Protokoll der Sitzung vom 18.03.2004

Jeder hat das Recht und auch die Pflicht, sich zu bilden. Egal, ob er behindert ist oder nicht. Das ist manchmal schon sehr schwierig – das weiß ich aus eigener Erfahrung durch meinen Bruder –, behinderte Kinder auch in Förderschulen zu unterrichten. Aber sie haben das Recht dazu.

Wir haben die Pflicht, es zu ermöglichen. Es kann nicht sein, dass Kindern Bildungsrechte verbaut werden, nur weil sie krank oder behindert sind.

(Beifall der CDU – Hartloff, SPD: Deshalb trifft man Absprachen!)

Unser Änderungsantrag geht weiter als der Ihre. Deshalb bitten wir auch nach wie vor darum, dass Sie uns erem Änderungsantrag zustimmen werden, obgleich wir natürlich schon registriert haben, dass Sie aufgrund der Anhörung und der Intervention der Lebenshilfe gerade noch rechtzeitig reagiert haben.

Insofern hoffe ich, dass wir wenigsten in einigen Punkten dann doch vielleicht überraschenderweise mit der Zustimmung der FDP zu unserem Antrag rechnen können.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Ahnen.

Herr Abgeordneter Schreiner! So geht das aus meiner Sicht nicht.

(Beifall der SPD)

Ich sage Ihnen, ich bin nicht in der Lage, sofort zu überprüfen, wer diese Regelung ursprünglich in das Gesetz hineingebracht hat.

(Frau Brede-Hoffmann, SPD: CDU!)

Ich weiß nicht, wie viele Jahre das schon im Gesetz steht. Ich gehe davon aus, dass die Vorgänger, die das gemacht haben, das nicht mit dieser Intention getan haben, die Sie unterstellt haben.

Die Regelung ist in das Gesetz übernommen worden. Ich finde es gut, dass sie jetzt korrigiert worden ist.

(Schwarz, SPD: So ist es!)

Ich darf Ihnen aber versichern, dass wir schon in der Vergangenheit natürlich Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen immer ermöglicht haben, auch die Schule zu besuchen, wo es nur irgend möglich war, und wir im erheblichen Umfang die Bildungsmöglichkeiten ausgeweitet haben.

(Beifall der SPD und der FDP)

Ich muss Ihnen an dieser Stelle sagen – ich kann Ihnen das nur sehr persönlich sagen –, ich finde, auch noch die aufgeregteste Debatte erlaubt es nicht – wem auch immer –, uns die Intention zu unterstellen, die Sie unterstellt haben.

(Beifall der SPD und der FDP – Pörksen, SPD: So ist es! – Schwarz, SPD: Jawohl! – Jullien, CDU: Überreaktion!)

Das Wort hat Herr Kollege Heinrich.

(Hartloff, SPD: Das war eine Absprache! – Böhr, CDU: Meine Güte!)

Sehr geehrter Herr Präsident! Nach diesem Beitrag von Herrn Schreiner fällt es natürlich schwer, wieder zu sachlichen Themen zurückzukehren.

(Böhr, CDU: Dann lassen Sie es doch!)

Ich bedauere diese Rede sehr.

(Beifall der SPD)

Herr Wiechmann, ich erlaube mir auch, zu einem Thema zu reden, zu dem Sie in der Debatte bisher nichts gesagt haben; denn 70 % der deutschen Schüler durchlaufen das berufliche Bildungswesen.

(Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Schauen Sie doch das Protokoll an! Ich habe etwas dazu gesagt!)

Deshalb ist es nur konsequent, dass mit dem neuen Schulgesetz auch die seit einiger Zeit diskutierte Strukturreform der berufsbildenden Schulen umgesetzt wird. Diese Strukturreform soll die berufsbildenden Schulen für Jugendliche in Rheinland-Pfalz attraktiver machen.

Begabte Schüler können durch neue Angebote ihre Schul- und Ausbildungszeit verkürzen. Gleichzeitig sollen Sie die Möglichkeit bekommen, auch über die Berufsschule die allgemeine Hochschulreife zu erreichen, um damit an einer Universität zu studieren. Die viel zitierte Gleichwertigkeit der allgemeinen und beruflichen Bildung ist damit erreicht.

