Protokoll der Sitzung vom 17.03.2004

Ziel des Staatsvertrages ist es, einen relevanten Teil dieser Einnahmen zur Förderung öffentlicher und steuerbegünstigter Zwecke zu verwenden. Den Ländern wird durch den Staatsvertrag das Recht zugestanden, Bestimmungen zur Ausführung des Staatsvertrages zu erlassen.

Bei den Länderregelungen ist speziell für RheinlandPfalz vorgesehen, dass das Land seine ordnungsrechtlichen Aufgaben durch ein betrautes Unternehmen wahrnehmen kann, das schon genannt wurde. RheinlandPfalz ist das einzige Bundesland, das weder mittelbar noch unmittelbar an der Gesellschaft beteiligt ist, welche die Lotterien „6 aus 49“, „Spiel 77“ und „Super 6“ veranstaltet.

Meine Damen und Herren, in dem zweiten Staatsvertrag vom selben Datum zur Regionalisierung der Einnahmen geht es darum, dass Verzerrungen bei den Einnahmen bereinigt werden, die dadurch entstehen, dass überre

gionale Spielvermittler agieren. Wie das geregelt wird, brauche ich nicht darzustellen.

Beide Staatsverträge bedürfen gemäß Artikel 101 Satz 2 der Landesverfassung die Zustimmung des Landtages durch Gesetz. In diesem Gesetzentwurf wird demzufolge die Zustimmung zu den beiden Staatsverträgen festgeschrieben. Bei den Ausführungsbestimmungen zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen geht es im Wesentlichen um die Vergabe und die Bedingungen einer Konzession für das schon genannte betraute Unternehmen, an dem Rheinland-Pfalz, wie erwähnt, nicht beteiligt ist. Geregelt ist auch die Höhe der Konzessionsabgabe an das Land und die Verwendung der Einnahmen für die Förderung mildtätiger, sozialer, kirchlicher, kultureller und sportlicher Zwecke sowie für Aufgaben des Umweltund Landschaftsschutzes. Die Zuständigkeit für die Konzessionsabgabe liegt beim Ministerium der Finanzen.

Meine Damen und Herren, die FDP-Fraktion hält die gesetzlichen Vorschriften zur Regelung des Glücksspiels und der Lotterie gesellschaftspolitisch und sachlich für notwendig. Mit dem Gesetz und den beiden Staatsverträgen wird eine tragfähige und transparente Rechtsgrundlage auf Bundesebene geschaffen, wie eingangs schon erläutert.

Ich bedanke mich.

(Beifall bei FDP und SPD)

Es spricht Frau Abgeordnete Thomas.

Meine Damen und Herren! Ich trage Ihnen nicht zum vierten Mal vor, was in dem Staatsvertrag geregelt wird, sondern will ein paar Anmerkungen machen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Schiffmann, SPD: Schade! – Ministerpräsident Beck: Ich hätte es gern noch einmal gehört!)

Wollen Sie es noch einmal hören? Sie haben es doch mitberaten, Herr Beck.

Der Staatsvertrag geht davon aus, dass klar geregelte legale Glücksspiele dazu beitragen, das unerlaubte Glücksspiel einzudämmen. Das mag zum Teil richtig sein. Die Regelungen im Staatsvertrag sollen übermäßige Spielanreize verhindern und eine Ausnutzung des Spieltriebs für kommerzielle Gewinnzwecke ausschließen.

Die anderen Punkte sind schon gesagt worden. Ich will ein paar Zahlen nennen, weil es eine erhebliche fiskalische Bedeutung hat. Herr Jullien hat es für den Landeshaushalt beziffert. Man muss sich vergegenwärtigen, dass es insgesamt um Spielerträge von 5 Milliarden Euro geht, die in die öffentlichen Haushalte gehen.

In Anbetracht dieser Größenordnung will ich in einer ersten Aussprache darauf hinweisen, dass es kritische Stimmen dazu gibt, dass so etwas über staatlich genehmigte, öffentliche oder staatliche Lotterien abgewickelt wird. Es gibt Veröffentlichungen mit folgenden Überschriften: Staatliches Glücksspielunwesen, das staatliche Lotterieunwesen.

(Ministerpräsident Beck: Das sind die, die alle reinwollen!)

Nein, das sind die nicht.

Sie sagen nur, es gibt Gefährdungen, die man auch nicht ausschließen kann, wenn man staatlich organisiert. Sie sagen, Glücksspielveranstalter verkaufen den Spielerinnen und Spielern gegen geringen Preis die Hoffnung auf eine erhebliche Steigerung ihres Vermögens.

(Zuruf von der SPD)

Das ist das Kerngeschäft.

(Zurufe von der SPD und der FDP)

Nein, ich will das nicht verbieten. Ich will das nur in Rahmen setzen, weil ich ein paar Größenordnungen nennen kann.

