wir nicht nur keine Sonder- oder Besserstellung haben und über keine Privilegien verfügen, sondern vielmehr bereit sind, im Hinblick auf die schwierige Haushaltslage einen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu leisten.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, bei dem zweiten Gesetzentwurf, der die Änderung des Fraktionsgesetzes beinhaltet, geht es darum, die Höhe der Zuschüsse für die Fraktionen nach § 85 a der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz neu fes tzulegen.

Hierbei ist ebenfalls anzumerken, dass diese Fraktionsgelder zuletzt zum 1. Januar 2003 angepasst wurden, im Jahr 2003 keine Erhöhung dieser Fraktionszuschüsse erfolgt ist und es uns allein im Jahr 2004, wenn wir in etwa eine Tarifanhebung von 1,8 % vornehmen müssen, nicht gelingt, aus der Erhöhung des Fraktionskostenzuschusses von 1,5 % die anfallende Personalkostenanhebung zu finanzieren. Auch hier sind wir unserer Verantwortung in einer haushaltsmäßig schwierigen Lage und Zeit gerecht geworden, sodass die jetzt vorzunehmende Anhebung, die wir für die Fraktionskostenzuschüsse beantragen, angemessen, mit Augenmaß und in jeder Weise als sachgerecht zu bezeichnen ist.

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang lassen Sie mich vielleicht noch auf eins eingehen, was

Sie, Herr Kollege Mertes, gestern in der Ihnen so eigenen polemischen Art und Weise

(Mertes, SPD: Was? Unglaublich! Wo gibt es so etwas!)