(Beifall der SPD und der FDP)

Auch der Reformbedarf im Bereich der zweijährigen Berufsfachschule ist mit der vorliegenden Novelle aufgenommen worden.

Die Berufsfachschule und das Berufsgrundbildungsjahr werden im ersten Jahr zusammengefasst. Bildungsziel dieses ersten Berufsschuljahres ist die Vermittlung einer beruflichen Grundbildung.

In das zweite Jahr der Berufsfachschule kann eintreten, wer im ersten Jahr einen Notendurchschnitt von 3,0 erreicht hat. Das zweite Jahr führt dann zum qualifizierten Sekundarabschluss I. Diese Qualitätsverbesserung ist von allen Lehrerverbänden in der Anhörung ausdrücklich begrüßt worden.

Als einen der weiteren Kernpunkte der Reform wird die Einführung der Berufsoberschule betrachtet, die den jungen Menschen den Zugang zu einer wissenschaftlichen Hochschule nach einer Berufsausbildung ohne weitere Umwege ermöglicht. Der Umstand, dass sich bereits während der Diskussion über das neue Schulgesetz viele Schulen und Schulträger um eine Errichtungsoption bemüht haben, zeigt, wie groß das Interesse ist, Schulstandorte so weiter zu profilieren. Die Fachoberschule wird in der Berufsoberschule aufgehen. Nach dem ersten Jahr kann die Fachhochschulreife erworben werden.

Ich denke, mit diesem Konzept, das ich jetzt nur in groben Zügen bewertet habe, macht das berufsbildende System einen deutlichen Qualitätssprung. Dies ist in der Anhörung deutlich geworden, und offensichtlich sieht dies auch die Opposition so. Änderungsanträge wurden jedenfalls nicht gestellt.

Lediglich die Kammern haben in ihren Stellungnahmen kritische Töne angeschlagen.

(Schreiner, CDU: Dann lesen Sie sie auch!)

Ich kann nur darauf verweisen, dass wir den Jugendlichen eine schulische Perspektive anbieten müssen, wenn das duale System an dem einen oder anderen Punkt nicht so funktioniert, wie wir es uns wünschen würden.

Bei aller Reform, die nun auf den Weg gebracht wird, ist es jedenfalls nicht beabsichtigt, Umfang oder Qualität des klassischen Berufsschulunterrichts zu vermindern. Das Gegenteil ist der Fall.

Mit den Kooperationsmöglichkeiten und -verpflichtungen der berufsbildenden Schulen mit den allgemein bildenden Schulen und der Wirtschaft ist eine Forderung aus der Enquete-Kommission „Zukunft der Arbeit“ aufgenommen worden, ohne den pädagogischen Auftrag zu vernachlässigen, mehr Praxisnähe herzustellen. Die Regelungen zur erweiterten Selbstständigkeit werden im Land sicherlich zu interessanten Modellen führen.

Das neue Berufsbildungsgesetz ist bisher nur in Konturen zu erkennen. Übereinstimmung in der Diskussion scheint aber darüber zu herrschen, dass auch in diesem Bereich die berufsbildenden Schulen stärker in die Verantwortung genommen werden.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall der SPD und der FDP)

Für die CDU hat Herr Abgeordneter Schreiner das Wort.

(Schwarz, SPD: Irgendwann geht’s bei mir kaputt!)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn behauptet wird, es gäbe eine Absprache, ist es mir schon wichtig, darauf hinzuweisen, mit mir gibt es keine. Herr Keller schüttelt auch den Kopf.

(Pörksen, SPD: Das kann man mit Ihnen auch gar nicht machen!)

Deshalb möchte ich noch einmal erwähnen, worauf die Diskussion zum Thema „Unterricht behinderter Schülerinnen und Schüler“ zurückzuführen ist. Dies ist uns wichtig, und wir lassen uns keine Vorwürfe machen, wir seien die Nestbeschmutzer.

Im Entwurf des Schulgesetzes der Landesregierung – Drucksache 14/2567 –

(Schwarz, SPD: Im vorherigen Gesetz auch, müssen Sie sagen!)

steht: „Vom Besuch einer Schule ist befreit, wer nach der Feststellung der Schulbehörde auch in Förderschulen nicht oder nicht mehr gefördert werden kann und dem der Schulweg zu einer Förderschule nicht zugemutet werden kann.“