(Hartloff, SPD: Das sind menschliche Wünsche und Süchte!)

Natürlich ist das alles menschlich. Man muss überlegen, warum wir einen Staatsvertrag machen und warum es Gesetze gibt. Wir wollen bestimmte Dinge und Gefährdungen eindämmen. Schon 1996 hat jeder Haushalt im Durchschnitt 1.200 DM in legale Glücksspiele riskiert und einen Nettoverlust von rund 400 DM gemacht. Man muss berücksichtigen, dass etwa 50 % nicht an Glücksspielen teilnehmen.

(Zuruf des Abg. Creutzmann, FDP)

Herr Creutzmann, regen Sie sich nicht auf. Ich will sie nicht verbieten, Sie sie auch nicht.

Über die Verteilung der Gewinne und über die Abschöpfung der Spielbeiträge gibt es eine ziemliche Umverteilung. Warum sage ich das? – Im Staatsvertrag steht, dass Lotterien nur gewerblichen Betreibern erlaubt werden sollen, wenn es eine Obergrenze für Gewinne von 1 Million Euro gibt. Sie alle kennen vielleicht die Massen, die in die Annahmestellen sausen, wenn es zweistellige Millionen-Jackpotgewinne gibt. Ich finde, man sollte überlegen, ob es solche Obergrenzen auch für staatlich organisierte Lotterien geben sollte. Ich will das an der Stelle sagen.

Ich sage es anders als Herr Jullien. Begrüßenswert ist die Aufnahme der Regelung, dass in Zukunft die Einnahmen auch für Umwelt- und Landschaftsschutz verwendet werden können. Das betrifft die Konzessionsabgabe. Das war vorher nicht in der Form geregelt. Ich will nicht verschweigen, dass man damit eigenständigen Umweltlotterien das Wasser ein Stück abgräbt. Sie erinnern sich, Rheinland-Pfalz hat sich gegen den Antrag

der Stiftung mit einer Klage gesträubt, eine Umweltlotterie in Rheinland-Pfalz zu installieren. Sie wollten es nicht genehmigen. Das kann man jetzt nicht mehr. Durch die Verwendung aus der Konzessionsabgabe stellt man sicher, dass staatlich organisierte Lotterien diesen Bereich mit abdecken. Es ist die Frage, ob man damit Konkurrenz ausschließen will und wer mehr Einnahmen für den Umwelt- und Landschaftsschutz erzielt.

Ich habe noch eine Frage, die man nicht heute, aber im Lauf der Beratungen beantworten muss. Im Vorwort ist darauf hingewiesen, dass Rheinland-Pfalz in Zukunft auf Einnahmen verzichten wird. Es gibt den Hinweis, dass dies aus Mitteln des Länderfinanzausgleichs kompensiert wird. Davon kann man ausgehen. Mich würde interessieren, ob man es beziffern kann, mit welchen Einnahmenverlusten Rheinland-Pfalz aufgrund dieser Regionalisierungsregelung rechnen muss. Insgesamt kann man an den einzelnen Punkten des Staatsvertrags keine großen Änderungen mehr vornehmen. So ist das in der breiten Vorberatung gewesen. Die einzelnen Fragen wollen wir in der anschließenden Beratung noch geklärt haben.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Gesetzentwurf wird federführend an den Haushaltsund Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen. Gibt es Widerspruch? – Das ist nicht der Fall, dann ist das so beschlossen.

Punkt 6 der Tagesordnung – Landesgesetz zur Änderung der Verfassung – ist nach Absprache der Fraktionen auf Freitag verschoben.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Pflegende Angehörige in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksachen 14/2532/2658/2750 –

Die Fraktionen haben eine Redezeit von zehn Minuten vereinbart.

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dröscher das Wort.

(Zuruf von der SPD: Auf Herr Kollege!)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion enthält, was die Quantität und auch was die Qualität der Versorgung Pflegebedürftiger in unserem Land durch Angehörige, Freunde und Nachbarn angeht, eine ganze Reihe von interessanten Infor

mationen und auch Anregungen. Sie bringt uns auch weiter, was die Fragestellung, die zukünftig zu beantworten ist, angeht.

Zunächst einmal komme ich zu den Zahlen. Wenn wir von dieser Gruppe der gepflegten Menschen sprechen, reden wir von etwa 67.700 Pflegebedürftigen, die ganz oder teilweise von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Um die Relation herzustellen: In den Bereichen „Kurzzeitpflege“, „Tagespflege“ und „stationäre Pflege“ werden etwas über 27.000 Menschen gezählt, sodass wir insgesamt etwa 95.000 pflegebedürftige Menschen in dieser Anfrage als zahlenmäßige Größenordnung als Antwort genannt bekommen haben. – Das sind etwa 2,35 % der Bevölkerung unseres Landes.

Die Entwicklung ist in einigen Bereichen wachsend. Wir haben das noch ein bisschen als Unterteilung bekommen, und zwar nach der Unterteilung, wie die Möglichkeiten der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden. Knapp 50.000 dieser 67.000 Menschen bzw. die pflegenden Familien erhalten Pflegegeld. In nur etwa 8.000 Fällen werden ausschließlich Sachleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erbracht. In etwas über 10.000 Fällen wird eine kombinierte Leistung erbracht.

Es gilt, je älter die Pflegebedürftigen sind, desto eher kommt es zur Inanspruchnahme professioneller Dienste. Das hängt auch mit dem Grad der Pflegebedürftigkeit und mit der Verfügbarkeit von Pflegepersonen zusammen. Das ist in der Antwort auch noch einmal deutlich ausgeführt. Ich muss darauf nicht näher eingehen.

Ganz interessant ist die Frage, wer in der Familie pflegt. Wie zu erwarten war, sind es etwa 80 % weibliche Pflegepersonen und 20 % männliche Pflegepersonen. Das ist schon fast überraschend von der Größenordnung her. Wir hätten zunächst sicher gedacht, dass es noch mehr Frauen sind. In einem Drittel der Fälle sind es Tochter oder Schwiegertochter. Die Anzahl der Ehepartner liegt immerhin bei 20 %. Dabei sind auch sehr viele Männer, und zwar sehr alte Männer. Ich habe das aus persönlicher Erfahrung im Bekanntenkreis auch erlebt. In elf Fällen ist es die Mutter, in fünf Fällen der Sohn. Nachbarn, Bekannte und sonstige Personen sind es in weniger als 20 Fällen, sodass die Hauptlast wiederum von den Frauen in der Familie – von Tochter und Schwiegertochter – getragen wird.

Auch die Frage nach dem Alter bringt uns eine ganz interessante Antwort, dass nämlich von diesen Frauen 53 % zwischen 40 und 65 Jahre alt sind. Das führt uns dann in einem weiteren Teil dieser Anfrage und der Antwort dahin, dass es ganz interessant ist, darüber nachzudenken, wie das mit der Vereinbarkeit von Pflegetätigkeit und Beruf ist. Darauf komme ich aber im Weiteren zurück.

Die Pflegestufen sind so verteilt, dass bei den Geldleistungen die Pflegestufe I dominiert. Das ist auch nicht erstaunlich. Vielleicht ist es etwas überraschender, dass bei den reinen Sachleistungen ebenfalls die Pflegestufe I am stärksten vertreten ist. Das hängt mit Sicherheit auch damit zusammen, dass hier vor allem Menschen diese Sachleistungen in Anspruch nehmen, die nicht die Mög

lichkeit haben, sich durch Verwandte oder Freunde pflegen zu lassen.

Eine Frage betraf auch Aussagen zur Erkrankung. Man muss auch einmal eine kleine kritische Anmerkung machen. Da habe ich einen deutlicheren Hinweis auf die Multimorbidität und auf die chronischen Erkrankungen vermisst. Hier wurden die Grunderkrankungen zwar angegeben, aber nicht der Zusammenhang, dass hier meist die Pflegebedürftigkeit durch Mehrfacherkrankungen und durch die chronische Form dieser Erkrankungen bedingt ist.

Die Leistungen der Pflegeversicherung sind Ihnen im Wesentlichen bekannt, aber für die Familien umso wichtiger ist, dass außer dem Pflegegeld oder der Pflegesachleistung oder der Kombination auch Pflegehilfsmittel, soziale Sicherung durch Rentenbeiträge, wenn mehr als 14 Stunden wöchentlich gepflegt wird, und Pflegekurse angeboten werden und – was uns ganz wichtig erscheint – als Ergänzung dieser Leistungen auch teilstationäre Pflegeleistungen – Tag- und Nachtpflege und Kurzzeitpflege – zur Verfügung stehen; denn die pflegenden Familienangehörigen stehen oft rund um die Uhr zur Verfügung und benötigen auch entsprechenden Ausgleich und entsprechende Entlastung.

Eine sonst wenig beachtete Frage ist die Frage nach der Gewalt in Pflegebeziehungen. Hier sind neben körperlicher Gewalt, die durchaus in einem zählbaren Ansatz zu erkennen ist – nämlich jeder 25. der Pflegebedürftigen hat solche Dinge schon einmal erlebt –, auch Vernachlässigung, seelische Misshandlung, finanzielle Ausnutzung und Freiheitseinschränkung zu nennen. Nach einer Schätzung sind es etwa 6 % bis 7 % der Pflegebedürftigen oder der Pflegebeziehungen, in denen solche Gewalt zu beobachten ist.